Überstunden Auszahlen Oder Abfeiern Wer Entscheidet?

Überstunden Auszahlen Oder Abfeiern Wer Entscheidet
5. Wer bestimmt, wann und ob Überstunden abgefeiert werden? – Auch hier kommt es auf die Übereinkünfte mit dem Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung an:

Sehen die Vereinbarungen nur vor, dass die Überstunden abgefeiert werden, gibt es keine Bezahlung für die Überstunden und der Arbeitgeber bestimmt einen Zeitpunkt für den Freizeitausgleich. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon abweichen, sofern sie sich einigen. Lassen die Vereinbarungen sowohl die Bezahlung von Überstunden als auch deren Ausgleich durch Freizeit zu, hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann entscheiden, ob die Überstunden im Einzelfall ausbezahlt oder abgefeiert werden. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall kein Mitspracherecht. Insbesondere Tarifverträge überlassen die zeitliche Lage des Freizeitausgleichs häufig dem Arbeitnehmer. Dieser muss sich dann dennoch mit dem Arbeitgeber abstimmen und auf die Erfordernisse im Betrieb Rücksicht nehmen.

Bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs, kommt ihm zwar ein gewisser Spielraum zu. Doch auch der Arbeitgeber muss Rücksicht auf die Interessen des Arbeitnehmers nehmen. Das heißt, dass der Zeitpunkt des Freizeitausgleichs rechtzeitig vorher mitzuteilen ist.

  • Nur so kann der Arbeitnehmer sich auf die zusätzliche Freizeit einstellen und sie nach seinen Wünschen gestalten.
  • Beispiel: Der Arbeitgeber teilt dem Mitarbeiter erst um 17 Uhr mit, dass er am folgenden Tag Freizeitausgleich nehmen muss.
  • Der Arbeitnehmer kann dann nicht mehr die ihm eingeräumte Freizeit entsprechend seinen Interessen sinnvoll nutzen.

In diesem Fall hat der Arbeitgeber seinen Spielraum in aller Regel überschritten. Etwas anderes ist nur bei dringenden betrieblichen Erfordernissen denkbar. In der Folge bleiben dem Mitarbeiter die Überstunden erhalten. Erscheint der Arbeitnehmer am nächsten Tag zur Arbeit und der Arbeitgeber lehnt seine Beschäftigung ab, muss er den Arbeitnehmer grundsätzlich trotzdem bezahlen (sog.

Wer entscheidet was mit meinen Überstunden passiert?

In aller Kürze – Das hängt davon ab, welche Regelungen hierzu im Einzelnen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten sind. Grundsätzlich kommen beide Varianten in Betracht. Nein. Der Arbeitgeber entscheidet im Rahmen seines Weisungsrechts aus § 106 GewO darüber, wann Überstunden abzufeiern sind.

  • Aber: es schadet natürlich nicht, diese Zeitspannen gemeinschaftlich mit dem Arbeitgeber zu planen und Absprachen zu treffen.
  • Grundsätzlich lebt ein Arbeitsverhältnis vor allem vom partnerschaftlichen Miteinander von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Das Drohen mit juristischen Schritten oder einem Anwalt führt häufig dazu, dass dieses partnerschaftliche Verhältnis gestört wird.

Rechtlichen Rat sollten Sie aber unbedingt dann in Betracht ziehen, wenn gemeinsame Absprachen nicht mehr möglich sind, sie nach mehreren Nachfragen immer noch keine Einigung erzielen konnten oder wenn sich der Arbeitgeber schlichtweg weigert, Überstunden auszugleichen.

Können Überstunden ohne Einwilligung ausgezahlt werden?

Können Überstunden nach einer Kündigung ausgezahlt werden? – Bei einer greift die vertraglich vereinbarte Überstundenregelung. Dabei legt der Arbeitgeber fest, ob die Überstunden nach der Kündigung ausbezahlt oder in zusätzliche Urlaubstage umgewandelt werden.

  1. Option zwei gilt allerdings nicht im Fall einer,
  2. Wenn es keine vertragliche Regelung zum Umgang mit Überstunden gibt, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig werden.
  3. Sollte der Arbeitnehmer eine Auszahlung wünschen, muss er hieb- und stichfeste Belege für seine Überstunden anführen.
  4. Übrigens haben Arbeitnehmer oft steuerliche Nachteile, wenn sie sich Überstunden auszahlen lassen.

