Was Wird Von Der Vbl Rente Abgezogen?
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 3,05 Prozent. Dieser Beitrag wirkt sich auf den Zahlbetrag Ihrer Betriebsrente aus, da Rentnerinnen und Rentner den Beitrag aus der Betriebsrente in voller Höhe alleine tragen müssen.
Der Zahlbetrag Ihrer Betriebsrente wird sich daher entsprechend vermindern. Der Pflegeversicherungsbeitrag wird – wie bisher – automatisch von der VBL einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Hierzu ist die VBL gesetzlich verpflichtet. Den geänderten Auszahlungsbetrag können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen.
Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung beschlossen. Für Rentenberechtigte der gesetzlichen Rentenversicherung hat der jeweilige Rentenversicherungsträger bisher den halben allgemeinen (oder ermäßigten) Beitragssatz übernommen.
Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag mussten die Rentenbezieher allein tragen. Das ändert sich zum 1. Januar 2019. Durch die Neufassung übernimmt der Rentenversicherungsträger auch den halben kassenindividuellen Beitragssatz. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen veröffentlicht eine Übersicht, aus der hervorgeht, welche Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben und in welcher Höhe.
Eine aktuelle Übersicht über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen finden Sie nachfolgend. Eine aktuelle Übersicht über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen finden sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes. Die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat für Betriebsrenten keine Auswirkungen.
Aus Betriebsrenten und damit auch Leistungen der Zusatzversorgung muss weiterhin der volle allgemeine (oder ermäßigte) Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag geleistet werden. Das gilt auch für den Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese werden alleine von den Rentnerinnen und Rentnern getragen.
Seit 1. Januar 2020 werden Rentnerinnen und Rentner durch einen Freibetrag bei den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Durch die Einführung des Freibetrags von 164,50 Euro (im Jahr 2021) wird erst für höhere Betriebsrenten ein Beitrag erhoben.
- Nur für den übersteigenden Betrag sind dann Krankenkassenbeiträge zu zahlen, in Höhe des bei der Krankenkasse geltenden Beitragssatzes.
- Link: FAQ zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) Bei Betriebsrentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, ist die VBL verpflichtet, die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung einzubehalten und an die Krankenkasse abzuführen.
Rentnerinnen und Rentner müssen nichts weiter veranlassen. Für freiwillig in der Krankenversicherung Versicherte nimmt die zuständige Krankenkasse den geänderten Beitragseinbehalt vor. Den geänderten Auszahlungsbetrag können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen.
- Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Ab 1.
- Januar 2019 sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag maßgebend.
- Der Zahlbetrag Ihrer Betriebsrente wird sich durch die Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung ändern.
- Den geänderten Auszahlungsbetrag können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen.
Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Veränderungen des kassenindividuellen Zusatzbeitrags werden für Betriebsrenten erst nach einer Vorlaufzeit von zwei Monaten wirksam. Das gilt für die erstmalige Einführung eines Zusatzbeitrages sowie für jede Erhöhung oder Verminderung.
- In der gesetzlichen Rentenversicherung sieht der Gesetzgeber ebenfalls eine Vorlaufzeit von zwei Monaten vor.
- Beispiel: Eine Krankenkasse führt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,8 Prozent erstmals zum 1.
- März 2019 ein.
- Die Einführung des Zusatzbeitrages wird für die VBL-Betriebsrente und die gesetzliche Rente erst zum 1.
Mai 2019 wirksam. Wenn eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, muss sie ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben darüber informieren. Die VBL informiert die Rentnerinnen und Rentner nicht noch zusätzlich über Änderungen des Zusatzbeitrages.
- Dies gilt auch dann, wenn sich dadurch der Auszahlungsbetrag der Betriebsrente vermindert.
- Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, müssen Sie uns den Kassenwechsel und die neue Krankenkasse so schnell wie möglich mitteilen.
- Die umgehende Mitteilung des Kassenwechsels ist für uns sehr wichtig, denn wir benötigen eine gewisse Vorlaufzeit um den Kassenwechsel technisch umzusetzen.
Durch die rechtzeitige Mitteilung können Überzahlungen verhindert werden. Link: Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung L305, PDF Wenn Sie Fragen zur Beitragspflicht, zur Beitragshöhe, zum Zusatzbeitrag oder zu einem möglichen Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung haben, hilft Ihnen Ihre zuständige Krankenkasse weiter.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hierzu keine Fragen beantworten können.
- Wenn Sie Rechtsmittel gegen die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einlegen wollen, ist ebenfalls Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
- Wenn Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, führt die VBL keine Beiträge aus der Betriebsrente an Ihre Krankenkasse ab.
Daher ändert sich am Zahlbetrag Ihrer Betriebsrente nichts, wenn sich die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ändern. Die Beiträge müssen Sie selbst an Ihre Krankenkasse zahlen und eventuelle Beitragsänderungen berücksichtigen. Die VBL hat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung einzubehalten und an die Krankenkasse abzuführen.
- Die Beiträge zur Krankenversicherung aus der Betriebsrente bemessen sich nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
- Diese Beiträge sind von den Rentnerinnen und Rentner allein zu tragen.
- Gleiches gilt für den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2019 3,05 Prozent und wird von der VBL einbehalten. Für kinderlose Versicherte, die einen Zuschlag leisten müssen, beträgt er 3,4 Prozent. Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert ist und kein Kind hat oder hatte, muss seit dem 1.
- Januar 2022 einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 Prozent zur Pflegeversicherung zahlen.
- Für Rentnerinnen und Rentner, die vor dem 1.
- Januar 1940 geboren sind, entfällt dieser Zuschlag.
- Gleiches gilt für Waisenrentenberechtigte, die das 23.
- Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Wehr- und Zivildienstleistende.
Vom Beitragszuschlag befreit sind neben leiblichen Eltern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern. Die Elterneigenschaft ist gegenüber der VBL nachzuweisen.
Welche Abzüge habe ich bei der VBL Rente?
3 Fragen – 3 Antworten. Altersrente VBLklassik vorzeitig in Anspruch nehmen. Wer sich nach einem erfüllten Berufsleben die Frage stellt, wie ein Übergang in den Ruhestand möglichst reibungslos gelingt, erhält im folgenden Artikel die Leitplanken dafür. Heute beantworten wir Fragen zum Thema: Altersrente VBLklassik vorzeitig in Anspruch nehmen.
Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff: „3 Fragen – 3 Antworten” an Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge! Nach dem Aufbereiten der Einsendungen lassen wir die Fragen von unseren Fachleuten beantworten und veröffentlichen die Antworten in einer der nächsten Ausgaben des VBLnewsletter. |
Frau H. überlegt, wie sie den Ausstieg aus dem Beruf sinnvoll gestalten kann, um entspannt in den nächsten Lebensabschnitt zu starten. Der Bezug einer betrieblichen Altersrente aus der VBLklassik setzt zunächst voraus, dass Anspruch auf eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besteht.
Ist dies der Fall und ist dort ein vorzeitiger Rentenbezug möglich, so kann auch aus der VBLklassik die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden, gegebenenfalls mit Abschlägen. Bei der DRV können drei unterschiedliche Varianten der Altersrente zum Tragen kommen. Regelaltersrente. Die Regelaltersrente setzt eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren voraus.
Sie ist an das Erreichen der gesetzlich geregelten Altersgrenze gebunden und wird in diesen Fällen ohne Abschläge bewilligt. Altersrente für langjährig Versicherte. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte wird zunächst die Vollendung des 63-igsten Lebensjahres vorausgesetzt.
- Zusätzlich hat eine Versicherungszeit von mindestens 35 Versicherungsjahren bei der DRV vorzuliegen.
- Ab dem 63-igsten Lebensjahr kann diese Rente auch vor Erreichen der Regelaltersrente, also vorzeitig, mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.
- Der Abschlag bei der DRV beträgt 0,3 Prozent pro Monat, maximal 14,4 Prozent.
Auch bei der VBLklassik sind wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme Abschläge zu berücksichtigen: Sie betragen hier 0,3 Prozent pro Monat, insgesamt jedoch nicht mehr als 10,8 Prozent. Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Versicherungsjahre bei der DRV. Wer die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, kann dies bereits ab dem 63-igsten Lebensjahr und nach Erreichen von 35 Versicherungsjahren als Rente für langjährig Versicherte bei der DRV beantragen. In diesem Fall werden Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme berücksichtigt (siehe hierzu Antwort zu Frage 1).
