Wann In Rente Mit Schwerbehinderung?
Mit welchem Alter kann ich in Rente gehen? – Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre.
- Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre.
- Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.
- Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben.
Ein Abzug von der Rente bleibt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bestehen. Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Kann ich mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen?
Menschen mit Schwerbehinderung: Früher in Rente gehen Rente im Blick. Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen kann, darf früher aus dem Berufsleben ausscheiden. © Masterfile Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen.
Wir zeigen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen – und wie sich die frühe Rente finanziell auswirkt. Inhalt Rentenstart. Versicherte mit Schwerbehinderung können zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen; mit Abschlägen auch noch früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich.
Ausweis. Um vorzeitig die Rente beziehen zu können, brauchen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Zuständig sind die Versorgungsämter der einzelnen Bundesländer. Einen Überblick über die einzelnen Ausgabestellen finden Sie auf der Seite, Was der Schwerbehindertenausweis bringt und wie man ihn bekommt, erklären wir im Special,
- Voraussetzung.
- Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung kommt nur dann in Betracht, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Rentenantrags mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen. Beratung.
- Um Ihre Rente optimal zu gestalten, sollten Sie möglichst schon einige Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger suchen.
Unter 0 800/10 00 48 00 berät Sie die Deutsche Rentenversicherung. Die Mitarbeiter helfen Ihnen festzustellen, ob Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllen und wie sich ein vorzeitiger Rentenbeginn finanziell für Sie auswirken wird.
Probleme. Wenden Sie sich bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung an Fachleute, etwa Sozialverbände wie den oder den, an oder, Fragen Sie vorher aber immer nach deren Kosten. In Deutschland gibt es rund 8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Etwa 1,5 Millionen von ihnen sind erwerbstätig und haben Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte: Sie können ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente; mit Abschlägen bis zu fünf Jahren früher.
Wir zeigen, wann Menschen mit Schwerbehinderung vorzeitig in Rente gehen können, wie sich das finanziell auswirkt – und wie sie den Renteneintrittstermin berechnen. Experten der Sozialverbände VdK und SoVD beantworten wichtige Fragen zu Rente und Schwerbehindertenausweis.
alt genug sind (siehe Tabellen unten), auf insgesamt 35 Versicherungsjahre kommen und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen.
Der Grad der Behinderung – kurz GdB – ist ein Maß, wie stark sich eine gesundheitliche Beeinträchtigung körperlich, geistig oder seelisch im Alltag auswirkt. Er kann zwischen 20 und 100 liegen und wird in Zehnerschritten gestaffelt. Zu den 35 Versicherungsjahren zählen nicht nur Zeiten mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern viele andere Zeiten, etwa Kindererziehungszeiten oder solche mit Krankengeldbezug.
Versicherte, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze ihre Rente beziehen ohne dass dabei Rentenabzüge – die sogenannten Abschläge – anfallen. Nehmen Schwerbehinderte Abschläge in Kauf, können sie sich bis zu fünf Jahren vor der allgemeinen Regelaltersgrenze zur Ruhe setzen.
Da die Altersgrenzen für den Rentenstart bis zum Jahrgang 1964 kontinuierlich ansteigen, hängt es vom Geburtsjahr ab, wann der Ruhestand starten kann. Während die Grenze für die allgemeine Altersrente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre ansteigt, erhöht sich das reguläre Renteneintrittsalter bei der Rente für Schwerbehinderte von 63 Jahren auf 65 Jahre (siehe Tabelle unten).
Regulär meint, dass keine Abschläge anfallen. Schwerbehinderte Versicherte des Jahrgangs 1964 werden die Ersten sein, die erst mit 65 Jahren ihre Rente beziehen können. Wer noch bis zu drei weitere Jahre früher geht, muss mit kräftigen Rentenabzügen rechnen. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen.
Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.
- Die Altersgrenze der Rente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge steigt auf 65.
- Die Altersgrenze für einen vorzeitigen Rentenstart mit Abschlägen steigt auf 62.
- Schwerbehinderten Menschen, die vor der regulären Altersgrenze ihre Rente beziehen, zieht die gesetzliche Rentenversicherung pro Monat vorzeitiger Rente 0,3 Prozent ab.
Der Grund für die Abschläge: Ein früherer Rentenstart bedeutet, dass Versicherte ihre Rente länger beziehen. Mit den Abschlägen soll die längere Bezugsdauer wieder ausgeglichen werden. Unsere Beispiele zeigen, wie sich die Abzüge auswirken können. Auch bei einem abschlagsfreien Start in die Schwerbehindertenrente fallen die Zahlungen geringer aus. „Grad der Behinderung früh feststellen lassen.” Das rät Adolf Bauer. Er ist Präsident des Sozialverbands Deutschland. Ziel des SoVD mit rund 600 000 Mitgliedern ist es, die sozialpolitischen Rahmenbedingungen besonders für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen zu verbessern.
- © Sozialverband Deutschland Der Sozialverband Deutschland (SoVD) berät seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
- Fragen zu Rente und Schwerbehindertenausweis seien besonders häufig, so SoVD-Präsident Adolf Bauer.
- Diese stellen wir ihm auch.
- Was sind die Knackpunkte, wenn Menschen mit Behinderungen in Rente gehen? Der Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte ist eher unproblematisch.
Die Knackpunkte liegen vorher – beim Beantragen des Schwerbehindertenausweises. Die Voraussetzung, ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen zu können, ist ja, dass Versicherte nachweisen, dass sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
Das machen sie mit dem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes ihres Bundeslandes oder ihrer Kommune. Haben die meisten den Ausweis nicht ohnehin lange, bevor sie in Rente gehen? Nicht unbedingt. Im Beratungsalltag sehen wir, dass viele beeinträchtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Schwerbehindertenausweis gezielt beantragen, wenn sie auf die Rente zugehen und die Möglichkeit nutzen möchten, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen.
Und das kann problematisch sein? Ja. Man sollte vor dem Rentenantrag auf jeden Fall genug Zeit einplanen. Günstig ist es, wenn Sie den Rentenantrag schon drei Monate vor dem gewünschten Rentenstart stellen und davor schon den Schwerbehindertenausweis haben.
Bis der GdB (Grad der Behinderung) festgestellt ist, können zwischen zwei und fünf Monate vergehen. Die Versorgungsämter prüfen in den allermeisten Fällen nach Aktenlage. Hier ist es wichtig, dass die Nachweise alle da und stimmig sind. Was sind das für Nachweise? Die größte Bedeutung kommt den Befundberichten der Ärzte zu.
Es ist wichtig, mit ihnen vorher zu sprechen, damit sie diese gut formulieren. Sie sollten sich nicht nur auf medizinische Aspekte beziehen, sondern auch auf soziale, etwa wie stark Schmerzen den Alltag konkret einschränken. Einreichen sollte man auch andere Unterlagen, die Beeinträchtigungen belegen, wie einen Reha-Entlassungsbericht oder Gutachten der Kranken- oder Pflegekasse.
- Sie sprechen von Ärzten.
- Reicht es nicht, wenn mein Hausarzt den Befund schreibt? Der Hausarzt ist wichtig, weil er den Antragsteller am besten kennt.
- Aber auch Befunde von Fachärzten sind hilfreich.
- Viele Menschen mit Behinderungen sind mehrfach beeinträchtigt.
- Sie leiden etwa unter Herz-Kreislauf- und Rücken-Problemen.
Zielführend ist es, dann auch Befundberichte vom Kardiologen und vom Orthopäden einzureichen. Vergibt das Versorgungsamt dann zwei unterschiedliche GdB? Ja. Zum Beispiel GdB 30 für das Rückenleiden und GdB 20 für die Herz-Kreislauf-Erkrankung. Und zusammen gibt das dann GdB 50? Nein.
Die GdB werden nicht einfach addiert. Das ist ein ziemlich kompliziertes und für die Betroffenen oft schwer durchschaubares Verfahren. Die Versorgungsämter gehen vom größten Einzel-GdB aus und schauen dann, ob und wie sich durch die zweite Beeinträchtigung das Ausmaß der Behinderung vergrößert, also der GdB steigt.
Es gibt oft Fälle, in denen es beim größten Einzel-GdB bleibt und die zweite Beeinträchtigung unter den Tisch fällt. Unter den Tisch fällt? Ja. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer schweren Hüftarthrose große Schmerzen haben und kaum noch gehen können, dann fällt eine zusätzliche Funktionsstörung der Lendenwirbelsäule weniger ins Gewicht. Daniel Overdiek ist stellvertretender Bezirksgeschäftsführer beim gemeinnützigen Sozialverband VdK in München. © Thorsten Jochim Der Sozialverband VdK hilft seinen bundesweit 1,8 Millionen Mitgliedern bei sozialrechtlichen Streitigkeiten. Im Interview erklärt VdK-Mitarbeiter Daniel Overdiek, wie der Wechsel in den Ruhestand auch mit einem befristeten Schwerbehindertenausweis gelingt.
Schreckt die niedrigere Rentenzahlung nicht von der Altersrente für Schwerbehinderte ab? Nein. Unsere Erfahrung zeigt, dass Menschen mit Schwerbehinderung den früheren Rentenstart gerne in Anspruch nehmen. Aufgrund ihrer Behinderung fühlen sie sich oft nicht mehr so leistungsfähig. Gibt es Besonderheiten beim Wechsel vom Berufsleben in den Ruhestand, wenn man schwerbehindert ist? Ja, schon.
