Wer Bekommt Die Große Witwenrente?

Wer Bekommt Die Große Witwenrente
Große Witwen- oder Witwerrente – Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Ist das Kind behindert und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommen Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes.

Verstirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 1. Januar 2029, wird die große Witwenrente bereits früher gezahlt, bei einem Todesfall im Jahr 2023 zum Beispiel ab 46 Jahren. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht” und Ihre große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wie lange muss man verheiratet sein um die große Witwenrente zu bekommen?

Witwen- und Witwerrente – Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Wann bekommt man 60% Witwenrente?

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Witwenrente zu bekommen? – Neben diesen Kriterien müssen Witwen weitere Bedingungen erfüllen, die davon abhängen, ob man unter das alte oder das neue Hinterbliebenenrecht fällt. Die kleine Witwenrente nach altem Recht entspricht 25 Prozent der Rente, die dem verstorbenen Partner zustand oder gestanden hätte.

Man muss mit dem Partner zu dessen Todeszeitpunkt verheiratet gewesen sein.Man darf nicht erneut geheiratet haben.Der verstorbene Partner muss die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.

Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Eine Ausnahme von dieser Regel kann gelten, wenn der Partner unvorhergesehen, etwa bei einem Unfall, gestorben ist. Das Paar darf kein Rentensplitting vereinbart haben (siehe weiter unten)

Nach neuem Recht erhalten Hinterbliebene mit der großen Witwenrente statt 60 Prozent nur noch 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Zudem ist der Bezug der kleinen Witwenrente auf 24 Monate begrenzt. Auch bezieht die Rentenversicherung mehr Einkommensarten bei der Berechnung der Höhe der Witwenrente ein.

Wer bekommt die große Witwenrente nach neuem Recht?

Große Witwen- oder Witwerrente – Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Ist das Kind behindert und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommen Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes.

  • Verstirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 1.
  • Januar 2029, wird die große Witwenrente bereits früher gezahlt, bei einem Todesfall im Jahr 2023 zum Beispiel ab 46 Jahren.
  • Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht” und Ihre große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

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Was ändert sich 2023 bei der Witwenrente?

Die Rentenerhöhung 2023 ist perfekt: Einkommensfreibeträge bei Witwen-und Witwerrenten steigen am 01.07.23. Zum Juli 2023 steigen prozentual auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung Witwenrenten oder Witwerrente.

Wie hoch darf meine eigene Rente sein um Witwenrente zu bekommen?

Der kostenlose Vergleich von FOCUS Online (Anzeige) – Beispiel 1: Angenommen sei eine eigene (Brutto-)Rente von monatlich 1400 Euro in den alten Bundesländern. Das sei das einzige Einkommen, das neben einer evtl. Witwenrente bezogen wird. Daraus ergibt sich nach Pauschalabzug von 14 Prozent (= 196 Euro) eine Netto-Rente von 1204 Euro. Davon wird der Freibetrag (West) von 845,59 Euro abgezogen. Es verbleibt ein Restbetrag von 358,41 Euro, um den die eigene Rente den Freibetrag übersteigt. Davon werden 40 Prozent (= 143,36 Euro) auf die Witwenrente angerechnet. Der Anspruch reduziert sich also um 143,36 Euro. Das heißt: Statt einer Witwenrente von zum Beispiel 800 Euro würde die Frau nur 656,64 Euro kriegen. Sie hätte zusammen mit ihrer eigenen Rente also insgesamt 2056,64 Euro. Beispiel 2: Diesmal soll die (Brutto-)Rente 900 Euro betragen. Ansonsten sollen die gleichen Annahmen wie bei Beispiel 1 gelten. Nach dem Pauschalabzug (14 Prozent => 126 Euro) verbleibt hier eine Netto-Rente von 774 Euro. In diesem Fall liegt die Rente unter dem relevanten Freibetrag von 845,59 Euro. Daher findet keine Anrechnung auf die Witwenrente statt.

Wer bekommt 55% Witwenrente?

Die Waisenrente gibt es bis zum Ende der Ausbildung – Hinterlässt ein Verstorbener Kinder, so haben sie einen Anspruch auf Waisenrente. Die wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Befindet sich das Kind dann noch in der Schul- beziehungsweise Berufsausbildung oder macht einen Freiwilligendienst, kann die Zahlung bis zum 27.

Können Männer auch Witwenrente bekommen?

Was ist bei Witwen- bzw. Witwerrenten in der AHV zu beachten? – Frauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie im Zeitpunkt der Verwitwung Kinder haben, oder wenn sie über 45 Jahre alt und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sind. Männer haben nur Anspruch auf eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.

Diese Ungleichbehandlung widerspricht tatsächlich dem Verfassungsgrundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann. Diese Privilegierung der Frauen war ursprünglich eingeführt worden, um deren wirtschaftliche Nachteile beim Tod des Ehemannes, der traditionell für die finanzielle Sicherheit der Familie verantwortlich war, auszugleichen.

Eine Änderung dieser Bestimmung war im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgesehen und wurde vom Volk abgelehnt. Da das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit der Bundesgesetze nicht prüfen kann, ist die vom Parlament und vom Volk so beschlossene Situation rechtlich nicht anfechtbar.

Die Ungleichbehandlung kann nur mit einer neuen AHV-Revision behoben werden. Im Zusammenhang mit der 11. AHV-Revision hatte sich die Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, die vom EBG geleitet wird und in der es eine aktive Rolle spielt, für eine Gleichbehandlung bei den Witwen- und Witwerrenten stark gemacht.

Denn gerade in Fällen, in denen Ehepaare sich aus verschiedenen Gründen nicht auf eine traditionelle Rollenaufteilung (im Sinne einer Zuschreibung familiärer Belange primär an die Mutter und der beruflichen Aufgaben vorwiegend an den Vater) festgelegt haben, kann es bezüglich der Witwerrente zu stossenden Ungerechtigkeiten kommen.

Auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren führt die unterschiedliche Handhabung der Witwen- und Witwerrenten zu stossenden Ergebnissen. Lesbische Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben beim Tod ihrer Partnerin kein Anrecht auf eine Witwen-, sondern höchstens auf eine Witwerrente. Art.13 Abs.2 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) schreibt vor, dass die überlebende Partnerin einem Witwer gleichstellt ist.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstösst der Verlust des Anspruchs auf eine Witwerrente, wenn das jüngste Kind die Volljährigkeit erreicht, gegen die EMRK, da eine Witwe in der gleichen Situation weiterhin eine Rente erhält (Verletzung von Artikel 14 Diskriminierungsverbot in Verbindung mit Artikel 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

  1. Mehrere parlamentarische Vorstösse wurden eingereicht, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen: Iv. pa.
  2. Amerzin 21.512 “Gleichstellung von Witwen und Witwern über 45 Jahre”, im Nationalrat erledigt; Iv. pa.
  3. Gredig 21.416 “Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen”, im Rat noch nicht behandelt; Iv.
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pa. Kamerzin 21.511 “Gleichstellung von Witwen und Witwern, sobald das letzte Kind die Volljährigkeit erreicht”, im Rat noch nicht behandelt und Iv. pa. SGK-NR 22.426 “Gleichbehandlung von Witwen und Witwern”, noch nicht im Rat behandelt.

Wie hoch ist eine gute Witwenrente?

Elterngeld (Pauschalabzug 300 €) – Falls Sie als Witwe bzw. Witwer Elterngeld erhalten, geben Sie bitte hier dessen Höhe an. Bei Elterngeld wird der Sockelbetrag von 300 € nicht negativ auf die Witwenrente angerechnet. Der Sockelbetrag wird also somit durch den Rechner vom eingegebenen Elterngeld abgezogen, bevor vom verbleibenden Betrag schließlich 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet werden.

Rechner ↑ Inhalt ↑ Herr Schwarz verstirbt 2023. Seine hinterbliebene Ehefrau möchte nun die ihr zustehende Witwenrente berechnen

Herr und Frau Schwarz wurden beide 1983 geboren und leben in Hamburg. Sie haben 2007 geheiratet und zwei Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren. Dem Verstorbenen Hern Schwarz hätte zum Zeitpunkt des Todes eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1 500 Euro zugestanden. Frau Schwarz verfügt über ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2 000 Euro. Sie erhält jährliche Zinszahlungen in Höhe von 2 200 Euro (nach Abzug des Sparerfreibetrags von 1 000 Euro bleiben demnach 100 Euro monatliche Kapitaleinkünfte). Zudem verfügt sie über monatliche Mieteinnahmen von 500 Euro nach Abzug der Kosten.

Rechner ↑ Inhalt ↑ Im Jahr 2002 gab es bei der Hinterbliebenenrente eine Gesetzesänderung, die dazu führte dass gegenwärtig beide Renten parallel existieren. Mehr dazu können Sie auch im Vergleich der Witwenrente nach altem und neuem Recht nachlesen.

Gilt Altes Recht oder Neues Recht?
Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes gilt noch das vorteilhaftere alte Witwenrecht, falls

die Heirat vor 2002 stattfand und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Weder das eine noch das andere Kriterium gelten für Frau Schwarz. Für sie gilt demnach die neue Witwenrente, denn die Bedingungen für die alte Witwenrente treffen nicht zu.

Unterschiede zwischen Rente nach neuem und nach altem Recht

Bei neuem Recht muss die die Ehe im Gegensatz zum alten Recht mindestens ein Jahr bestanden haben. Bei neuem Recht ist die kleine Witwenrente auf zwei Jahre befristet, beim alten Recht nicht. Bei neuem Recht beträgt die große Witwenrente nur noch 55 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen, nach altem Recht gelten 60 Prozent. Bei neuem Recht werden nahezu alle Einkünfte des Hinterbliebenen negativ auf die Höhe der Witwenrente angerechnet. Nach altem Recht werden u.a. Einkünfte aus Vermögenseinkommen, aus privaten Lebensversicherungen sowie Betriebsrenten und Zusatzversorgungen nicht angerechnet. Einziger Vorteil beim neuen Recht ist, dass ein Zuschlag wegen Kindererziehung geleistet wird.

Da die Ehe länger als ein Jahr bestanden hat, steht Frau Schwarz demnach eine Witwenrente zu. Die anderen Besonderheiten bei dem für sie geltendem neuen Recht werden im Folgenden berücksichtigt. Rechner ↑ Inhalt ↑ Für die große Witwenrente gilt zunächst, – wie für die kleine Rente auch – dass der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben muss und im Falle der Rente nach neuem Recht die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat.

Als Hinterbliebener müssen Sie z.B.2023 mindestens 46 Jahre und 0 Monate alt sein oder im Haushalt lebt ein minderjähriges oder behindertes Kind (leiblich oder adoptiert) oder auch ein Kind des Verstorbenen aus dessen früherer Ehe oder es liegt eine teilweise bzw. vollständige Erwerbsminderung bei Ihnen vor.

Die genannte Altersgrenze liegt also 2023 bei 46 Jahren und 0 Monaten und wird jedes Jahr um einen weiteren Monat angehoben. Das heißt, ab dem Jahr 2029 können Hinterbliebene erst ab dem 47. Lebensjahr die große Witwenrente erhalten, sofern nicht eine der anderen beiden Voraussetzungen erfüllt ist.

Große Witwenrente für Frau Schwarz
Da Frau Schwarz aktuell zwei minderjährige Kinder hat, erfüllt sie mindestens eine der obigen drei Bedingungen und hat somit Anspruch auf die große Witwenrente,

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Dauerhaft große Witwenrente für Frau Schwarz Die Auszahlung der großen Witwenrente ist im Gegensatz zur 24monatigen kleinen Witwenrente zeitlich nicht befristet, solange eine der drei obigen Bedingungen erfüllt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob altes oder neues Recht gilt. Grundsätzlich erlischt das Anrecht auf die große Witwenrente, sobald keines der drei Kriterien mehr zutrifft. Dies könnte 2037 geschehen, sobald das jüngere der beiden Kinder von Frau Schwarz volljährig wird. Jedoch ist Frau Schwarz dann bereits 54 Jahre alt und erfüllt damit die Altersgrenze für die große Witwenrente.

Rechner ↑ Inhalt ↑ Nach neuem Recht beträgt der Anspruch auf grosse Witwenrente 55 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Nach altem Recht sind es 60 Prozent seiner Rentenansprüche.

Rentenanspruch vor Einkommensanrechnung für Frau Schwarz
Frau Schwarz hat einen Rentenanspruch vor Anrechnung ihres Einkommens über 55 Prozent von 1 500 Euro, also 825,00 Euro,

Rechner ↑ Inhalt ↑ Frau Schwarz hat ihre beiden Kinder in den ersten drei Lebensjahren überwiegend selbst erzogen. Daher erhöht sich die Witwenrente ab dem vierten Monat um einen Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag für Frau Schwarz
Der Kinderzuschlag zur grossen Witwenrente für das erste Kind beträgt für Frau Schwarz monatlich 55 Prozent von 3,636 × 36,02 € = 72,03 €. Der Kinderzuschlag für jedes weitere Kind beträgt die Hälfte davon, also 36,02 €. Somit steht Frau Schwarz ein Kinderzuschlag zur großen Witwenrente von insgesamt 108,05 Euro zu.

Der Kinderzuschlag wird nur beim Bezug von Witwenrente nach neuem Recht gewährt. Für die kleine Witwenrente wird er analog berechnet: Statt 55 Prozent werden hier 25 Prozent für die Berechnung des Kinderzuschlags verwendet.

Bei welchem Einkommen keine Witwenrente?

Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro.

Bei welchem Einkommen bekomme ich keine Witwenrente?

Wenn Sie in den alten Bundesländern leben, dürfen Sie sogar brutto monatlich in jedem Fall bis zu 1.285 Euro monatlich verdienen, ohne dass der Anspruch auf Hinterbliebenenrente entfällt. In den neuen Bundesländern liegt der „Grenzwert’ bei 1.190 Euro brutto.

Wann wird die große Witwenrente gekürzt?

Auf die Witwenrente werden nach § 97 SGB VI ab dem vierten Monat nach dem Tod des Ehepartners (Sterbevierteljahr) weitere Einkommen angerechnet, sofern sie über dem Freibetrag liegen.