Wem Gehört Die Ust-Id Nummer?

Wem Gehört Die Ust-Id Nummer
Die USt – IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer*innen zusätzlich zur Steuernummer ihres Unternehmens vom BZSt erteilt wird.

Wie kann ich über Umsatzsteuer-ID herausfinden welche Firma das ist?

Welche Möglichkeiten gibt es zur Überprüfung der USt-ID? – Für die Überprüfung der USt-ID haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können die Anfrage über das Internet stellen. Unter www.bzst.de finden Sie die entsprechende Datenbankabfrage. Darüber können Sie die einfache und qualifizierte Anfrage auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern richten.

  • Das Bundeszentralamt erreichen Sie unter Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2 66740 Saarlouis Tel.: +49-(0)228-4061222 Fax: +49-(0)228-4063801 Für die Anfrage per E-Mail finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes ein entsprechendes Kontaktformular.
  • Bei der Überprüfung müssen Sie Ihre eigene USt-ID oder gegebenfalls die Steuernummer unter der Sie steuerlich geführt werden, angeben.

Dann geben Sie die USt-ID Ihres Geschäftspartners an, die Sie überprüfen wollen. Die Antwort auf die Anfrage erhalten Sie grundsätzlich schriftlich. Bei der Abfrage per Internet müssen Sie hierzu allerdings das entsprechende Feld anklicken. Ansonsten können Sie das Ergebnis per Screenshot dokumentieren.

Kann man die Umsatzsteuer-ID online abfragen?

EU-Kommission bietet Online-Service an Unternehmen in Europa können online prüfen, ob die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern ihrer Kunden gültig sind. Dieser neu von der EU-Kommission eingerichtete Service soll sowohl den Firmen als auch den Steuerverwaltungen Zeit und Geld sparen.

Der Dienst eröffnet den Unternehmen Zugang zu bestimmten Teilen des bereits bestehenden Systems für den elektronischen Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen, dem so genannten Mias (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem). Zum Hintergrund: Nach derzeitigem Recht sind Lieferungen durch einen Unternehmer in einem Mitgliedstaat an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat im Ursprungsland von der Mehrwertsteuer befreit, da die Besteuerung im Bestimmungsland erfolgt.

Ein Unternehmer, der solche innergemeinschaftliche Lieferungen tätigt, muss jedoch sicher sein, dass sein Kunde in einem anderen Mitgliedstaat der Mehrwertsteuer unterliegt – und zwar bevor die Gegenstände mehrwertsteuerfrei versandt werden, da er sonst die Mehrwertsteuer möglicherweise selbst zahlen muss.

  1. Bisher musste sich ein Lieferant, der die Gültigkeit der von seinem Kunden angegebenen Mehrwertsteuer-Nummer überprüfen wollte, an die Steuerverwaltung seines eigenen Landes wenden, die dann die Überprüfung mit Hilfe von Mias vornahm.
  2. Der für Jedermann kostenlos zugängliche neue Online-Dienst ermöglicht nun eine unmittelbare Datenbankabfrage und soll so dazu beitragen, die Wirtschaftstätigkeit im europäischen Binnenmark weiter zu vereinfachen.

Sie finden den Online-Service auf der nachstehenden Web-Seite: https://evatr.bff-online.de/eVatR/

Wessen USt-ID auf Rechnung?

Auf der Rechnung müssen Sie also sowohl Ihre, als auch die Umsatzsteuer-ID Ihres Kunden angeben. Außerdem dürfen Sie in diesem Fall keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Sonst würde Ihr Kunde ja doppelt Umsatzsteuer bezahlen: Einmal an Sie und einmal an sein Finanzamt.

Wie kann ich eine UID Nummer überprüfen?

Überprüfen und suchen Sie eine UID-Nummer innerhalb Europas: Tragen Sie dazu einfach die UID-Nummer in das Feld ein und klicken Sie auf “prüfen”. Eine Prüfung der UID-Nummer kann ebenfalls als Bestätigungsverfahren via FinanzOnline – dem Finanz-Portal des BMF – erfolgen.

Ist Umsatzsteuer-ID das gleiche wie Steuer-ID?

Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zur ihrer Steuernummer oder Steuer-ID beantragen können. Über die USt-ID kann jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) eindeutig gekennzeichnet werden.

Kann man eine Steuernummer prüfen?

Das Wichtigste in Kürze

Seit 2008 gibt es die Steuer-Identifikationsnummer, die ein Leben lang gilt. Vorher gab es die Steuernummer, die sich mit jedem Umzug änderte. Für die Einkommensteuererklärung benötigen Sie die Steuer-Identifikationsnummer und wenn Sie eine „alte” Steuernummer besitzen bzw. verheiratet sind auch die gemeinsame Steuernummer. Wenn Sie schon einmal eine Steuererklärung abgegeben haben, finden Sie Ihre Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer auf dem Steuerbescheid. Wenn Sie Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr finden, können Sie diese beim zuständigen Finanzamt (Steuernummer) bzw. Bundeszentralamt für Steuern (Steuer-ID) erfragen.

Jedes Jahr dasselbe beim Grübeln über der Steuererklärung: Wie war noch einmal meine Steuernummer? Wo steht sie? Sind Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer dasselbe? Und wer benötigt eigentlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, wo die Unterschiede liegen, und natürlich auch, wo Sie die jeweilige Steuernummer finden.

Warum USt-ID prüfen?

Das liefernde Unternehmen ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gemäß § 6a Abs.4 UStG verpflichtet, die Angaben des Abnehmers mit der “Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns” zu prüfen. Kommt der liefernde Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht bezüglich der Überprüfung der Richtigkeit der USt-IdNr.

nicht nach und stellt sich später heraus, dass die von dem liefernden Unternehmen angegebene USt-IdNr. des Empfängers der Lieferung nicht korrekt war, muss das liefernde Unternehmen mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. Um dieses Risiko zu vermeiden und der “Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmann” nachzukommen, ist eine Überprüfung der USt-IdNr.

des Empfängers der Lieferung dringend anzuraten. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet ein Bestätigungsverfahren für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Kunden in einem anderen Mitgliedsstaat der EU gibt der Unternehmer gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern seine eigene USt-IdNr.

einfaches Bestätigungsverfahren: Das Bundeszentralamt für Steuern teilt ihm daraufhin mit, ob die angegeben USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist oder nicht. Eine einfache Bestätigung muss zwingend vor einer qualifizierten Bestätigung durchgeführt werden. qualifiziertes Bestätigungsverfahren: Der anfragende Unternehmer kann zusätzlich zu der zu überprüfenden USt-IdNr. auch den Firmennamen (einschließlich der Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen. Die Nutzung der einfachen und/oder der qualifizierten Bestätigung über das Internet ist kostenfrei. Es entstehen lediglich die Verbindungsentgelte Ihres Internetanbieters.Im Streitfall mit dem Finanzamt hilft nur eine qualifizierte Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikations-nummer, um die Erfüllung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen.

Wie ist die USt-ID Nummer aufgebaut?

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? – Eine Umsatzsteuer-ID kennzeichnet euch als Unternehmen innerhalb der EU. Wenn ihr Geschäfte im EU-Ausland plant, braucht ihr unbedingt eine Umsatzsteuer-ID. Diese Nummer beginnt immer mit dem EU-Länderkürzel – für Deutschland also zum Beispiel “DE”.

Darauf folgt eine Reihe von bis zu zwölf Ziffern. Ein Beispiel für eine deutsche Umsatzsteuer-ID: DE123456789 Die Umsatzsteuer-ID erleichtert die europäischen Geschäftsbeziehungen, da das aufwendige Doppelbesteuerungsverfahren somit wegfällt. Weisen beide Unternehmen eine Umsatzsteuer-ID auf, muss der “Lieferant” der Ware oder der Leistung keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch nicht an das Finanzamt abführen.

Lediglich der Abnehmer bzw. der Kunde muss die Umsatzsteuer in seinem Land nach den geltenden Vorschriften an das Finanzamt zahlen. Für Drittländer braucht ihr übrigens keine Umsatzsteuer-ID. WICHTIG: Damit diese Vorschrift greift, müssen auf der Rechnung die richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Unternehmen (Lieferant und Empfänger) stehen!

Ist die Steuernummer vertraulich?

Der Dschungel von Vorschriften, die ein Unternehmen zu beachten hat, ist bekanntlich leider recht groß. So gibt es u.a. auch diverse gesetzliche Regelungen, die bestimmte Angaben für das Auftreten im Rechts- und Geschäftsverkehr auf Geschäftsbriefen, Rechnungen oder Internetseiten zwingend vorschreiben.

  • Die Sorge, gegen diese Regeln zu verstoßen und sich gar eine Abmahnung „einzufangen”, veranlasst viele Unternehmer jedoch dazu, mehr Angaben als notwendig insbesondere in Geschäftsbriefen mit aufzunehmen.
  • Vielfach geschieht dies auch mit der Steuernummer und der Umsatzsteuer –Identifikationsnummer (kurz: USt-ID), die häufig sowohl auf Geschäftsbriefen als auch im Rahmen der Angaben zum Impressum anzutreffen sind.

Da ein Missbrauch insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung einer Steuernummer leider nicht ausgeschlossen werden kann, ist jedoch ein zurückhaltender Umgang zu empfehlen. Denn sowohl im Rahmen der schriftlichen aber auch der telefonischen Kommunikation mit dem Finanzamt zeigt die Praxis, dass Dritte mit Hilfe der Steuernummer an vertrauliche Informationen und Daten von Steuerpflichtigen kommen.