Denn der Jahresverdienst steigt durch mehr geleistete Stunden an, was auch den Steuersatz des Gehalts nach oben drücken kann. Unterzeichnet ein Arbeitnehmer eine so genannte Ausgleichsquittung, dann sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten.

Kann ich gezwungen werden Überstunden auszahlen zu lassen?

Alternative: Überstunden mit Freizeit ausgleichen – Überstunden Auszahlen Oder Abfeiern Wer Entscheidet Wollen Sie sich die Überstunden auszahlen lassen, berechnen Sie die Anzahl bestenfalls im Voraus. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, sich die Überstunden auszahlen zu lassen, Es besteht zusätzlich oft die Möglichkeit, einen Freizeitausgleich zu verlangen.

  1. Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts zur Bezahlung oder zum sogenannten Freizeitausgleich enthalten ist, können Sie Ihren Arbeitgeber direkt darauf ansprechen.
  2. Dies hat vor allem den Vorteil, dass Sie mehrere Tage früher Feierabend oder gar eine Woche frei machen können.
  3. Im Rahmen der Work-Life-Balance haben Sie von dieser Vereinbarung in der Regel mehr, als wenn Sie sich die Überstunden auszahlen lassen und Steuern dafür entrichten müssen.

Generell kann Ihr Chef entscheiden, wann Sie die Überstunden abfeiern müssen. Er muss allerdings Ihre Belange dabei ausreichend berücksichtigen, Zu diesem Entschluss kam das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19. Mai 2009 (Az.9 AZR 433/08). ( 95 Bewertungen, Durchschnitt: 4,17 von 5) Loading.

Kann der Arbeitgeber einseitig den Abbau von Überstunden anordnen?

Was darf der Arbeitgeber bestimmen, wenn es um den Überstundenabbau geht? – Sollte es keine entsprechende vertragliche Vereinbarung geben, darf der Vorgesetzte von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Ob und wann Sie Überstunden abfeiern, kann dieser anordnen, ( 99 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5) Loading.

Wer muss Überstunden zustimmen?

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Anordnung von Überstunden? – Überstunden Auszahlen Oder Abfeiern Wer Entscheidet Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei Überstunden. Weil der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen kann, die zu ei­ner Verlänge­rung der be­triebsübli­chen Ar­beits­zeit führen können, braucht er dafür die Zustimmung zweier Parteien. Erst einmal muss natürlich der Arbeitnehmer mit der zusätzlichen Arbeit einverstanden sein.

  1. Die kann durch eine entsprechende Übereinkunft im Vertrag gegeben sein, oder durch eine Einzelvereinbarung (stillschweigende Übereinkunft im Einzelfall),
  2. Auch wenn der Arbeitgeber das Einverständnis seiner Beschäftigten hat, braucht er in einem Betrieb mit einem Betriebsrat auch dessen Einwilligung bspw.
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durch eine Betriebsvereinbarung oder eine formlose Regelungsabrede, Aber selbst wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates hat, kann der Arbeitnehmer ablehnen, den Überstunden im Arbeitsvertrag bzw. durch eine Einzelvereinbarung zuzusagen.

Was muss man zuerst nehmen Urlaub oder Überstunden?

Der Freizeitausgleich hat zudem nichts mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun. Wer Überstunden abbummeln will, tut daher gut daran, erst dann den Urlaub zu buchen, wenn der Abbau vom Vorgesetzten abgesegnet ist.

Sind dauerhafte Überstunden erlaubt?

Nein, Überstunden liegen nur dann vor, wenn sie der Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet hat oder wenn er sie zumindest stillschweigend geduldet hat. In jedem Fall muss er wissen und damit einverstanden sein, dass der Arbeitnehmer Überstunden macht.

Wie viele Überstunden dürfen pro Monat ausgezahlt werden?

Was, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass alle Überstunden mit dem Lohn abgegolten sind? – Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass die Überstunden mit dem üblichen Lohn abgegolten sind, so ist eine solche Standardklausel nach der Rechtsprechung nicht zulässig, da nicht klar ist, wie viel Überstunden damit erfasst sein sollen.

