Ab Wann Bekommen Erzieher Mehr Geld?

Ab Wann Bekommen Erzieher Mehr Geld
Gehalt Erzieher 2022: TVöD Gehaltssteigerung zum 1. April – In der letzten TVöD-Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Dadurch steigen die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und noch um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung,

Die Löhne und Gehälter werden zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro sowie zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.

Wann steigen die Löhne im öffentlichen Dienst?

Dossier – „ In der letzten Tarifrunde 2020, hatten wir coronabedingt mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen vereinbart, dass die Löhne und Gehälter zunächst zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro und zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.

  1. Auszubildende haben jeweils 25 Euro mehr bekommen.
  2. Zusätzlich gab es eine Corona-Prämie.
  3. Für die Pflegekräfte wurden zusätzliche Gehaltssteigerungen vereinbart und einen Durchbruch gab es in der Arbeitszeitangleichung Ost/West: Ab 1.
  4. Januar 2023 sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.
  5. Aber das war alles vor den extremen Preissteigerungen heute.

Der Tarifvertrag läuft noch bis Ende 2022. Über die Forderung für die dann anstehenden Verhandlungen wird am 11. Oktober entschieden.” ver-di-Aktionsseite „Zusammen geht mehr” zur beginnenden Beschäftigtenbefragung , für Auszubildende gibt es eine eigene Befragung , Siehe dazu u.a. auch GEW und dbb:

    Leipziger Resolution: Keine falsche Hoffnung auf die Schlichtung! Erzwingungsstreik vorbereiten! / Zoom-Treffen am 3.4.: Keine halben Sachen – keine Illusionen in die Schlichtung – Erzwingungsstreik vorbereiten

      Keine halben Sachen – keine Illusionen in die Schlichtung – Erzwingungsstreik vorbereiten, damit ein schlechter Kompromiss auch nicht über die Schlichtung angenommen wird! „ Verhandlungsergebnis bei der Post angenommen, Tarifrunde im öffentlichen Dienst gescheitert. Wir wollen diskutieren, wie es weiter geht. Welche Schlüsse ziehen Kolleginnen und Kollegen bei der Post aus der Tarifrunde? Wie können die Kolleginnen und Kollegen des Öffentlichen Dienstes während der Schlichtungspause den Druck aufrecht erhalten, damit es keinen ähnlich schlechten Kompromiss durch Schlichtung gibt? Das „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di” will ein Angebot für den Austausch schaffen, damit betroffene und interessierte Kolleg*innen aus beiden Bereichen darüber diskutieren können ” Einladung beim Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di zum Treffen am Montag 03.04.2022 ab 18.00 Uhr, dort der Link Resolution: Keine falsche Hoffnung auf die Schlichtung! Erzwingungsstreik vorbereiten! „ Wir begrüßen es, dass die Bundestarifkommission das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat. Nun gilt es, bei der Schlichtung und den darauffolgenden Verhandlungen hart zu bleiben! Es bleibt dabei: die Forderungen nach 500 Euro (200 Euro fürAuszubildende) als Festgelderhöhungauf den monatlichen Tabellenlohn – bei 12 Monaten Laufzeit – sind berechtigt und nötig und rückwirkend zum Jahresbeginn zu zahlen.Auch eine leichte Verbesserung zum letzten Arbeitgeberangebot ist meilenweit entfernt von dem, was wir brauchen.

      Unsere Forderungen können wir nur mit einem Erzwingungsstreiks durchsetzen. Dazu sind wir bereit: eine halbe Million Kolleginnen und Kollegen haben sich an den Warnstreiks beteiligt! Deshalb gibt es keinen Grund, ein Schlichtungsergebnis zu akzeptieren, das nicht unsere Forderungen erfüllt. Wir fordern: – Keine Annahme eines Schlichterspruches durch die ver.di-Vertreter*innen in der Schlichtungskommission, wenn unserer Forderung nach 500 Euro (200 Euro für Azubis) bei 12 Monaten Laufzeit nicht entsprochen wird.

      – Die Einleitung der Urabstimmung über das Ergebnis der Schlichtung und einen möglichen Erzwingungsstreik ” Einstimmig verabschiedet von knapp 100 Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Arbeitsstreik der Leipziger Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und der Leipziger Verkehrsbetriebe am 31.3.2023 – dokumentiert bei der VKG Wir brauchen keine Schlichtung – wir brauchen 500 Euro oder 10,5 %! „ Donnerstagnacht gingen die Meldungen durch die Medien: Es kommt zu keiner Einigung im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst (TVöD). Unüberbrückbar seien die Unterschiede zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften.

    Nach Scheitern der TVöD-Verhandlungen: Aktionen und „Arbeitsstreik” in Berlin vor Friedenspflicht ab Sonntag (Schlichtung: „kein Hebel, sondern ein Knebel!”)

    Tarifrunde Öffentlicher Dienst 2023 trotz deutlicher Bewegung beider Seiten gescheitert „ Die Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist nach langwierigen und zähen Verhandlungen gescheitert. „Für uns steht nach wie vor ein sozial gerechter Abschluss im Mittelpunkt. Die Arbeitgeber waren trotz deutlicher Bewegung nicht bereit, den Beschäftigten beim Mindestbetrag ausreichend entgegen zu kommen”, sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Nacht zum Donnerstag (30. März 2023) in Potsdam. „Die Vorschläge der öffentlichen Arbeitgeber hätten nicht sichergestellt, dass die Kaufkraft insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen erhalten bleibt. Die Bundestarifkommission von ver.di hat deshalb das Scheitern der Verhandlungen erklärt”, betonte Werneke in Potsdam. Der Interessenkonflikt habe sich letztlich nicht auflösen lassen ” ver.di-Pressemitteilung vom 29.03.2023 , siehe auch:

    „ Im Tarifstreit des öffentlichen Diensts von Bund und Kommunen hat die Gewerkschaft Verdi »einzelne Warnstreiks in verschiedenen Teilbereichen, darunter auch in Kitas oder Kliniken«, angekündigt. Das seien jedoch vor allem Informationsformate, bei denen die Gewerkschaft keine ganzen Verwaltungen oder Unternehmen lahmlegen wolle, sagte Verdi-Chef Frank Werneke der Süddeutschen Zeitung (Freitagsausgabe) ” Agenturmeldung vom 30.3. in der jungen Welt , siehe dazu: 3. Berliner „Arbeitsstreik” am 31. März: Verhandlungen im TVÖD sind gescheitert. Wir bleiben dabei: Inflationsausgleich muss sein im Dossier: Die Berliner Bündnis Gesundheit statt Profite und die Krankenhausbewegung

    GEW: „Gewerkschaften erklären Scheitern der Verhandlungen” „ Die Gewerkschaften haben die Tarifverhandlungen für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten nach der dritten Runde einstimmig für gescheitert erklärt. „Obwohl es in den Verhandlungen Bewegung gegeben hat, gab es nicht-überbrückbare Gegensätze. So funktioniert die Schlichtung „ Die Tarifverhandlungen TVöD 2023 sind gescheitert! Die Arbeitgeber haben die Schlichtung eingeleitet. Was das heißt und wie es nun weitergeht, erklärt die GEW in den wichtigsten Fragen und Antworten ” FAQ der GEW Streikhelfer*innen für die Urabstimmung „ Mit dem Scheitern der Verhandlungen in der 3. Verhandlungsrunde in Potsdam ist klar: Erstmals seit 31 Jahren kann es zu einem Erzwingungsstreik im öffentlichen Dienst kommen ” Beitrag auf der ver.di-Aktionsseite Wir erinnen an:

Resolutionen der TVöD-Beschäftigten u.a. der Berliner Kliniken und der Leipziger Verkehrsbetriebe stärken der ver.di-Tarifkommission den Rücken: Kein Abschluss ohne Inflationsausgleich und 500 Euro!

    Berliner Streikversammlung stellt klar: Kein Abschluss ohne Inflationsausgleich und 500 Euro! „ Am Freitag trafen sich 150 Delegierte der Streikenden der Berliner Kliniken. Sie gaben der ver.di-Tarifkommission einen klaren Auftrag mit: Es darf kein Abweichen von der 500 Euro-Forderung geben und es braucht mindestens einen echten Inflationsausgleich. Außerdem solidarisierte sich die Versammlung mit der Streikwelle in Frankreich ” Gastbeitrag vom 25. Mrz 2023 bei Klasse gegen Klasse mit der Resolution der Team- und Streikdelegierten am 24. März 2023, eingebracht von Mitgliedern der Berliner BAKL aus den Krankenhäusern: „ Wir, die Berliner Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, haben in den letzten Wochen gezeigt, dass wir mit voller Kraft hinter unseren Forderungen nach 500 Euro für alle, 10,5% und 200 Euro für alle Auszubildenden stehen.

    1. Mit tausenden Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Betrieben standen wir Seite an Seite bei den Warnstreiks, viele Betriebe erlebten die stärksten Streiks seit Jahren.
    2. Über 1000 Kolleg*innen organisierten sich in den letzten Monaten in Berlin neu bei ver.di – bundesweit waren es über 60.000! Diese hohe Beteiligung ist auch eine Reaktion auf das respektlose Angebot der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde.