Das Ziel der „Kombilösung” aus Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung plus Erwerbseinkommen ist eine flexible Gestaltung des Ausstiegs aus dem Arbeitsleben. Das Arbeitsverhältnis besteht während einer vereinbarten Übergangszeit weiter. Seit 1.
- Juli 2017 können bei einer vorgezogenen Altersrente der DRV jährlich 6.300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdient werden.
- Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Hinzuverdienstgrenze zwischen 2020 und 2022 stufenweise auf derzeit jährlich 46.060 Euro erhöht.
- Übersteigen Rente und Arbeitseinkommen die Hinzuverdienstgrenze, wird die Rente von der DRV rückwirkend gekürzt.
In diesem Fall kommt es zu einem Teilrentenbezug. Auswirkungen auf die VBLklassik. Wird die Altersrente von der DRV als Teilrente bewilligt, löst dies bei der VBL derzeit keinen Versicherungsfall aus. Auch wenn die Rente von der DRV als Vollrente bewilligt wird, gibt es eine jährliche Überprüfung durch die DRV. Ergänzende Hinweise zu den Fragestellungen. Unabhängig vom Bezug einer Altersrente kann auch eine Verkürzung der Arbeitszeit (Teilzeitbeschäftigung) den gleitenden Übergang in den Ruhestand unterstützen. So lassen sich gegebenenfalls Abschläge durch eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente vermeiden.
Auch die Betriebsrente aus der VBLextra kann vorzeitig beansprucht werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich dabei nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und kann unterschiedlich ausfallen. Weiterführende Fragen zur Altersrente und deren Beantragung haben wir für Sie einfach und übersichtlich hier beantwortet: Download: Ausblick.
Im nächsten VBLnewsletter werden wir auch Fragen zum Teilrentenbezug bei Erwerbsminderung beantworten. Bleiben Sie gespannt. : 3 Fragen – 3 Antworten. Altersrente VBLklassik vorzeitig in Anspruch nehmen.
Was wird von der VBL Rente abgezogen 2023?
Abrechnungsverband West. – Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnittes sowie der von der Schwankungsreserve umfassten zwölf folgenden Monate zu erfüllen.
Wie hoch ist der Freibetrag bei VBL Rente?
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten Entlastung bei Betriebsrenten. – Für Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2020 ein neuer Freibetrag eingeführt: Seit diesem Jahr sind aus der VBL-Betriebsrente Krankenkassenbeiträge erst abzuführen, soweit sie den Freibetrag von 159,25 Euro übersteigen.
Ist die VBL Rente brutto oder netto?
Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern, dass in Zukunft ein Teil der Bruttobezüge in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet, dieser Teil der Bruttobezüge wird als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
- Zur Umsetzung dieser Vereinbarung stehen auf der Website der VBL entsprechende Mustervorlagen zur Verfügung.
- Arbeitgebern und Beschäftigten steht es frei, diese Vorlagen zu verwenden; sie sind aus Sicht der VBL nicht verbindlich.
- Link: Mustervereinbarung Entgeltumwandlung Bund 2022, PDF, 588 KB Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist begrenzt.
Die im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge sind bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge besteht bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Jahr 2023 sind damit bis zu 3.504 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei und darüber hinaus weitere 3.504 Euro steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Diese Obergrenze gilt bundesweit für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis. Eine Entgeltumwandlung ist nur insoweit möglich, als gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Das Betriebsrentengesetz sieht einen Mindestbeitrag vor, der für die Entgeltumwandlung aufzuwenden ist. Jährlich ist mindestens 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs.1 SGB IV als Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1a Abs.1 Satz 4 BetrAVG) zu leisten; dies sind 254,63 Euro im Jahr 2023 beziehungsweise 21,22 Euro monatlich.
Attraktive Steuervorteile Ersparnis bei den Sozialabgaben Geringer Nettoaufwand, höherer Sparanteil Lebensstandard im Alter sichern Kapitalwahlrecht Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitsplatzwechsel kein Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldes
Vorteile bei der VBL
Individuelle Beitragshöhe Lebenslange Rentenleistung Nutzen der günstigen Konditionen des öffentlichen Dienstes- auch nach Ausscheiden Optimale Ausschöpfung der staatlichen Förderwege entsprechend Ihrer familiären Situation: Entgeltumwandlung und/oder Riesterrente Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss
Angestellte/r, 33 Jahre, ledig, keine Kinder Bruttogehalt beträgt 2.500 Euro monatlich Aus dem Monatsbruttogehalt fließen monatlich 100 Euro in den VBLextra Vorsorgevertrag.
ohne Entgeltumwandlung | mit Entgeltumwandlung | |
---|---|---|
Bruttogehalt | 2.500,00 € | 2.500,00 € |
Entgeltumwandlungsbetrag | 0,00 € | 100,00 € |
abzgl. Steuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung | 902,00 € | 867,00 € |
Nettogehalt | 1.598,00 € | 1.533,00 € |
Förderung | 0,00 € | 35,00 € |
Eigenanteil | 0,00 € | 65,00 € |
Die Werte in dieser Musterberechnung sind nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Das Beispiel zeigt, dass bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro tatsächlich nur ein Eigenanteil in Höhe von 65,00 Euro aufgewendet werden muss. *Die Werte in dieser Musterberechnung sind nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.
- Nachgelagerte Besteuerung.
- Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung im Wege der Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern.
- Da die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase erfolgt, also in einer Zeit mit meist niedrigerem persönlichen Steuersatz, ist dies Ihr geldwerter Vorteil.
Auswirkung auf die Sozialversicherung. Die Entgeltumwandlung vermindert das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies führt zu einer entsprechenden Verringerung der Leistungen. So vermindert sich zum Beispiel die monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung pro fehlenden 1.000,00 Euro Jahresentgelt um weniger als 1,00 Euro.
Was bleibt netto von der Betriebsrente?
So viel Netto-Betriebsrente bleibt übrig – Die spätere Brutto-Betriebsrente zu kennen, ist gut. Doch in aller Regel musst Du darauf Sozialabgaben und Steuern zahlen. Sozialabgaben – Wer im Ruhestand in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss den vollen Krankenkassenbeitrag (2023 im Durchschnitt: 16,2 Prozent) und die Abgaben zur Pflegeversicherung (2023: 3,4 Prozent für Rentner ohne Kinder) auf seine Betriebsrente zahlen.
Das ist erstmal viel. Wirklich zahlen muss diese Abgaben nur, wessen Betriebsrente – neben anderen Versorgungsbezügen – rund 170 Euro im Monat übersteigt (Stand: 2023). Zu den Versorgungsbezügen gehören neben der Betriebsrente auch Ruhegeld aus einem früheren Beamtenverhältnis, Hinterbliebenenrenten oder Renten aus verminderter Erwerbsfähigkeit.
Ob Du unter der Grenze bleibst, weiß in der Regel Deine Krankenkasse. Die Bundesregierung diskutiert seit 2018 über eine Reform der Abgaben auf die Betriebsrente. Betriebsrentner sollen entlastet werden. Einkommensteuer – Mit welcher Einkommensteuerbelastung Rentner in Bezug auf die Betriebsrente kalkulieren können, ist nicht ganz so einfach zu beantworten.
- Eine Näherung ist der Steuersatz, den Rentner auf ihr zu versteuerndes Einkommen im Alter bezahlen müssen.
- Dabei zählt die gesetzliche Rente erst im Jahr 2040 zu 100 Prozent ins zu versteuernde Einkommen hinein.
- Vorher gilt ein Freibetrag, 2023 sind zum Beispiel nur 86 Prozent der gesetzlichen Rente zu versteuern.
Gesamtbelastung Die Tabelle zeigt einige Musterfälle für Rentner, die 2040 den Ruhestand antreten. Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 16.000 Euro geht von der Betriebsrente etwa ein Viertel an Steuern und Abgaben ab. Wer mehr verdient, muss mit Abzügen von mehr als 40 Prozent rechnen.
Ist die VBL Rente steuerfrei?
Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar. Die VBL versendet jährlich an alle rund 1,4 Millionen VBL-Rentnerinnen und Rentner eine Leistungsmitteilung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz.
- Wir haben nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Leistungsmitteilung für Sie zusammengestellt.
- Bei den Rentenleistungen der VBL handelt es sich um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.
- Deshalb ist die VBL gesetzlich verpflichtet, ihren Rentnerinnen und Rentnern die im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Leistungen zu bescheinigen (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz).
Für die Leistungsmitteilung hat die Finanzverwaltung einen amtlichen Vordruck bereitgestellt. Ab dem Steuerjahr 2019 In der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2019 müssen Sie nicht mehr zwingend alle Inhalte der Leistungsmitteilung in der Anlage R-AV/bAV zur Einkommensteuererklärung (Renten und andere Leistungen) übertragen.
Diese Daten wurden in der Regel bereits in elektronischer Form an die Finanzverwaltung übermittelt. Hierzu ist die VBL gesetzlich verpflichtet (§ 22a Absatz 1 Einkommensteuererklärung). Die Daten zu Ihrer VBL-Rente übermitteln wir regelmäßig bis Ende Februar. Eine Eintragung in der Anlage R-AV/bAV ist nur dann erforderlich, wenn Sie mit Ihren Angaben von den Werten aus der Leistungsmitteilung abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten.
In der Leistungsmitteilung bescheinigen wir Ihnen auch die aus der VBL-Rente abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge müssen Sie ab dem Steuerjahr 2019 regelmäßig nicht mehr in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
- Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt eDaten und den Anleitungen zur Anlage R-AV/bAV und Anlage Vorsorgeaufwand.
- Für Steuerjahre vor 2019 Für Einkommensteuererklärungen für die Jahre vor 2019 müssen Sie weiterhin die Seite 2 der Anlage R sowie die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen.
Zur Erleichterung hat die VBL bei den jeweiligen laufenden Nummern der Leistungsmitteilung angegeben, in welcher Zeile der Anlage R die Rentenleistungen einzutragen sind. Die in der Leistungsmitteilung aufgeführten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung tragen Sie zusammen mit weiteren von Ihnen zu tragenden Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.
- Für die Steuerjahre 2016-2018 sind hierfür die Zeilen 17 und 19 vorgesehen.
- Sofern Sie Ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen, enthält die Leistungsmitteilung keine Angaben zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
- In den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung sind die elektronisch übermittelten Daten (sog.
eDaten) entsprechend gekennzeichnet. Weiterführende Hinweise erhalten Sie im Infoblatt eDaten, Ob im Einzelfall eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, kann die VBL nicht beantworten. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Art und Höhe weiterer Einkünfte oder der Steuerklasse.
Unter dem Punkt „Zu Ihrer Information” finden Sie außerdem die abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den Rentenbeginn und im Falle von sogenannten abgekürzten Leibrenten das voraussichtliche Ende der Rentenzahlung.
In der Leistungsmitteilung werden alle im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Rentenleistungen nach Art ihrer Besteuerung ausgewiesen. Die Leistungsmitteilung muss nicht alle laufenden Nummern enthalten. Für die VBL-Rente kommen folgende Nummern in Betracht:
Nummer 1: | Renten und Rentenanteile (einschließlich Kapitalauszahlungen oder Abfindungen), die voll steuerpflichtig sind, weil sie auf steuerlich geförderten Aufwendungen beruhen (§ 22 Nummer 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz). Dazu zählen Renten bzw. Rentenanteile aus steuerfreien Umlagen oder Beiträgen sowie aus der Riester-Förderung. |
Nummer 5 : | Leibrenten: Renten und Rentenanteile, die mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind, weil sie auf nicht steuerlich geförderten Aufwendungen beruhen (§ 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz). Hierbei handelt es sich um lebenslange Leibrenten, wie z.B. Altersrenten oder große Witwen-/Witwerrenten, die auf bereits versteuerten Umlagen oder Beiträgen beruhen. Welcher Anteil von dem bescheinigten Betrag zu versteuern ist, legt das Finanzamt fest. |
Nummer 6 : | Abgekürzte Leibrenten: Renten und Rentenanteile, die mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind, weil sie auf nicht steuerlich geförderten Aufwendungen beruhen (§ 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 5 Einkommensteuergesetz). In Abgrenzung zu den unter Nr.5 genannten Renten, wird die Rente nur eine bestimmte Zeit gezahlt wie z.B. Erwerbsminderungsrenten, kleine Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten. Für abgekürzte Leibrenten gelten andere Ertragsanteile als für lebenslange Leibrenten. |
Nummer 7: | Auszahlungen, die auf nicht steuerlich geförderten Aufwendungen beruhen und die nicht unter Nr.5 oder 6 fallen, weil sie nicht in Form einer laufenden Rente ausgezahlt werden. Hierzu gehört insbesondere die (Teil-) Kapitalauszahlung in der freiwilligen Versicherung und die Abfindung von Kleinbetragsrenten aus der VBLklassik. Die Regeln für die Besteuerung von Auszahlungen bei Kapitallebensversicherungen gelten hier entsprechend (§ 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Nummer 6 ggf. in Verbindung mit § 52 Abs.28 Satz 5 Einkommensteuergesetz). Die Auszahlung ist in Höhe eines bestimmten Anteils zu versteuern. Das ist in der Regel der Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen. Der bescheinigte Betrag entspricht dem zu versteuernden Anteil. |
Nummer 9 a – c: | Leistungen nach einer schädlichen Verwendung bei Riester-geförderten Betriebsrenten. Hier werden die steuerlich zu berücksichtigenden Leistungen nach Rückzahlung der steuerlichen Förderung bescheinigt. Eine schädliche Verwendung liegt z.B. vor, wenn sich der Begünstigte das Kapital und die Erträge in der Anspar- oder Auszahlphase in einem Einmalbetrag auszahlen lässt oder wenn Sie in einen Staat außerhalb der EU/EWR-Staaten ziehen und die Zulageberechtigung endet. In welchem Umfang eine Besteuerung erfolgt, richtet sich nach Art der ausgezahlten Leistung.Z.B. handelt es sich bei einer Kapitalauszahlung dem Grunde nach um das Besteuerungsmerkmal der Nummer 7 nach Rückzahlung der steuerlichen Förderung. |
Nummer 11: | Nachzahlungen für vorangegangene Kalenderjahre, die in den oben genannten laufenden Nummern bereits enthalten sind. Es sind nur die Rentennachzahlungen angegeben, die nicht für das Bescheinigungsjahr, sondern für vorangegangene Kalenderjahre gezahlt worden sind. Sie werden ggf. als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert (§ 34 Einkommensteuergesetz). Die Entscheidung darüber trifft Ihr zuständiges Finanzamt. |
Auf der Leistungsmitteilung sind nur die laufenden Nummern abgedruckt, die für Ihre VBL-Rente maßgeblich sind. Wurde nur eine laufende Betriebsrente wegen Alters ausgezahlt, die mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist, steht zum Beispiel nur für die laufende Nummer 5 ein Betrag.
- Es kann also sein, dass für einen Rentenberechtigten nur eine oder zwei laufende Nummern bescheinigt worden sind.
- Hinweis: Die Daten zur VBL-Rente werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben an die Finanzverwaltung übermittelt.
- Ab dem Steuerjahr 2019 müssen Sie daher das Rentenende nicht mehr in der Anlage R-AV/bAV zur Einkommensteuererklärung eintragen.
Die Anlage R-AV/bAV ist nur noch dann ausfüllen, wenn Sie die Werte aus der Leistungsmitteilung ändern oder ergänzen möchten. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Infoblatt eDaten, Maßgebend ist der Beginn der Rentenart, die in dem Jahr, für das die Bescheinigung erfolgt ist, ausgezahlt worden ist.
- Im vorliegenden Fall ist dies der Beginn der Betriebsrente wegen Alters.
- Den Rentenbeginn finden Sie auf der Leistungsmitteilung unter dem Punkt „Zu Ihrer Information”.
- Für sogenannte abgekürzte Leibrenten (Erwerbsminderungsrente, kleine Witwen-/Witwerrenten) ermittelt das Finanzamt unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Rentenendes den zu versteuernden Ertragsanteil.
Daher wird in Zeile 47 der Anlage R zur Einkommensteuererklärung für die Nummern 6 oder 9b der Leistungsmitteilung erfasst, wann die Rente erlischt bzw. spätestens umgewandelt wird. Wann die Rente endet, ist ab dem Kalenderjahr 2018 der Leistungsmitteilung unter dem Punkt „Zu Ihrer Information” zu entnehmen.
- Für vorherige Kalenderjahre entnehmen Sie das Rentenende dem Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Bei befristeten Renten ist das Ende der Befristung einzutragen.
- Bei unbefristeten Erwerbsminderungsrenten ist das Erreichen der Regelaltersgrenze maßgeblich.
- Auch diesen Hinweis finden Sie im Rentenbescheid.
Beispiel: Seit 2012 zahlen die gesetzliche Rentenversicherung und die VBL eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Regelaltersgrenze wird am 7. Juli 2018 erreicht. Die Erwerbsminderungsrenten enden mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, also am 31.
- Juli 2018. Ab dem 1.
- August 2018 besteht ein Anspruch auf Altersrente.
- Hinweis: Die Daten zur VBL-Rente werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben an die Finanzverwaltung übermittelt.
- Ab dem Steuerjahr 2019 müssen Sie daher das Rentenende nicht mehr in der Anlage R zur Einkommensteuererklärung eintragen.
- Die Anlage R ist nur noch dann ausfüllen, wenn Sie die Werte aus der Leistungsmitteilung ändern oder ergänzen möchten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Infoblatt eDaten, Erhalten Sie sowohl eine VBL-Rente für Hinterbliebene als auch eine VBL-Rente aus eigener Versicherung, bekommen Sie von uns zwei gesonderte Leistungsmitteilungen. Darauf sind die für die jeweilige Rentenart gezahlten Rentenleistungen angegeben.
Die in der Leistungsmitteilung aufgeführten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden zusammen mit den anderen Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Die VBL ist verpflichtet die abgeführten Beiträge an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Ab dem Steuerjahr 2019 müssen Sie daher die Anlage Vorsorgeaufwand nur noch dann ausfüllen, wenn Sie die Werte aus der Leistungsmitteilung ändern oder ergänzen möchten. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Infoblatt eDaten, Für die Steuerjahre 2016 bis 2018 muss weiterhin die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt werden.
Hier tragen Sie die in der Leistungsmitteilung aufgeführten Beiträge zusammen mit den anderen Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein. Sofern Sie Ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen, enthält die Leistungsmitteilung keine Angaben zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Die Besteuerung der (lebenslangen) Rentenleistungen richtet sich danach, wie die Aufwendungen, also die Beiträge und Umlagen, in der Ansparphase steuerlich behandelt worden sind. Grundsätzlich gilt: Sind die Beiträge und Umlagen in der Ansparphase steuerlich gefördert worden, sind die darauf beruhenden Rentenleistungen voll zu versteuern (sogenannte nachgelagerte Besteuerung).
- Wurde keine steuerliche Förderung in Anspruch genommen, d.h.
- Wurden die Umlagen und Beiträge also individuell vom Beschäftigten oder pauschal vom Arbeitgeber versteuert, sind die daraus resultierenden Rentenleistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
- Besonderheiten ergeben sich dann, wenn die Aufwendungen nicht steuerlich gefördert worden sind und die darauf beruhenden Leistungen nicht als laufende Rente, sondern in Form einer Kapitalzahlung oder einer Abfindung von Kleinbetragsrenten ausgezahlt werden.
Dann sind die Leistungen steuerlich wie Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung zu behandeln (§ 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Nummer 6 oder § 52 Absatz 28 Satz 5 Einkommensteuergesetz). Je nach Beginn der Versicherung und deren Dauer bis zur Auszahlung sind die erzielten Erträge entweder gar nicht, zur Hälfte oder in voller Höhe zu versteuern.
- Bei der nachgelagerten Besteuerung sind die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung während der Ansparphase steuerlich gefördert worden.
- Dies kann über eine Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr.63 Einkommensteuergesetz oder ab 2008 für Umlagen auch über § 3 Nummer 56 Einkommensteuergesetz geschehen oder über die steuerliche Förderung nach §§ 10a, 79 ff.
Einkommensteuergesetz (Riester-Förderung). Dafür sind die aus diesen Aufwendungen resultierenden Rentenleistungen voll zu versteuern (§ 22 Nummer 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz). Bei der Ertragsanteilsbesteuerung werden bereits die Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Anwartschaftsphase, also bis zum Renteneintritt, besteuert.
Die Aufwendungen werden aus dem bereits versteuerten Einkommen an die Versorgungseinrichtung gezahlt. Hingegen sind die aus diesen Aufwendungen resultierenden Rentenleistungen nur zum Teil und zwar in Höhe des pauschal festgelegten Ertragsanteils zu versteuern. Der Ertragsanteil wird nach dem bei Rentenbeginn bereits vollendeten Lebensjahr bestimmt und bemisst sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente.
Je jünger eine Rentnerin oder ein Rentner bei Rentenantritt ist, desto höher ist der Ertragsanteil. Bei der Ertragsanteilsbesteuerung unterscheidet man zwischen lebenslangen Leibrenten und abgekürzten Leibrenten, die nur für eine bestimmte Zeit gezahlt werden.
- Abgekürzte Leibrenten sind zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten, kleine Witwen-/Witwerrenten oder Waisenrenten.
- Die Höhe des Ertragsanteils einer lebenslangen Leibrente bestimmt sich nach der Tabelle zu § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 4 Einkommensteuergesetz, die Höhe des Ertragsanteils einer abgekürzten Leibrente nach der Tabelle zu § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
Den für Sie geltenden Ertragsanteil legt das Finanzamt fest. Beispiel: Bei Rentenantritt mit vollendetem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil der VBL-Betriebsrente nach der Tabelle zu § 22 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 4 Einkommensteuergesetz 18 Prozent.
Das heißt, 18 Prozent der gezahlten Jahresrente sind zu versteuern. Die Leistungsmitteilung wird zwar ausschließlich an die Rentenberechtigten versandt, allerdings sind nach § 22a Einkommensteuergesetz alle Versorgungsträger gesetzlich verpflichtet, die im Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln.
Von dort aus werden die Daten an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet. Durch die Übermittlung an die Finanzverwaltung sollen alle Rentenzahlung zutreffend erfasst und besteuert werden. Die Übermittlung der bezogenen Leistungen an die Finanzverwaltung ersetzt nicht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, kann die VBL nicht beantworten. Bei Fragen zur Besteuerung von Rentenleistungen und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Mit der Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung wird das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung erleichtert.
Ab dem Steuerjahr 2019 müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung regelmäßig keine Angaben zu Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung machen. Die Anlage R-AV/bAV zur Einkommensteuererklärung muss nur noch dann ausgefüllt werden, wenn Sie von den Werten aus der Leistungsmitteilung abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten.
Wird die VBL-Rente 2023 erhöht?
Neuer Umlagesatz gilt ab nächstem Jahr. – Ab 1. Januar 2023 vermindert sich der Umlagesatz von 7,86 Prozent auf 6,9 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Inklusive des zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrages von 0,4 Prozent sind zukünftig 7,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten.
Wird VBL-Rente auf Altersrente angerechnet?
Freiwilliger Bezug einer Altersrente als Teilrente. – Unabhängig vom Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten kann eine gesetzliche Altersrente freiwillig als Teilrente in Anspruch genommen werden. Wichtig für Sie ist, dass der Bezug einer Altersrente als Teilrente keinen Versicherungsfall bei der VBL auslöst.
- Das heißt, Sie haben keinen Anspruch auf eine VBL-Betriebsrente wegen Alters.
- Sie müssen zunächst eine Altersrente als Vollrente beziehen, damit überhaupt ein Anspruch auf eine Betriebsrente bei der VBL entstehen kann.
- Das gilt für alle Altersrenten.
- Änderungen bei Hinzuverdienst für Alters- und Erwerbsminderungsrenten ab 1.
Januar 2023.
Wie hoch sind die Beiträge zur VBL?
Informationen zu Steuerregeln. – Zu differenzieren ist zwischen den Aufwendungen zur Pflichtversicherung im Bereich des Abrechnungsverbands West und des Abrechnungsverbands Ost. Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass das Tarifgebiet West rein umlagefinanziert ist, während die Aufwendungen im Tarifgebiet Ost über Umlagen und Beiträge finanziert werden.
Für Umlagen und Beiträge zur Kapitaldeckung gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen. Arbeitgeberanteil an der Umlage Die Arbeitgeberumlage ist bis zu derzeit drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (§ 3 Nr.56 EStG; aktuell jährlich 2.628 Euro).
Beachten Sie: Der steuerfreie Anteil an der Umlage kann sich durch Anrechnung von steuerfreien Zahlungen nach § 3 Nr.63 EStG verringern. Darunter fallen zum Beispiel Beiträge zur Entgeltumwandlung in der freiwilligen Versicherung oder steuerfreie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Kapitaldeckung.
Für den Anteil der Arbeitgeber-Umlage, der den steuerfreien Betrag gemäß § 3 Nr.56 EStG übersteigt, steht zusätzlich ein Betrag von höchstens 92,03 Euro im Monat zur Verfügung, für den der Arbeitgeber die Steuerlast nach § 37 Abs.2 ATV übernimmt (Pauschalversteuerung mit 20 Prozent nach § 40b EStG).
Den Arbeitgeberanteil, der den steuerfreien Betrag nach § 3 Nr.56 EStG und den pauschal versteuerten Anteil überschreitet, haben Sie individuell zu versteuern. Arbeitnehmeranteil an der Umlage Den Arbeitnehmeranteil zur Umlage zahlen Sie aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen.
Arbeitgeberanteil an der Umlage Die Arbeitgeberumlage ist bis zu derzeit drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (§ 3 Nr.56 EStG; aktuell jährlich 2.628 Euro). Beachten Sie: Der steuerfreie Anteil an der Umlage kann sich durch Anrechnung von steuerfreien Zahlungen nach § 3 Nr.63 EStG verringern.
Darunter fallen zum Beispiel Beiträge zur Entgeltumwandlung in der freiwilligen Versicherung oder steuerfreie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Kapitaldeckung. Für den Anteil der Arbeitgeber- Umlage, der den steuerfreien Betrag gemäß § 3 Nr.56 EStG übersteigt, steht zusätzlich ein Betrag von höchstens 89,48 Euro monatlich zur Verfügung, für den der Arbeitgeber nach § 16 Abs.2 ATV die Steuerlast übernimmt (Pauschalversteuerung mit 20 Prozent nach § 40b EStG).
Darüber hinausgehende Beträge wären individuell zu versteuern. Beitrag des Arbeitgebers Die Höhe des Arbeitsgeberanteils am Beitrag beträgt zwei Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Beiträge zur Kapitaldeckung sind nach § 3 Nr.63 EStG bis zu acht Prozent der BBG steuerfrei. Ihr Beitrag zur Pflichtversicherung Die Höhe Ihres Beitrags zur Pflichtversicherung liegt bei 2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zuzüglich eines zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrags von 2,25 Prozent.
Der Beitrag ist, zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag, im Rahmen des § 3 Nr.63 EStG bis zu acht Prozent der BBG steuerfrei. Verzichten Sie auf die Steuerfreiheit, zahlen Sie den Beitragsanteil aus Ihrem bereits versteuerten Entgelt und können dafür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Betriebsrenten wegen Alters unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Wie Ihre Rente zu versteuern ist, hängt davon ab, inwieweit die gezahlten Beiträge und Umlagen bereits in der Ansparphase versteuert wurden. Waren die Aufwendungen in der Ansparphase steuerfrei oder steuerlich gefördert, so sind die Rentenleistungen, die auf die steuerfreien oder geförderten Aufwendungen entfallen, grundsätzlich nachgelagert voll zu versteuern (§ 22 Nr.5 Satz 1 EStG).
Wurden die Aufwendungen hingegen in der Ansparphase pauschal oder individuell versteuert, ist der auf die Aufwendungen entfallende Rentenanteil grundsätzlich nur mit dem Ertragsteil zu versteuern (§ 22 Nr.5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG in Verbindung mit § 55 Abs.2 EStDV).
- Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
- Grundsätzlich soll die Betriebsrente den versicherten Personen eine langfristige Absicherung im Alter bieten.
- Abgefunden werden nur so genannte Kleinbetragsrenten.
Das sind solche Renten, die einen monatlichen Betrag von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch nicht übersteigen (aktuell monatlich: 33,95 Euro). Die Besteuerung der Abfindung richtet sich danach, wie die gezahlten Beiträge und Umlagen in der Ansparphase versteuert wurden.
Waren die geleisteten Aufwendungen während der Ansparphase steuerfrei, so sind die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase voll zu versteuern. Wurden die Aufwendungen hingegen in der Ansparphase pauschal oder individuell versteuert, ist die Besteuerung der Rentenleistung aufgrund komplexer gesetzlicher Regelungen abhängig von Ihrem Vertragsbeginn, der Dauer des Vertrags und dem Alter bei Auszahlung.
Je nach Fallgestaltung ist der Unterschiedsbetrag zwischen Abfindung und gezahlter Aufwendung oder die Hälfte des Unterschiedsbeitrags zu besteuern. Für Altverträge kann der steuerpflichtige Betrag ganz entfallen.
Was wird monatlich von der Betriebsrente abgezogen?
Besteuerung der Betriebsrente in der Auszahlungsphase – Wer im Alter eine Betriebsrente bezieht, muss sie als Einkünfte voll versteuern. Ob man sich für eine vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung oder aber eine lebenslange Rente entscheidet, spielt dabei keine Rolle.
Eine Ausnahme bilden Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind. Hier ist die Auszahlung steuerfrei. Für alle anderen gibt es einen kleinen Trost: Sie haben als RentnerInnen in der Regel einen geringeren persönlichen Steuersatz. Der Grund: Sie müssen häufig von weniger Einkünften leben als während ihres Erwerbslebens.
Auch der „Altersentlastungsbetrag” mindert die Steuerlast der SeniorInnen. Jedoch wird er schrittweise herabgestuft, so dass RentnerInnen nur noch bis 2040 davon profitieren. Steuer-Freibetrag der Betriebsrente Seit 2020 gibt es Freibeträge für RentnerInnen, wodurch nur auf einen Teil der Betriebsrente Steuern anfallen. Beispiel für die Auszahlung der Betriebsrente Lara bezieht eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 150 Euro. Da sie damit unter dem Freibetrag von 169,75 Euro bleibt, braucht Lara keine Steuern zu zahlen. Grundsätzlich hast du auch als Seniorin einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Freibetrag.
Kann man sich die VBL auszahlen lassen?
Ein bewegtes Berufsleben bei verschiedenen Arbeitgebern führt oft zu mehreren Betriebsrenten in unterschiedlicher Höhe. Bei monatlich geringer Rentenhöhe im Einzelfall stellt sich häufig die Frage, ob die Leistung monatlich oder doch lieber als Einmalbetrag ausgezahlt werden soll.
- Heute beantworten wir Ihnen daher Fragen zum Thema: Betriebsrente monatlich oder in einem Betrag.
- Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten” an [email protected],
- Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.
- Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Vereinbaren Sie eine Beratung unter www.vbl.de/meinevbl,
Unsere Fachleute antworten gerne. Frau K. war die längste Zeit ihrer Erwerbstätigkeit selbstständig. Einige Jahre war sie jedoch bei einem öffentlichen Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt. Sie erwartet daher eine Betriebsrente von der VBL, die bei etwa 30,- Euro monatlich liegt.
Hier ihre Fragen zum Thema. Eine VBL-Rente aus der Pflichtversicherung VBLklassik wird als monatliche Rente gezahlt. Daher ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung grundsätzlich nicht möglich. Anders bei der freiwilligen Versicherung: Hier können Sie wählen zwischen einer monatlichen Betriebsrente oder einer Kapitalauszahlung.
Möglich ist dabei sowohl eine Voll- als auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals in einem Betrag. Im Fall der vollen Kapitalauszahlung entfällt die Rente vollständig. Bei einer Teilkapitalauszahlung vermindert sich die monatliche Betriebsrente entsprechend.
- Ihre Entscheidung für eine Kapitalauszahlung aus der freiwilligen Versicherung – ob ganz oder teilweise – müssen Sie der VBL bitte bis spätestens sechs Monate vor Beginn der Rente mitteilen ( § 5 Absatz 4 Satz 4 der aktuellen Versicherungsbedingungen AVBextra ).
- In der VBLklassik ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung von Rentenanwartschaften zwar grundsätzlich nicht möglich (hierzu siehe Frage 1).
Aber es gibt eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Wenn der Monatsbetrag der zu zahlenden Betriebsrente die Grenze von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet (Grenzbetrag), dann wird die Rente abgefunden und in einem Betrag ausgezahlt.
- Dieser Wert beträgt im Jahr 2022 monatlich 32,90 Euro.
- Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich.