Versicherte müssen ja im Wesentlichen zwei Voraussetzungen für die Rente erfüllen – alt genug sein und auf die Mindestversicherungszeit kommen. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt noch ein GdB – also Grad der Behinderung – von mindestens 50 hinzu.
Ein Kriterium, das vielen Ratsuchenden Sorgen bereitet. Warum? Der GdB ist nicht in Stein gemeißelt. Die Versorgungsämter können ihn unter Nachprüfungsvorbehalt festlegen. Er wird, wenn Aussicht auf Besserung besteht – etwa bei einer Krebserkrankung – nach mehreren Jahren neu festgesetzt. Ist er bei der Nachprüfung niedriger als 50, kommt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr infrage.
Das erschwert Menschen mit Behinderung die Rentenplanung. Was raten Sie? Nerven behalten. So lange kein neuer Bescheid mit niedrigerem GdB vorliegt, ist alles in Ordnung – selbst dann, wenn die Befristung im Schwerbehindertenausweis überschritten ist.
Der kann einfach verlängert werden. Was zählt, ist ein neuer Bescheid. Und wenn der neue Bescheid mit niedrigerem GdB dann doch vor Rentenbeginn kommt? Menschen, die sich nicht in der Lage fühlen, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, sollten den neuen Bescheid anfechten. Sie haben nach Zustellung in der Regel einen Monat Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen.
Und der wird dann abgelehnt, Langsam. Ein Widerspruchsverfahren kann schnell drei bis vier Monate dauern. Danach kommt unter Umständen noch eine Klage vor dem Sozialgericht infrage. Bis zur endgültigen Entscheidung können auch Jahre vergehen. Bis dahin ist der neue Bescheid nicht rechtskräftig.
- Das heißt, es gilt weiterhin der alte Bescheid mit dem alten GdB.
- Man geht also mit dem alten Bescheid in Rente? Wenn man die Altersgrenze vor Ende des Verfahrens erreicht – ja.
- Und wenn am Ende der Prozess verloren geht? Muss der Kläger dann doch wieder arbeiten? Nein.
- Ist man einmal in Rente, bleibt es dabei.
Wenn es dem Kläger allein darum geht, sich früher zur Ruhe zu setzen, zieht er die Klage nach Renteneintritt zurück. Aber kann so ein Gerichtsprozess nicht sehr teuer werden? Bei Verfahren vor dem Sozialgericht hält sich das Kostenrisiko in Grenzen.
Es werden keine Gerichtsgebühren oder Auslagen erhoben. Auch Kosten, die der Behörde während des Prozesses entstehen, muss der Kläger nicht tragen. Allerdings werden außergerichtliche Kosten nur erstattet, wenn der Kläger den Rechtsstreit auch gewinnt. Auch Ausgaben für ein Gegengutachten, das man selbst bei Gericht beantragt hat, sind oft nicht erstattungsfähig.
Was tun, wenn am niedrigen GdB nicht zu rütteln ist, das Arbeiten aber immer schwerer fällt? Eventuell kommt eine infrage. Ihr liegen andere Kriterien zugrunde. Auch die Prüfinstanz ist eine andere. Beratungsärzte der Rentenversicherung überprüfen hier unter anderem, ob der Versicherte nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
01.01.2023 – Viele Menschen können früher in Rente gehen. Wer lange gearbeitet hat, muss dabei kaum Einbußen hinnehmen. Wir bringen alle wichtigen Informationen zur Rente mit 63.
26.01.2022 – Mehr Urlaub, reservierte Parkplätze, Steuervorteile: In unserem Special erklären wir, was der Schwerbehindertenausweis bringt und wie man ihn bekommt.
07.03.2023 – Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
: Menschen mit Schwerbehinderung: Früher in Rente gehen
Wann in Rente Jahrgang 1962 mit 50% Schwerbehinderung?
3. Rente bei Schwerbehinderung mit Abschlägen – Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann bereits vor der Altersgrenze beantragt werden. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die abschlagsfreie Rente. Auch hier erhöht sich die Altersgrenze mit steigendem Geburtsmonat oder -jahr.
Bei 1962 Geborenen beträgt die Grenze 61 Jahre und 8 Monate, bei 1963 Geborenen 61 Jahre und 10 Monate. Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist niedriger als die abschlagsfreie Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor der Altersgrenze bezogen wird, wird die Rente um je 0,3 % gekürzt.
Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg und führt nach dem Tod der versicherten Person auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
Vorgezogene Monate vor der Altersgrenze | Dauerhafte Kürzung der Rente um |
1 Monat | 0,3 % |
2 Monate | 0,6 % |
3 Monate | 0,9 % |
4 Monate | 1,2 % |
, | , |
33 Monate | 9,9 % |
34 Monate | 10,2 % |
35 Monate | 10,5 % |
36 Monate | 10,8 % |
Welche Vorteile habe ich mit 50 Prozent Schwerbehinderung?
FAQ: Grad der Behinderung von 50 – Was bedeutet ein Grad der Behinderung von 50? Durch den Grad der Behinderung wird die Einschränkung durch eine Erkrankung oder Behinderung angegeben. Ab einem Behinderungsgrad von 50 besteht eine Schwerbehinderung, welche verschiedene Vorteile mit sich bringt.
Welche Vorteile gehen mit 50 Grad Behinderung einher? Zu den Vergünstigungen bei 50 Grad Schwerbehinderung können unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz, ein steuerlicher Pauschbetrag sowie Zusatzurlaub zählen. Eine Übersicht der bei 50 Prozent Behinderung gewährten Vorteile finden Sie hier, Wann kann ich mit GdB 50 in Rente gehen? Ein Anspruch auf Altersrente besteht für schwerbehinderte Menschen mit GdB von 50 bei Vollendung des 65.
Lebensjahres, wenn diese mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Literatur zum Thema Grad der Behinderung Übrigens! Umgangssprachlich ist häufig von „50 Prozent Behinderung bzw. Schwerbehinderung” die Rede, diese Formulierung ist aber eigentlich falsch,
Wie hoch ist die Schwerbehindertenrente?
Schwerbehindertenrente: Unsere Tabelle zeigt, wann Sie in den Ruhestand gehen können – Da es vor allem vom jeweiligen Geburtsjahr abhängt, wann Sie in den Ruhestand gehen können, haben wir eine Übersicht erstellt. Dieser können Sie entnehmen, wann Schwerbehinderte Rente laut Tabelle beantragen können.
Geburtsjahr | Alter für Schwerbehindertenrente ohne Abschläge (Jahre + Monate) | mit 3,6 % Abschlag (1 Jahr früher) | mit 7,2 % Abschlag (2 Jahre früher) | mit 10,8 % Abschlag (3 Jahre früher) |
---|---|---|---|---|
1956 | 63 + 10 | 62 + 10 | 61 + 10 | 60 + 10 |
1957 | 63 + 11 | 62 + 11 | 61 + 11 | 60 + 11 |
1958 | 64 | 63 | 62 | 61 |
1959 | 64 + 2 | 63 + 2 | 62 + 2 | 61 + 2 |
1960 | 64 + 4 | 63 + 4 | 62 + 4 | 61 + 4 |
1961 | 64 + 6 | 63 + 6 | 62 + 6 | 61 + 6 |
1962 | 64 + 8 | 63 + 8 | 62 + 8 | 61 + 8 |
1963 | 64 + 10 | 63 + 10 | 62 + 10 | 61 + 10 |
ab 1964 | 65 | 64 | 63 | 62 |
Übrigens ist Schwerbehindertenrente nicht steuerfrei, Einen entsprechenden § (Paragraphen) gibt es nicht. Auf die Schwerbehindertenrente müssen Sie also abzüglich des Rentenfreibetrages Steuern zahlen,
Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1960 mit 50 Behinderung?
Ab welchem Alter kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezogen werden? – Voraussetzung für den Rentenanspruch ist in jedem Fall, dass bei Renteneintritt eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt. Das bringt für die Betroffenen zunächst Verunsicherung, wenn der Behindertenstatus unter dem Vorbehalt der Nachprüfung verliehen wird.
Nach Ablauf einer Zeit der Heilbewährung wird dann noch einmal überprüft, ob die Schwerbehinderung vorliegt. Das Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung ist zeitlich nach Geburtsjahrgang gestaffelt. Zudem gibt es ein reguläres Rentenalter ohne Rentenabschläge und ein drei Jahre früheres Rentenalter mit 10,8 % Abzug von der regulären Rente.
→ Der Geburtsjahrgang 1958 kann mit 64 Jahren abschlagfrei in Schwerbehindertenrente gehen oder mit Abschlag bereits mit 61 Jahren. → Der Geburtsjahrgang 1959 kann mit 64 Jahren und 2 Monaten abschlagfrei in Schwerbehindertenrente gehen oder mit Abschlag bereits mit 61 Jahren und 2 Monaten.
Der Geburtsjahrgang 1960 kann mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagfrei in Schwerbehindertenrente gehen oder mit Abschlag bereits mit 61 Jahren und 4 Monaten. → Der Geburtsjahrgang 1961 kann mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagfrei in Schwerbehindertenrente gehen oder mit Abschlag bereits mit 61 Jahren und 6 Monaten.
→ Der Geburtsjahrgang 1962 kann mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagfrei in Schwerbehindertenrente gehen oder mit Abschlag bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten. → Der Geburtsjahrgang 1963 kann mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagfrei in Schwerbehindertenrente gehen oder mit Abschlag bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten.