Gaspreisbremse 2023?

Gaspreisbremse 2023
– Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde, Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde,

Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern.

Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse 2023?

So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse – Um die Bürger zu entlasten, werden ab 1. März 2023 die Strom- und Gaspreise vom Staat gedeckelt.

Das bedeutet bei der Strompreisbremse: Kunden zahlen für 80 Prozent ihres Stroms maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent wird der reguläre Vertragspreis berechnet.

Die Gaspreisbremse funktioniert genauso: Für 80 Prozent ihres monatlichen Gasverbrauchs zahlen Verbraucher maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, für die restlichen 20 Prozent ihren aktuellen Vertragspreis.

Für die Monate Januar und Februar bekommen die Verbraucher den Zuschuss vom Gas- und vom Stromversorger rückwirkend gutgeschrieben. Das heißt, Verbraucher zahlen zu Beginn des Jahres erstmal den vollen Preis, bekommen aber nachträglich Erstattungen für Januar und Februar angerechnet.

Wann endet die Gaspreisbremse?

Maßnahmen zur Energiekostendämpfung im Überblick – Soforthilfe Dezember zur Überbrückung: Bundestag und Bundesrat haben die Soforthilfe Dezember bereits beschlossen. Durch sie wird Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gas oder Wärme im Jahr eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen.

  1. Gaspreisbremse : Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio.
  2. KWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wird der Gaspreis von März 2023 bis zunächst Dezember 2023 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr.

Für alle, die schon mehr zahlen gilt: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus Energie spart, kann mit der jährlichen Abrechnung Geld zurückbekommen. Die Preisbremse für Erdgas und Wärme gilt vom 1. März 2023 bis zunächst Dezember 2023.

  1. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
  2. Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor sehr starken Preisanstiegen geschützt,
  3. Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern.

Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden hier auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Strompreisbremse : Die Strompreisbremse gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis zunächst Dezember 2023. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

  1. Der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt.
  2. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
  3. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Hier finden Sie den Heizkosten-Entlastungsrechner des Bundespresseamts, mit dem individuelle Hilfszahlungen berechnet werden können.

  1. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
  2. Zudem wurden bereits drei Entlastungspakete geschnürt,
  3. Zu den Entlastungen gehört unter anderem die Kindergelderhöhung und Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus und Heizkostenzuschüsse, der Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht.
  4. Zudem wurde der Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Die Gaspreisbremse entlastet alle Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Gas- und Wärmepreisen. Sie sparen durch die Preisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch die hohen neuen oder angepassten Vertragspreise entstehen. Trotz der Preisbremsen lohnt es sich, Gas bzw.

Wärme einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde Gas oder Wärme über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag”.

Wer unter das 80% oder 70% Niveau hinaus zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr: Der Entlastungsbetrag bemisst sich immer an dem vollen 80%- oder 70%-Kontingent. Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Gas.

Fernwärmekunden erhalten ebenfalls 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Große Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh,

Wärmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh, Wie groß die Entlastung ist, hängt davon ab:

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wie viel Gas und Wärme man bisher verbraucht hat,wie viel man dieses Jahr verbraucht,wie hoch der Preis im Vertrag ist.

Die Gaspreisbremse senkt direkt die monatliche Gasrechnung, Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Gasverbrauchs. Jeden Monat bezahlt man für ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs. Mit der Gaspreisbremse werden dann 80 Prozent des Verbrauchs zu 12 ct/kWh abgerechnet.

Verbraucht man mehr, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Dabei gilt: Die Entlastung bleibt bei den Kundinnen und Kunden, Verbraucht man mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauches, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den neuen hohen Preis des Energieversorgers.

Hat man weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch, Die Gaspreisbremse entlastet also durch niedrigere Abschläge während des Jahres.

Auf welches Jahr bezieht sich die Gaspreisbremse?

Gaspreisbremse für die Industrie – Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse Beispiel?

Was bewirken die Preisbremsen? – Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis für private Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Allerdings nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde.

Wie teuer wird Gas nach der Gaspreisbremse?

Rechenbeispiel: Zwei-Personen-Haushalt – Ein Zwei-Personen-Haushalt bezieht Fernwärme und verbraucht 9.000 kWh im Jahr. Bis Ende Dezember 2022 haben sie Fernwärme für 8 Cent/kWh bezogen. Der monatliche Abschlag betrug 60 Euro. Der Vertragspreis wurde Ende 2022 angepasst, jetzt zahlen sie 12 Cent/kWh.

Ihr Abschlag steigt also auf 90 Euro. Ab März 2023 greift dann die Wärmepreisbremse, sie bekommen also 80 Prozent des Verbrauchs für 9,5 Cent/kWh. Damit sinkt ihr Abschlag auf 75 Euro im Monat. Die 15 Euro bekommen sie als Gutschrift vom Versorger. Die Fernwärme ist also immer noch teurer als vor Anpassung des Vertragspreises, aber es gibt eine direkte Entlastung.

Wenn das Paar es aber schafft, im Jahr 2023 mindestens 20 Prozent weniger Wärme zu verbrauchen, als im Vorjahr, dann kann es noch mehr Geld zurückbekommen. Verbrauchen sie nur 7.200 kWh, dann schuldet ihnen der Versorger das Geld zurück. Das Geld wird dann mit dem Vertragspreis verrechnet, also mit den 12 Cent/kWh.

Kann der Gaspreis trotz Vertrag erhöht werden?

Gasversorger dürfen Preise nicht einfach erhöhen – Viele Menschen befürchten weitere Preissteigerungen oder eine plötzliche Kündigung durch den Energieversorger. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält zahlreiche Anfragen zum Thema und kennt Fälle für rechtswidrige Vertragsbeendigungen sowie Preis- und Abschlagserhöhungen.

Sie weist darauf hin, dass Verbraucher, die einen Vertrag mit Preisgarantie über eine feste Laufzeit abgeschlossen haben, keine plötzlichen Kostensprünge befürchten müssen. Energieversorger sind weiterhin an die vereinbarten Verträge und Preise gebunden. Das gilt nicht für Verbraucher, die sich in der befinden, also keinen Sondervertrag mit einem Anbieter geschlossen haben.

Hier kann der Versorger die Preise erhöhen. Weitere Informationen Die Energiepreise sinken, Anbieter locken mit Neukundentarifen. Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte einiges beachten.

Warum ist der grundversorger am günstigsten?

Günstige Preise der Grundversorger liegen am Einkaufsverhalten. – Die Grundversorger gehen oft langfristige Lieferbeziehungen zu festgelegten Preisen ein. Jetzt, da die Energiepreise durch die Decke gehen, zahlt sich das aus. Wir profitieren also immer noch von der damals günstigeren Einkaufssituation.

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Wann kommt der Gaspreis Deckel?

Das Wichtigste zum Thema Gaspreisbremse –

Die Energiepreise steigen immer weiter in die Höhe – und belasten viele Bürger:innen. Um das in den Griff zu bekommen, startet ab März 2023 die Gaspreisbremse der Bundesregierung. Mithilfe eines “Abwehrschirms” von bis zu 200 Milliarden Euro wird die Bundesregierung den Gaspreis ab März 2023 auf 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln, Allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, Der Gaspreisdeckel wird auch rückwirkend für Januar und Februar gelten, Gaspreisdeckel oder Gaspreisbremse ? In der Diskussion um die Obergrenze kursieren verschiedene Begriffe, gemeint ist aber das Gleiche : Ein staatlicher Eingriff, um die Preise möglichst niedrig zu halten.

Welcher Gasverbrauch gilt für Gaspreisbremse?

Seit März 2023 greift eine Gaspreisbremse : Die Preisbremse kommt bei Lieferverträgen, bei denen der Arbeitspreis über 12 Cent pro Kilowattstunde liegt, zur Anwendung. Dann gilt für 80 Prozent des Verbrauchs ein begrenzter Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse bei Anbieterwechsel?