- Achtung: Für die Ermittlung des Grenzbetrages werden Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung VBLklassik und der freiwilligen Versicherung zusammengerechnet.
- Fazit: Liegt Ihre monatliche Betriebsrente also unter dem genannten Grenzbetrag, so wird diese abgefunden.
Anstelle der monatlichen Betriebsrente wird dann auch aus der VBLklassik eine Einmalauszahlung vorgenommen. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, hat die VBL aus Ihrer Betriebsrente grundsätzlich auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse weiter zu leiten.
Für Betriebsrenten, die riestergefördert wurden, müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Liegt eine beitragspflichtige Betriebsrente – mehrere Betriebsrenten werden dabei zusammengerechnet – unter einem jährlich neu festgelegten, monatlichen Betrag, sind ebenfalls keine Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Der Betrag liegt im Jahr 2022 bei monatlich 164,50 Euro. Übersteigt die Betriebsrente diesen monatlichen Betrag für eine Beitragsfreiheit, gilt Folgendes:
Gesetzliche Krankenversicherung: Der vorgenannte monatliche Betrag ist ein Freibetrag (§ 226 Absatz 2 SGB V). Dies bedeutet, dass nur für den Teil der Betriebsrente, welcher im Jahr 2022 über dem Freibetrag von 164,50 Euro liegt, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Gesetzliche Pflegeversicherung: Hier gilt der vorgenannte monatliche Beitrag als Grenzbetrag, die sog. Geringbezugsgrenze. Bis zu dieser Höhe ist die monatliche Rente beitragsfrei. Übersteigt also die monatliche Rente im Jahr 2022 den Betrag von 164,50 Euro, so wird die gesamte Betriebsrente in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Besonderheit bei Abfindung oder Kapitalauszahlung: Auch eine Abfindung oder Kapitalauszahlung ist beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung. Wenn eine Betriebsrente in einem Betrag ausgezahlt wird (hierzu siehe Frage 2), werden jedoch von der VBL keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.
Ob und in welcher Höhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, ermittelt statt dessen die zuständige Krankenkasse. Diese fordert gegebenenfalls die ermittelten Beiträge bei Ihnen an. Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen in einer gesonderten Broschüre übersichtlich zusammengestellt.
Download: Broschüre Kranken- und Pflegeversicherung Rentner, PDF, 5,5 MB
Wie hoch ist der krankenkassenbeitrag bei der Betriebsrente?
Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Der Freibetrag kommt nahezu allen Betriebsrentnern zugute.
Wie wird die VBL versteuert?
Steuerliche Förderung in der Ansparphase der freiwilligen VBL-Rente – Die Zahlungen in die VBL-Rente können in der Ansparphase steuerlich gefördert sein. Die steuerliche Förderung bekommen Angestellte im öffentlichen Dienst allerdings nur bei einer zusätzlichen freiwilligen Altersversorgung, nicht bei der Basisversicherung VBLklassik.
Wer eine zusätzliche freiwillige VBL-Rente abschließt, kommt gegebenenfalls in den Genuss der Riester-Förderung, Eine der Voraussetzung ist, dass der/die Versicherte unmittelbar zulagenberechtigt ist. Das ist bei allen Angestellten der Fall, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Bei einer freiwilligen betrieblichen Altersversorgung mit der VBL ist auch eine Entgeltumwandlung möglich. Das umgewandelte Einkommen ist 2022 bis zu einer Höhe von 6.768 Euro pro Jahr steuerfrei. Darüber hinaus sparen VBL-Sparer Sozialabgaben – immerhin bis zu 3.384 Euro im Jahr 2022.
Was bleibt von 250 € Betriebsrente?
Betriebsrente und Krankenversicherung: Wer zahlt was? – Der Freibetrag bei der Betriebsrente beläuft sich derzeit auf 159,25 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze wird gar kein Krankenkassenbeitrag fällig, darüber hinaus der volle Beitrag. Der GKV-Spitzenverband zeigt anhand von verschiedenen Beispielen, wie hoch der Beitrag ausfällt:
Betriebsrente von 250 Euro: Abzüglich des Freibetrags bleiben 90,75 Euro, auf die der Kassenbeitrag (14,6 Prozent) sowie der Zusatzbeitrag anfällt. Liegt letzterer bei 1,1 Prozent, zahlen Rentner einen Beitrag von 14,25 Euro an ihre Krankenkasse.
Betriebsrente von 750 Euro: Verbeitragt werden 590,75 Euro. Das entspricht einem Beitrag von 92,75 Euro monatlich.
Der Freibetrag gilt auch bei der einmaligen Kapitalauszahlung, Dazu wird die Betriebsrente durch 120 geteilt. Bei einer Auszahlung von 36.000 Euro bedeute dies einen theoretischen monatlichen Betrag von 300 Euro. Nach Abzug des Freibetrags bleiben relevante 140,75 Euro.
Welche Abschläge bei Betriebsrente?
Bei Altersrenten, die vor der Regelaltersrente beginnen, nimmt die gesetzliche Rentenversicherung derzeit für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme eine Kürzung von 0,3 Prozent – maximal bis zu 18 Prozent – vor. Die Betriebsrente der Zusatzversorgung mindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme entsprechend der Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung, nach derzeitigem Recht höchstens jedoch um 10,8 Prozent.
Wie gut ist die VBL Rente?
( Achtung : Diese Seite ist keine offizielle Seite der VBL. Wenn Sie die Service-Hotline der VBL benötigen, finden Sie diese unter https://www.vbl.de/de/app/Kontakt – Wenden Sie sich bitte für Auskünfte zu Ihren Beitragszahlungen und Rentenansprüchen direkt an die VBL.
- Danke.) Die VBL Klassik ist die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst.
- Sie entspricht einer Betriebsrente, die jeder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente erhält.
- Sie kann um weitere Bausteine ergänzt werden und bietet dann auch Schutz bei einer Erwerbsminderung oder für die Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person.
Mit weiteren freiwilligen Versicherungen wie der VBL Extra oder der VBL Dynamik können Sie Ihre Betriebsrente zusätzlich aufstocken. Öffentlicher Dienst ist automatisch versichert Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) versteht sich als Dienstleister für den öffentlichen Dienst.
Sie will einen Beitrag zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge leisten. Deshalb sind Sie vom ersten Arbeitstag im öffentlichen Dienst automatisch bei der VBL versichert. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber meldet Sie ohne Ihr Zutun an. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden. Die VBL Klassik übernimmt so die Aufgabe einer Basisversicherung für den öffentlichen Dienst.
Der Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag und deshalb werden Sie von Ihrem Arbeitgeber zum Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses als neuer Versicherter bei der VBL gemeldet. Eine Betriebsrente auf Kosten des Arbeitgebers Die Beiträge zur VBL-Rente werden zu großen Teilen von Ihrem Arbeitgeber gezahlt.
Lediglich einen geringen Anteil tragen Sie selbst. Dieser Anteil entspricht einer Entgeltumwandlung, das bedeutet er wird automatisch von Ihrem Einkommen abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber überwiesen. Beiträge zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge, die Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung einzahlen, sind bis zu einer Höhe von 2.856 Euro im Jahr von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Ein weiterer Betrag von 1.800 Euro ist von Steuerzahlungen befreit, hier müssen Sie lediglich die Sozialabgaben zahlen. Diese Leistungen dürfen Sie erwarten Ein Anspruch auf Ihre Betriebsrente entsteht in der Regel erst nach einer Wartezeit von 60 Monaten.
Die klassische VBL ist eine gute Grundlage zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Sie ist als lebenslange Rentenzahlung konzipiert, das heißt Sie erhalten im Ruhestand Monat für Monat eine definierte Rentenzahlung. Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Hinzu kommt ein Schutz für die Hinterbliebenen, wenn Ihnen etwas zustößt.
Bei der Berechnung der Beitragszeiten werden Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und Zeiten mit einer Erwerbsminderung angerechnet. Sie profitieren von einer jährlichen Rentenanpassung sowie von geringen Verwaltungskosten. Durch zusätzliche Überschüsse und Bonuspunkte kann sich Ihre garantierte Rente erhöhen.
Auf Wunsch können Sie die klassische Betriebsrente für den öffentlichen Dienst um zusätzliche freiwillige Versicherungen ergänzen. Dazu wurden die VBL Extra und die VBL Dynamik entwickelt. So fu n ktioniert die VBL Klassik Vereinfacht gesagt ist Ihre Rente umso höher, je mehr Sie sammeln. Mit der Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber legt die VBL ein Versicherungskonto für Sie an.
Darauf werden Jahr für Jahr Versorgungspunkte gutgeschrieben. Sie erhalten einen jährlichen Kontoauszug, der Ihnen einen genauen Überblick zur Anzahl der gesammelten Versorgungspunkte gibt. Berechnet wird die Anzahl der Punkte aus Ihrem Einkommen und aus Ihrem Alter über die Formel Versorgungspunkte = (Jahreseinkommen/12)/1000,- Euro*Altersfaktor.
Je höher Ihr Einkommen und je geringer Ihr Einstiegsalter, desto höher ist die Zahl der Versorgungspunkte am Ende Ihres Arbeitslebens. Hinzu kommen sogenannte solidarische Leistungen. Diese erhalten Sie in Form von Versorgungspunkten, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht. Auch bei einer Erwerbsminderung erhalten Sie bis zum vollendeten 60.
Lebensjahr Versorgungspunkte auf Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben.
Alter | Faktor |
---|---|
17 | 3,1 |
18 | 3,0 |
19 | 2,9 |
20 | 2,8 |
21 | 2,7 |
22 | 2,6 |
23 | 2,5 |
24 | 2,4 |
25 | 2,4 |
26 | 2,3 |
27 | 2,2 |
28 | 2,2 |
29 | 2,1 |
30 | 2,0 |
31 | 2,0 |
32 | 1,9 |
33 | 1,9 |
34 | 1,8 |
35 | 1,7 |
36 | 1,7 |
37 | 1,6 |
38 | 1,6 |
39 | 1,6 |
40 | 1,5 |
41 | 1,5 |
42 | 1,4 |
43 | 1,4 |
44 | 1,3 |
45 | 1,3 |
46 | 1,3 |
47 | 1,2 |
48 | 1,2 |
49 | 1,2 |
50 | 1,1 |
51 | 1,1 |
52 | 1,1 |
53 | 1,0 |
54 | 1,0 |
55 | 1,0 |
56 | 1,0 |
57 | 0,9 |
58 | 0,9 |
59 | 0,9 |
60 | 0,9 |
61 | 0,9 |
62 | 0,8 |
63 | 0,8 |
64 und älter | 0,8 |
Ihre Betriebsrente wird aus der Summe der Versorgungspunkte und dem festgelegten Messbetrag in Höhe von vier Euro errechnet, Summe der Punkte*4 Euro = monatliche Betriebsrente. Eine jährliche Erhöhung Ihrer Betriebsrente um ein Prozent ist zudem garantiert.
Wie lange wird VBL Rente gezahlt?
Die VBLklassik bietet Ihnen ein starkes Leistungspaket: –
eine lebenslange Betriebsrente Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung und ein Schutz für Hinterbliebene Mutterschutzzeiten, Elternzeiten und Zeiten der Erwerbsminderung werden angerechnet jährliche Rentenanpassungen mögliche Überschüsse in Form von Bonuspunkten sehr geringe Verwaltungskosten
Mehr als 4,9 Millionen Versicherte sind in der Solidargemeinschaft der VBLklassik. Diese exklusive Betriebsrente garantiert Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine solide Basisversorgung für später. Im Bereich der Pflichtversicherung – der VBLklassik – wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in Fällen von Erwerbsminderung eine Betriebsrente gezahlt.
Durch den Altersvorsorgeplan 2001 sowie den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1. März 2002 haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes das Zusatzversorgungsrecht grundlegend umgestaltet.
Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde zum 31. Dezember 2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem abgelöst. Die VBLklassik bietet die VBL im Grunde seit über 90 Jahren an. Die neue Zusatzversorgung basiert auf einem Versorgungspunktemodell.
Damit wird die Gesamtbetrachtung von gesetzlicher Rente und Zusatzrente abgelöst und Leistungen unabhängig von externen Bezugssystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und dem Steuer- und Sozialabgabensystem erbracht. Die nach dem Punktemodell ermittelte Betriebsrente tritt zur Grundversorgung (gesetzliche Rente) hinzu und entwickelt sich davon losgelöst.
Aufgegeben wurde insbesondere auch die an die Beamtenversorgung angelehnte endgehaltsbezogene Betrachtung (Dreijahreszeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalles). Sie wurde durch eine Formel ersetzt, die in der Zusatzversorgung die gesamte Arbeitsleistung während der Pflichtversicherung widerspiegelt.
Dabei werden jährlich Versorgungspunkte ermittelt, die zwei wesentliche individuelle Komponenten berücksichtigen: das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines jeden Versicherungsjahres und den so genannten Altersfaktor, der die Zinseffekte der dem Punktemodell zugrunde liegenden (fiktiven) Beitragsentrichtung beinhaltet.
Die mit dem Tarifvertrag Altersversorgung vereinbarten Regelungen wurden in die Satzung der VBL in der ab 1. Januar 2001 geltenden Neufassung (VBLS) übertragen. Die neue Satzung wurde am 19. September 2002 vom Verwaltungsrat der VBL beschlossen, am 22. November 2002 vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt und im Bundesanzeiger Nr.1 vom 3.
Werden Betriebsrenten automatisch dem Finanzamt gemeldet?
Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Daher erhalten Sie von uns jeweils in den ersten Jahresmonaten automatisch eine Mitteilung über die steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung für das abgelaufene Kalenderjahr. Der Versand dieser Mitteilungen für 2022 startet im Februar 2023.
Wie hoch ist der krankenkassenbeitrag bei der VBL?
Beispiel zu den praktischen Auswirkungen der möglichen Neuregelung – Eine in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerin erhält ab 1. Januar 2020 eine VBL-Rente von 300 Euro monatlich. Der Beitragssatz ihrer Krankenkasse liegt bei 15,6 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz zuzüglich 1,0 Prozent kassenindividueller Beitragssatz).
alte Rechtslage | geplante neue Rechtslage | |
---|---|---|
VBL-Rente brutto | 300,00 € | 300,00 € |
abzüglich Freibetrag 159,25 € | -159,25 € | |
zu verbeitragende Rente | 300,00 € | 140,75 € |
abzüglich 15,6% KV-Beitrag | -46,80 € | -21,96 € |
Zwischenergebnis | 253,20 € | 278,04 € |
abzüglich Pflegeversicherungsbeitrag von 3,3% (jeweils aus 300 € Bruttorente) | 9,90 € | 9,90 € |
Nettorente | 243,30 € | 268,14 € |
Wie hoch ist die Kapitalauszahlung bei der VBL?
Ein bewegtes Berufsleben bei verschiedenen Arbeitgebern führt oft zu mehreren Betriebsrenten in unterschiedlicher Höhe. Bei monatlich geringer Rentenhöhe im Einzelfall stellt sich häufig die Frage, ob die Leistung monatlich oder doch lieber als Einmalbetrag ausgezahlt werden soll.
Heute beantworten wir Ihnen daher Fragen zum Thema: Betriebsrente monatlich oder in einem Betrag. Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten” an [email protected], Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge. Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Vereinbaren Sie eine Beratung unter www.vbl.de/meinevbl,
Unsere Fachleute antworten gerne. Frau K. war die längste Zeit ihrer Erwerbstätigkeit selbstständig. Einige Jahre war sie jedoch bei einem öffentlichen Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt. Sie erwartet daher eine Betriebsrente von der VBL, die bei etwa 30,- Euro monatlich liegt.
- Hier ihre Fragen zum Thema.
- Eine VBL-Rente aus der Pflichtversicherung VBLklassik wird als monatliche Rente gezahlt.
- Daher ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung grundsätzlich nicht möglich.
- Anders bei der freiwilligen Versicherung: Hier können Sie wählen zwischen einer monatlichen Betriebsrente oder einer Kapitalauszahlung.
Möglich ist dabei sowohl eine Voll- als auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals in einem Betrag. Im Fall der vollen Kapitalauszahlung entfällt die Rente vollständig. Bei einer Teilkapitalauszahlung vermindert sich die monatliche Betriebsrente entsprechend.
- Ihre Entscheidung für eine Kapitalauszahlung aus der freiwilligen Versicherung – ob ganz oder teilweise – müssen Sie der VBL bitte bis spätestens sechs Monate vor Beginn der Rente mitteilen ( § 5 Absatz 4 Satz 4 der aktuellen Versicherungsbedingungen AVBextra ).
- In der VBLklassik ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung von Rentenanwartschaften zwar grundsätzlich nicht möglich (hierzu siehe Frage 1).
Aber es gibt eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Wenn der Monatsbetrag der zu zahlenden Betriebsrente die Grenze von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet (Grenzbetrag), dann wird die Rente abgefunden und in einem Betrag ausgezahlt.
Dieser Wert beträgt im Jahr 2022 monatlich 32,90 Euro. Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich. Achtung: Für die Ermittlung des Grenzbetrages werden Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung VBLklassik und der freiwilligen Versicherung zusammengerechnet. Fazit: Liegt Ihre monatliche Betriebsrente also unter dem genannten Grenzbetrag, so wird diese abgefunden.
Anstelle der monatlichen Betriebsrente wird dann auch aus der VBLklassik eine Einmalauszahlung vorgenommen. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, hat die VBL aus Ihrer Betriebsrente grundsätzlich auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse weiter zu leiten.
Für Betriebsrenten, die riestergefördert wurden, müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Liegt eine beitragspflichtige Betriebsrente – mehrere Betriebsrenten werden dabei zusammengerechnet – unter einem jährlich neu festgelegten, monatlichen Betrag, sind ebenfalls keine Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Der Betrag liegt im Jahr 2022 bei monatlich 164,50 Euro. Übersteigt die Betriebsrente diesen monatlichen Betrag für eine Beitragsfreiheit, gilt Folgendes:
Gesetzliche Krankenversicherung: Der vorgenannte monatliche Betrag ist ein Freibetrag (§ 226 Absatz 2 SGB V). Dies bedeutet, dass nur für den Teil der Betriebsrente, welcher im Jahr 2022 über dem Freibetrag von 164,50 Euro liegt, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Gesetzliche Pflegeversicherung: Hier gilt der vorgenannte monatliche Beitrag als Grenzbetrag, die sog. Geringbezugsgrenze. Bis zu dieser Höhe ist die monatliche Rente beitragsfrei. Übersteigt also die monatliche Rente im Jahr 2022 den Betrag von 164,50 Euro, so wird die gesamte Betriebsrente in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Besonderheit bei Abfindung oder Kapitalauszahlung: Auch eine Abfindung oder Kapitalauszahlung ist beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung. Wenn eine Betriebsrente in einem Betrag ausgezahlt wird (hierzu siehe Frage 2), werden jedoch von der VBL keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.
- Ob und in welcher Höhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, ermittelt statt dessen die zuständige Krankenkasse.
- Diese fordert gegebenenfalls die ermittelten Beiträge bei Ihnen an.
- Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen in einer gesonderten Broschüre übersichtlich zusammengestellt.
Download: Broschüre Kranken- und Pflegeversicherung Rentner, PDF, 5,5 MB
Wie hoch sind die Beiträge zur VBL?
Informationen zu Steuerregeln. – Zu differenzieren ist zwischen den Aufwendungen zur Pflichtversicherung im Bereich des Abrechnungsverbands West und des Abrechnungsverbands Ost. Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass das Tarifgebiet West rein umlagefinanziert ist, während die Aufwendungen im Tarifgebiet Ost über Umlagen und Beiträge finanziert werden.
Für Umlagen und Beiträge zur Kapitaldeckung gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen. Arbeitgeberanteil an der Umlage Die Arbeitgeberumlage ist bis zu derzeit drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (§ 3 Nr.56 EStG; aktuell jährlich 2.628 Euro).
Beachten Sie: Der steuerfreie Anteil an der Umlage kann sich durch Anrechnung von steuerfreien Zahlungen nach § 3 Nr.63 EStG verringern. Darunter fallen zum Beispiel Beiträge zur Entgeltumwandlung in der freiwilligen Versicherung oder steuerfreie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Kapitaldeckung.
Für den Anteil der Arbeitgeber-Umlage, der den steuerfreien Betrag gemäß § 3 Nr.56 EStG übersteigt, steht zusätzlich ein Betrag von höchstens 92,03 Euro im Monat zur Verfügung, für den der Arbeitgeber die Steuerlast nach § 37 Abs.2 ATV übernimmt (Pauschalversteuerung mit 20 Prozent nach § 40b EStG).
Den Arbeitgeberanteil, der den steuerfreien Betrag nach § 3 Nr.56 EStG und den pauschal versteuerten Anteil überschreitet, haben Sie individuell zu versteuern. Arbeitnehmeranteil an der Umlage Den Arbeitnehmeranteil zur Umlage zahlen Sie aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen.
- Arbeitgeberanteil an der Umlage Die Arbeitgeberumlage ist bis zu derzeit drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (§ 3 Nr.56 EStG; aktuell jährlich 2.628 Euro).
- Beachten Sie: Der steuerfreie Anteil an der Umlage kann sich durch Anrechnung von steuerfreien Zahlungen nach § 3 Nr.63 EStG verringern.
Darunter fallen zum Beispiel Beiträge zur Entgeltumwandlung in der freiwilligen Versicherung oder steuerfreie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Kapitaldeckung. Für den Anteil der Arbeitgeber- Umlage, der den steuerfreien Betrag gemäß § 3 Nr.56 EStG übersteigt, steht zusätzlich ein Betrag von höchstens 89,48 Euro monatlich zur Verfügung, für den der Arbeitgeber nach § 16 Abs.2 ATV die Steuerlast übernimmt (Pauschalversteuerung mit 20 Prozent nach § 40b EStG).
Darüber hinausgehende Beträge wären individuell zu versteuern. Beitrag des Arbeitgebers Die Höhe des Arbeitsgeberanteils am Beitrag beträgt zwei Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Beiträge zur Kapitaldeckung sind nach § 3 Nr.63 EStG bis zu acht Prozent der BBG steuerfrei. Ihr Beitrag zur Pflichtversicherung Die Höhe Ihres Beitrags zur Pflichtversicherung liegt bei 2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zuzüglich eines zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrags von 2,25 Prozent.
Der Beitrag ist, zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag, im Rahmen des § 3 Nr.63 EStG bis zu acht Prozent der BBG steuerfrei. Verzichten Sie auf die Steuerfreiheit, zahlen Sie den Beitragsanteil aus Ihrem bereits versteuerten Entgelt und können dafür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
- Betriebsrenten wegen Alters unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.
- Wie Ihre Rente zu versteuern ist, hängt davon ab, inwieweit die gezahlten Beiträge und Umlagen bereits in der Ansparphase versteuert wurden.
- Waren die Aufwendungen in der Ansparphase steuerfrei oder steuerlich gefördert, so sind die Rentenleistungen, die auf die steuerfreien oder geförderten Aufwendungen entfallen, grundsätzlich nachgelagert voll zu versteuern (§ 22 Nr.5 Satz 1 EStG).
Wurden die Aufwendungen hingegen in der Ansparphase pauschal oder individuell versteuert, ist der auf die Aufwendungen entfallende Rentenanteil grundsätzlich nur mit dem Ertragsteil zu versteuern (§ 22 Nr.5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG in Verbindung mit § 55 Abs.2 EStDV).
Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Grundsätzlich soll die Betriebsrente den versicherten Personen eine langfristige Absicherung im Alter bieten. Abgefunden werden nur so genannte Kleinbetragsrenten.
Das sind solche Renten, die einen monatlichen Betrag von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch nicht übersteigen (aktuell monatlich: 33,95 Euro). Die Besteuerung der Abfindung richtet sich danach, wie die gezahlten Beiträge und Umlagen in der Ansparphase versteuert wurden.
- Waren die geleisteten Aufwendungen während der Ansparphase steuerfrei, so sind die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase voll zu versteuern.
- Wurden die Aufwendungen hingegen in der Ansparphase pauschal oder individuell versteuert, ist die Besteuerung der Rentenleistung aufgrund komplexer gesetzlicher Regelungen abhängig von Ihrem Vertragsbeginn, der Dauer des Vertrags und dem Alter bei Auszahlung.
Je nach Fallgestaltung ist der Unterschiedsbetrag zwischen Abfindung und gezahlter Aufwendung oder die Hälfte des Unterschiedsbeitrags zu besteuern. Für Altverträge kann der steuerpflichtige Betrag ganz entfallen.
Wie hoch ist der krankenkassenbeitrag bei der Betriebsrente?
Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Der Freibetrag kommt nahezu allen Betriebsrentnern zugute.