    Die Inflation frisst unsere Löhne auf, die Mieten steigen seit Jahren und die hohe Arbeitsbelastung durch den Fachkräftemangel lässt uns ausbrennen. Deswegen braucht es eine echte Lohnerhöhung und keine Trostpflaster! Für die dritten Verhandlungen vom 27.

    • Bis 29. März stärken wir mit unserer Kampfkraft und Streikbereitschaft unserer ver.di Bundestarifkommission und unserer Verhandlungsführung den Rücken.
    • Falls es notwendig wird, sind wir bereit dazu, in den nächsten Wochen eine aufsuchende Urabstimmung in allen Betrieben zu organisieren, mehr Kolleg*innen für den gemeinsamen Kampf zu gewinnen und – sofern über 75% der ver.di Mitglieder ihre Bereitschaft in der Urabstimmung zusagen – in den Erzwingungsstreik zu treten.

    Sollten die Arbeitgeber eine Schlichtung einberufen, werden wir diese Zeit nutzen, um uns in allen Betrieben auf eine solche Auseinandersetzung vorzubereiten. Nach den dritten Verhandlungen werden wir als Team- und Streikdelegierte am 31. März einen Arbeitsstreik durchführen bzw.

    eine Versammlung machen, um die nächsten Schritte zu beraten. In Berlin machen wir gute Erfahrungen bei unseren Streikversammlungen und empfehlen den streikenden Kolleg*innen bundesweit solche Versammlungen ebenfalls durchzuführen und immer gemeinsam und betriebsübergreifend die nächsten Schritte zu besprechen.

    Um einen längeren Streik durchhalten zu können, braucht es 100% Streikgeld für die Tochterbeschäftigten. Wir sprechen uns hier für eine Sonderregelung für unsere Kolleg*innen aus ” Resolutionen der TVöD-Beschäftigten und der Leipziger Verkehrsbetriebe: Kein Alleingang der Tarifkommission, kein fauler Kompromiß, Koordinierung der Streiks Resolutionen zur Tarifrunde des öffentlichen Diensts dokumentiert bei der VKG , dort auch dei Resolution der Team- und Streikdelegierten der Krankenhäuser, HTW und des Studierendenwerks Berlin am 24. März 2023: Mit Selbstbewusstsein in die Verhandlungen gehen: Wir sind streikbereit! Siehe ebd. die Grußadresse für die Streiks im öffentlichen Dienst in Deutschland aus Großbritannien

Tarifverhandlungen gehen am 27. März in die dritte Runde – ver.di erhöht nochmals den Druck mit dem Megastreiktag in der Logistik (Häfen haben schon begonnen) „ Die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen gehen am 27. März 2023 in die dritte Runde. Da das Angebot der Arbeitgeber aus der zweiten Verhandlungsrunde am 22./23. Februar völlig unzureichend war, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in allen Bundesländern und von den Verhandlungen betroffenen Bereichen zum Streik aufgerufen.

In den vergangenen Wochen haben sich rund 400.000 Beschäftigte an den Streiks beteiligt. Zur dritten Verhandlungsrunde erhöht ver.di jetzt nochmals den Druck auf die Arbeitgeber, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, das den Forderungen der Beschäftigten gerecht wird. ver.di ruft daher am zentralen Streiktag für den Verkehrs-/Infrastrukturbereich am 27.

März Beschäftigte an den Flughäfen, in kommunalen ÖPNV-Betrieben in sieben Bundesländern, in Teilen der kommunalen Häfen, der Autobahngesellschaft und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, zum Streik auf. Der ganztägige Streik beginnt in der Regel in der Nacht vom 26.

  1. Auf den 27.
  2. März um 00.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr.
  3. Die Streiks an den Flughäfen betreffen einerseits die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen, zum anderen örtliche Verhandlungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste sowie die bundesweiten Verhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit.

Für alle drei Beschäftigtengruppen werden zurzeit Tarifverhandlungen geführt. Im öffentlichen Personennahverkehr wird in den Bundesländern gestreikt, die eine Anbindung an den TVöD haben (Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) sowie in Bayern, wo zurzeit der Tarifvertrag Nahverkehr verhandelt wird ” ver.di-Pressemitteilung vom 23.03.2023 („Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und bei Bahn- und Busunternehmen”), siehe dazu unseren Sonderbeitrag: Montag, 27. März 23: Megastreiktag – ver.di und EVG rufen gemeinsam zu Verkehrs- und Infrastrukturstreiks im gesamten Bundesgebiet auf, siehe auch Tarifrunde 2023 – Chance nutzen! Reallohnerhöhungen erkämpfen und Gewerkschaften durch Streik erneuern! „ Post-Verhandlungsergebnis darf bei weiteren Tarifrunden nicht Schule machen – Daher jetzt folgende Erklärung schnellstmöglich unterschreiben Im Januar und Februar 2023 sind über 45.000 Kolleg*innen in unsere Gewerkschaft ver.di eingetreten, soviel wie noch nie seit ihrer Gründung! Warum? Weil sie die Gewerkschaft als für reale Verbesserungen kämpfende Kraft wahrgenommen haben.

  1. Das könnte der Anfang einer Gewerkschaftsbewegung mit zehntausenden neuen Aktiven sein.
  2. Wir verstehen und teilen daher den Unmut über dieses Ergebnis und sichern den Post-Kolleg*innen unsere Unterstützung und Solidarität zu, sollten sie sich in der Urabstimmung gegen eine Annahme des Ergebnisses entscheiden.

Wir melden uns zu Wort, weil dieser Abschluss selbstverständlich große Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, bei der Bahn und im Handel haben kann. Deshalb sagen wir: Wir wollen mehr, wir verdienen mehr, wir können mehr und wir sind bereit, dafür zu kämpfen! Es darf keine Abschlüsse unter Inflationsausgleich und 12 Monaten Laufzeit geben und es darf kein Ergebnis geben, ohne die ganze Kampfkraft ausgeschöpft zu haben. – dort gibt es auch eine Unterschriftenliste, die man in Papierform einsetzen kann. Regionale Warnstreikwelle in vielen TVöD-Bereichen am Montag, 20. und Dienstag, 21. März und bundesweites Zoomtreffen für Kolleg*innen von Post und ÖD am 20.3. Kämpfen um zu gewinnen! Ein 11-Punkte-Programm für die Tarifbewegung im Öffentlichen Dienst Faltblatt vom 7. – aus dem Inhalt: Forderungen voll durchsetzen! Laufzeit: maximal 12 Monate! Kein Geld da? Doch! Ernsthafter Arbeitskampf, um stark zu werden! Kündigung der Schlichtungsvereinbarung – jetzt! Demokratische Wahl von Streikleitungen vor Ort und in Betrieben! Tägliche Streikversammlungen – vom Anfang bis zum Ende! Solidarisches Streikgeld! Kollektiver Arbeitskampf – kollektive Entscheidung! Solidarität zwischen den Gewerkschaften! Kolleg*innen verschiedener Bereiche – gemeinsam auf die Straße! Dazu noch auf S.3 ein Beitrag Nein zu Kompensation durch Einmalzahlungen! sowie auf S.4 21,5 Milliarden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unbezahlbar? Tarifrunde öffentlicher Dienst: Am Montag Streiks im Luftverkehr und bundesweite Warnstreiks im Gesundheitswesen am Dienstag und Mittwoch, 14.

Und 15. März 2023 „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft im Rahmen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst bundesweit Beschäftigte von Krankenhäusern, Psychiatrien, Pflegeeinrichtungen und dem Rettungsdienst für Dienstag und Mittwoch, 14. und 15. März 2023, zu Warnstreiks auf. Die Beschäftigten protestieren gegen das von Bund und Kommunen Ende Februar in der zweiten Tarifverhandlungsrunde vorgelegte Angebot, das deutliche Kaufkraftverluste bedeuten würde.

Außerdem fordern die Arbeitgeber auch noch Sonderopfer von Beschäftigten in den Kliniken und der Altenpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen diese auf Lohn verzichten, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht. „Das Ansinnen der Arbeitgeber, über einen Zusatztarifvertag Gehaltskürzungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen zu ermöglichen, ist eine echte Provokation und führt zu heftigen Protesten und Widerstand insbesondere im Gesundheitswesen”, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

  1. Ein solches Sonderopfer wird es mit uns nicht geben.” „Das Angebot ist schlicht respektlos”, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
  2. Zum Hintergrund: Die VKA hat in ihrem ersten Angebot vom 23.
  3. Februar 2023 vorgeschlagen, den sogenannten Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser, kurz TV ZUSI, sowie den Tarifvertrag Soziale Dienste für die Altenpflege und Altenhilfe wieder in Kraft zu setzen.

Wenn diese Tarifverträge im konkreten Fall angewendet würden, könnten Kliniken bis zu sechs Prozent, Arbeitgeber in der Altenpflege bis zu fünf Prozent weniger Lohn zahlen.” ver.di-Pressemitteilung vom 10. März 2023

Siehe Berliner Krankenhausbewegung in der Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Warnstreik an der Charité, bei Vivantes und dem Jüdischen Krankenhaus

Aktionstag im Sozial- und Erziehungsdienst und Warnstreiks im öffentlichen Dienst am 8. März 2023 Siehe alle Infos in Internationaler Frauentag am 8. März 2023: „Jetzt erst Recht”. Aktionstag im Sozial- und Erziehungsdienst und Warnstreiks im öffentlichen Dienst – bundesweite Aktionen #WirFahrenZusammen: Gemeinsamer Aktions- und Streiktag von ver.di und Fridays for Future am 3.

März in über 30 Städten Siehe alle Infos und Berichte im Dossier: Betriebsräte der ÖPNV-Unternehmen für den Ausbau des Nahverkehrs für die Verkehrswende – zusammen mit de Klimabewegung Tarifrebell*innen: Bundesweiter Jugendstreik im öffentlichen Dienst 2023 am 01. März „ Bundesweit geht die ver.di-Jugend am 1.

März bei ihrem Streiktag für ihre Forderungen auf die Straße. Auszubildenden und dual Studierenden würde das in der zweiten Verhandlungsrunde vorgelegte Angebot von Bund Kommunen maximal 68 Euro mehr im Monat bringen. Dabei trifft sie die hohe Inflation besonders. und:

    „ Danke an alle rund 6000 Nachwuchskräfte, die mitgemacht haben! Zusammen haben wir gestern den größten #Jugendstreiktag der letzten 10 Jahre auf die Beine gestellt. #ZusammenGehtMehr #öffentlicherDienst ” Tweet von @_verdi vom 2. März 2023 mit Fotos Tarifrunde öffentlicher Dienst: bundesweiter Warnstreik von Auszubildenden und dual Studierenden am 1. März 2023 „Mit einem bundesweiten Jugendstreiktag machen die Nachwuchskräfte von Bund und Kommunen am Mittwoch, den 1. März 2023, auf ihre Forderungen an die Arbeitgeber aufmerksam.

    Rund 5.000 junge Streikende aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes werden erwartet. „Auszubildende und dual Studierende trifft die hohe Inflation besonders. Sie haben in der Regel kein finanzielles Polster, auf das sie zurückgreifen können, um Nachzahlungen und die hohen Preissteigerungen aufzufangen”, sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

    ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde für die Tarifbeschäftigten in Bund und Kommunen neben einer Erhöhung der Gehälter um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, eine Erhöhung der Ausbildungs-, Studienvergütungen und Praktikant*innenentgelte um 200 Euro monatlich und eine unbefristete Übernahme.

    Gute Bedingungen für Auszubildende und dual Studierende und anständige Entgelte nach der Ausbildung sind das beste Rezept gegen den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst”, sagte Werneke weiter. „Wir brauchen ein Gesamtpaket, das die jungen Kolleginnen und Kollegen finanziell entlastet und durch die unbefristete Übernahme eine langfristige Perspektive im öffentlichen Dienst bietet.” Da die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der zweiten Verhandlungsrunde erneut kein akzeptables Angebot vorgelegt hat, erhöhen die Nachwuchskräfte mit dem bundesweiten Warnstreik nun den Druck.

    „Das Angebot der Arbeitgeber für Auszubildende und dual Studierende ist völlig unzureichend. Die tabellenwirksame Erhöhung beträgt bei einer Laufzeit von 27 Monaten maximal 68 Euro”, ergänzt Bundesjugendsekretärin Julia Böhnke. „Die Arbeitgeber müssen in der dritten Verhandlungsrunde dringend nachbessern. und am 3.3.: #WirFahrenZusammen: Gemeinsamer Aktions- und Streiktag von ver.di und Fridays for Future am 3. März in über 30 Städten

»Gemeinsam Druck machen«. Im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst weitet Verdi Warnstreiks aus. Airports in NRW und Nahverkehr in mehreren Städten betroffen „ Die Beteiligung an Warnstreiks im öffentlichen Dienst am Montag war hoch. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte schwerpunktmäßig Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen.

Neben den Beschäftigten an den beiden großen Flughäfen in NRW beteiligten sich in dem bevölkerungsreichsten Bundesland am Montag auch Beschäftigte öffentlicher Verkehrsunternehmen, von Kindertagesstätten, Behörden, kommunalen Krankenhäusern und Entsorgungsbetrieben an den Warnstreiks. Bei Kundgebungen in vielen Orten informierten die Streikenden über ihr Anliegen nach Entgelter­höhungen, die die Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln kompensieren könnten.

()Viele Kindertagesstätten im Raum Bonn waren von den Warnstreiks betroffen, ebenso Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft sowie Entsorgungsbetriebe im Raum Köln-Bonn-Leverkusen. Auch im Münsterland mobilisierte Verdi Beschäftigte aus Stadtverwaltungen und kommunalen Betrieben zum Arbeitskampf.

Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr gab es unter anderem in Köln und Bonn, im Bereich der Ruhrbahn in Essen und Mülheim, in Wuppertal sowie beim Busunternehmen Regionalverkehr Münsterland. Auch in vielen weiteren Ruhrgebietsstädten legten Arbeiter des öffentlichen Dienstes die Arbeit nieder.

() Auch in vielen baden-württembergischen Orten gingen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am Montag auf die Straße. Am Mittwoch steht ein bundesweiter Jugendstreiktag an,” Artikel von Gudrun Giese in der jungen Welt vom 28.02.2023 Tarifrunde Bund und Kommunen: Provokation der Arbeitgeber. Erzwingungsstreik auch im öffentlichen Dienst vorbereiten! „ Was die Verhandlungsführung des Bundes und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) bei der zweiten Verhandlungsrunde vorgelegt hat, kann man nicht als Angebot bezeichnen.

  1. Im Gegenteil: mit mickrigen drei Prozent erst ab Oktober diesen Jahres und weiteren zwei Prozent im Juni nächsten Jahres gegenüber Inflationsraten von aktuell 8,7 Prozent würden Reallohnverluste für eine Laufzeit von 27 Monaten festgeschrieben! Das allein ist schon ein Riesen-Skandal.
  2. Dazu kommen noch dreiste Gegenforderungen der Arbeitgeberseite.

So wollen sie unter anderem eine weitere Arbeitszeitflexibilisierung bei den Versorgungsbetrieben. Für die Krankenhäuser fordern sie die Wiederauflage eines so genannten Zukunftssicherungsvertrags. Dieser soll eine Lohnkürzung möglich machen, wenn ein Krankenhaus rote Zahlen schreibt! Die verfehlte Politik des Gesundheitsministers, die dazu führen wird, dass noch mehr kommunale Krankenhäuser in Finanznöte geraten, sollen die Beschäftigten nicht nur durch den unendlichen Arbeitsdruck, sondern nun auch mit Lohnkürzungen ausbaden.

Natürlich wäre dies ein Rezept dafür, dass noch mehr Kolleg*innen aus dem Beruf flüchten, als sowieso schon. Auch den Vertreter*innen des VKA dürfte dies klar sein. Daher ist die Frage, ob sie diese dreiste Forderung eigentlich ernst meinen, oder mit dieser Drohung vor allem hoch pokern wollen, um so die Erwartungen der Beschäftigten zu senken.

() Während die Arbeitgeber ihre dreisten „Angebote” unterbreiten, forcieren Teile der Kapitalseite erneut die Debatte um eine Einschränkung des Streikrechts – so die Mittelstandsunion der CDU, unmittelbar gefolgt vom Arbeitgeber-Spitzenverband BDA. Auch sie schauen nach Großbritannien, wo die Tory-Regierung aus ihrer Sicht „vorangeht” und unter anderem plant, dass in großen Bereichen des öffentlichen Dienstes sowie anderen Schlüsselindustrien, inklusive der Bahn, Arbeitgeber das Recht bekommen sollen, einzelne Beschäftigte während eines Streiks zur Arbeit zu verpflichten.

  1. Bei Nichteinhaltung hätten die Bosse das Recht, diese Beschäftigten zu kündigen und gegenüber den Gewerkschaften könnte eine Geldstrafe verhängt werden.
  2. Außerdem sollen Schlichtungsverfahren verpflichtend gemacht werden, bevor überhaupt gestreikt werden kann.
  3. Das wären massive Einschnitte ” Artikel von Angelika Teweleit vom 25.

Februar 2023 in solidaritaet.info der SOL ver.di weitet Streiks im öffentlichen Dienst deutlich aus – in NRW machen die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf diese Woche den Auftakt, ÖPNV, Kitas und Ämter folgen „ In den Tarifverhandlungen für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen ist eine Einigung in weite Ferne gerückt.

  1. Ver.di hat hier bereits gestern in einer bundesweiten Pressemitteilung informiert.
  2. In Nordrhein-Westfalen werden die Warnstreiks direkt zu Beginn der kommenden Woche in vielen Städten ausgeweitet.
  3. Hierzu werden die ver.di Bezirke zeitnah informieren.
  4. Den Anfang machen die Flughäfen in Köln/Bonn und Düsseldorf, welche ebenfalls in den Streik miteinbezogen werden.

Am Flughafen in Köln/Bonn beginnen die ersten Beschäftigtengruppen in der Nacht vom 26.2.2023 auf den 27.2.2023 mit den Streiks. Düsseldorf folgt kurz darauf. Durch die Schichtdienste enden die Streiks in der Nacht vom 27.2.2023 auf den 28.2.2023 an beiden Flughäfen ” Pressemitteilung vom 24.02.2023 bei ver.di NRW

    Es ist schwierig an konkrete Infos zu kommen, siehe für NRW die Meldung vom 27.2. bei ZDF und unter #öffentlichenDienst

GEW: „Jetzt wird gestreikt!” Arbeitgeberangebot ist „völlig inakzeptabel” / ver.di: Das Angebot ist eine Frechheit! Warnstreiks werden ausgeweitet

    GEW: „Jetzt wird gestreikt!” Arbeitgeberangebot ist „völlig inakzeptabel” „ Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Streiks im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen angekündigt. Der Grund: In den laufenden Tarifverhandlungen hatten die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das die GEW-Vorsitzende Maike Finnern als „völlig inakzeptabel” bezeichnete. Die angebotene Gehaltserhöhung führe bei einer extrem langen Vertragslaufzeit von 27 Monaten zu weiteren Reallohnverlusten der Beschäftigten. Die avisierte Einmalzahlung verpuffe, weil sie keine Erhöhung der Gehaltstabellen bedeutet. Zudem kritisierte sie scharf, dass das Angebot keine soziale Komponente für die unteren Einkommensgruppen beinhalte. „Klar, wenn alle Beschäftigten verteilt auf zwei Jahre 2.500 Euro steuer- und abgabenfrei bekommen, ist das auf den ersten Blick ein ordentlicher Zuschlag. Aber es heißt nicht umsonst Einmalzahlung – einmal und dann ist das Geld wieder weg! Am Ende des Jahres ist das Monatsgehalt genauso hoch wie am Anfang des Jahres – bei deutlich höheren Preisen und Mieten. Eine echte Lohnerhöhung wollen die Arbeitgeber erst ab Oktober zahlen, jedoch nur drei Prozent. Acht Monate später soll es dann noch einmal mickrige zwei Prozent geben – und das bei einer Inflationsrate von aktuell 8,7 Prozent”, sagte Finnern am Donnerstag in Potsdam. () Das Angebot der Arbeitgeber: Laufzeit des Vertrages: 27 Monate Gehaltserhöhung in zwei Schritten: Oktober 2023 um drei Prozent; Juni 2024 um zwei Prozent Steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen: Mai 2023: 1.500 Euro; Januar 2024: 1.000 Euro Zudem sollen die Jahressonderzahlungen – differenziert nach Bund und Kommunen sowie nach Entgeltgruppen – im Laufe der Jahre 2023 und 2024 erhöht werden,” GEW-Pressemitteilung vom 23.02.2023 ver.di: Das Angebot ist eine Frechheit! Arbeitgeber von Bund und Kommunen verschärfen Tarifkonflikt – Warnstreiks werden ausgeweitet „„ Krass unsozial” – Das Angebot der Arbeitgeber sorgt, was Höhe, Laufzeit und den fehlenden sozialen Ausgleich betrifft, bei den Kolleg*innen für Enttäuschung und Ablehnung.

    Sie empfinden es als respektlos und werden sich nicht damit abfinden”, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke am 23. Februar 2023 in Potsdam: „Mit den Inhalten ihres Angebots lösen die Arbeitgeber den Tarifkonflikt nicht. Die Konsequenz ist: Die Warnstreiks werden ausgeweitet.” Die Aktionen und Proteste hätten offenbar noch nicht ausgereicht, um die Arbeitgeber zum Umdenken zu veranlassen: „Dann werden wir eine Schippe drauflegen”, betonte Werneke.

    Dies betreffe alle Bereiche im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Nachdem die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde für die rund 2,5 Millionen () Beschäftigten von Bund und Kommunen ein erstes Angebot vorgelegt haben, ist eine Einigung in dem Tarifkonflikt in weite Ferne gerückt: Kein Mindestbetrag, eine Laufzeit von 27 Monaten und insgesamt zu wenig Volumen – Das ist kein Ausdruck von Respekt und Anerkennung und bedeutet weitere Streiks!” ver.di-Pressemitteilung vom 23.02.2023 die dritte Runde für die im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen Beschäftigten findet vom 27. bis 29. März in Potsdam statt. Siehe auch: Eine gute Tarifrunde geht mit dem Schrei nach Streikverbot einher – diesmal Öffentlicher Dienst und „überzogene Streikziele” lt. BDA und darin neu: „Finger weg”: Verdi und DGB weisen Forderungen nach begrenztem Streikrecht scharf zurück

Bundesweiter Überblick: Mit Streikdruck in die zweite Runde „ Kolleg*innen in Berlin und Nordrhein-Westfalen machten am 9. Und 10. Februar den Auftakt: Von den Verkehrsbetrieben über Krankenhäuser, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung, Wasserbetriebe bis hin zu Studierendenwerken legten sie die Arbeit nieder.

Ab dem 10. Februar ging es mit landesweiten Streiks in Baden-Württemberg weiter, ab dem 14. Februar folgten Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Bayern. An vielen Orten übertraf die Zahl der Teilnehmenden die Erwartungen, Aktivenkreise entstehen, die Lust machen auf weitere gemeinsame Aktionen in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen – Und viele neue Mitglieder anziehen.

Zum ersten mal überhaupt wurde auch im öffentlichen Dienst auf Sylt gestreikt ” Meldung vom 17.02.2023 und Fotogalerie auf der ver.di-Aktionsseite – siehe als Argumentationshilfe:

    Warum die Löhne im öffentlichen Dienst so wichtig sind „ Um die Löhne merklich nach oben zu ziehen, sind die bevorstehenden Lohnkämpfe im öffentlichen Dienst besonders entscheidend. Denn sie bilden die Voraussetzung für steigende Löhne in der Privatwirtschaft. () Es geht um 2,5 Millionen Beschäftigte. Das sind knapp über 5 Prozent aller Beschäftigten. Wenn ihre Löhne deutlich steigen, hat das Strahlkraft in etliche andere Bereiche. Zuallererst würde die Nachfrage erheblich steigen. Denn es geht um rund 20 Milliarden Euro an höheren Löhnen für die Staatsbediensteten – und das jährlich. Wenn das die Wirtschaft angekurbelt, bereitet das wiederum eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es auch im Privatsektor steigende Löhne geben kann. Aus dieser Auslastung folgt eine höhere Nachfrage nach Arbeitskraft, woraus bei ähnlichem Angebot höhere Preise für Arbeit durchsetzbar werden. Das ist praktisch die makroökonomische Grundlage für Lohnsteigerungen. Außerdem setzen Tarifergebnisse den Maßstab für zukünftige Tarifverhandlungen. Einerseits werden sie kurzfristig als Orientierungspunkt bei direkt bevorstehenden Tarifauseinandersetzungen – zum Beispiel bei der Deutschen Post, dem Einzelhandel oder dem KFZ-Gewerbe – dienen. Andererseits steigt durch höhere Löhne im öffentlichen Sektor auch die Wettbewerbsfähigkeit des Staates in der Konkurrenz um Arbeitskräfte. Das hat gleich mehrere Folgen. Zum einen entzieht ein attraktiverer Staat der Privatwirtschaft Arbeitskräfte, was die Knappheit und somit den Preis für Arbeit in der Privatwirtschaft erhöht. Daneben kann der Staat durch eine höhere Handlungsfähigkeit auch die wirtschaftliche Auslastung erhöhen, indem zum Beispiel Planungsrückstände aufgeholt werden. Auch das erhöht die Auslastung der Wirtschaft und damit die Knappheit und den Preis für Arbeit. Der Lohn im öffentlichen Dienst ist daher einer der wenigen mächtigen Instrumente, um die Lohnquote insgesamt nach oben zu ziehen ” Artikel von Lukas Scholle vom 09. Februar 2023 in Jacobin.de

Streiks an Flughäfen am 17. Februar von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der Luftsicherheit und der Bodenverkehrsdienste „ Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Beschäftigte an Flughäfen zu einem ganztägigen Streik am Freitag, dem 17.

  • Februar aufgerufen.
  • Der Streik beginnt in den frühen Morgenstunden des Freitags und endet in der Nacht von Freitag auf Samstag.
  • Hintergrund sind einerseits die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen, zum anderen örtliche Verhandlungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste sowie die bundesweiten Verhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit.

Für alle drei Beschäftigtengruppen werden zurzeit Tarifverhandlungen geführt. Von den Streiks betroffen sind die Flughäfen Frankfurt/Main, München, Stuttgart, Hamburg, Dortmund, Hannover und Bremen. () Bei den Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste herrscht nach wie vor ein katastrophaler Arbeitskräftemangel – das haben die Reisenden im letzten Sommer deutlich gespürt.

Um diese Situation zu ändern, muss für sie eine attraktive Lohnerhöhung erfolgen. Und die Beschäftigten der Luftsicherheit haben Anspruch auf eine Erhöhung der Zuschläge in den Manteltarifverträgen. () Des Weiteren wies die stellvertretende ver.di-Vorsitzende darauf hin, dass Hilfslieferungen in die Türkei und nach Syrien vom Streik ausgenommen seien, – ver.di werde den Arbeitgebern Notdienstvereinbarungen anbieten.

