Wann Kann Ich Als Selbständiger In Rente Gehen?
Am 1. Juli ist das das Rentenpaket in Kraft getreten. Das betrifft auch selbstständige Handwerker, die mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Die abschlagsfreie Rente mit 63 kann jetzt jeder beantragen, der 45 Jahre lang Beiträge zur zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat.
Das betrifft auch selbstständige Handwerker, die 18 Jahre Pflichtbeitragszahlungen zur gesetzlichen Rente nachweisen können und sich danach freiwillig versichert haben. Insgesamt müssen sie 45 Beitragsjahre nachweisen können. Die Rente mit 63 gilt für Personen, die bis einschließlich 1952 geboren sind.
Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Was wird angerechnet? Lesen Sie auch unser Themen-Special Altersvorsorge – was sich für Handwerker lohnt Angerechnet werden kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld.
- Nicht berücksichtig werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
- Zeiten der Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente ab 63 werden nicht mehr mitgezählt.
- Ausnahme: Wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurden.
In diesen Fällen liegt keine missbräuchliche Frühverrentung vor. Auch bei selbstständigen Handwerkern werden zur Vermeidung von Frühverrentung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn freiwillige Beiträge, die neben Arbeitslosengeldbezug gezahlt werden, nicht berücksichtigt.
Auch diese Regelung kann daher nicht als Brücke in die Frühverrentung genutzt werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung, Muss jeder Betroffene mit 63 in Rente gehen? Wer mit 63 noch nicht in Rente gehen möchte, der ist nicht verpflichtet, den Anspruch auf die Altersrente auch in Anspruch zu nehmen.
Arbeitnehmer können – vorbehaltlich tarifvertraglicher oder anderer arbeitsrechtlicher Einschränkungen – weiterarbeiten. Was ist mit einem Nebenjob? Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden.
Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes wird die Altersrente in voller Höhe oder als Teilrente gezahlt. Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, erlischt der Anspruch auf die Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner dann allerdings ohne Auswirkungen auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen ( Quelle: Deutsche Rentenversicherung ).
Foto: © Steven Cukrov/123Rf.com Text: Kirsten Freund / handwerksblatt.de
Wie hoch ist die Mindestrente für Selbstständige?
Rente für Selbstständige: 550 Euro monatlich für die Grundsicherung – Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat für die Wirtschaftswoche berechnet, wie hoch die Beiträge von Selbstständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung sein müssten, um eine Höhe der Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen.
Die Ergebnisse dabei sind ernüchternd. Eine Nettorente von 831 Euro entspricht derzeit einer Bruttorente von 933 Euro. Um diesen Betrag zu erreichen, müssten Selbstständige aktuell 45 Jahre lang monatlich 370 Euro einzahlen, so die DRV. Um denselben Betrag innerhalb von 30 Jahren Versicherungspflicht zu erreichen, müssten jeden Monat 550 Euro eingezahlt werden.
In beiden Varianten macht das aufsummiert rund 200.000 Euro.
Warum bekommen Selbstständige keine Rente?
Veröffentlicht am 8. April 2019
Geht es nach Arbeitsminister Heil, gilt in Deutschland bald eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Durch eine neue Regelung sollen alle Freiberufler künftig für das Rentenalter vorsorgen – ob gesetzlich oder privat mit einer Rürup-Rente. Noch in diesem Jahr will der Minister einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Rund drei Millionen Selbstständige in Deutschland sind nicht für das Alter abgesichert. Denn für sie besteht keine Verpflichtung, in die Rentenkasse einzuzahlen. Somit erhalten sie im Alter keine gesetzliche Rente ausgezahlt, Sorgen sie nicht aktiv für ihren Lebensunterhallt im Rentenalter vor, etwa mit einer privater Altersvorsorge, droht ihnen daher Altersarmut.
- Arbeitsminister Hubertus Heil will dies künftig ändern und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige einführen.
- Damit müssen sie nachweisen, dass sie eine Vorsorge für das Alter treffen,
- Ob sie über eine gesetzliche oder private Absicherung Geld ansparen, können sie frei wählen.
Genau dies sorgt jedoch für geteilte Meinungen.
Können auch Selbstständige Grundrente bekommen?
Grundsicherung für Selbstständige zusammengefasst –
- Bis 31. Dezember 2021 können Selbstständige, Freiberufler:innen und Kleinunternehmen einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung stellen.
- Dabei gelten vereinfachte Regeln, um den Zugang zu erleichtern.
- Selbstständige dürfen u.a.60.000 Euro Vermögen behalten.
- Auch die Freibeträge für die Altersvorsorge wurden angepasst.
- Neben der Grundsicherung können Selbstständige auch Soforthilfe, Kredite der KfW oder andere Darlehen beantragen.
lexfree Redaktion Als Bestandteil der Haufe Group greifen wir auf ein breites Netzwerk von Fachautor:innen aus den Bereichen Rechnungswesen, Steuern, Recht, Marketing und Organisation zu. Sie alle haben dasselbe Ziel: selbstständigen Unternehmer:innen komplexe Themen einfach zu erklären, um ihnen den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Kann man als Selbstständiger in Frührente gehen?
Fazit. Wenn Sie als selbstständiger Handwerker lediglich Ihre 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vollgemacht haben, reicht es mit Sicherheit nicht für die Wartezeit zur vorgezogenen Altersrente. Das Gleiche gilt für andere Unternehmer, die nur für eine bestimmte Zeit eingezahlt haben.
Was ändert sich 2023 für Selbstständige?
Das Jahr 2023 hat viele neue Regelungen für Unternehmen und Selbstständige mit sich gebracht. Im Jahr 2023 gibt es für Unternehmen und Selbstständige vielfältige Änderungen. Um einen kleinen Überblick zu schaffen, haben wir die neuen Regelungen in Kurzform zusammengefasst.
Digitaler Gewerbesteuerbescheid eingeführt
Am 1. Januar 2023 wurde der digitale Gewerbesteuerbescheid eingeführt und bringt damit besonders für Betriebe mit mehreren Standorten eine deutliche bürokratische Entlastung.
Pauschale für häusliches Arbeitszimmer
Statt der realen Aufwendungen ist nun auch ein pauschaler Abzug von jährlich 1.260 Euro monatsbezogen möglich. Die Aufwendungen gelten in voller Höhe als Betriebsausgaben, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet.
Homeoffice-Pauschale erhöht
Steuerpflichtige können nun pro Tag im Homeoffice sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Pauschale wurde von 600 Euro auf 1.260 Euro jährlich angehoben. Anzeige
Pauschbeträge für Arbeitnehmer und Sparer erhöht
Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten beträgt seit Anfang des Jahres 1.230 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag wurde auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner angehoben. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat sich auf 4.260 Euro erhöht.
Midijob-Grenze angehoben
Die Einkommensgrenze für Midijobs ist zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro gestiegen.
PV-Anlagen bis 30 kW steuerfrei
Rückwirkend seit dem 1. Januar 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen bis zu 30 kW (Peak) einkommensteuerfrei. Ursprünglich nur auf Wohngebäude bezogen, gilt dies nun auch für PV-Anlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden.
Ist man als Selbstständiger Rentenversichert?
Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden.
Wie sorgen Selbständige für die Rente vor?
Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auf diese Weise – genau wie Festangestellte – Ansprüche auf Versorgungsleistungen erwerben. Das kann sich durchaus lohnen, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf, u.a. weil sie sehr geringe Kosten hat.
Wie lange darf ich als Selbstständiger arbeiten?
Deutlich weniger Arbeitnehmer von langen Arbeitszeiten betroffen – Zum Vergleich: Unter den Arbeitnehmern in Vollzeit betrug der Anteil derer, die über 48 Stunden pro Woche mit beruflichen Aktivitäten verbringen, lediglich rund sieben Prozent.2014 lag damit der Anteil aller Vollzeiterwerbstätigen, die gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, bei rund zwölf Prozent.
Laut des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland dürfen Arbeitnehmer nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden, darf jedoch in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden. Allerdings dürfen 48 Stunden pro Woche in der Regel nicht überschritten werden.
Ausnahmen sind nur möglich wenn: in erheblichem Maße Bereitschaftsdienst anfällt und, wenn ein anderer Ausgleichszeitraum geschaffen wird. – Beispielsweise in der Landwirtschaft, der Pflege oder im öffentlichen Dienst.
Für Arbeitnehmer in bestimmten Berufsgruppen gilt das Arbeitszeitgesetzt nicht.z.B Ärzte, Bäcker oder Seeleute.
Insbesondere Führungskräfte sind häufiger von sehr langen Arbeitszeiten betroffen: Demnach müssen mehr als 37 Prozent der Erwerbstätigen in Führungsposition gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings lässt sich dieser Wert teilweise auf den überdurchschnittlich hohen Anteil Selbstständiger unter den Führungskräften (50,7 Prozent) zurückzuführen.
Wie wird der Rentenbetrag bei Selbständigen berechnet?
Regelbeitrag.2020 beträgt die Höhe des Regelbeitrags in den alten Bundesländern monatlich 592,41 Euro, in den neuen Ländern 559,86 Euro. Die Rentenversicherung legt für die Berechnung den Beitragssatz von 18,6 Prozent zugrunde und wendet ihn auf ein fiktives Monatseinkommen an, der so genannten Bezugsgröße.
Haben Selbstständige Anspruch auf Bürgergeld?
Haben Selbstständige Anspruch auf Bürgergeld? Auch als Selbstständige*r können Sie Bürgergeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihre Geschäfte nicht mehr genug Gewinne einbringen, um Ihnen ein Leben über dem Existenzminimum zu sichern.
Hat man als Selbstständiger Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Erwerbsminderungsrente – auch etwas für Selbstständige! Selbstständige genießen in der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich keinen Schutz, außer sie sind gem. § 2 Sozialgesetzbuch Nr.6 als Selbstständige in besonderen Berufsgruppen pflichtversichert.
- Wer dort aber nicht versichert ist, oder aber sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, wie z.B.
- Handwerker nach 18 Jahren Pflichtversicherung, ist aus dem Versicherungsschutz raus.
- Dann besteht an sich kein Anspruch auf eine im Leistungsfall.
- Dennoch gibt es Fälle, in denen auch nicht pflichtversicherte Selbstständige den Schutz des SGB VI unterfallen.
– Aktionswochen 1. April -31. Mai 2023 –
Kann ich freiwillig in die Rente einzahlen?
Pressemitteilungen | Freiwillige Einzahlungen (Sondereinzahlungen) Eine vernünftige Altersvorsorge ist wichtig, um den Ruhestand ein wenig genießen zu können. Ein Baustein hierfür können auch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sein.
- Diese erhöhen die zukünftige Rente oder bauen überhaupt einen Anspruch auf.
- Doch einfach mehr einzahlen, geht das? Wer darf einzahlen? Es gibt unterschiedliche Anlässe für eine freiwillige Einzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Ist man beschäftigt und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es zwei Optionen.
Zum einen können Beiträge für Ausbildungszeiten nachgezahlt werden, das ist allerdings nur bis zum 45. Lebensjahr möglich. Zum anderen können Zusatzbeiträge ab dem 50. Lebensjahr, gezahlt werden, um Abschläge einer vorgezogenen Rente auszugleichen. Dabei muss eine realistische Chance bestehen, die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente bis zum möglichen Rentenbeginn zu erreichen.
- Wer später dann doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.
- Wer derzeit oder generell nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und noch keine Altersvollrente bezieht, kann ebenfalls freiwillig einzahlen und sich somit bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern,
Dies gilt zum Beispiel für Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.
Einzahlung muss beantragt werden Für die Antragstellung stehen für die verschiedenen Fälle unterschiedliche Formulare zur Verfügung: Die Anträge können Sie auch direkt per eAntrag unter den nachfolgenden Links stellen: Weitere Informationen
In einem abschließenden Bescheid teilt die Rentenversicherung die Bankverbindung und entsprechenden Zahldaten mit. Grundsätzlich sollten sich Versicherte vor Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung genau überlegen, welcher Vorsorgeweg zu ihnen passt.
Wer jederzeit auf sein angespartes Kapital zugreifen, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapital verfügen oder gezielt vererben möchte, für den sind freiwillige Rentenzahlungen womöglich gar nicht geeignet. Wem allerdings Sicherheit und eine monatliche Rentenzahlung bis an das Lebensende wichtig ist, kann sich angesprochen fühlen.
Ob eine Einzahlung möglich ist und sich lohnen kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Weitere Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Fragen-Antworten-Katalog und in unseren Broschüren oder telefonisch unter 0800/10 00 48 00. : Pressemitteilungen | Freiwillige Einzahlungen (Sondereinzahlungen)
Wann endet Selbständigkeit?
Selbstständigkeit beenden: So läuft es ab Wer fest entschlossen ist, seine Selbstständigkeit aufzugeben, muss dieses nicht von einem Tag auf den anderen machen. Die Betriebsaufgabe ist ein Prozess und an keinen Stichtag gebunden. So können zum Beispiel auch nach der Entscheidung, die selbstständige Tätigkeit zu beenden, noch offene Forderungen kassiert werden.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbständige 2023?
Details – Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bemisst sich an der vollen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, ändert sich im Jahr 2023 auf 3.395 Euro/Monat (2022: 3.290 Euro/Monat).
- Um zu vermeiden, dass Selbständige Zeiten der freiwilligen Versicherung wiederkehrend mit Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs verbinden, ist nach zweimaligen Bezug von Arbeitslosengeld die erneute Absicherung der gleichen selbständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen
- Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt nicht erst mit der Antragstellung. Der Antrag wirkt auf den längstens drei Monate zurückliegenden Tag der Aufnahme der Beschäftigung oder Tätigkeit zurück
- Es gibt eine Ruhensregelung-Option: Damit wird sicher gestellt, dass das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ruht, wenn daneben eine weitere Versicherungspflicht (mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung) tritt. Dies ermöglicht die unbürokratische Wiederaufnahme der freiwilligen Weiterversicherung, wenn zwischenzeitlich ein anderer Versicherungspflichttatbestand, etwa ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine Phase der Kindererziehung, nur vorübergehend eingetreten ist
- Eine Kündigungsmöglichkeit des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag ist möglich. Um dem Solidargedanken hinreichend Rechnung zu tragen, ist eine Mindestzugehörigkeit zur Versichertengemeinschaft von fünf Jahren vorgesehen
- Wer als Selbständiger zweimal Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch bezieht, kann sich in Zukunft nicht mehr als Selbständiger freiwillig weiterversichern. Diese Ausschlussregelung greift jedoch nicht, wenn zwischenzeitlich ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wurde, also wieder mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Zeiten nachgewiesen werden können. Nach Ablauf einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren können alle Selbständigen ihr Versicherungsverhältnis mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
Was ändert sich 2023 für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmerregelung – Kleinunternehmer brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Im Gegenzug dürfen sie Vorsteuern aus Eingangsrechnungen dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machen.
Da die Kleinunternehmerregelung in Einzelfällen nachteilig sein kann, hat der Unternehmer die Möglichkeit, auf deren Anwendung zu verzichten. Unternehmer, deren Umsatz (inklusive Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Hat der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten, kann er die Kleinunternehmerregelung im laufenden Kalenderjahr nicht anwenden. Ist die Vorjahresumsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschritten, muss der Unternehmer auf der Grundlage der zu Beginn des Kalenderjahres vorliegenden Verhältnisse schätzen, ob er im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000 Euro überschreiten wird oder nicht.
Beispiel: Der Vorjahresumsatz (2021) betrug nicht mehr als 22.000 Euro. Anfang 2022 kommt der (Klein-) Unternehmer basierend auf dem ihm zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Damit kann er die Kleinunternehmerregelung für das Jahr 2022 anwenden und stellt an seine Kunden Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Wider Erwarten entwickeln sich die Geschäfte besser als geplant und der Gesamtumsatz für das Jahr 2022 beträgt 70.000 Euro. Dennoch entfällt die Kleinunternehmerregelung nicht nachträglich, weil es allein auf die Prognose für das Jahr 2022 ankommt. Im Kalenderjahr 2023 ist der Unternehmer allerdings kein Kleinunternehmer mehr, da er aus Sicht des Jahres 2023 im vorangegangenen Kalenderjahr (2022) die Grenze von 22.000 Euro überschritten hat.
Wer bekommt Grundrente Selbständige?
Rentenbedarf als Selbständiger ermitteln: Wieviel Altersvorsorge brauche ich?
Welche Einkommensgrenzen gelten? – In voller Höhe soll die Grundrente lediglich den Rentnerinnen und Rentnern gezahlt werden, die ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 1.250 Euro haben. Bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Liegt das Einkommen darüber, gibt es Abzüge.
- Bis 1.600 Euro (Alleinstehende)/2.300 Euro (Paare) wird der Mehrbetrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
- Was darüber hinausgeht, zu 100 Prozent.
- Beispiel: Hat ein Alleinstehender 1.400 Euro Einkommen, werden 150 Euro x 60 Prozent = 90 Euro mit der Grundrente verrechnet.
- Hat er 1.700 Euro Einkommen, werden (350 Euro x 60 Prozent) + (100 Euro x 100 Prozent) = 310 Euro verrechnet.
Zum Einkommen gehören die bisherige Rente einschließlich Witwen- oder Betriebsrenten sowie Nebenjobs und auch Mieteinnahmen. Mögliche Kapitalerträge werden bei der Einkommensprüfung ebenfalls berücksichtigt.
Wie wird der Rentenbetrag bei Selbständigen berechnet?
Regelbeitrag.2020 beträgt die Höhe des Regelbeitrags in den alten Bundesländern monatlich 592,41 Euro, in den neuen Ländern 559,86 Euro. Die Rentenversicherung legt für die Berechnung den Beitragssatz von 18,6 Prozent zugrunde und wendet ihn auf ein fiktives Monatseinkommen an, der so genannten Bezugsgröße.