Gaspreisbremse – das Wichtigste Aktuelles zur Gaspreisbremse

  1. Die Gaspreisbremse gilt seit dem 01.03.2023 (rückwirkend auch für Januar und Februar) und endet am 31.12.2023,
  2. Durch die Gaspreisbremse wird der Arbeitspreis auf 12 Cent pro kWh für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
  3. Die Gaspreisbremse wird automatisch mit Ihrem Monatsabschlag verrechnet,
  4. Ihr Anbieter muss Sie schriftlich informieren, falls Ihr aktueller Vertragspreis über der Preisbremse liegt.

Zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 zahlen Sie für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs 12 Cent pro kWh Gas, Wenn Sie mehr Gas verbrauchen, zahlen Sie für die jede Kilowattstunde den vollen Arbeitspreis Ihres Gasanbieters, Wenn Sie weniger Gas verbrauchen als die 80 % der Verbrauchsprognose, können Sie für die geringere Gasmenge den vollen Preis Ihres Gasanbieters einsparen,

Dieses Info-Schreiben sollten Sie gut lesen und überprüfen. Entscheidend für den Rabatt der Gaspreisbremse ist der Jahresverbrauch, Dieser muss im Info-Schreiben genannt werden und sollte unbedingt stimmen, damit die Ersparnis korrekt ausfällt. Wenn der Jahresverbrauch zu niedrig angegeben ist, fällt auch die Ersparnis zu gering aus.

Es empfiehlt sich daher, den Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung mit dem im Info-Schreiben genannten abzugleichen.

Wie bekommt man das Geld von der Gaspreisbremse?

Wenn die Familie weniger Gas verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis. Wenn sie z.B.20 % spart, bekommt sie 660 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate wären das noch 120 Euro pro Monat.

Was haben Mieter von der Gaspreisbremse?

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen für Strom und Gas für Mieterinnen und Mieter? – Für industrielle Großverbraucher gelten die Deckel schon. Für Mieterinnen und Mieter wird mit der Gaspreisbremse ab Anfang März der Preis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Die Strom- und Gaspreisbremse sollen ab 1. März 2023 dafür sorgen, dass Energiekosten bezahlbar bleiben. © Marius Becker/dpa/Archiv Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde müssen Kundinnen und Kunden den festgelegten Preis je Kilowattstunde des jeweiligen Anbieters zahlen.

Das soll einen Anreiz zum Energiesparen geben: Je weniger Gas genutzt wird, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Gaspreisbremse liegt – und desto weniger muss gezahlt werden. Die Botschaft ist auch: Die Energiekrise ist noch nicht vorbei. Mit der Strompreisbremse für private Verbraucher:innen wird der Preis für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt.

Auch hier gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Die Energiepreisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung maximal bis zum 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt, hängt aber nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von europäischen Vorgaben ab.

Wer bekommt Geld von der Gaspreisbremse?

Regierung baut Einsparanreiz in Gaspreisdeckel ein – Um Verbraucherinnen und Verbraucher zum Gassparen zu animieren, sieht die Gaspreisbremse sogar einen Mechanismus vor, durch den besonders sparsame Menschen belohnt werden sollen. Kunden, die weniger Gas verbrauchen als die Abschlagszahlung vorsieht, sollen viel Geld zurückbekommen: Nämlich die eingesparte Menge multipliziert mit dem neuen, höheren Vertragspreis – auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat.

  • Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch”, heißt es aus der Regierung.
  • Eine Familie hat einen Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr.
  • Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat – ihr neuer Gaspreis bei 22 Cent.
  • Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie 275 Euro im Monat zahlen.
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Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht hat, soll sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurückbekommen: Spart sie 20 Prozent, erhält sie 660 Euro zurück.

Wie rechnet man die Gaspreisbremse aus?

Berechnung der Gaspreisbremse inkl. Beispiel Im Normalfall zahlst du monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) deines prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird dein im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.

Für 80 Prozent des monatlichen Gasverbrauchs zahlst du innerhalb des Entlastungszeitraum der Gaspreisbremse 12 ct pro kWh (brutto). Für jede darüberliegende Kilowattstunde fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Auf der Jahresabrechnung wird dann, wie jedes Jahr, dein tatsächlicher Verbrauch abgerechnet.