Viele Hilfslieferungen würden zudem über das Zentrum für Auslandslogistik des THW in Mainz erfolgen. Dazu werde vor allem der Flughafen Hahn genutzt, der nicht vom Streik betroffen sei,” Pressemitteilung vom 15.02.2023 – siehe immer noch für Aktuelles #öffentlicherDienst #zusammengeht Warum müssen wir als Klimaaktivist*innen die Beschäftigten des ÖPNV bei ihrem Arbeitskampf unterstützen? „ Am 31.12. sind die Tarifverträge im “Öffentlichen Dienst”, dem Nahverkehr und der MVG ausgelaufen.

Deshalb haben im Januar die Tarifverhandlungen im “Öffentlichen Dienst” (TVöD) begonnen. Zeitgleich wird auch über die Tarife im Nahverkehr (TV-N) und bei der MVG (TV-MVG) verhandelt. Wir als antikapitalistisches Klimatreffen München wollen die Beschäftigten im ÖPNV bei ihren Streiks unterstützen – denn um die Klimakrise zu bekämpfen, brauchen wir dringend eine soziale Verkehrswende.

Also die sozialen Aspekte wie z.B. bezahlbare Ticketpreise, drohende Jobverluste für die Beschäftigten der Autoindustrie und Mobilität von körperlich eingeschränkten Menschen mitzubedenken. Für die Mobilitätswende braucht es eben auch genug Beschäftigte und gute Arbeitsbedingungen im ÖPNV.

  • Warum wäre ein gemeinsamer Tarifvertrag besser? Die Trennung spaltet die Arbeitnehmer*innen in mehrere Gruppen.
  • Dadurch wird den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern die Arbeit im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen erschwert.
  • Verbesserungen müssen immer von neuem mit großem Arbeitsaufwand erkämpft werden.

Die Tarifverhandlungen laufen zu unterschiedlichen Zeiten, dadurch wird die Kraft der Streiks gebrochen. Schon in den letzten Tarifverhandlungen des Nahverkehrs wurde gefordert, den Haustarifvertrag der MVG abzuschaffen und in den Tarifvertrag Nahverkehr wieder einzugliedern.

  • Letzendlich jedoch lehnen sich die Tarifverhandlungen im Nahverkehr immer an die des “Öffentlichen Dienstes” an.
  • Die Verträge der MVG lehnen sich wiederum an den TV-N an.
  • Warum müssen wir als Klimaaktivist*innen die Beschäftigten des ÖPNV bei ihrem Arbeitskampf unterstützen? (Warum Streiks zwar nervig, aber unbedingt notwendig für uns alle sind) Dass das E-Auto nicht die Klimakrise lösen wird, ist mittlerweile den meisten klar.

Jedoch braucht es natürlich eine nachhaltige Alternative, um sich fortzubewegen. Und die haben wir bereits: Der öffentliche Verkehr. Doch anstatt den ÖPNV weiter auszubauen, die Beschäftigten zu entlasten und mehr Linien zu bauen, werden immer mehr Autobahnen gebaut.

  1. Gleichzeitig nutzen aber immer mehr Menschen den Nahverkehr als Hauptverkehrsmittel (seit 1992 24% mehr).
  2. So müssen die Beschäftigten, die in den letzten Jahren weniger geworden sind, viel mehr Leute als noch vor einigen Jahren transportieren.
  3. Durch den Personalmangel kommt es zum einen zu häufigen Ausfällen und Linienstreichungen.

Auch gab es in letzter Zeit vermehrt Krankheitsfälle durch die hohe Belastung der Kolleg*inenn. Um die Zuverlässigkeit der Öffis zu verbessern, braucht es Arbeitsbedingungen, bei denen es möglich ist neue Fachkräfte zu finden und die bestehenden Fachkräfte zu halten. („Q&A zu Tarifverhandlungen & warum wir uns damit auseinandersetzen”)

Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Betriebsräte der ÖPNV-Unternehmen für ein Notfallprogramm des Bundes: Ausbau des Nahverkehrs für die Verkehrswende Siehe auch unser Dossier: Klima-Klassenkampf: Internationale Debatten für eine gemeinsame Front gegen Umweltzerstörung und Angriffe auf Arbeits- und Menschenrechte

Öffentlicher Dienst: 3000 Beschäftigte im ersten Berliner Warnstreik „ Nachdem die Arbeitgeberseite kein Angebot vorgelegt hat, gehen bundesweit Streiks im öffentlichen Dienst (TVöD) für 500 Euro monatlich mehr mit einer Laufzeit von 12 Monate los. So lief der erste Streiktag in Berlin: kämpferische Stimmung, Debatten über Streik und Versammlungen ” Bericht von Benjamin Michalski vom 10.2.2023 in Klasse gegen Klasse Für viele der erste Streik. Die Auszubildenden im öffentlichen Dienst können vom Gehalt kaum eigenständig leben „ »Ich bin hier, weil wir mehr Ausbildungsgehalt fordern«, sagt er zu »nd«. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat im Rahmen der Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) die Auszubildenden und dual Studierenden der BSR, der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG), der Wasserbetriebe, der Rentenversicherung und der Krankenhausbetriebe Charité und Vivantes zum Warnstreik aufgerufen.

Diese sind zahlreich erschienen. Mit den hellgrünen Fahnen der Gewerkschaftsjugend führen sie die große Streikdemonstration am Donnerstag an. Für viele ist es der erste Streik. () Gerade für die jungen Menschen ist es nicht leicht, am Arbeitskampf teilzuhaben. »Auszubildende stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um Tarifverhandlungen und Streiks geht«, sagt Lucas Krentel, Landesjugendsekretär bei Verdi Berlin-Brandenburg, zu »nd«.

Es gebe zum überwiegenden Teil keine Erfahrungen mit Streiks und dem Streikrecht, was zu Verunsicherungen und Falschinformationen führe. »Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sind ein weiteres Hindernis«, so Krentel. Das Streikrecht für die Auszubildenden scheint in der Tat für Unsicherheit zu sorgen ” Artikel von Lola Zeller vom 09.02.2023 im ND online Tarifrunde öffentlicher Dienst: Warnstreiktag am 9. Februar in Berlin „ Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Beschäftigte von Vivantes und der Charité, der BSR, der Wasserbetriebe, der Hochschule für Technik und Wirtschaft und des Studierendenwerks Berlin zu einem gemeinsamen Warnstreiktag am Donnerstag, dem 9.

  • Februar 2023 aufgerufen.
  • Anlass ist die bislang ergebnislose Tarifrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen.
  • Ver.di fordert für die bundesweit 2,5 Millionen Beschäftigten 10,5 Prozent – mindestens jedoch 500 Euro – pro Monat mehr.
  • Die Arbeitgeber haben bislang auf die Forderung nicht reagiert und kein Angebot vorgelegt.

Daher ist es jetzt wichtig, den Druck zu erhöhen und für die Forderungen auf die Straße zu gehen”, sagt Andrea Kühnemann, stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiterin. () Am Warnstreiktag werden sich die Streikenden zu einer zentralen Kundgebung treffen.

In der Zeit von 08:30 Uhr bis 9.30 Uhr findet eine Kundgebung in der Nähe des Abgeordnetenhauses vor Beginn der Plenar-Sitzung (Wilhelmstr.) statt, die Abgeordneten der demokratischen Parteien sind eingeladen, die Kundgebung zu besuchen und sich den Forderungen zu stellen. Ab ca.9.30 Uhr beginnt eine Streik-Demonstration, die über die Kochstraße – Oranienstr.

– den Moritzplatz – zum Oranienplatz führt, wo in der Zeit ab ca.10.30 Uhr eine Abschlusskundgebung stattfindet,” Pressemitteilung vom 03.02.2023 beim ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Siehe speziell für die Kliniken unser Dossier: Die Berliner Bündnis Gesundheit statt Profite und die Krankenhausbewegung

Schlichtung ist kein Hebel, sondern ein Knebel! Muster-Antrag zur Aufkündigung der Schlichtungsvereinbarung im öffentlichen Dienst „ Die Frage der Schlichtung und der Umgang damit wird gerade zu Beginn der wichtigen Tarifrunde im öffentlichen Dienst in vielen Bereichen der Gewerkschaft ver.di diskutiert.

Hierzu existiert eine Schlichtungsvereinbarung zwischen ver.di und dem VKA. Einige Kolleg*innen haben nun bereits Anträge eingebracht, diese Vereinbarung zu kündigen. Die Streikdelegiertenversammlung von über 300 Teilnehmenden in Berlin hat am 27. Januar beschlossen, sie schnellstmöglich aufzukündigen und die Berliner Mitglieder der Bundestarifkommission des öffentlichen Diensts damit beauftragt, die Diskussion darüber zu eröffnen.

Auch wenn die Beschlüsse keine unmittelbare Verbindlichkeit für die Bundestarifkommission haben, schlagen wir einen Musterantrag vor, der fordert, die Schlichtungsvereinbarung fristgerecht zu kündigen. Je mehr Beschlüsse dieser Art, umso mehr wird deutlich, dass Kolleg*innen dies nicht wollen und wird Druck gegen die Vereinbarung und das Schlichtungsverfahren aufgebaut. (Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften) mit dem Muster-Antrag zur Aufkündigung der Schlichtungsvereinbarung im öffentlichen Dienst und umfangreicher Begründung :

„ Aufgrund der negativen Erfahrungen mit der Schlichtung hatte bereits der ÖTV-Kongress im Oktober 2000 den geschäftsführenden Hauptvorstand (gHV) der ÖTV in einem einstimmigen Beschluss aufgefordert, die Schlichtungsvereinbarungen zu kündigen. Der Kongress hatte den Bundesvorstand nicht beauftragt, ein neues Schlichtungsabkommen zu schließen. Entgegen dieser Beschlusslage hat die ver.di-Bundestarifkommission im öffentlichen Dienst direkt vor der Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2002 ein neues Schlichtungsabkommen vereinbart. Und wieder wurde durch die Schlichtung das Ergebnis weit unter die ohnehin schon bescheidene Forderung nach unten korrigiert und zusätzlich eine Laufzeit von 27 Monaten und Kompensationen vereinbart.2011 wurde dann die aktuelle Schlichtungsvereinbarung abgeschlossen. () Die Erfahrung hat gezeigt: sobald ein Schlichterspruch verkündet wird, ist dieser immer ein Kompromiss zulasten der Kolleg*innen, und gleichzeitig wächst der öffentliche Druck zur Annahme dieses Schlichterspruchs enorm. Die Aufnahme des zurecht aufgeworfenen Erzwingungsstreiks nach der Schlichtung wird somit enorm erschwert. () Um sich nicht selbst in eine solche Sackgasse zu manövrieren und den Kolleg*innen alle Freiheit zu lassen, von der Kampfkraft ihrer Gewerkschaft Gebrauch zu machen, sollte die Vereinbarung schnellstmöglich und ersatzlos aufgekündigt werden. Letztendlich reicht für die Annahme eines Schlichtungsergebnisses eine Zustimmung von 25 Prozent, was in der jetzigen Situation, in der viele Kolleg*innen streikbereit sind, ein verheerendes Signal setzen und zu vielen Austritten derjenigen führen würde, die in den Erzwingungsstreik treten wollen ”

Auch der Beamtenbund dbb steigert die Mobilisierung und droht mit „Lockdown für den Öffentlichen Dienst” „ Wegen des Personalmangels und der Arbeitsverdichtung war der Frust im Öffentlichen Dienst schon lange groß. Doch der Frust der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist noch einmal deutlich angestiegen.

Die Stimmung in vielen Dienststellen und Betrieben ist alles andere als gut. Beschäftigte sind deswegen so frustriert, weil sie erkennen mussten, dass ihr Dienstherr, also letztlich die Politikerinnen und Politiker, ihre Arbeit nicht schätzen. Die Beschäftigten sind zunehmend nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zu erledigen, weil es zu wenig Personal gibt.

() Uns droht ein Staatsversagen. Denn der Öffentliche Dienst kann die Vorgaben der Politik angesichts des Personalmangels und der unzureichenden Digitalisierung nicht erfüllen. Die Politik erkennt das an, ob Bundeskanzler Olaf Scholz oder Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

  1. Doch der Erkenntnis folgen keine Taten.
  2. Denn am Ende sagt das Finanzministerium, notwendige Verbesserungen für den Öffentlichen Dienst würden zu viel Geld kosten.
  3. Doch Geld ist da: In den vergangenen Jahren hat Deutschland über 600 Milliarden Euro als Reaktion auf all die Krisen auf den Tisch gelegt.
  4. Die Arbeitgeber haben ausgerechnet, dass unsere Lohnforderung von 10,5 Prozent den Staat für rund 2,5 Millionen Beschäftigte 16 Milliarden kosten würde.

Doch es sei kein Geld für eine solche Lohnerhöhung da. Das ist unverständlich und erhöht nur den Frust in den Dienststellen. () Ich rechne also mit einer besonders harten Auseinandersetzung und schließe nach Warnstreiks, die schon angelaufen sind, Flächen-Streiks nicht aus.

Wir fangen langsam an und steigern uns dann. Die Arbeitgeber sollen wissen: Das ist kein Spaß, eben nicht das übliche Ritual. Wir machen Ernst, weil wir etwas gegen den Frust in den Dienststellen unternehmen müssen. Ich habe den Eindruck, dass die öffentlichen Arbeitgeber den Druck der Straße brauchen, um die Politik zu bewegen, tiefer in die Tasche zu greifen.

() Ein solcher harter Arbeitskampf droht, wenn die Arbeitgeber nach drei Verhandlungsrunden kein Angebot vorlegen. Dann reichen Nadelstiche, also Warnstreiks, nicht mehr aus. Dann droht ein Arbeitskampf, also ein Lockdown für den Öffentlichen Dienst.Dann bleiben Straßenbahnen stehen, Kitas zu und der Müll bleibt liegen. („Beamtenbund-Chef: „Dann droht ein Lockdown für den Öffentlichen Dienst”), siehe zu dbb auch:

    Warnstreik und Demo bei der Bundesagentur für Arbeit „ Im Konflikt um eine bessere Bezahlung haben die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor der Zentrale der Behörde in Nürnberg protestiert. Mit der Demonstration und einem ganztägigen Warnstreik am 31. Januar 2023 haben über 700 Beschäftigte ihrem Ärger über den Start der Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum Ausdruck gebracht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Präsidentin der kommunalen Arbeitgeber Karin Welge hatten dabei kein Angebot vorgelegt. Für den Haustarifvertrag der BA ist der TVöD richtungsweisend, die Ergebnisse werden auch auf die dortigen Beschäftigten übertragen ” dbb-Mitteilung vom 31. Januar 2023 Schwierige Tarifverhandlungen – Beschäftigte starten Proteste „ Die Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ist mit dem Beginn der Tarifverhandlungen am 24. Januar 2023 in Potsdam in die heiße Phase gestartet. Weil die Arbeitgebenden kein Angebot vorlegten, gibt es erste Proteste.

    • Nach dem ernüchternden Start der Verhandlungen ohne konkretes Angebot der Arbeitgebenden verurteilte der dbb Bundesvorsitzende die Blockade von Bund und Kommunen und kündigt Proteste an.
    • Bund und Kommunen bringen das Kunststück fertig, gegen Tarifrituale zu wettern, die sie selbst immer wieder erzwingen.

    Wir brauchen ein verhandlungsfähiges Angebot und nicht diese Rituale der Respektlosigkeit”, sagte Silberbach. „Die Kolleginnen und Kollegen verlangen zu recht, dass ihre Reallohnverluste ausgeglichen werden. Es kann nicht sein, dass die, die uns so sicher durch die Mehrfachkrisen der letzten Jahre geführt haben, jetzt auch noch Zeche dafür zahlen sollen.

    Das erzeugt Frust und der wird sich auf Straßen und in Betrieben zeigen”, kündigte der dbb Chef an. Und so demonstrierten Bundespolizisten bereits am 25. Januar 2023 spontan vor dem Bundesinnenministerium und fordern Wertschätzung „in barer Münze”. () In den kommenden Tagen und Wochen wird es überall im Land und über alle betroffenen Berufe im öffentlichen Dienst hinweg Protestaktionen und Warnstreiks geben, um den Druck auf die Arbeitgeber von Bund und Kommunen zu erhöhen ” dbb-Mitteilung vom 26.

    Januar 2023 – siehe die dbb-Seite zur Tarifrunde

Streiks noch vor der Berlin-Wahl: Tausende Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes ziehen in den Arbeitskampf. Am 9. Februar wird in Krankenhäusern und bei der Stadtreinigung gestreikt „ Der erste Warnstreiktermin für die Berliner Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes steht fest: Am 9.

Februar, nur drei Tage vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, werden Tausende Arbeiter:innen zum Beispiel aus den landeseigenen Kliniken Charité und Vivantes, der Berliner Stadtreinigung und den Berliner Wasserbetrieben ihre Arbeit niederlegen. Das kündigte dies Dana Lützkendorf, langjährige Pflegerin und hauptamtliche Verdi-Aktivistin, auf einer Streikversammlung der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes am Freitag an – unter tosendem Applaus.

An dem Tag wird es Streikposten an allen Krankenhäusern, BSR-Standorten und weiteren Betrieben geben. Um 8.30 Uhr findet eine Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus unter dem Motto „Wir zahlen nicht für eure Krise!” statt. Anschließend wird ab 9.30 Uhr eine Demonstration unter dem Motto „Wir sind Berlin! Inflationsausgleich jetzt!” vom Abgeordnetenhaus zum Rio-Reiser-Platz in Kreuzberg ziehen.

() Zu den Berliner Wahlen hat Verdi die „Aktion Lohnrettung” ins Leben gerufen, mit der die Gewerkschaft einen sofortigen Inflationsausgleich auch für die Beschäftigten der Tochtergesellschaften von Charité und Vivantes fordert. Dort sind die Löhne zwar seit dem erfolgreichen Krankenhausstreik im vergangenen Jahr an den TVöD gekoppelt – erhöhen sich aber aufgrund einer besonderen Vertragsklausel erst mit einem Jahr Verzögerung.

Verdi will für diese Beschäftigten deshalb einen sofortigen Inflationsausgleich erkämpfen. Zudem fordert die Gewerkschaft die Rückführung der Töchter in die Mutterkonzerne und, dass in den Töchtern der Landesmindestlohn von 13 Euro eingehalten wird,” Artikel von Timm Kühn vom 27.1.2023 in der taz online ,

    siehe dazu: https://lohnrettung.jetzt Kämpferische TVÖD-Streikversammlung in Berlin mit hunderten Delegierten. Kampfplan bis hin zu Erzwingungsstreiks „Am Freitag begann für tausende Beschäftigte des öffentlichen Dienstes die erste offene Streikversammlung in der laufenden TVöD-Runde im Ostberliner „Neues Deutschland”-Haus.

    Schon am frühen Morgen standen Beschäftigte der Berliner Stadtreinigung, Krankenhäuser, Wasserwerke an den Eingängen, ebenso wie Beschäftigte der Post, die sich ebenfalls in einer Tarifauseinandersetzung befinden. Die Forderungen der TVÖD-Beschäftigten: 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens 500 Euro, bei Auszubildenden 200 Euro.

    Während am Morgen die 300 Delegierten des Berliner TVÖD diskutieren, wie sie den Streik führen können, wurden am Nachmittag Kandidat:innen zur Abgeordnetenhauswahl eingeladen, um sie als künftige Chefs des öffentlichen Dienstes in Berlin zu fragen, wie sie sich zu den Forderungen der Beschäftigten positionieren.

    1. Besonders kämpferisch zeigten sich hier die jungen Arbeiter:innen der Wasserwerke, welche die Lohnunterschiede zwischen Ausgelernten und Auszubildenden anprangerten.
    2. Wir haben als Azubis dieselben Rechnungen zu zahlen wie alle anderen”, erklärte der Auszubildende der Berliner Wasserbetriebe Halis in einem Redebeitrag.

    „Mit dem einzigen Unterschied, dass bei den Ausgelernten vier Ziffern vor dem Komma stehen. Bei uns nicht,” Tarifrunden für den Öffentlichen Dienst sind meist sehr routiniert und die Beschäftigten haben nur wenig mitzureden im Arbeitskampf, der über zwei Millionen Menschen in Deutschland betrifft.

    1. Die Streikversammlung der Delegierten am Freitag hingegen war ein Novum.
    2. Ähnlich wie bei den Streiks der Berliner Krankenhausbewegung diskutierten Vertreter:innen verschiedenster Stationen und Bereiche der unterschiedlichen Unternehmen gemeinsam, wie sie den TVöD-Streik führen wollen und darüber hinaus eine Rückführung der ausgegliederten Tochterunternehmen an kommunalen Krankenhäusern durchsetzen können.

    Während Entscheidungen in deutschen Gewerkschaften meist alleine von Bundesvorständen oder Tarifkommissionen getroffen werden, stimmten die Berliner Delegierten am Freitag über verschiedene Fragen des Streikes ab. So wurde beispielsweise eine Resolution beschlossen, die sich für eine Zusammenführung der Streiks von TVöD mit denen der Post und der Lehrer:innen einsetzt.

    Das wirklich Besondere an den Abstimmungen: Sie waren nicht nur Stimmungsbilder der Basis, sondern imperativ. Das heißt, die Beschlüsse sind für die Vertreter:innen in der Bundestarifkommission und der Arbeitskampfleitung bindend. Damit der Streik ungebremst Fahrt aufnehmen kann, stellten die Delegierten Yunus und Annika, Beschäftigte der Berliner Krankenhäuser, aktiv in Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften (VKG) und Mitglieder von Klasse Gegen Klasse, einen Antrag zur Debatte, der sich gegen die derzeitige Schlichtungsvereinbarung mit den Arbeitgeber:innen richtet.

    Die Vereinbarung sieht vor, dass die Vertretenden der Arbeitgeber jederzeit eine Schlichtung erzwingen können. Eine “unabhängig:e” Politiker:in würde dann als Schiedsrichter:in den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes einen Tarifvertrag vorschlagen.

    Während der Schlichtung sind Streiks verboten. Die Schlichtungsvereinbarung gibt das stärkste Druckmittel, nämlich die Arbeitsniederlegung, aus der Hand und unterbindet zudem jegliche Aktionen, die „zu einem Scheitern” der Schlichtung führen könnten. Also möglicherweise auch Aktivitäten außerhalb des Streiks.

    Der Antrag wurde mit großer Mehrheit seitens der teilnehmenden Gewerkschafter:innen angenommen und debattiert, wie die aktuellen Warnstreiks nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen zu einem wirklichen Erzwingungsstreik ausgeweitet werden können.

    • Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite würde laut Aussage von Beschäftigten offen über eine “Nullrunde” nachdenken.
    • Und das, obwohl durch die Inflation die Konten der Beschäftigten sich immer mehr leeren, während sie dem Staat und den Großkonzernen satte Extraeinnahmen in die Kasse spült.
    • Aber diese stecken Bundesregierung und CDU lieber in Hunderte Milliarden für Krieg und Rüstung, anstatt in Löhne, von denen wir auch in der Krise überleben können.” Beitrag der Redaktion von Klasse gegen Klasse vom 28.

    Januar 2023

Verhandlungsstart in Potsdam: Warme Worte reichen nicht – zweite Runde der Tarifverhandlungen am 22.u.23. Februar „ Die Botschaft der zahlreich angereisten ver.di-Kolleg*innen zum Verhandlungsauftakt war klar: „10,5 Prozent. Mindestens 500 Euro”. Heute sind in Potsdam die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gestartet.

  1. Ein positives Signal gab es von den Arbeitgebern nicht.
  2. Das fordern wir jetzt ein: Die Kolleg*innen lassen sich nicht mit warmen Worten und dem Verweis auf die Kassenlage abspeisen! Die erste Runde in den Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist am 24.

Januar 2023 ohne Ergebnis vertagt worden. „Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben. Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge.

  1. Das wird nicht reichen”, stellte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam klar.
  2. Die Verhandlungen hätten in einer sachlichen Atmosphäre stattgefunden.
  3. Allerdings lassen sich die Probleme der Kolleg*innen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen nicht mit freundlichen Worten und ständigen Verweisen auf die Kassenlage heilen.

„Ob Pandemie oder die Folgen des Krieges in der Ukraine – der öffentliche Dienst ist gefordert wie nie: Die Belegschaften werden sich in dieser Tarifrunde nicht mit warmen Worten abspeisen lassen”, kündigte Werneke. Mehr als 335.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes unterstützen schon jetzt die ver.di-Forderung: „Die Arbeitgeber sind gut beraten, diese Botschaft ernst zu nehmen”, sagte Werneke. mit Fotos, ähnlich die GEW:

    Auftakt der Tarifrunde TVöD 2023: „Arbeitgeber legen kein Angebot vor – sondern halten an Ritualen fest” GEW-Mitteilung vom 24.1.23 Unter #ZusammenGehtMehr gibt es aktuelle meldungen und Berichte, aber auch kritische Debatten

Öffentlicher Dienst: Beschäftigte verdienen sattes Lohnplus „Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst steht bevor. Die Beschäftigten hielten in der Corona-Pandemie den Laden am Laufen, nun erleiden sie starke Einkommensverluste. Ein sattes Lohnplus ist deshalb mehr als angebracht.

  1. Dieses würde auch helfen, Fachkräfte zu binden und zu gewinnen () Der Startschuss für das tarifpolitische Jahr 2023 ist gefallen.
  2. Nachdem im vergangenen Herbst im Chemiesektor und in der Metall- und Elektroindustrie Lohnabschlüsse erzielt wurden, die zusammen mit den politischen Entlastungspaketen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Einkommen in der gegenwärtigen Krise leisten, kam es bei der Deutschen Post AG zu einer ersten Tuchfühlung.

Und demnächst wird auch die Verhandlungsphase der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Gemeinden beginnen. Es geht um die Entgelte von rund 2,5 Mio. Beschäftigten. () Hinter dem Personal im ÖPNV, der Abfallwirtschaft, im Erziehungs- und Pflegebereich, in den Verwaltungen und in vielen anderen Berufsfeldern liegen anstrengende Zeiten.

Als die Corona-Pandemie tobte, hielten sie mit ihrer engagierten Arbeit das öffentliche Gemeinwesen trotz aller (auch personellen) Widrigkeiten am Laufen. Nun sehen sie sich seit Monaten durch rasant steigende Lebenshaltungskosten mit herben finanziellen Einbußen ausgesetzt. Die Forderung nach einem satten Lohnplus ist daher mehr als berechtigt! () Fakt ist: In der Europäischen Union (EU) gibt kaum ein Land weniger Geld für das Personal des öffentlichen Dienstes aus als die Bundesrepublik.

Hierzulande sind es nur 8,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), während sowohl im EU-Durchschnitt als auch in vergleichbaren Ländern wesentlich mehr ausgegeben wird (). Um sie zu entlasten und ihre gute Arbeit zu honorieren, verdienen die Beschäftigten jetzt höhere Löhne.

Angesichts des Beschäftigungsvolumens wäre dies auch ein kräftiger Impuls für die Binnenwirtschaft. () Von den Arbeitgebern darf dabei auch nicht verges-sen werden, dass der öffentliche Dienst im knallharten Wettbewerb um Fachkräfte steht. In den letzten zwanzig Jahren ist die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen etwas hinter der Gesamtwirtschaft zurückgeblieben.