In Geschäftsbriefen, wozu u.a. auch E-Mails, Telefaxe, Angebote und Auftragsbestätigungen gehören, muss weder die Steuernummer noch die USt-ID noch die Bankverbindung aufgeführt werden. In Rechnungen an Personen oder Unternehmen innerhalb Deutschland besteht gem. § 14 UStG die Pflicht, entweder die Steuernummer oder die USt-ID anzugeben. Eine der beiden Nummern muss in einer Rechnung auf jeden Fall erscheinen. Wer über beide Nummern verfügt (die USt-ID wird einem Unternehmer auf Antrag durch das Bundeszentralamt für Steuern erteilt), hat jedoch die Wahl und sollte zur Vermeidung von Missbrauch sich möglichst für die insofern unbedenklichere Umsatzsteuer- ID-Nummer entscheiden. Für ein Impressum gilt Folgendes: Ist einem Unternehmer eine USt-ID zugeteilt worden –aber nur dann ! – und betreibt er eine Webseite geschäftsmäßig, ist er als Diensteanbieter im Rahmen der Anbieterkennzeichnung im Internet verpflichtet, die USt-ID im Impressum mit anzugeben (gem. § 5 Abs.1 Nr.6 TMG).

See also:  Was Zahlt Das Sozialamt Wenn Die Rente Nicht Reicht?

Aber Achtung: Auch die auf einer privaten Webseite geschalteten gewerblichen Werbebanner oder Werbelinks gelten im o.g. Sinne als gewerblich und verpflichten zur entsprechenden Anbieterkennzeichnung; im Falle erteilter USt-ID also auch zu dieser.

Was kann man mit einer fremden Steuer-ID machen?

Was kann ein Fremder mit meiner Steuer-ID machen? – Denn fremde Dritte können mit der UST-IdNr. beispielsweise telefonische Auskünfte beim Finanzamt erhalten und so ggf. an unerwünschte Informationen gelangen.

Ist die Steuer-ID geheim?

Vor wem Sie Ihre Steuernummer verheimlichen sollten – Wir sind es deshalb auch, die sich über die verschiedenen Steuernummern informieren müssen. Davon gibt es nämlich eine ganze Menge – und viel Unwissenheit bei den Steuerzahlern, wenn ich mir die verzweifelten Beiträge auf öffentlichen Foren und Seiten wie Finanzfrage.net anschaue. Kennen Sie alle Nummern? Hier ein paar Beispiele:

die oben erwähnte und lebenslang gültige Steuer-Id.-Nr., die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.-Nr.), die veraltete eTIN fürs Elster-Verfahren und die Steuernummer.

Letztere, die Steuernummer, sollten Sie übrigens wirklich geheim halten, Für deutsche Verhältnisse “geheim”, meine ich. Also gegenüber Geschäftspartnern, Angestellten und Nachbarn etc., nicht gegenüber der NSA. Die NSA wiederum hat freundlicherweise ein Auskunftsformular eingerichtet, falls Sie Ihre Steuernummer mal vergessen haben sollten.

Wie finde ich die UID-Nummer einer Firma in Deutschland?

Wo finde ich meine Umsatzsteuer Identifikationsnummer? – Die eigene Umsatzsteuernummer befindet sich auf Rechnungen, auf Steuerberichten und man kann sie auch online abrufen und überprüfen. Letzteres ist jetzt nicht unbedingt für die eine Steuernummer, aber beispielsweise für Kooperationen mit potentiellen Geschäftspartnern relevant.

Was ist eine MIAS Abfrage?

Überprüfung einer Mehrwertsteuernummer (MIAS) – Your Europe Auf dieser Seite

Zuletzt überprüft: 20/10/2022 Mithilfe des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems MIAS der Europäischen Union können Sie online nachprüfen, ob ein Unternehmen für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU registriert ist.

Hat jedes Unternehmen eine USt-ID?

Steuer-ID für Unternehmen – warum die USt-IdNr. so wichtig ist

  • 5 Min.
  • 27. Oktober 2021

Wer Waren oder Services in ein anderes Land der Europäischen Union verkauft, kommt an dieser Nummer nicht vorbei. Der Begriff der “Umsatzsteuer-Identifikationsnummer” ist jedem vertraut, der im Verkauf von Dienstleistungen und Waren tätig ist. Tatsächlich verfügt jedes Unternehmen über eine solche Steuernummer.

Doch wofür ist diese eigentlich gedacht, und warum ist diese auch für selbstständige Unternehmer wichtig? Die Umsatzsteuer-ID, kurz Ust-IdNr oder auch UID, ist eine Steuernummer zur eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen, die innerhalb der EU agieren und international Waren verkaufen und beziehen.

Diese Nummer erhält jede Firma, die Rechnungen ins Ausland stellt, zusätzlich zur Steuernummer. Auf diesen Rechnungen für Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die an eine Firma innerhalb der EU geliefert wurden, muss nicht die nationale Nummer angegeben werden, sondern die Umsatzsteuer-ID.

Gut zu wissen: Verkaufen Sie Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, müssen Sie keine Mehrwertsteuer auf Ihren Verkaufspreis aufschlagen – unter der Voraussetzung, dass der Kunde oder die Kundin über eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Weiterer Vorteil, wenn Sie innerhalb der EU verkaufen: Durch das SEPA-Netz ist die Bezahlung per Überweisung einfach und kostenlos, Ihre Kund:innen brauchen für die nicht auf das zurückgreifen und müssen sich keine Gedanken über machen.

Jede Firma, jede selbständige Person und auch jede Privatperson hat in Deutschland eine, die auf der Steuererklärung sowie Rechnungsschreiben angegeben werden muss. Diese Nummer gilt jedoch nur zur Identifikation innerhalb Deutschlands. Mit dem Aufheben der innereuropäischen Grenzen wurde ein neuer zusammenhängender Binnenmarkt geschaffen, für diesen eine neue Regelung bezüglich der Steuern und Abgaben entwickelt wurde.

  • Teil dieses internationalen Handels innerhalb der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer-ID, die genutzt werden muss, wenn ein Handel außerhalb des Landes erfolgt, in dem eine Firma ihren Unternehmenssitz hat.
  • Die VAT-Nummer, kurz für Added Tax Number, wird hauptsächlich in englischsprachigen Ländern verwendet und ist mit der inländischen Umsatzsteuernummer vergleichbar.

Wenn die Firmen in diesen Ländern ihre Waren und Dienstleistungen ebenfalls außerhalb des eigenen Landes verkaufen wollen, müssen Sie über eine internationale Steuernummer verfügen. Es ist möglich, dass eine Firma mehrere Umsatzsteuernummern hat. Wenn eine Firma beispielsweise innerhalb der EU mehrere Firmensitze in unterschiedlichen Ländern hat, erhält jede Betriebsstätte in dem jeweiligen Land eine eigene Umsatzsteuer-ID.

  • Diese Nummer dient zur Identifikation der einzelnen Betriebsstätten und deren internationalen Geschäfte.
  • Die Europäische Identifikationsnummer ist eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, für Firmen, deren Firmensitz sich außerhalb der Europäischen Union befindet, die jedoch innerhalb des europäischen Binnenmarktes Handel betreiben.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine genormte Nummer, die stets nach einem einheitlichen Muster aufgebaut ist. Am Anfang der Nummer steht eine Kombination aus zwei Buchstaben – dem EU-Ländercode, auch ISO-3166-Alpha-2-Ländercode genannt. Dieser Ländercode spiegelt das Land wider, in dem das Unternehmen rechtswirksam gemeldet ist, beziehungsweise seinen Hauptsitz hat.

So beginnen alle deutschen Umsatzsteuer IDs mit dem Ländercode DE, der für Deutschland steht. Dem Ländercode folgt eine numerische Reihe mit bis zu 12 Zeichen, Grundlegend gilt: Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an eine Kundin oder einen Kunden innerhalb der EU durchführen, müssen über eine Umsatzsteuernummer verfügen.

Die Umsatzsteuer-ID wird zur richtigen Versteuerungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb des EU Binnenmarktes genutzt (siehe ) und gleichzeitig zur steuerrechtlichen Identifikation der Firma. Deswegen muss diese Nummer auf allen Rechnungen angegeben werden.

  • Nur national tätig: Alle und Unternehmen, die nur im Inland ihre Leistungen erbringen und auch nur dort Leistungen beziehen, benötigen keine Umsatzsteuer-ID. Natürlich sind auch diese Unternehmen in Deutschland verpflichtet, auf Waren und Leistungen eine Umsatzsteuer zum Verkaufspreis (in den die einfließen) zu erheben. Die eingesammelte Steuer ist bei im Rahmen der zu deklarieren.
  • Internationaler Warenversand an Privatpersonen : Wenn Waren zwar international versendet werden, die empfangende Person jedoch als Privatperson agiert, muss keine Umsatzsteuer-ID vorhanden sein.
  • Kleinunternehmer:innen : Unternehmer:innen und Freiberufler:innen, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, benötigen keine Umsatzsteuer-ID (zum Beispiel Verkaufsstände, die von weniger als 22.000 € pro Jahr erzielen)

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  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausgegeben und muss somit auch dort und nicht bei dem Finanzamt beantragt werden.

In dem Antrag auf solch eine Nummer müssen Angaben gemacht werden, wofür die Nummer genutzt werden soll, also für welches Unternehmen. Die Beantragung kann per Post erfolgen oder online über die Website des Bundeszentralamtes. Unabhängig davon, auf welchem Weg die Anfrage eingereicht wird, versendet das Bundeszentralamt die zugeteilte Umsatzsteuer-ID stets per Post,

Wenn eine selbständige Person als Kleinunternehmer:in handelt, wird in dem Fall, dass dieser durch höhere Umsätze umsatzsteuerpflichtig wird, durch das zuständige Finanzamt darüber mitgeteilt, eine Umsatzsteuer-ID beantragen zu müssen. Die Dauer der Überprüfung des Antrages auf eine Umsatzsteuer-ID ist daran gekoppelt, wann der Antrag gestellt wird.

Wenn eine junge Firma sich gerade erst gegründet hat, beträgt die Bearbeitungszeit meist rund zwei Monate, Besteht die Firma jedoch schon seit einigen Jahren oder Monaten, und handelt aktiv mit Dienstleistungen oder Waren, erfolgt die Ausstellung der Nummer deutlich schneller, nicht selten sogar innerhalb von einer Woche.

Laut dem § 14 UStG muss auf einer Rechnung eines Unternehmens für einen Handel der auf dem europäischen Binnenmarkt getätigt wurde, die Umsatzsteuer-ID genannt werden. Zudem muss eine Firma die Umsatzsteuer-ID laut dem § 5 TMG ins Impressum, beispielsweise auf der eigenen Firmenwebseite, schreiben. Die Umsatzsteuernummer ist die überprüfbare Identifikation eines Unternehmens und ist wichtig für Überprüfung der Steuern, die im Binnenmarkt der EU auf den Warenverkehr erhoben werden.

Deswegen hat die Europäische Union ein Auskunftssystem geschaffen, das MwSt-Informationsaustauschsystem beziehungsweise MIAS, wo die Nummer direkt überprüft werden kann. Wer sich unsicher ist, ob die eigene UID oder die einer anderen Firma korrekt ist, kann zudem einen Antrag auf Überprüfung beim Bundeszentralamt für Steuern stellen.

  1. Die Mitarbeitenden der Behörde überprüfen die Umsatzsteuer-ID und legen die Gültigkeit dieser sowie die Zuordnung zur spezifischen Firma offen dar.
  2. Bei solch einer sogenannten qualifizierten Anfrage können auch gleich mehrere Umsatzsteuer-IDs abgefragt werden.
  3. Wer die Umsatzsteuernummer von einem Geschäftspartner oder einer Geschäftspartnerin abfragen will, kann sich ebenfalls an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.
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Hierfür gibt es einmal das einfache Bestätigungsverfahren und aber auch das qualifizierte Bestätigungsverfahren, Beim einfachen Bestätigungsverfahren wird bestätigt, ob die USt-IdNr. aktuell noch gültig ist. Das qualifizierte Bestätigungsverfahren liefert mehr Informationen wie zum Beispiel, ob der Firmenname korrekt ist oder auch ob die Rechtsform der Firma aktuell ist.

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AUTOR:IN Philip ist Content Marketing Manager bei Qonto Deutschland. Sein Ziel ist es, die Finanzwelt sowohl für Gründer:innen als auch erfahrene Unternehmer:innen zugänglicher zu gestalten. : Steuer-ID für Unternehmen – warum die USt-IdNr. so wichtig ist

Was bedeutet Umsatzsteuer-ID?

Die USt – IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer*innen zusätzlich zur Steuernummer ihres Unternehmens vom BZSt erteilt wird.

Wer muss die USt-ID prüfen?

Welchen Unterschied gibt es zwischen einer Steuernummer und einer Umsatzsteuer-ID? –

Die Steuernummer steht auf Rechnungen und führt alle steuerlichen Belange einer Person zusammen. Hiervon abzugrenzen ist die Steuer-Identifikationsnummer, die nicht auf Rechnungen angebracht werden sollte sondern bei den persönlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen verbleibt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient hingegen der unverwechselbaren Kennzeichnung umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen und juristischer Personen innerhalb der Europäischen Union. Sie dient der Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Zwecke der Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer-ID ist immer dann nötig, wenn ein Unternehmer innerhalb der EU am Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnimmt. Bei Geschäften mit ausländischen Unternehmen in der EU müssen Unternehmer deren USt-ID erfragen und im Rahmen einer „qualifizierten Anfrage” auf Korrektheit überprüfen.

  • Die eigene USt-ID und die des Geschäftspartners gehören auf die Rechnung.
  • Grenzüberschreitende Warenlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.
  • Der liefernde Unternehmer muss für die Umsatzsteuerbefreiung entsprechende Buch- und Belegnachweise erbringen.
  • Unternehmen können sich Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Namen und Adressen ausländischer Unternehmen bestätigen lassen und dafür die Online-Bestätigungsanfrage nutzen.

Der Internet-Bestätigungsservice ist täglich von 5.00 bis 23.00 Uhr erreichbar. Wichtig : Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Nachweispflicht nur erfüllt, falls eine sogenannte „qualifizierte Abfrage” der USt-ID stattfindet. Unternehmen müssen neben der Gültigkeit der USt-ID auch Namen und Adresse ausländischer Unternehmen erfragen und bestätigen lassen.

Die Bestätigung sollten Unternehmer schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern einholen! Abweichend vom Grundsatz der amtlichen Bestätigungsmitteilung kann der Nachweis der durchgeführten qualifizierten Bestätigungsabfrage bei einzelnen Anfragen durch die Übernahme des Screenshots erfolgen, auf dem das vom BZSt übermittelte Ergebnis angezeigt wird.

Hinweis: Das BZSt warnt zudem vor irreführenden Angeboten und amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung angeboten wird. Die Vergabe der USt-ID durch das Bundeszentralamt für Steuern ist immer kostenfrei. Zur Übersicht

Habe meine USt-ID vergessen?

Fragen und Antworten Eine USt – IdNr, benötigen Unternehmen, sofern Sie für Unternehmen im EU -Ausland tätig werden oder von diesen Lieferungen / sonstige Leistungen erhalten. Die USt – IdNr, ist unter anderem in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) anzugeben und wird für die Bestätigungsabfrage einer USt – IdNr,

  • Benötigt. Eine Vergabe der USt – IdNr,
  • Durch das BZSt erfolgt unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihre Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG nachgewiesen wird.
  • Dieser Nachweis wird durch Übermittlung der hierfür erforderlichen Daten durch das zuständige Finanzamt an das BZSt erbracht.

Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel automatisch mit der Registrierung des Unternehmens. Sofern Sie feststellen, dass die vom Finanzamt übermittelten Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Das BZSt verwendet die beim Finanzamt hinterlegten Daten und kann diese nicht berichtigen oder ergänzen.

  • Für die Beantragung einer USt – IdNr. stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • a) Online-Beantragung
  • Sie können die USt-IdNr mittels beantragen.
  • b) Firmenneugründung

Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer USt – IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen neugegründeten Unternehmen bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen.

  1. Bundeszentralamt für Steuern
  2. Dienstsitz Saarlouis
  3. 66738 Saarlouis

zu richten. Die Vergabe einer USt – IdNr. erfolgt auf Antrag (§ 27a Abs.1 UStG ). Das Gesetz sieht hierfür zwei Möglichkeiten vor: a) Für die Online-Beantragung stellt das BZSt über das Formular-Management-System ( FMS ) des Bundes ein entsprechendes zur Verfügung. Bei der Online-Beantragung sind folgende Daten einzugeben:

  • Finanzamt, das für die Besteuerung des Unternehmens zuständig ist,
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird (bei Organgesellschaften die Körperschaftsteuernummer),
  • Rechtsform des Unternehmens,
  • bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Person anzugeben,
  • bei allen anderen Rechtsformen sind der Name des Unternehmens, die Postleitzahl und der Ort (Unternehmenssitz) anzugeben.

Die Angaben werden nach der Übermittlung automatisiert mit dem von den Finanzbehörden an das BZSt übermittelten Datenbestand verglichen und auf Übereinstimmung geprüft. Sie erhalten direkt nach dem Absenden Informationen zum Stand der automatisierten Bearbeitung. b) Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der antragstellenden Person,
  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen umsatzsteuerrechtlich geführt wird,
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Hinweise zur Eingabe der Antragsdaten: Bitte beachten Sie, dass das BZSt zur Verhinderung von missbräuchlicher Beantragung einer USt – IdNr. verpflichtet ist, die von Ihnen im Antrag angegebenen Daten mit dem vorhandenen Adressdatenbestand auf Übereinstimmung zu vergleichen.

Das BZSt erhält gemäß § 27a Abs.2 UStG von den zuständigen Landesfinanzbehörden (Finanzämter) die für die Erteilung der USt – IdNr. erforderlichen Daten über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Um einen größtmöglichen Erfolg bei der Übereinstimmungsprüfung zu erzielen, sollten Sie daher Ihren letzten Steuerbescheid oder die Mitteilung der Steuernummer hinzunehmen und die dortigen Adressdaten vergleichen.

Sofern die Daten abweichen oder sich geändert haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder einer bereits bestehenden, gültigen USt – IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Aus rechtlichen Gründen ist eine Mitteilung per E-Mail, Telefon oder Chatbot nicht möglich.

Die USt – IdNr, wird grundsätzlich an die beim Finanzamt hinterlegte Anschrift des Unternehmens gesandt. Existiert eine entsprechende, erfolgt die Bekanntgabe an die bevollmächtigte Person, z.B. dem Steuerbüro. Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder einer bereits bestehenden, gültigen USt – IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.

Aus rechtlichen Gründen ist eine Mitteilung per E-Mail, Telefon oder Chatbot nicht möglich. Die USt – IdNr, wird grundsätzlich an die beim Finanzamt hinterlegte Anschrift des Unternehmens gesandt. Existiert eine entsprechende, erfolgt die Bekanntgabe an die bevollmächtigte Person, z.B.

dem Steuerbüro. Im Rahmen der Online-Beantragung, erfolgt die Bekanntgabe der erteilten USt-IdNr, jedoch ausschließlich an das Unternehmen selbst. Auch dann, wenn Sie mehr als ein Gewerbe oder mehrere selbstständige Tätigkeiten betreiben, erhalten Sie nur eine USt – IdNr, für das gesamte Unternehmen (Unternehmereinheit).

Das Unternehmen umfasst Ihre gesamte berufliche Tätigkeit. Sofern eine Organschaft gemäß § 2 Abs,2 Nr.2 UStG besteht, können Organkreise jeweils eine gesonderte USt – IdNr, für den Organträger und jede einzelne Organgesellschaft (§ 27a Abs,1 Satz 3 UStG ) beantragen.

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Die Zuordnung der einzelnen Organgesellschaften zum Organträger ist durch den Organträger beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Das Finanzamt ordnet sodann die Organgesellschaften dem umsatzsteuerlichen Organträger zu und übermittelt die Daten an das BZSt, Erst nach Übermittlung kann der Organträger die USt – IdNr n.

für die einzelnen Organgesellschaften beim BZSt beantragen. Folgende Angaben muss der Antrag auf Erteilung einer USt – IdNr, enthalten:

  • Steuernummer, unter der der Organkreis umsatzsteuerlich geführt wird,
  • Name und Anschrift des Organträgers,
  • USt – IdNr. des Organträgers (soweit bereits erteilt),
  • Bezeichnung des Finanzamtes, bei dem der Organkreis umsatzsteuerlich geführt wird,
  • Namen und Anschriften der einzelnen Organgesellschaften, die am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr teilnehmen,
  • Steuernummern, unter denen die Organgesellschaften ertragssteuerlich geführt werden,
  • Bezeichnung der zuständigen Finanzämter, bei denen die Organgesellschaften ertragssteuerlich geführt werden.

Als Fiskalvertreter gemäß § 22a UStG erhalten Sie für Ihre Tätigkeit von Ihrem zuständigen Finanzamt eine gesonderte Steuernummer und können im Rahmen der steuerlichen Erfassung die USt – IdNr. beantragen. Mit dieser treten Sie für alle, von Ihnen vertretenen, im Ausland ansässigen Unternehmen auf (§ 22d Abs.1 UStG ).

  1. Im Ausland ansässige Unternehmen, die noch nicht bei einem deutschen Finanzamt für umsatzsteuerliche Zwecke geführt werden, müssen sich zuerst an das für sie zuständige Finanzamt zum Zwecke der umsatzsteuerlichen Erfassung wenden.
  2. Die zuständigen Finanzämter für im Ausland ansässige Unternehmen finden Sie,

Mit der steuerlichen Erfassung bei diesem Finanzamt können Sie gleichzeitig die Erteilung der USt-IdNr. im zur steuerlichen Erfassung beantragen. Die USt – IdNr. gilt ausschließlich für den unternehmerischen Bereich. Für den privaten Bereich erhalten Sie keine USt – IdNr.

Und dürfen auch nicht die für Ihr Unternehmen erteilte USt – IdNr, nutzen. Erwirbt beispielsweise ein Unternehmen Waren oder sonstige Leistungen für andere als unternehmerische Zwecke ( z.B. als Privatperson im Urlaub), bleiben die Waren oder sonstigen Leistungen mit der ausländischen Umsatzsteuer belastet.

Eine nochmalige Mitteilung Ihrer USt-IdNr. erhalten Sie auf dem Postweg nach Ausfüllen und Absenden des Antragsformulars. Sie erhalten eine Kopie des ursprünglichen Vergabebescheides. Ihre vergebene USt – IdNr, bleibt bestehen.1. Adresse zur USt – IdNr,

  • 2. Euroadresse
  • Die Euro-Adresse wird nicht automatisch geändert, wenn vom zuständigen Finanzamt eine Adressänderung übermittelt wird.
  • Änderungen der Euroadresse müssen daher dem BZSt schriftlich mitgeteilt werden.
  • Nutzern Sie dafür das Kontaktformular:

Die geänderten Daten werden durch das Finanzamt an das BZSt automatisch übermittelt. Zwischen Eingang Ihres Änderungsanliegens beim Finanzamt und Übertragung der geänderten Daten an das BZSt kann einige Zeit vergehen. Erst nach erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie nach Ausfüllen und Absenden des einen aktualisierten Nachweis über Ihre USt – IdNr,

  1. Voraussetzung für die Gültigkeit ist, dass das Unternehmen beim zuständigen Finanzamt als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG registriert ist.
  2. Damit Ihre ungültige USt – IdNr. wieder gültig wird, nehmen Sie bitte
  • Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt auf. Die notwendigen Angaben zu Ihrer umsatzsteuerrechtlichen Registrierung werden durch das Finanzamt an das BZSt automatisch übermittelt. Zwischen Eingang Ihres Änderungsanliegens beim Finanzamt und Übertragung der geänderten Daten an das BZSt kann einige Zeit vergehen.
  • Anschließend können Sie einen aktuellen Nachweis über die Ihnen zugeteilte USt – IdNr, nach Ausfüllen und Absenden des anfordern. Dieser wird Ihnen auf dem Postweg übersandt.

Beginn für die Gültigkeit der USt – IdNr. ist das Datum des Bekanntgabebescheids. Die Gültigkeit der USt – IdNr, endet, wenn

  • der Unternehmer die Beendigung beim BZSt beantragt oder
  • das Unternehmen beim zuständigen Finanzamt nicht mehr für umsatzsteuerliche Zwecke geführt wird.

Die Finanzbehörden der anderen EU -Mitgliedsstaaten greifen für Bestätigungsanfragen auf den Datenbestand des BZSt zurück. Bei Einzelunternehmen kann es daher zu Problemen kommen, sofern die Geschäftsadresse von der Wohnadresse abweicht. Beispiel: Der Einzelunternehmer Fritz Müller wohnt in der Königinstraße 1 in 80539 München und betreibt das Unternehmen “Musikhandel Müller” in der Bahnhofstraße 7 in 86150 Augsburg.

  • Vom zuständigen Finanzamt wird für Fritz Müller die Wohnanschrift an das BZSt übermittelt:
  • Herr Fritz Müller Königinstraße 1
  • 80539 München
  • Herr Müller tritt im Geschäftsverkehr mit seinen EU -Lieferanten jedoch unter seiner Geschäftsadresse auf:
  • Firma Musikhandel Müller Inhaber Fritz Müller Bahnhofstraße 7
  • 86150 Augsburg
  • Die Finanzbehörden der anderen EU -Mitgliedsstaaten würden “Herr Fritz Müller, Königinstraße 1, 80539 München” übermittelt bekommen.
  • Zur Lösung dieses Problems kann die Eintragung einer Euroadresse beim BZSt schriftlich beantragt werden.
  • Hierfür können Sie das Kontaktformular nutzen:
  • Die Euroadresse würde dann lauten:
  • Firma Musikhandel Müller Inhaber Fritz Müller Bahnhofstraße 7
  • 86150 Augsburg
  • Die Euroadresse wird ausschließlich bei Bestätigungsanfragen der Finanzbehörden der anderen EU -Staaten verwendet.
  • Hinweis : Schriftliche Mitteilungen des BZSt werden weiter an die beim Finanzamt hinterlegte Wohnanschrift gesandt.
  1. Die Euro-Adresse wird nicht automatisch geändert, wenn vom zuständigen Finanzamt eine Adressänderung übermittelt wird.
  2. Änderungen der Euroadresse müssen daher dem BZSt schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Nutzern Sie dafür das Kontaktformular:

Für juristische Personen kann keine Euro-Adresse beantragt werden. Dies ist nur für Einzelunternehmen möglich. Ihre erteilte USt – IdNr, bleibt weiterhin gültig, bei

  • einer Änderung der Steuernummer aufgrund eines Zuständigkeitswechsels innerhalb des Finanzamtes,
  • einer Aktenabgabe an ein anderes Finanzamt (auch in ein anderes Bundesland),
  • der Zuteilung einer neuen Steuernummer nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
  • Wurde dennoch eine neue USt – IdNr, erteilt, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an das BZSt
  • Nutzern Sie dafür das Kontaktformular:

Auch in Fällen des Rechtsformwechsels eines Unternehmens wird regelmäßig keine neue USt-IdNr. erteilt. Diesbezügliche Rückfragen zur steuerlichen Registrierung und umsatzsteuerlichen Erfassung in Fällen, die unter das Umwandlungsrecht fallen und den Rechtsträger oder die Rechtsform des Unternehmens betreffen, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Steuerbüro und dem für Sie zuständigen Finanzamt.

  1. Das Bestätigungsverfahren ermöglicht Unternehmen unter anderem die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung diese an ein anderes Unternehmen mit gültiger USt – IdNr,
  2. Erbracht wird.
  3. Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt – IdNr.
  4. Zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist.

Eine einfache Bestätigung muss zwingend vor einer qualifizierten Bestätigung durchgeführt werden. Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu

  • Firmenname (einschließlich der Rechtsform),
  • Ort,
  • Postleitzahl,
  • Straße/Haus-Nr.,

mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU -Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen. Das BZSt teilt in seiner Antwort lediglich die, in einem anderen Mitgliedsstaat zum abgefragten Unternehmen, hinterlegten Daten mit. Fragen zur rechtlichen Würdigung und zu steuerlichen Auswirkungen (zum Beispiel Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung / Leistung) sind an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten.

  1. Bestätigungsabfragen mittels Online-Bestätigung / Schnittstelle greifen auf die gleiche Datenbank zurück, wie Bestätigungen, die per Telefon oder aufgrund schriftlicher Abfragen durchgeführt werden.
  2. Ist die Abfrage ganz oder nur für einige EU -Mitgliedsstaaten, zum Beispiel aufgrund von Wartungsarbeiten, nicht möglich, versuchen Sie bitte, die Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals durchzuführen.
  3. Im Falle längerer Ausfälle des Bestätigungsverfahren beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf der Internetseite zur Online-Abfrage.

Nein, vom BZSt werden keine Gebühren erhoben. Nein, Bestätigungen für zurückliegende Zeitpunkte oder Zeiträume sind nicht möglich.

  • Das Bestätigungsverfahren erleichtert deutschen Unternehmen die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an ein in einem anderen EU -Mitgliedsstaat registriertes Unternehmen ausgeführt wird.
  • Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – als steuerfrei behandeln zu können.
  • Bei sonstigen Leistungen ist durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ( Reverse-Charge -Verfahren) unter Vorliegen der weiteren Voraussetzungen möglich.

Abfrageberechtigt ist jeder Inhaber einer deutschen USt – IdNr. Bei der Abfrage muss immer die eigene deutsche USt – IdNr. angegeben werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Bestätigungsabfrage gestellt werden kann:

Hat jeder eine Umsatzsteuer ID?

Das Prinzip der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – kurz USt-IdNr. – gibt es in jedem Land der EU. Die USt-IdNr. benötigen alle Unternehmen, die ihre Dienste oder Produkte an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkaufen oder aus anderen EU-Ländern Angebote beziehen wollen.