Hast du mehr als die 80 Prozent deines prognostizierten Gasverbrauchs verbraucht, zahlst du für die darüberliegenden Kilowattstunden den vertraglich vereinbarten Preis. Folglich hängt die Höhe der Entlastung, die du über die Gaspreisbremse erhältst, davon ab,

wie viel du im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht hast wie viel du im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchst und wie hoch dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.

Hierzu ein Rechenbeispiel für die Monate innerhalb des Entlastungszeitraums:

Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 qm hat beispielsweise einen prognostizierten Jahresverbrauch Gas von 15.000 kWh, also 1.250 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 8 ct pro kWh bezahlte man bisher einen Abschlag von 100 Euro pro Monat. Liegt der neue Arbeitspreis z.B. bei 22 ct pro kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne Gaspreisbremse für seinen Verbrauch einen Abschlag von 275 Euro pro Monat. Mit Berücksichtigung der Gaspreisbremse liegt der Abschlag deutlich niedriger, nämlich bei 175 Euro pro Monat. Begründung: Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct pro kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 22 ct pro kWh an. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt damit im Monat 100 Euro.

: Berechnung der Gaspreisbremse inkl. Beispiel

Wie funktioniert der Gaspreis Deckel?

Wie sieht die Gaspreisbremse aus? – Die Gaspreisbremse funktioniert so, dass für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Gasversorger im September 2022 für den jeweiligen Gasanschluss angenommen hat, ein fester Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde entfällt.

Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis in Privathaushalten bei etwa 14 Cent pro Kilowattstunde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kund*innen mit Bestandsverträgen vielfach noch niedrigere Gaspreise haben, diese jedoch in den kommenden Monaten unterschiedlich stark ansteigen werden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent seines angenommenen Jahresverbrauchs, muss man für den darüber hinausgehenden Anteil den jeweiligen Gaspreis zahlen, der im Vertrag mit dem Gasversorger vereinbart wurde.

Das ist je nach Vertrag unterschiedlich. Verbraucht man weniger als 80 Prozent, muss von der Vergünstigung nichts zurückgezahlt werden. Das soll den Sparanreiz zusätzlich erhöhen.

Wie wird die Gaspreisbremse umgesetzt?

Um wieviel Geld können mich die Maßnahmen entlasten? – Wer weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas zahlt, beziehungsweise weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde Strom, wird keine Vorteile von den Preisbremsen haben. Gas : In einem Erläuterungspapier zur Gaspreisbremse rechnet die Bundesregierung den Fall einer vierköpfigen Familie durch, die in einer Wohnung von 100 Quadratmetern lebt und einen Gas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh hat, also 1.250 kWh im Monat.

  • In der Rechnung wird von 8 Cent pro Kilowattstunde ausgegangen, daraus ergäben sich für die Familie 100 Euro im Monat.
  • Das Erläuterungspapier der Bundesregierung nimmt an, dass die Familie inzwischen 22 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss.
  • Das wären 175 Euro mehr pro Monat, also insgesamt 275 Euro.
  • Jetzt greift die Gaspreisbremse: Wenn die Familie so viel Gas wie bisher nutzt, müssen für 80 Prozent des Verbrauchs 12 Cent und für 20 Prozent 22 Cent pro kWh gezahlt werden.

Daraus ergibt sich eine monatliche Zahlung von 175 Euro – also eine Entlastung von 100 Euro. Strom : Beim Stromverbrauch spielt die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eine größere Rolle. Nimmt man einen durchschnittlichen Strompreis von 46 Cent pro Kilowattstunde an (dies war der Höchststand im November 2022), würde ein Vier-Personen-Haushalt (geschätzter Verbrauch 5.000 kWh) um 220 Euro pro Jahr entlastet.

    imago images/ Christian Ohde

    Wie bekomme ich die Gaspreisbremse?

    Verbraucher:innen müssen dafür Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2000 Euro pro privatem Haushalt erhalten. Voraussetzung ist, dass sich Ihr Preis im Vergleich zum Referenzpreis im Jahr 2021 mehr als verdoppelt hat – ab dann können Sie mit einer Erstattung rechnen.