Eine zeitlich unbeschränkte Klausel ist unwirksam. Ausreichend klar und verständlich wäre jedoch eine Formulierung, mit welcher zum Beispiel „15 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind”. Für beide Seiten ist damit hinreichend bestimmt, was auf einen zukommt. Abgeltungsklauseln im Umfang bis zu zehn Prozent der vertraglichen Arbeitszeit dürften angemessen sein.

Auch zehn Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche können mit dem Gehalt abgegolten werden, so das Landesarbeitsgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2012 (Az.: 19 Sa 1720/11), Bei Tarifbindung richtet sich die Abgeltung von Überstunden unabhängig vom Arbeitsvertrag nach den tarifvertraglichen Regelungen.

Wie viele Überstunden dürfen mit Gehalt abgegolten sein?

„Über­stun­den mit dem Gehalt abge­gol­ten”: Nur rechtens mit konkreter Höchstzahl – Früher waren in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen oft Formulierungen wie die folgenden zu finden:

„Über­stun­den sind mit dem Gehalt abgegolten.”„Etwaig anfal­len­de Über­stun­den sind mit der ver­ein­bar­ten Monats­ver­gü­tung abgegolten.”„Mit der vor­ste­hen­den Vergütung sind geleis­te­te Über­stun­den des Arbeit­neh­mers abgegolten.”

Solche vagen Formulierungen sind aber gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2010 ungültig. Die Richter befanden damals, dass ein solcher Wortlaut zu ungenau und schwammig sei. Es müsse klar werden, welche konkrete zusätzliche Arbeitsleistung gemeint sei (AZ 5 AZR 517/09).

„Über­stun­den im Umfang von bis zu 15 Prozent über die ver­ein­bar­te Wochen­ar­beits­zeit hinaus sind mit dem Gehalt abgegolten.”oder: „Mit dem Gehalt sind bis zu drei Über­stun­den pro Woche abgegolten.”

Wie viele Überstunden pro Woche oder pro Monat als „mit dem Gehalt abgegolten” gelten dürfen, ist nicht pauschal festgelegt – es gibt keine gesetzliche Regelung dazu. Ob Arbeitnehmer durch eine vertragliche Regelung übermäßig benachteiligt werden, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung.

Im Streitfall müssen oft Arbeitsgerichte darüber urteilen. So entschied etwa das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 2021: Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach bis zu zehn Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, kann durchaus zulässig sein – auch bei einem vergleichsweise niedrigen Gehalt (AZ 2 Sa 26/21).

Geht deine Mehrarbeit über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, solltest du jedoch dringend mit deinem Arbeitgeber sprechen. Wie eine wirksame Überstundenregelung aussehen kann, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Was wenn Überstunden nicht abgebaut werden können?

Überstunden im Freizeitausgleich abbauen – Haben Arbeitnehmer Plusstunden angesammelt, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, diese Überstunden abbummeln zu lassen, Das bedeutet: Über den laut Arbeitsrecht bestehenden Jahresurlaubsanspruch hinaus, erhalten die Mitarbeiter mehr Freizeit, um sich von der geleisteten Mehrarbeit zu erholen, Überstunden Auszahlen Oder Abfeiern Wer Entscheidet Sie können als Arbeitnehmer einen Antrag auf „Überstunden abfeiern” stellen. In vielen Unternehmen ist der Abbau von Überstunden genau geregelt, Häufig existieren bestimmte Vorgaben, wie viele Stunden überhaupt angesammelt werden dürfen, Wann Sie Überstunden abfeiern müssen, hängt häufig vom Arbeitgeber ab.

In welchen Fällen können Arbeitnehmer die Anordnung von Überstunden ablehnen?

Überstundenzuschlag und Zeitausgleich – Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss für Überstunden einen Zuschlag von 50 Prozent bezahlen. Anstelle dieses Zuschlags kann ein Zeitausgleich vereinbart werden. Pro Überstunde gebührt ein Zeitausgleich von 1,5 Stunden.

Was hat der Arbeitgeber bei der Anordnung von Überstunden zu beachten?

Das Recht, Überstunden anzuordnen, muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat verankert sein. Ohne vertragliche Regelung dürfen Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen. Dazu zählen geschäftskritische Ereignisse wie beispielsweise Brand – oder Sturmschäden.

Kann man zu Überstunden nein sagen?

Dürfen Arbeitnehmer Überstunden ablehnen? – Aber dürfen Sie das überhaupt? Ja, prinzipiell haben Sie tatsächlich das Recht, „Nein” zu Überstunden zu sagen. Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, des Arbeitgebers gibt ihm nicht die Macht, einseitig die Vertragsbedingungen zu ändern.

  1. Sie schulden ihm also prinzipiell nur die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung sowie Arbeitszeit.
  2. Die einzige Ausnahme bildet eine Notsituation.
  3. Sollte es also für das Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht notwendig sein, dass die Arbeitnehmer für einen überschaubaren Zeitraum flächendeckend Überstunden leisten müssen, kann der Arbeitgeber diese obligatorisch anordnen, um die Existenz des Unternehmens zu sichern.
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Was viele Arbeitnehmer allerdings nicht wissen: Eine solche Notsituation ist nicht der große Haufen unerledigter Arbeit oder die näher rückende Deadline für ein Projekt. Hierzu gehören lediglich unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Macht des Arbeitgebers stehen – eine Naturkatastrophe mit entsprechenden Sturm- oder Wasserschäden beispielsweise.

Kann ich Angeordnete Überstunden verweigern?

Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen? – Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht. Doch nun zurück zur Ausgangsfrage. JA, der Mitarbeitende kann angeordnete Überstunden ablehnen. In den folgenden drei Fällen:

  1. Die Überstundenarbeit ist nicht betrieblich notwendig, Würde sich also beispielsweise die Überstundenarbeit bei genauerer Analyse problemlos durch eine andere Organisation vermeiden, es ist also bloss der (inkompetente) Chef, der glaubt, Überstunden seien nötig. Natürlich kann es für den Mitarbeitenden in der Praxis heikel sein, dies seinem Chef klarmachen zu wollen.
  2. Er ist persönlich nicht dazu in der Lage, die angeordnete Überstundenarbeit zu leisten. Beispielsweise, weil er in dieser Zeit bereits Ferien gebucht hat oder anderweitige nicht verschiebbare private Verpflichtungen hat.
  3. Die Überstundenarbeit ist ihm «aus Treu und Glauben» nicht zuzumuten, Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Betrieb über längere Zeit zu wenig Personal für die üblich anfallende Arbeit eingestellt hätte und voll darauf setzt, dass die bestehenden Mitarbeitenden die Mehrarbeit durch Überstunden bewältigen.

Wer entscheidet wann ich meinen Urlaub nehme?

2. Urlaubsanspruch bei Kündigung – muss der Resturlaub genommen werden? – Verbleibende Urlaubstage muss der Arbeitnehmer – soweit zeitlich möglich – vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Kann der Urlaub nicht mehr gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn gemäß § 7 Absatz 4 BUrlG abgelten.

Es gilt also: Selbst wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, müssen Sie Ihren Anspruch auf Urlaub nicht aufgeben.

Unterschiede entstehen durch den Zeitpunkt der Kündigung: Innerhalb der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) besteht Anspruch auf anteiligen Urlaub.

Wie lange müssen Überstunden vorher angekündigt werden?

Überstunden sind immer wieder ein heiß diskutiertes Thema bei Arbeitgeber und Arbeitnehmern, Studien zufolge sind die Deutschen sogar Spitzenreiter im EU-Vergleich, kein anderes Land macht so viele Überstunden, wie die Deutschen. Grundsätzlich sind Überstunden gesetzlich nicht geregelt. Überstunden Auszahlen Oder Abfeiern Wer Entscheidet unsplash.com/ Emiliano Vittoriosi Denn nach Ansicht der Rechtsprechung müssen Überstunden immer vorher angekündigt werden. Zeitlich werden dabei mindestens vier Tage im Voraus gefordert, damit Arbeitnehmer ihr Privatleben entsprechend darauf abstimmen können.

Weiterhin dürfen die Überstunden nicht willkürlich angeordnet werden. Vielmehr muss ein wichtiger Grund vorliegen. Eine unerwartet gute Auftragslage oder Mitarbeiterknappheit wegen Erkrankungen von Mitarbeitern fallen beispielsweise darunter. Wer jedoch partout zum geforderten Zeitpunkt keine Überstunden leisten kann, muss dafür einen ebenso wichtigen Grund liefern.

In Betracht kommt beispielsweise die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Können meine Überstunden verfallen?

Kurz & knapp: Verfall von Überstunden – Wann verfallen Überstunden normalerweise? Befindet sich eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag, verfallen Überstunden sobald diese abgelaufen ist. Sie muss jedoch mindestens drei Monate betragen. Was, wenn die Frist zu kurz angesetzt ist? Ist die Frist im Arbeitsvertrag zu kurz angesetzt oder nicht existent, kommt es gemäß § 195 BGB nach drei Jahren zum Verfall von Überstunden (gesetzliche Verjährungsfrist).

  1. Önnen Überstunden auch bei Krankheit verfallen? Überstunden verfallen bei Krankheit, wenn diese durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden sollen und der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum erkrankt.
  2. Im Ratgeber erklären wir, wann Überstunden verfallen und welche Faktoren den Verfall von mehrgeleisteten Stunden beeinflussen können.

Weiterhin finden Sie hier Informationen dazu, ob Überstunden bei Krankheit verfallen oder dem betroffenen Mitarbeiter gutgeschrieben werden, wenn sie durch Freizeit ausgeglichen werden sollen und er innerhalb dieses Zeitraums erkrankt,

Wer kontrolliert die Überstunden?

Ahndung von Verstößen –

Das Arbeitszeitgesetz wird von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert. Verstöße gegen die Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.In besonders gravierenden Fällen, insbesondere, wenn durch die Verstöße die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Beschäftigten gefährdet wird, können auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Können Überstunden gekappt werden?

Betriebsrat und Arbeitgeber können in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitzeit und Arbeitszeit bestimmen, dass die über zehn Stunden hinaus geleistete werktägliche Arbeitszeit gekappt und nicht dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit dennoch in vollem Umfang vergüten.

  • Arbeitgeberin und Betriebsrat streiten um die Wirksamkeit einer betrieblichen Arbeitszeitregelung.
  • Die Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Luft- und Raumfahrttechnik.
  • Sie ist tarifgebunden.
  • Sie führt mit mehreren anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb, in dem ein Betriebsrat gebildet ist.

Tarifvertrag ordnet Vergütung von Mehrarbeit an Der einschlägige Manteltarifvertrag der Bayerischen Elektroindustrie (MTV) legt fest, dass die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich 35 Stunden pro Woche beträgt. Mehrarbeit ist nach dem MTV zu vergüten, soweit der Arbeitgeber sie angeordnet gebilligt hat.

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Auch Arbeitsstunden, die über zehn Stunden täglich hinaus geleistet werden, gelten als Mehrarbeit. Kappung von Überstunden in Betriebsvereinbarung »Gleitzeit« Im Jahr 2009 schlossen Arbeitgeberin und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Danach können die Beschäftigten die Lage ihrer Arbeitszeit an den Werktagen (Mo.

– Fr.) durch Gleitzeit selbst bestimmen, aber eine werktägliche Arbeitszeit von zehn Stunden soll nicht überschritten werden. In einer Protokollnotiz wurde festgehalten, dass Überstunden ab dieser Grenze zwar erfasst, aber nicht mehr als Gleitzeit gutgeschrieben, sondern gekappt werden.

Ende 2010 wurde festgestellt, dass im Jahr 2010 auf diese Art 2.747,5 Mehrarbeitsstunden gekappt worden waren. Der Betriebsrat wollte daraufhin die Unwirksamkeit der Kappungsregelung feststellen lassen, da er der Meinung ist, den Beschäftigten würde dadurch Bezahlung entgehen. Seinen Antrag lehnten aber alle Instanzen ab.

Kappungsregelung wirkt sich nicht auf Vergütungsanspruch aus Trotzdem erzielte der Betriebsrat einen Erfolg: Zwar stellte das BAG fest, dass sowohl die Kappungsregelung als auch die weiteren angegriffenen Teile der BV wirksam sind. Allerdings stellte das BAG klar, dass die Betriebsvereinbarung zur Gleit- und Arbeitszeit gem.

  • § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG nur die Dauer und Lage der täglichen Arbeitszeit betrifft, und nicht deren Vergütung.
  • Diese regelt bereits der im Betrieb geltenden Tarifvertrag abschließend, so dass für die Betriebsparteien kein Gestaltungsspielraum mehr besteht.
  • Ansprüche der Arbeitnehmer auf Vergütung werden daher durch die Kappungsregelung nicht beseitigt.

Quelle BAG, Beschluss vom 10.12.2013 Aktenzeichen 1 ABR 40/12 Lesetipp der AiB-Redaktion »Überstunden und kein Ende – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats« von Marc-Oliver Schulze und Corinna Schreck in »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2013, S.427–430.

Wie müssen Überstunden ausgeglichen werden?

5. Können Überstunden auch abgefeiert werden? – Grundsätzlich können Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen („abgefeiert”) werden. Denkbar ist die Vereinbarung eines Freizeitausgleichs, der von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Nicht als Überstunden anzusehen ist in der Regel Zeitguthaben, welches ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitszeitflexibilisierung anspart, wie bei einer üblichen Gleitzeitregelung.

Dieses Zeitguthaben kann außerhalb der vereinbarten Kernarbeitszeiten in der Regel ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall in Freizeit ausgeglichen werden. Können geleistete Überstunden nicht wie vereinbart durch Freizeit ausgeglichen werden, so müssen diese vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Zu beachten ist außerdem: Sofern vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass geleistete Überstunden zu vergüten sind, kann der Arbeitgeber sich über diese Regelung nicht hinwegsetzen.

So kann er beispielsweise in diesem Fall nicht einseitig anordnen, dass mit der Freistellung des Arbeitnehmers auch Überstunden ausgeglichen sind (). Nur wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag sowohl die Auszahlung als auch das Abfeiern der Überstunden zulässt, kann der Arbeitgeber zwischen diesen zwei Möglichkeiten wählen.

  • Es spielt dann keine Rolle, ob der Mitarbeiter eher Freizeitausgleich oder Abgeltung bevorzugt.
  • Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag die Auswahl ausdrücklich dem Arbeitnehmer überlässt.
  • Es ist also eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich.
  • Ein „Abfeiern” kann natürlich im Einzelfall auch nachträglich vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot seines Arbeitgebers annimmt.

Lehnt er aber ab, müssen die Überstunden genau wie bei einer einseitigen Anordnung des Arbeitgebers ausbezahlt werden.

Freizeitausgleich für Überstunden können Arbeitnehmer verlangen, wenn dieser im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist und der Arbeitgeber dem „Abfeiern” zugestimmt hat nicht durch Freizeit ausgeglichene Überstunden muss der Arbeitgeber ausbezahlen Die Ausbezahlung von Überstunden können Arbeitnehmer verlangen, wenn:

vom Arbeitgeber Überstunden angeordnet oder gebilligt werden eine Vergütungspflicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sie nach objektiven Maßstäben eine Vergütung erwarten dürfen die Überstunden nicht bereits rechtswirksam mit dem Festgehalt abgegolten sind und die Vergütung durchsetzbar ist, also etwaige Ausschlussfristen beachtet wurden

arbeitet als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hasselbach mit Standorten in Köln, Bonn und Frankfurt am Main. Sie berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte bei Fragen zu Arbeitszeit sowie Lohn und Gehalt. : Das gilt zu Auszahlung oder Abfeiern von Überstunden

Wie müssen Überstunden vertraglich geregelt sein?

1. Vertragliche Vereinbarungen zu Überstunden – Regelungen zu Überstunden sind in erster Linie vertraglich festzulegen, was in der Praxis auch recht häufig geschieht. Der Arbeitgeber kann also im Arbeitsvertrag festlegen, ob und in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind und wie diese vergütet werden.

Freilich müssen sich die Regelungen im Arbeitsvertrag an das rechtlich Zulässige halten. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den §§ 305 ff. BGB. Oftmals finden sich Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach anfallende Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind,

Nicht zu beanstanden sind solche sogenannten Abgeltungsklauseln, wenn dadurch eine zeitlich konkret eingegrenzte Anzahl von Überstunden – z.B.10 Stunden pro Monat – mit dem Gehalt abgegolten wird. Für die Wirksamkeit einer Überstundenregelung kommt es stets darauf an, dass für den Arbeitnehmer zweifelsfrei ersichtlich ist, in welchem Umfang unbezahlte Überstunden mit abgegolten sein sollen.