Wie Viel Geld Kann Man Einzahlen?
Was gilt bei Bargeldeinzahlungen bei meiner Bank oder Sparkasse? – Seit dem 8. August 2021 gelten neue Regeln der Finanzaufsicht BaFin. Bei Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro müssen Banken und Sparkassen von Kunden einen sogenannten Herkunftsnachweis verlangen.
Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse,ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),Quittungen über Sortengeschäfte,letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wenn Sie die Bargeldeinzahlung bei einer anderen Bank als ihrer Hausbank tätigen, gelten strengere Regeln. Hier müssen Sie bereits ab einem Betrag von mehr als 2.500 Euro einen Nachweis über die Herkunft erbringen. Bei Geschäftskunden fragt die Bank oder Sparkasse in begründeten Einzelfällen ebenfalls nach einem Herkunftsnachweis.
In welchem Zeitraum darf man 10.000 Euro einzahlen?
Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Überwachungspflichten wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Herabgesetzt wurde dabei auch die Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen, z.B. beim Kauf von Goldmünzen und Goldbarren, Kunstwerken und Antiquitäten.
Bis Juni 2017 waren Barzahlungen beim Handel mit Gütern bis 15.000 Euro möglich, ohne dass der Kunde identifiziert werden musste. Beispielsweise konnten Goldbarren und Goldmünzen bis 15.000 Euro bar und anonym gekauft werden. Zum 26.6.2017 wurde diese Identifizierungsschwelle herabgesetzt auf 10.000 Euro, Bei einem Bargeschäft über 10.000 Euro muss ein Ausweis vorgelegt werden. Zum 10.1.2020 wurde die Schwelle für anonyme Bargeldgeschäfte mit Edelmetallen, wie Gold, Silber und Platin, weiter herabgesetzt – und zwar von 10.000 Euro auf 2.000 Euro. Als Bargeld gelten dabei auch Zahlungen mittels EC- oder Kreditkarte.
Aktuell gilt nun eine weitere Verschärfung für Bargeldeinzahlungen bei Banken : Ab dem 9.8.2021 müssen Kunden, die Bargeld bei ihrer Bank oder Sparkasse einzahlen, bei Beträgen ab 10.000 Euro die Herkunft des Geldes nachweisen. Dies bestimmt die Bankenaufsicht (BAFin) in ihren neuen „Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz” (veröffentlicht am 8.6.2021).
Die Regelung für Privatkunden gilt auch bei Einzahlung von mehreren Teilbeträgen, wenn die Gesamtsumme die Grenze von 10.000 Euro überschreitet. Für sog. Gelegenheitskunden, die Bartransaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung tätigen, gilt die Nachweispflicht bereits ab 2.500 Euro, z.B. beim Kauf von Edelmetallen oder beim Währungsumtausch. Wenn ein Kunde bei einem solchen Geschäft keinen Nachweis vorlegen kann, muss die Bank die Transaktion ablehnen. Auch bei Einzahlungen an Geldautomaten über 10.000 Euro verlangt die Bank einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis über das Geld. Dieser muss innerhalb von 4 Wochen vorgelegt werden.
Steuererklaerung-Polizei.de Geeignete Belege als Herkunftsnachweis können sein: ein aktueller Kontoauszug von einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht, Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Sparbücher, aus denen die Barauszahlung hervorgeht, Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B.
Belege zu einem Auto- oder Goldverkauf), Quittungen über Sortengeschäfte, letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise, Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen. Aktuell hat die EU-Kommission am 20.7.2021 einen Plan vorgestellt, im Kampf gegen Geldwäsche u.a. eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro einzuführen.
Nach Auffassung der EU ließen sich hohe Barzahlungen nur schwer aufdecken und stellten für Straftäter somit eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar. Eine Bargeldobergrenze mache es Kriminellen schwerer, den illegalen Ursprung ihrer Erträge zu verschleiern.
- Terrorismusfinanzierung würde ebenso erschwert wie Schwarzarbeit.
- Denn anders als elektronische Einzahlungen oder Überweisungen hinterlassen Bargeldgeschäfte kaum Spuren.
- Nach Auffassung der Brüsseler Behörde ist ein EU-weites Limit von 10.000 Euro hoch genug, um den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage zu stellen.
Bereits heute besteht in 18 von 27 Mitgliedstaaten eine solche Bargeldobergrenze schon. Am niedrigsten ist sie mit 500 Euro in Griechenland, am höchsten mit 15.000 Euro in Kroatien. In Italien liegt die Obergrenze seit dem 1.1.2021 bei 1.000 Euro, in der Slowakei bei 5.000 Euro, in Belgien bei 3.000 Euro, in Dänemark bei 1.000 Euro, in Spanien bei 2.500 Euro.
Wie oft darf man unter 10000 Euro einzahlen?
Teilbeträge und Zeiträume als „Trick” anzuraten? – Insofern können Sie nicht „unbehelligt” größere Summen an Bargeld auf Ihr Konto einzahlen. Viele denken daher, es sei klug, die geplante Bareinzahlung in mehreren Teilbeträgen über einen gewissen Zeitraum durchzuführen. Dies birgt jedoch andere Probleme und kann erst Recht zu Rückfragen der Bank oder Börse führen. Die Einzahlung von Bargeld in Teilbeträgen kann zu Problemen führen! Wichtig zu verstehen ist, dass Sie sehr wohl „unbegrenzt” Bareinzahlungen vornehmen können. Sie müssen keine Stückelung in Teilbeträgen vornehmen oder einen Zeitraum beachten, über den Sie das Bargeld einzahlen.
Wie viel Geld kann man bar aufs Konto einzahlen?
FAQ: Häufige Fragen und Antworten – Wie viel Bargeld darf ich auf mein Konto einzahlen? Es gibt keine Höchstgrenze an Bargeld, die du auf dein Konto einzahlen kannst. Allerdings musst du ab einer gewissen Höhe, nämlich 10.000 Euro bei deiner eigenen Bank und 2.500 Euro bei einer fremden Bank, nachweisen, woher das Bargeld stammt.
Wie kann der Nachweis über die Herkunft des Geldes erbracht werden? Das können Kontoauszüge sein, falls das Geld von einem anderen deiner Konten stammt, Kaufverträge (beispielsweise bei einem Autoverkauf) oder ein Testament, Schenkungsvertrag oder Erbschein etc., falls das Geld aus einer Erbschaft oder Schenkung stammt.
Gibt es eine Höchstgrenze beim Geld abheben? Ja, die meisten Banken haben ein Limit eingeführt, wie beispielsweise nur 1.000 Euro pro Tag. Wer höhere Geldbeträge braucht, kann aber das Tages- oder Wochenlimit erhöhen lassen. Bei Filialbanken bleibt zudem noch der Gang zum Bankschalter.
Aber auch hier ist die verfügbare Geldmenge begrenzt. Wer einen hohen Geldbetrag bei seiner Filialbank am Schalter abholen möchte, sollte dies vorher ankündigen. Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben.
American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung.
Kann ich 5000 € auf mein Konto einzahlen?
Gibt es eine Obergrenze bei Bargeld-Einzahlungen? Eine Obergrenze, wie viel Bargeld Sie einzahlen dürfen, gibt es nicht. Aber als Kundin oder Kunde müssen Sie aufgrund neuer Regelungen der Bankenaufsicht einen Nachweis parat haben, wenn Sie mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einzahlen möchten.
Wie viel Bargeld darf ich zu Hause haben?
So viel Bargeld sollten Sie vorrätig haben – Horten ist weder bei Lebensmitteln noch bei Bargeld eine gute Strategie, finden Sie das richtige Maß. Es gibt keine Obergrenze für Bargeld, das man zuhause lagern darf. In Deutschland bewahrten Privatpersonen im Jahr 2018 durchschnittlich 1.364 Euro an Bargeld zu Hause oder in einem Schließfach auf.
Kann ich jeden Monat 10.000 Euro einzahlen?
Was gilt bei Bargeldeinzahlungen bei meiner Bank oder Sparkasse? – Seit dem 8. August 2021 gelten neue Regeln der Finanzaufsicht BaFin. Bei Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro müssen Banken und Sparkassen von Kunden einen sogenannten Herkunftsnachweis verlangen.
Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse,ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),Quittungen über Sortengeschäfte,letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wenn Sie die Bargeldeinzahlung bei einer anderen Bank als ihrer Hausbank tätigen, gelten strengere Regeln. Hier müssen Sie bereits ab einem Betrag von mehr als 2.500 Euro einen Nachweis über die Herkunft erbringen. Bei Geschäftskunden fragt die Bank oder Sparkasse in begründeten Einzelfällen ebenfalls nach einem Herkunftsnachweis.
Wann informiert die Bank das Finanzamt?
Welche Länder bei der EU-Zinsrichtlinie mitmachen –
EU-Zinssteuer | ||
EU-Mitgliedsstaaten: | ||
Luxemburg, Österreich | nein | ja |
Alle anderen EU-Staaten 1), auch Deutschland 2) | ja | nein |
Teilnehmende Nicht-EU-Länder: | ||
Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Andorra | nein | ja |
Zum britischen Kronbesitz gehörende Gebiete: | ||
Isle of Man, Kanalinsel Guernsey Kanalinsel Jersey | ja nein | nein ja |
Mit der EU assoziierte Gebiete in der Karibik: | ||
Anguilla (Großbritannien = GB) | ja | nein |
British Virgin Islands (GB) | ja | nein |
Cayman Islands (GB) | ja | nein |
Montserrat (GB) | ja | nein |
Bonaire, Sint Eustatius und Saba 3) | ja | nein |
Curaçao und Sint Maarten 3) | nein | ja |
Turks- und Caico Islands (GB) | ja | nein |
Durch die EU-Zinsrichtlinie können keine Zinserträge aufgespürt werden, die Ihnen vor dem Inkrafttreten der Richtlinie am 1.7.2005 im Ausland zugeflossen sind. Auch vor diesem Starttermin aufgelöste Konten und Depots bleiben unentdeckt. Betroffen von der EU-weiten Zinsregelung sind unmittelbar natürliche Personen, die einen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und die Zinserträge auf einem Konto bei einer Zahlstelle (i.d.R.
- Eine Bank) in einem anderen Land erhalten, das bei der EU-Zinsrichtlinie mitmacht.
- Nicht erfasst werden derzeit noch Zinserträge von juristischen Personen, wie Kapitalgesellschaften (z.B.
- Deutsche GmbH, englische Limited, spanische Sociedad Limitada), Familienstiftungen, Trusts, Offshore Companies und gewerblich tätige Personengesellschaften.
Hier sind aber mit Wirkung ab 1.1.2017 Verschärfungen vorgesehen. Die Kontrollmitteilungen haben nachfolgende Daten zum Inhalt (vgl. § 8 ZIV), wobei mit wirtschaftlicher Eigentümer derjenige gemeint ist, für den die Zinszahlung bestimmt ist, also in der Regel der Inhaber des ausländischen Kontos:
- Name und bei deutschen Konten bzw. Depots die Steuer-Identifikationsnummer des wirtschaftlichen Eigentümers; ohne diese Nummer Geburtsdatum und Geburtsort;
- die Wohnsitzadresse des wirtschaftlichen Eigentümers anhand der bei der Konto- oder Depoteröffnung festgestellten Adresse;
- Name und Adresse der Zahlstelle (in der Regel die ausländische Bank, bei der Sie Ihr Konto oder Depot führen);
- die Kontonummer (IBAN) bzw. Depotnummer oder – falls eine solche nicht existiert – die Bezeichnung der Forderung (mittels ISIN-Code), aus der die Zinsen stammen (z.B. die Tafelpapiere);
- das Kalenderjahr der Zinszahlung oder Zinsgutschrift, bei Kontrollmeldungen Großbritanniens das Steuerjahr;
- Art der Zinserträge, Höhe des gezahlten Betrages und die Währung. Zu melden sind die Brutto-Zinsbeträge, also vor Abzug der ausländischen Quellensteuer gemäß DBA und evtl. gezahlter Stückzinsen.
Die Banken bzw. sonstigen Zahlstellen haben bis zum 31. Mai des Kalenderjahres nach der Gutschrift oder Auszahlung der relevanten Kapitalerträge Meldung an die zuständige Behörde ihres Landes zu machen. Diese Behörde leitet dann einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Jahres des Zinszuflusses die Auskünfte auf elektronischem Weg an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates weiter, in dem der Kontoinhaber ansässig ist.
In Deutschland ist das das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort gelangen die Daten zum Wohnsitzfinanzamt des Anlegers, der davon nichts erfährt. Auch wenn auf Ihrem ausländischen Konto nur wenige Cent Zinsen landen, besteht die Meldepflicht! Ihr Wohnsitzfinanzamt erhält dann Kenntnis von Ihrem ausländischen Konto.
Die einzubehaltende EU-Zinssteuer beträgt
- 15 % vom 1.7.2005 bis 30.6.2008,
- 20 % vom 1.7.2008 bis 30.6.2011,
- 35 % seit dem 1.7.2011.
Der Abzug der EU-Zinssteuer erfolgt zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. Gutschrift des Zinsbetrages, und zwar zeitanteilig. Zusätzlich zur EU-Zinssteuer wird die normale ausländische Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen erhoben. Die EU-Zinssteuer wird in der Schweiz als sogenannter EU-Steuerrückbehalt nur von Zinsen aus ausländischen Quellen einbehalten, wenn also z.B.
Der Emittent der Anleihe, die in Ihrem Schweizer Depot eingebucht ist, seinen Geschäftssitz in Frankreich hat. Dagegen wird auf Erträge aus Schweizer Finanzprodukten (z.B. schweizerische Festgeldguthaben, Wertpapiere schweizerischer Emittenten) die schweizerische Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Die EU-Zinssteuer ist keine Abgeltungsteuer.
Sie müssen Ihre ausländischen Zinserträge also trotz Abzugs der EU-Zinssteuer voll in Deutschland versteuern. Allerdings dürfen Sie die EU-Zinssteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, damit sie auf die im Steuerbescheid festgesetzte 25 %ige Abgeltungsteuer angerechnet oder Ihnen erstattet wird.
Dazu ist eine entsprechende Original-Bescheinigung der ausländischen Zahlstelle über den Steuerabzug vorzulegen. Zur Anrechnung tragen Sie die EU-Zinssteuer in die Anlage KAP auf der Rückseite in die Zeile 56 anzurechnende ausländische Quellensteuer nach der ZIV ein. Die EU-Zinssteuer wird Ihnen in voller Höhe erstattet, auch wenn Sie mit Ihren gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen ( § 14 ZIV ).
Der Anrechnungshöchstbetrag nach § 34c EStG kommt nicht zur Anwendung ( FG Hamburg vom 30.12.2011, 3 K 160/11, EFG 2012 S.1162 ). Die Anrechnung der Zinssteuer hat aber keine Auswirkung auf die Berechnung der Kirchensteuer, die auf die Abgeltungsteuer fällig wird ( BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl.2012 I S.953Rz.148 ).
Alle Staaten, die die EU-Zinssteuer einbehalten, müssen den Kontoinhabern die Möglichkeit geben, diesen Abzug zu vermeiden. Sie können daher Ihre ausländische Bank bzw. Zahlstelle ausdrücklich zu Kontrollmitteilungen ermächtigen. Alternativ können Sie Ihrem deutschen Wohnsitzfinanzamt Ihre ausländische Bankverbindung mitteilen und dafür eine Bescheinigung zur Freistellung vom Zinssteuerabzug zur Vorlage bei der ausländischen Bank erhalten, die drei Jahre gültig ist.
Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) gilt zwar nur für deutsche Kreditinstitute, die Kunden mit Wohnsitz im an der EU-Zinsrichtlinie teilnehmenden Ausland Zinsen gutschreiben oder auszahlen. In den anderen teilnehmenden Staaten gelten aber vergleichbare Regeln wie nachfolgend aufgeführt.
- laufende Zinsen aus Kontoguthaben, Anleihen und Tafelpapieren inkl. damit verbundener Prämien und Gewinne;
- aufgelaufene Zinsen aus Finanzinnovationen;
- ausgeschüttete Zinsen aus Investmentanteilen, thesaurierte Zinsen aber erst bei Anteilsrückgabe bzw. Veräußerung;
- Zinsen aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechten;
- Einnahmen aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen.
Derzeit noch nicht erfasst werden insbesondere Dividenden aus Aktien, Gewinne aus Zertifikaten, Wertpapierveräußerungen und Termingeschäften, Erträge aus offenen und geschlossenen Immobilienfonds sowie Zinsen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Ab 1.1.2017 werden aber einige dieser Ausnahmefälle gestrichen, um Steuerschlupflöcher zu schließen.
Kann man mehrmals 10000 Euro einzahlen?
Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld auf sein Konto einzahlen will, muss seit Anfang August gegenüber der Bank nachweisen, woher das Geld stammt. Dies gilt auch bei der Einzahlung mehrerer Teilbeträge, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.
- Allerdings sollen gewerbliche Kunden davon „in der Regel” nicht betroffen sein.
- Hintergrund der Neuregelung ist die Erschwerung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Der Nachweis über die Herkunft des Geldes muss der Hausbank direkt bei der Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden.
Wird die Herkunft nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, darf das Kreditinstitut die Transaktion nicht durchführen. Handelt es sich nicht um die eigene Hausbank, sondern um eine andere Bank, ist der Nachweis sogar bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich.
ein aktueller Kontoauszug über die Barauszahlung, wenn sie vom eigenen Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse erfolgt ist,Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),Quittungen über Sortengeschäfte,letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise sowieSchenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Dicks-Domin & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Was fällt unter das Geldwäschegesetz?
Welchen Hintergrund hat das Geldwäschegesetz? – Das Geldwäschegesetz hat das Ziel Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und Steuerflucht zu bekämpfen. Verpflichtete Unternehmen nach dem GwG sind in dem Zuge dazu angehalten eine Reihe von Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in interne Abläufe zu implementieren. Dazu gehörten u.a.:
- die Durchführung von Risikoanalysen der Vertragspartner, vgl. § 5 GwG
- die Schaffung von internen Sicherungsmaßnahmen, vgl. § 6 GwG
- Ernennung eines Geldwäschebeauftragten, vgl. § 7 GwG
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, vgl. § 8 GwG
- Einhaltung allgemeiner Sorgfalts-Pflichten, vgl. § 10 und § 11 GwG
Wie viel Geld darf man mit sich führen?
Meldepflichtige Personen – Jede natürliche Person, die in die EU einreist oder aus der EU ausreist und Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, muss diesen Betrag bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den sie in die EU einreist oder aus der EU ausreist, anmelden.
Zu den natürlichen Personen gehören alle Reisenden und Crewmitglieder, die in das Gebiet der EU auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg einreisen oder dieses verlassen. Führt diese Person für eine juristische Person (beispielsweise das Unternehmen, bei dem sie beschäftigt ist) Barmittel mit sich, so muss diese Person bei der Barmittelanmeldung den Namen des Unternehmens nennen. Reisen Personen in einer Gruppe, so gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe. Auch Minderjährige sowie Personen mit geistiger Behinderung und geschäftsunfähige Erwachsene unterliegen der Verpflichtung, Barmittel anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über die Eltern oder den gesetzlichen Vormund bzw. den gesetzlichen Vertreter.
Kann der Staat auf meine Ersparnisse zugreifen?
Zwangsabgabe in Deutschland: unwahrscheinlich – aber möglich Zypern-ZwangsabgabeZwangsabgabe in Deutschland: unwahrscheinlich – aber möglich
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Kann der deutsche Staat auf mein Bankkonto zugreifen? Unabhängig von den gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherungssystemen und deren Grenzen: Eine Zwangsabgabe im Zuge der Euro-Krise und ein Zugriff auf private Konten ist grundsätzlich auch in Deutschland möglich.Der Kniff dabei ist die Interpretation, dass es bei dieser Abgabe um eine „fiskalische Maßnahme” des Staates handelt: Kapitalanlagen zu besteuern, steht jedem Land frei – in unbegrenzter Höhe.
Der Staat hat das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben”, bestätigt ein Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Auch der Finanzexperte Martin Faust von der Frankfurt School of Finance sieht das so. „Das Parlament könnte dies per Gesetz beschließen. Das Bundesverfassungsgericht würde jedoch die Rechtmäßigkeit überprüfen.”Nach Paragraph 47 des Kreditwesengesetzes ist die Bundesregierung zudem grundsätzlich berechtigt, „anzuordnen, dass die Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen”.
Das gilt für den Fall, wenn ein Kreditinstitut in derart große Schwierigkeiten gerät, dass schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft zu erwarten sind. Banken: Alles nur hypothetisch Die Vertreter der Bankenbranche beeilen sich zu betonen, dass es zu diesem Szenario in Deutschland de facto nicht kommen wird.
- Deutsche Sparer müssen sich keine Sorgen machen”, versichert der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon.
- Er bezeichnet die geplante Zwangsabgabe in Zypern als „außergewöhnliche Maßnahme” in einer „ansonsten ausweglosen Situation in Zypern”.
- Ähnlich formuliert es ein Sprecher der Genossenschaftsbanken: Die Situation in Zypern sei nicht auf Deutschland übertragbar.Tatsächlich gibt es einen großen Unterschied zwischen Deutschland und Zypern: Die Bankenbranche hierzulande hat zwar ebenfalls so ihre Probleme mit den Unwägbarkeiten durch die Schuldenkrise, höheren Kapitalanforderungen seitens der EU, Veränderungen und Einsparprogrammen.
Aber von einer Schieflage wie auf Zypern sind die deutschen Institute Welten entfernt. Zypern leidet unter einem aufgeblähten Bankensektor: Seine Vermögenswerte betragen das Achtfache des jährlichen Bruttoinlandsprodukts. Allein die geplanten zehn Milliarden an Krediten aus Brüssel entsprechen 56 Prozent des BIP.
- Die aufgeblähten Institute ächzen unter der Last von Giftpapieren aus der Zeit einer Wachstums- und Immobilienblase sowie Abschreibungen auf Wertpapiere und Kredite im benachbarten Griechenland.
- Dadurch sind die Banken auf Zypern – im Gegensatz zu den deutschen – akut von der Pleite bedroht.Im Klartext: Solange es den Banken in Deutschland gutgeht, sie Gewinne schreiben und in der Lage sind, ihre Kapitalpolster aufzustocken wie zuletzt geschehen, haben die deutschen Sparer nichts zu befürchten – weder mit einem Kontostand unter 100 000 Euro noch jenseits davon.
Widerstand gegen EU-Einlagensicherungsfonds Anders sähe es allerdings aus, wenn in Zukunft ein gemeinsamer Einlagensicherungsfonds der Banken auf europäischer Ebene eingeführt würde. Der Internationale Währungsfonds (IWF) sähe das gerne: Wenn es im Rahmen der eine gemeinsame Bankenabwicklung geben soll, dann müsse es auch gemeinsame finanzielle Rückendeckung geben, argumentiert er.
Solche Pläne sorgen bei deutschen Bankenvertreter für Alarmstimmung: Wenn Brüssel diese Pläne durchsetze, könnte womöglich eine Bankenpleite in einem der Nachbarländer auch die Guthaben deutscher Sparer in Gefahr bringen, so die Befürchtung. Zypern kommt da als Beispiel sehr gelegen. „Hätten wir einen einheitlichen Topf, wären unter Umständen auch die zur Absicherung deutscher Spareinlagen bestimmten Sicherungsmittel herangezogen worden”, unkt DSGV-Präsident Fahrenschon.
Der Fall Zypern zeige, „dass über eine einheitliche europäische Einlagensicherung schnell Ansteckungsgefahren in andere Euro-Länder getragen werden könnten”. Angesichts solcher Szenarien sind die Euro-Retter in den vergangenen Tagen zunehmend kleinlauter geworden, was die geforderte Zwangsabgabe in Zypern betrifft.
Kann ein Bankmitarbeiter einfach auf mein Konto sehen?
Veröffentlicht am 29.10.2009 | Lesedauer: 3 Minuten Der Schutz von Daten ist heikel – So gehen andere Banken damit um Frankfurt/Main – Ein ungutes Gefühl beschleicht dieser Tage nicht nur die Kunden der Postbank. Viele machen sich Gedanken, wer eigentlich alles Zugriff auf die Kontodaten hat.
Arbeitet nicht auch der einstige Schulkamerad, den man schon damals nicht leiden konnte, bei der eigenen Bank – wenn auch in einer 400 Kilometer entfernten Filiale? Kann die Nachbarin, die als freie Finanzvermittlerin unterwegs ist, einfach so schauen, welche Daueraufträge laufen, wie viel Gehalt Monat für Monat hereinkommt? “Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen nur Mitarbeiter Zugriff auf die Daten haben, die sie zur Erfüllung ihrer Tätigkeit brauchen”, sagt Günther Sreball, Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Hessen.
Der Berater der eigenen Filiale muss natürlich schon im Interesse des Kunden Kenntnis haben, um seine Arbeit ordentlich erledigen zu können. Doch schon bei der Filiale im Nachbarort, wo vielleicht auch einmal eine Überweisung eingeworfen wird, sollte es nur einen eingeschränkten Zugriff geben.
So weit die grundsätzliche Vorgabe, deren Einhaltung von den Datenschutzbeauftragten der Länder auch überprüft wird. Die WELT fragte bei den führenden Instituten nach, wie sie es mit der Datensicherheit halten. “Nur Mitarbeiter, die direkten Kundenkontakt haben oder beispielsweise in der Kreditverarbeitung sind, haben Zugriff auf Kundendaten”, so ein Sprecher des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken,
Weder der Pförtner noch die Sekretärin vom Vorstand könnte darauf zugreifen. Einen Austausch zwischen den 1100 Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland gebe es ohnehin nicht. Das heißt, kein Kunde der Berliner Volksbank muss fürchten, dass ein Mitarbeiter der Frankfurter Volksbank Kenntnis über Geldbewegungen erhält.
- Eine Ausnahme gibt es im Zusammenspiel mit Verbundunternehmen wie der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder der Fondsgesellschaft Union Investment.
- Nur wenn der Kunde eine Klausel unterschreibe – auf einem gesonderten Blatt, nicht irgendwo versteckt im Kleingedruckten, wie der BVR-Sprecher betont -, könnten sich auch Vertriebspartner persönliche Informationen anschauen.
Ähnliche Aussagen kommen aus dem Sparkassen-Lager, “Grundsätzlich haben Kundenberater Zugang zu Kontodaten”, sagte eine Sprecherin der Hamburger Sparkasse (Haspa). Sprich, niemand außerhalb der Bank und niemand, der mit den Kunden nichts zu tun hat. Spannend ist vor allem die Frage, wie die Institute mit freien Handelsvertretern umgehen, also Finanzvermittlern, die nicht direkt in den Filialen Produkte vertreiben.
Um diese Gruppe geht es schließlich auch im Fall Postbank. “Unsere freien Handelsvertreter sprechen unsere Kunden an und bitten um eine Einwilligungserklärung, bevor der Zugriff auf Kontodaten erfolgt”, so die Sprecherin der Haspa. Die Umsetzung dieser Praxis werde regelmäßig überprüft. Darauf legt auch die Deutsche Bank großen Wert.
Die rund 1600 mobilen Vertriebler bekämen nur Zugriff, wenn “der Kunde schriftlich zugestimmt hat”, so eine Sprecherin. Und dann auch nicht auf die Datensätze aller Kunden, die eine Einverständniserklärung unterschrieben haben, sondern nur auf die “im jeweiligen Zuständigkeitsbereich”.
Wie groß dieser Zuständigkeitsbereich ist, lasse sich schwer sagen. Ein Austausch der Datensätze zwischen Filialen ist bei der Deutschen Bank möglich, um, wie es heißt, den Kunden überall betreuen zu können. “Die Vertraulichkeit der Daten wird durch interne Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet”, so die Sprecherin.
Bei der HypoVereinsbank weist man darauf hin, dass die Bank keine freien Handelsvertreter hat. “Kooperationspartner wie Baufinanzierer und Versicherer haben keinen direkten Zugriff auf das Banksystem mit Kundendaten”, sagte ein Sprecher der Münchner. Sehr wortkarg bei diesem heiklen Thema gab sich die Commerzbank,
Was passiert wenn man Geld nicht nachweisen kann?
Was passiert, wenn der Herkunftsnachweis nicht möglich ist? – Im Falle einer Bank, die den Mittelherkunftsnachweis von Ihnen verlangt, wird vermutlich die zukünftige geschäftliche Beziehung zu Ihnen geprüft. Konkret bedeutet das: Ihr Konto könnte gesperrt oder gekündigt werden.
- Denn ohne Erfüllung der Nachweispflicht gelten Sie automatisch als Risikokundschaft.
- Doch mit einem gesperrten oder gekündigten Konto ist die Angelegenheit leider nicht gelöst.
- Erstens wird Sie das Problem bei der nächsten Bank gleichermaßen einholen.
- Zweitens wird Ihre Bank, die Ihnen gerade aufgrund nicht erbrachter Herkunftsnachweise für Bargeldeinzahlungen gekündigt hat, sicher eine Verdachtsmeldung über Sie abgeben.
Es geht dann um den Vorwurf der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Bei fehlendem Herkunftsnachweis für Bargeld kann es Probleme mit der Bank geben!
Kann ich jeden Monat 10000 Euro einzahlen?
Was gilt bei Bargeldeinzahlungen bei meiner Bank oder Sparkasse? – Seit dem 8. August 2021 gelten neue Regeln der Finanzaufsicht BaFin. Bei Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro müssen Banken und Sparkassen von Kunden einen sogenannten Herkunftsnachweis verlangen.
Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse,ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),Quittungen über Sortengeschäfte,letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wenn Sie die Bargeldeinzahlung bei einer anderen Bank als ihrer Hausbank tätigen, gelten strengere Regeln. Hier müssen Sie bereits ab einem Betrag von mehr als 2.500 Euro einen Nachweis über die Herkunft erbringen. Bei Geschäftskunden fragt die Bank oder Sparkasse in begründeten Einzelfällen ebenfalls nach einem Herkunftsnachweis.
In welchem Zeitraum kann man Geld einzahlen?
Die Buchungsfrist für eine Einzahlung sowie Auszahlung von Bargeld liegt bei bis zu einem Bankarbeitstag. Ihr nächstgelegener Geldautomat und die Kasse in Ihrer Filiale weisen diese Frist auf, wenn Sie Bargeld einzahlen oder auszahlen möchten. Sollten Sie Einzahlungen außerhalb der gängigen Geschäftszeiten oder Bankarbeitstage tätigen, ist es möglich, dass Ihre Einzahlung Ihrer Umsatzübersicht zu einem späteren Zeitpunkt gutgeschrieben wird.
Was passiert wenn man 10000 € einzahlt?
Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld auf sein Konto einzahlen will, muss seit Anfang August gegenüber der Bank nachweisen, woher das Geld stammt. Dies gilt auch bei der Einzahlung mehrerer Teilbeträge, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.
- Allerdings sollen gewerbliche Kunden davon „in der Regel” nicht betroffen sein.
- Hintergrund der Neuregelung ist die Erschwerung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Der Nachweis über die Herkunft des Geldes muss der Hausbank direkt bei der Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden.
Wird die Herkunft nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, darf das Kreditinstitut die Transaktion nicht durchführen. Handelt es sich nicht um die eigene Hausbank, sondern um eine andere Bank, ist der Nachweis sogar bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich.
ein aktueller Kontoauszug über die Barauszahlung, wenn sie vom eigenen Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse erfolgt ist,Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),Quittungen über Sortengeschäfte,letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise sowieSchenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Dicks-Domin & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Welcher Betrag unterliegt dem Geldwäschegesetz?
Geldwäsche auch durch Privatpersonen möglich – Privatpersonen können ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, wenn sie zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten und nicht nachweisen können, woher das Geld stammt.
Wollen Sie beispielsweise ein Auto beim Händler in bar kaufen, muss dieser Ihre Personalien prüfen und die Transaktion schriftlich festhalten. Auch bei der Bank-Bareinzahlung hoher Geldsummen über 10.000 Euro ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz möglich. Aus diesem Grund müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, wenn Sie höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen oder sich überweisen lassen.
Zudem sollten Sie damit rechnen, dass das Finanzamt bei Ihnen nachfragt, wenn Sie Geld aus unbekannten Quellen auf Ihr Konto einzahlen – denn gegebenenfalls werden Steuern fällig. Dies ist ein redaktioneller Text des der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen.