Selbst Gekündigt Und Krankgeschrieben Wer Zahlt?

Selbst Gekündigt Und Krankgeschrieben Wer Zahlt
Wer zahlt das Krankengeld nach einer Kündigung? – Doch wie sieht es bei einer Erkrankung während der Arbeitslosigkeit aus oder wenn sich die Zahlung des Krankengelds mit einer Kündigung überschneidet? Krankenkassen zahlen das Krankengeld grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird und im Zeitraum der Kündigungsfrist krank wird.

  • Auch im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zahlt die Krankenkasse das Krankengeld weiter.
  • Der Arbeitgeber ist ebenfalls dazu verpflichtet, den Lohn im Krankheitsfall trotz bereits ausgesprochener Kündigung weiterzubezahlen,
  • Seine Verpflichtungen enden, wenn die Kündigungsfrist ausgelaufen ist – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bis dahin wieder gesund ist oder nicht.

Wenn der gekündigte Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld erhält, muss er seine Erkrankung gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen, um Leistungen zu erhalten. Bei länger als sechs Wochen andauernder Krankheit übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes.

Wie lange kann ich mich krankschreiben lassen wenn ich gekündigt wurde?

Nicht selten lassen sich Arbeitnehmer:innen, die gekündigt wurden, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun aber entschieden, dass sie dann nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen können.

Was passiert wenn ich nach der Kündigung nicht mehr arbeiten gehe?

Kein Lohn ohne Arbeit – Erscheint der Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist einfach nicht mehr zur Arbeit, verletzt er seine Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag. An dieser Stelle erst einmal die gute Nachricht: Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit”.

Bin ich verpflichtet nach Kündigung zu arbeiten?

Arbeitsrecht: Wenn sich gekündigte Mitarbeiter krankmelden Meldet sich ein Mitarbeiter arbeitsunfähig krank, nachdem er die Kündigung erhalten hat, kann das den Arbeitgeber in Bedrängnis bringen. Arbeit bleibt liegen. Doch gibt es Möglichkeiten, auf eine unberechtigte Krankmeldung adäquat zu reagieren. Selbst Gekündigt Und Krankgeschrieben Wer Zahlt Foto: Fotolia/Matthias Buehner Nachdem der Arbeitgeber eine ordentliche fristgemäße Kündigung ausgesprochen hat, bleibt der Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet, weiterzu-arbeiten. Nur nach einer außerordentlichen fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung.

Zunächst sollte der Arbeitgeber prüfen, ob es sinnvoll ist, den gekündigten Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen. Dies ist bei verhaltensbedingten Kündigungen zu empfehlen und bei betriebsbedingten Kündigungen ab dem geplanten Wegfall des Arbeitsplatzes zwingend.

Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen Erscheint eine Freistellung nicht sinnvoll, ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass sich viele Mitarbeiter krankmelden. Dies führt dazu, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen fortzahlen muss (§ 3 Abs.1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).

  • Es sei denn, das Arbeitsverhältnis endet früher.
  • Der Mitarbeiter muss seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen und mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen, wenn sie länger dauert als drei Tage.
  • Hegt der Arbeitgeber Zweifel, müsste er die attestierte Arbeitsunfähigkeit in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren widerlegen (BAG-Urteil vom 19.

Februar 2015, Az.: 8 AZR 1007/13). Dies ist insbesondere in Kündigungsschutzverfahren nicht einfach. So liegt der Gerichtstermin, an dem eine erneute Untersuchung des Mitarbeiters angeordnet werden könnte, in manchen Fällen erst am Ende oder nach Ablauf der Kündigungsfrist.

  1. Doch dann ist es nur noch schwer möglich, festzustellen, dass der Mitarbeiter mehrere Wochen zuvor tatsächlich nicht arbeitsunfähig krank war.
  2. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit des gekündigten Mitarbeiters anzweifelt, sollte er bei gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten und eine erneute ärztliche Untersuchung des Mitarbeiters verlangen.

Der Mitarbeiter muss dieser Aufforderung folgen, er darf sie nicht verweigern (§ 275 Abs.1 Nr.3b SGB V, § 62 SGB I). Bei privat krankenversicherten Mitarbeitern sollte der Arbeitgeber die private Krankenversicherung des Mitarbeiters kontaktieren und um eine erneute Untersuchung durch den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherer bitten.

  1. Eigene Ermittlungen bei begründeten Zweifeln Der Arbeitgeber kann auch eigene Ermittlungen anstellen.
  2. Allerdings ist es nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) erst dann zulässig, einen Detektiv zu beauftragen, wenn der Arbeitgeber zuvor auf andere Weise erfahren hat, dass der Mitarbeiter vermutlich nicht arbeitsunfähig krank ist (BAG-Urteil vom 19.

Februar 2015, Az.: 8 AZR 1007/13). Er muss bereits begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters haben, bevor er einen Detektiv damit beauftragen kann, diesen zu observieren. Sonst verletzt er das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters.

Die durch Detektive rechtswidrig gewonnenen Beweismittel könnten in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden. Der Arbeitgeber kann jedoch auf andere Weise Kenntnis davon erhalten, dass der Mitarbeiter nicht arbeitsunfähig krank ist. Beispiele: Ihm wird mitgeteilt, dass ein krankgeschriebener Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeit aufgenommen hat oder mit einem attestierten Rückenleiden dabei gesehen wurde, wie er seinen Garten umgräbt.

Während der Krankheit ist nicht jedes Verhalten tabu In diesen Fällen ist jedoch zur Vorsicht zu raten. Während der Krankheit ist dem Mitarbeiter nicht alles verboten, sondern nur ein Verhalten, das die Genesung beeinträchtigt. Wenn der Mitarbeiter bereits für seinen neuen Arbeitgeber tätig ist, steht allerdings fest, dass er nicht arbeitsunfähig krank ist.

  • Darüber hinaus bezieht er dann zu Unrecht Entgeltfortzahlung von seinem alten Arbeitgeber.
  • Das dürfte in der Regel den Straftatbestand des Betrugs erfüllen (§ 263 Abs.1 StGB) und den Arbeitgeber berechtigen, das Arbeitsverhältnis erneut zu kündigen.
  • Wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass der Mitarbeiter sich unberechtigt krank gemeldet hat, sollte er die Entgeltfortzahlung einstellen und den Ausspruch einer erneuten Kündigung prüfen.
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Eine unberechtigte Krankmeldung ist in jedem Fall eine Pflichtverletzung, die den Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis erneut zu kündigen. Je nach Umständen kann, insbesondere bei einer vorsätzlich vorgetäuschten Krankheit, sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein (BAG-Urteil vom 26.

  1. August 1993, Az.: 2 AZR 154/93).
  2. Eine erneute ordentliche fristgemäße Kündigung kann ratsam sein, wenn unsicher ist, ob die erste Kündigung einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde und der Mitarbeiter bereits Kündigungsschutzklage erhoben hat oder noch damit zu rechnen ist.
  3. Eine außerordentliche Kündigung sollte der Arbeitgeber stets mit einer vorsorglichen ordentlichen fristgemäßen Kündigung verbinden.

Er muss die außerordentliche Kündigung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen, nachdem er Kenntnis von der vorgetäuschten Krankheit erlangt hat, aussprechen. Sonst ist sie unzulässig, weil der Arbeitgeber dann die sogenannte Präklusionsfrist versäumt hat.

Anhörung des Betriebsrats oder Personalrats Vor der erneuten ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit ist in privaten Betrieben der Betriebsrat und in Betrieben öffentlicher Träger der Personalrat anzuhören. Sie können einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung aus bestimmten gesetzlich geregelten Gründen widersprechen (§ 102 Abs.3 BetrVG, § 79 Abs.1 BPersVG).

In Einrichtungen der evangelischen Kirche muss die Mitarbeitervertretung einer ordentlichen Kündigung zustimmen. Diese darf die Zustimmung ebenfalls nur aus bestimmten Gründen verweigern (§ 41 Abs.2 Mitarbeitervertretungsgesetz ). Bei außerordentlichen Kündigungen steht ihr ein Mitberatungsrecht zu (§§ 45, 46 lit.

Wer zahlt wenn ich krank bin und arbeitslos?

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Das sollten Sie beachten, wenn Sie arbeitsunfähig werden oder Angehörige pflegen. Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten und arbeitsunfähig werden, erhalten Sie längstens für 6 Wochen weiter Arbeitslosengeld. Liegt der Beginn Ihrer Krankheit in der Zeit bevor Sie Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Sperrzeit, ist keine Zahlung möglich.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht und ob Sie weiterhin krankenversichert sind. Weitere Informationen finden Sie bei der Frage: Welche Regelungen gelten, wenn ich länger als 6 Wochen arbeitsunfähig werde? Wenn Sie arbeitslos sind und arbeitsunfähig werden, teilen Sie uns dies bitte sofort mit.

Reichen Sie dafür bei Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ein. Wichtig : Sie müssen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine unterschriebene Papier-AUB (ohne Diagnoseschlüssel) bitten und diese bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie auf die kostenlose Ausstellung einer Papier-AUB bestehen können. Eine elektronische AUB darf die Agentur für Arbeit erst ab dem 1. Januar 2024 bei den Krankenkassen abrufen. Die Vorlage der AUB ist wichtig, damit Sie weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Auch wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und arbeitsunfähig sind, müssen Sie eine AUB bei Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Laden Sie Ihre AUB über den eService hoch: Veränderungen mitteilen Sie können dafür auch die Kunden-App BA-mobil nutzen. Auch mit dem Vordruck Veränderungsmitteilung können Sie der Agentur für Arbeit die Arbeitsunfähigkeit anzeigen und gegebenenfalls die AUB beifügen.

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht und ob Sie weiterhin krankenversichert sind. Wichtig : Wenn Sie nach einer Erkrankung über 6 Wochen hinaus wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden,

  1. Das können Sie online oder persönlich tun.
  2. Bitte lassen Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt schriftlich bestätigen, dass Sie Ihr erkranktes Kind betreuen müssen.
  3. Reichen Sie diesen Nachweis bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
  4. Betreuen Sie Ihr erkranktes Kind, erhalten Sie in der Regel weiterhin Arbeitslosengeld.

Es hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, wie lange Sie Arbeitslosengeld bei Erkrankung Ihres Kindes erhalten. Bitte teilen Sie Ihrer Agentur für Arbeit unbedingt mit, wenn Ihre Krankheit durch andere direkt verursacht wurde (zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall).

  • Osten, die sich aus Ihrer Krankheit ergeben, werden dann bei der Versicherung des Verursachers angegeben.
  • Dafür brauchen wir von Ihnen Belege, wie zum Beispiel den Unfallbericht, und den Namen des Unfallverursachers.
  • Während Sie eine pflegebedürftige Person pflegen, können Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Sie müssen aber jederzeit eine Arbeit aufnehmen oder an einer Maßnahme teilnehmen können. Stellen Sie sicher, dass die pflegebedürftige Person in diesen Fällen weiterhin gepflegt wird. Wie lange Sie während der Pflege Arbeitslosengeld beziehen können, klärt Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit mit Ihnen.

  • Sie eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 bis 5 in deren häuslichen Umgebung pflegen,
  • Sie die Pflege nicht erwerbsmäßig übernehmen,
  • Sie mindestens 10 Stunden pro Woche mit der Pflege der Person verbringen und
  • sich die Pflege regelmäßig auf mindestens 2 Tagen in der Woche verteilt.
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Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Ihre Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung unterbrochen werden. Das bedeutet: Ihr Anspruch auf Arbeitslosgeld ist nicht gemindert, obwohl Sie Ihre Beschäftigung unterbrechen oder aufgeben. Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person.

Wie lange kann ein Hausarzt auf Psyche Krankschreiben?

So lang dürfen Sie bei Krankheit fernbleiben – Die Frage „Wie lange kann man krankgeschrieben werden?” kommt immer wieder auf. Dabei gibt es hier prinzipiell keine Obergrenze. Wer krank ist, muss zum Arzt. Dieser entscheidet dann über die Krankschreibung.

Wie lange diese ausfällt, ob nur ein paar Tage oder gleich mehrere Wochen, liegt in seinem Ermessen und der voraussichtlichen Genesungsdauer. Dasselbe gilt auch bei psychischen Krankheitsbildern, Wie lange darf ein Hausarzt also bei Depression einen Patienten krankschreiben? Das entscheidet der Arzt immer selbst.

Dabei wird er jedoch selten direkt mehrere Wochen verordnen. Sinnvoll ist in diesem Fall, sich direkt eine Überweisung zum Psychotherapeuten geben zu lassen und bei Bedarf die Krankschreibung durch den Arzt verlängern zu lassen. Wie lange der eigentliche Zeitraum dann ausfällt, ist von dem Erfolg der Therapie abhängig, Selbst Gekündigt Und Krankgeschrieben Wer Zahlt Bei einer Krankschreibung entscheidet das „Wie lange” auch über die Art der Lohnfortzahlung. Und selbst danach gibt es noch Krankengeld durch die Krankenkasse, Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist bei langer Krankheit jedoch nicht auszuschließen.

Wie kann ich kündigen ohne eine Sperre beim Arbeitsamt zu bekommen?

Eigenkündigung – Bei der sog. Eigenkündigung, der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wiederholt zu spät, zu wenig oder gar nicht zahlt.

  • Regelmäßig beraten wir Mandanten mit Burn-out und Depressionen, die in direktem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen.
  • Wenn dies nachweisbar ist, z.B.
  • Durch ein aussagekräftiges Attest, dann kann diese ebenfalls die Verhängung einer Sperrzeit verhindern (LSG Hessen, Urt.v.18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).

Dies gilt ebenfalls bei einer Eigenkündigung aufgrund eines Umzuges zu dem weit entfernt wohnenden Ehegatten/Lebenspartner. Dies stellt einen wichtigen Grund dar. Umstritten war es bisher beim Zusammenziehen unverheirateter Paare. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat dies mit Urteil v.12.12.2017, Az.: L 7 AL 36/16 jüngst auch als wichtigen Grund anerkannt, was jedoch im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht.

Kann man einfach kündigen und gehen?

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Erstellt: 02.04.2021 Aktualisiert: 19.04.2021, 09:34 Uhr Kommentare Teilen Selbst Gekündigt Und Krankgeschrieben Wer Zahlt Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer muss gut begründet sein. © Patrick Pleul/dpa Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich. Durchsetzen lässt sie sich jedoch nur, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was tun wenn der Chef die Kündigung nicht annimmt?

Verweigert der Arbeitnehmer die Annahme der Kündigung, läuft dennoch die Klagefrist von 3 Wochen Ein Arbeitsverhältnis kann (unter anderem) durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet werden. Die Kündigung muss die Schriftform einhalten – sie muss daher eigenhändig unterschrieben sein.

  1. Es handelt sich bei einer Kündigung um eine sogenannte „empfangsbedürftige Willenserklärung”.
  2. Die Kündigung wird daher erst wirksam, wenn Sie dem Arbeitnehmer zugeht.
  3. Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung (insbesondere nach dem Kündigungsschutzgesetz) geltend machen, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei ihm (dem Arbeitnehmer) Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Oft werden Kündigungen im Betrieb persönlich übergeben. Manche Arbeitnehmer verweigern dann die Annahme der Kündigung. Dies ist jedoch nicht so einfach möglich: Wenn der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben übergeben will und der Arbeitnehmer es nicht annimmt, dann kann der Arbeitgeber es ablegen.

  1. Liegt das Schreiben so, dass der Arbeitnehmer es mitnehmen könnte – dann ist es zugegangen.
  2. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 483/14) entschieden.
  3. Wenn die Kündigung zugegangen ist, dann beginnt auch der Lauf der Klagefrist, dies beträgt nur 3 Wochen.
  4. Es bringt also dem Arbeitnehmer in der Regel nichts, wenn er die Annahme verweigert.

Der Arbeitgeber wird die Kündigung dann meist vorsorglich noch per Post oder Bote zustellen. Dennoch ist die Kündigung bereits bei der Annahmeverweigerung zugegangen und hat den Fristlauf in Gang gesetzt. In solchen Situationen sollte im Zweifle zeitnah fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen und vorsorglich rechtzeitig geklagt werden.

Kann ich mich nach einer Kündigung freistellen lassen?

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung nach der Kündigung? – Sie als Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung nach einer Kündigung, da Sie weiterhin Pflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben. Ihr Arbeitgeber muss sich jedoch für Termine, die der Arbeitssuche dienen, freistellen, sollten diese in Ihre reguläre Arbeitszeit fallen. Hierzu gehören z.B.

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Vorstellungsgespräche Termine bei der Arbeitsagentur Probearbeiten bei anderen Unternehmen und die Teilnahme an einem Assessment-Center

Was muss ich beachten wenn ich kündige?

Veröffentlichungsdatum: 29.10.2021 Das Betriebsklima ist nicht mehr das Beste, Sie können Ihre Kompetenzen nicht weiterentwickeln? Sie entfernen sich von Ihren Karrierezielen oder wollen in eine andere Stadt ziehen? Dann spielen Sie möglicherweise mit dem Gedanken, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen.

  1. Um auf der sicheren Seite zu sein, sind dabei ein paar Dinge zu beachten.
  2. Ein Arbeitnehmer hat bei einer Kündigung weit weniger zu beachten als sein Arbeitgeber.
  3. Der Arbeitnehmer hat nur wenige formale Voraussetzungen zu erfüllen, wenn er sein Arbeitsverhältnis wirksam beenden will.
  4. Die eine ist: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die andere betrifft die Einhaltung der Kündigungsfrist. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, der Kündigende muss das Kündigungsschreiben also eigenhändig unterzeichnen. Kündigungen per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS oder mündlich sind unwirksam. Die Kündigungsfrist sollte in ihrem Arbeitsvertrag aufgeführt sein.

Ist sie es nicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, das heißt: Sie können mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Achtung: Das sind tatsächlich 28 Tage und nicht etwa ein Monat. Sie können dabei bis zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Sorgen Sie dafür, dass vier Wochen vor dem Ende der Frist Ihre Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber auf dem Schreibtisch liegt.

Hinweis: Streitigkeiten über die Wirksamkeit Ihrer Kündigung? Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, kann der Arbeitgeber die Fortführung Ihrer Tätigkeit verlangen. In Kürze die wichtigsten Punkte:

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ermitteln Sie die Kündigungsfrist. Die Zustellung Ihrer Kündigung sollte als Übergabe-Einschreiben mit Rückantwort erfolgen, denn die fristgerechte Kündigung sollten Sie gegebenenfalls nachweisen können. Sie können Ihr Kündigungsschreiben auch persönlich abgeben. Es wäre in diesem Fall ratsam, wenn Ihnen der Empfang dann auch quittiert wird. Sie können einer dritten Person (z.B. einem Freund oder einem Kollegen) eine Vollmacht für die Übergabe Ihrer Kündigung ausstellen. Nicht das Datum auf Ihrem Kündigungsschreiben, sondern das Eintreffen des Schreibens bei Ihrem Arbeitgeber ist ausschlaggebend. Erst dann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.

Hinweis: So berechnen Sie die Kündigungsfrist richtig Soll Ihr Arbeitsverhältnis z.B. am 15. Juni enden, muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 18. Mai bei Ihrem Arbeitgeber eintreffen. Dann sind die Voraussetzungen gegeben, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.

Juni zu beenden. Verspätet sich der Zugang, verlängert sich das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses um 14 Tage, also zum Monatsende Merke: Eine „ordentliche Kündigung” ist die fristgerechte. Die „außerordentliche Kündigung” ist die fristlose. Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben aufsetzen, suchen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag.

Dieser gibt Ihnen Aufschluss darüber, wann er geschlossen wurde und wer ihn für den Arbeitgeber unterzeichnet hat. Es muss Klarheit herrschen, wer Ihr Vertragspartner ist. Achten Sie also darauf, dass Sie die richtige Anschrift finden, an die Sie Ihre Kündigung richten.

Nennen Sie ein konkretes Datum, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Sind Sie sich unsicher, welche Kündigungsfrist Ihr Arbeitsvertrag zulässt, kündigen Sie “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”. Sie stellen damit sicher, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unstrittig ist – selbst wenn das konkrete Datum im Zweifel bestritten wird. Unterschreiben Sie mit Vor- und Zunamen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam.

Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber ein Interesse an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Er kalkuliert mit Ihrer Arbeitsleistung. Die Anwerbung einer neuen Arbeitskraft ist unter Umständen schwierig und mit Kosten verbunden. Er wird sehr genau darauf schauen, ob Ihre Kündigung alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und damit wirksam ist.

  1. Hier finden Sie ein Musterschreiben Hinweis: Müssen Sie in Ihrer Kündigung Gründe anführen? Eine ordentliche, also fristgerechte Kündigung müssen Sie nicht begründen.
  2. Ist keine Kündigungsfrist angegeben, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
  3. Diese muss für beide Seiten mindestens vier Wochen betragen.

Wollen Sie kündigen, so hat sich die Frist nicht dadurch verlängert, dass Sie viele Jahre im Betrieb beschäftigt sind. Anders verhält es sich für den Arbeitgeber: Er muss bei einer Dauer von 5 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Frist nach 2 Monaten einhalten, nach 10 Jahren vier Monaten und nach 20 Jahren schließlich sieben Monate.

  • Nicht zulässig ist eine Vereinbarung, nach der die Kündigungsfrist, die der Arbeitnehmer einzuhalten hat, länger ausfällt als die Kündigungsfrist, die für den Arbeitgeber gilt.
  • Falls Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, möchten wir Ihnen diesen Tipp mit auf den Weg geben: Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages wäre es angeraten, die eigene Kündigungsfrist möglichst kurz zu halten, damit Sie im Falle einer Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber auch schnell aus Ihrem Arbeitsvertrag rauskommen.

Hinweis: Sonderfall befristetes Arbeitsverhältnis Der befristete Arbeitsvertrag kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer durch ordentliche Kündigung vorzeitig beendet werden.