Gleichzeitig hat sich die Arbeit in vielen Bereichen enorm verdichtet. Wer händeringend nach qualifiziertem Personal sucht und Altersabgänge ausgleichen will, muss deshalb dringend für eine attraktive Bezahlung sorgen, weil sich Nachwuchskräfte ansonsten für Angebote in anderen Branchen entscheiden würden.

() In den Tarifverhandlungen sollten der Bund und die Kommunen also ein klares Signal der Wertschätzung an ihre Beschäftigten senden und ein ordentliches Angebot auf den Tisch legen. Eine dauerhaft bessere Bezahlung ist die logische Ergänzung zu den politischen Entlastungsmaßnahmen. Davon kann der öffentliche Dienst nicht ausgenommen werden.

Knausrigkeit gegenüber den eigenen Leuten ist keine Tugend!” DGB-#schlaglicht 01/2023 aus Niedersachsen vom 12. Januar 2023 Tarifrunde Bund & Gemeinden – TVÖD: 10,5%, mindestens 500 € durchsetzen bei 12 Monaten Laufzeit! „ Wenn wir unsere Forderungen – 10,5%, mindestens 500 Euro monatlich mehr für alle Vollzeit-beschäftigten – durchsetzen, würde der Lohnverlust für 2023 verhindert.

  1. Wenn es allerdings so läuft wie in der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie, wäre auch bei Kommunen und Bund der Reallohnverlust bis Ende 2024 festgeschrieben, denn bei Metall wurden mehrere Fallen eingebaut und der Abschluss ist keineswegs so gut wie in den Medien dargestellt.
  2. Falle Nr.1: Die Laufzeit.

Die Rechnung ist eigentlich einfach, aber in den Medien und seitens der Gewerkschaftsvorstände werden die Gesetze der Mathematik zeitweise durch phantastische Märchen ersetzt. Bei einem Abschluss mit zwei Jahren Laufzeit und einer Erhöhung von zweimal 5% gibt es mitnichten eine Entgelterhöhung von 10%, denn diese muss pro Jahr berechnet werden.

Falle Nr.2: Die Einmalzahlung. Die bis zu 3000 Euro Einmalzahlung steuer- und abgabenfrei erscheinen vielen Kolleg*innen als der berühmte Spatz in der Hand. Es klingt echt, man hat es schon mal auf dem Konto, dringend benötigt für Nach- und Vorauszahlungen der Energie- und Nebenkosten. Doch die Einmalzahlung verpufft.

() Die Einmalzahlung zählt auch nicht bei der Berechnung von Krankengeld, Jahressonderzahlung, Arbeitslosengeld und Rente. Die Unternehmen sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Im öffentlichen Dienst ist etwas ähnliches schon 2020 mit der „Corona-Prämie” passiert.

() Falle Nr.3: Die alte Leier von den knappen Kassen () Erfolg durch konsequenten Arbeitskampf möglich Es geht auch anders, wir können gewinnen: Klare Kante, nicht von den 12 Monaten Laufzeit abrücken. Mobilisierung der Belegschaften für die Verteidigung des Lohnniveaus. Flächendeckende Warnstreiks zu den Verhandlungsrunden.

Lernen von den erfolgreichen Kämpfen an den Kliniken in Berlin (Charité und Vivantes) und Nordrhein-Westfalen (Unikliniken): Streikversammlungen mit Beschlüssen, die für die Tarifkommission bindend sind und volle Einbeziehung der Basis z.B. durch den Aufbau von Streikkomitees der Kolleg*innen, die alle wichtigen Entscheidungen in den Tarifverhandlungen diskutieren, um Erzwingungsstreiks vorzubereiten.

  • Solidarität Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst stehen nicht allein in einer Tarifauseinandersetzung.
  • Auch die Beschäftigten bei der Post und der Bahn gehen mit ihren Forderungen in die Verhandlungen.
  • Was liegt mehr auf der Hand, als diese Bereiche, die alle mit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu tun haben, miteinander zu koordinieren? ” Stellungnahme vom 12.

Januar 2023 von und bei der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften , dort auch als Flyer Öffentlicher Dienst: ver.di vor einer schweren Tarifrunde „ Die bisherigen wichtigen Tarifrunde in der Chemie- und Metallindustrie haben mit Abschlüssen geendet, die keine befriedigende Antwort auf die momentanen Teuerungsraten geben.

  1. Prozentabschlüsse weit unterhalb der Inflationsrate und mit zu langen Laufzeiten.
  2. Hinzu kommen zwar Steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen über insgesamt 3000 €.
  3. Diese, von der Bundesregierung bewusst geschaffenen Zahlungen, dienten dazu, die Tarifrunden ruhig über Bühne zu bringen.
  4. Dies ist Ihnen mit Unterstützung der Vorstände von IG BCE und IG Metall auch gelungen.

Im Gegensatz zu den Industriegewerkschaften scheint ver.di zu versuchen einen anderen Weg einzuschlagen. Allein ihre Forderungen sprechen schon eine andere Sprache. Zu der Anfang 2023 anstehenden Tarifrunden im öffentlichen Dienst wurde ein umfangreiches Forderungspaket beschlossen das zumindest den Anspruch hat die Lohnverluste durch die Preisentwicklung auszugleichen. – wir danken! Forderungen beschlossen: 10,5 % mehr Geld für alle (mind.500 €), 200 € mehr für Auszubildende, Studierende & Praktikant:innen bei 12 Monate Laufzeit „ Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Das hat die Bundestarifkommission der Gewerkschaft am Dienstag (11. Oktober 2022) in Berlin beschlossen. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.

„Die Inflationsentwicklung, Lebensmittel- und insbesondere Energiepreise reißen tiefe Löcher in die Haushaltskassen der Beschäftigten. Viele von ihnen wissen nicht, wie sie sich und ihre Familien über Wasser halten können, einige können ihre Mieten oder Heizkosten nicht mehr zahlen”, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten mit mittleren und eher niedrigen Einkommen, steht für uns im Zentrum der Tarifrunde.” Sie würden durch die jetzige Inflation umso mehr getroffen werden, weil der Tarifabschluss 2020 pandemiebedingt zu Reallohnverlusten geführt hätte.

Dazu komme außerdem, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zahlreiche zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen, beispielsweise in Verbindung mit Geflüchteten oder pandemiebedingte Aufgaben. Das führe in Kombination mit der ohnehin angespannten Personalsituation zu massiven Arbeitsbelastungen.

Zu wenig Neueinstellungen würden die Situation zusätzlich verschärfen. Es gebe nicht nur einen Mangel an Arbeitskräften in einzelnen Bereichen, sondern im öffentlichen Dienst würde es bis 2030 einen Personalbedarf von rund einer Million Beschäftigten geben. Im Wettbewerb mit privaten Unternehmen sei der öffentliche Dienst bei der Arbeitskräftegewinnung aufgrund der Bezahlung und der Arbeitsbedingungen jedoch häufig nicht attraktiv genug.

Es müsse alles getan werden, um den öffentlichen Dienst wieder attraktiver zu machen, dazu gehörten vor allem auch höhere Entgelte ” ver.di-Pressemitteilung vom 11.10.2022 Termine der bereits vereinbarten Verhandlungsrunden:

1. Runde: 24. Januar 2023 (Potsdam) 2. Runde: 22. und 23. Februar 2023 (Potsdam) 3. Runde: 27. und 28. März 2023 (Potsdam)

Berliner Krankenhausbewegung will 19 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von 12 Monaten – Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di auch

    Tarifrunde öffentlicher Dienst: Mindestens 500 Euro monatlich bzw.15% Tabellenerhöhung! 12 Monate Laufzeit! Automatische Anpassung der Löhne an die Inflation! Für einen heißen Herbst! „ Die Forderungsdiskussion für die Tarifrunde Bund und Kommunen läuft. Viele Kolleg*innen sind in ihren Betrieben und Dienststellen bereits befragt worden. Viele Kolleg*innen haben schon richtig gesagt, dass eine hohe zweistellige Prozentforderung nötig ist. In einigen Bereichen wurde bereits eine Forderung nach 15% und mehr oder auch nach monatlichen Festgeldbeträgen von 500 Euro aufgestellt. Einige haben sogar gesagt, dass dies noch zu wenig ist. Wir teilen diese Meinung und schlagen vor, dass die Bundestarifkommission eine solche Forderung – mindestens im Bereich eines monatlichen Festgelds von 500 Euro und 15 Prozent mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten beschließen sollte. () Angesichts der existenziellen Nöte wird für viele Kolleg*innen am wichtigsten sein, eine solche Lohnforderung durchzusetzen. Allerdings ist die ebenso drängende Frage von Arbeitsbelastung in vielen Bereichen nicht verschwunden. In den Krankenhäusern und Kitas ist der Druck für die Kolleg*innen nun schon seit Jahren so enorm, dass viele entweder einen Berufswechsel vornehmen und andere ihre Stunden reduzieren und lieber auf Geld verzichten. Das wird angesichts der jetzigen Preisentwicklung wiederum für viele gar nicht mehr möglich sein. Daher muss die Frage der Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich weiter auf die Tagesordnung der Gewerkschaften gesetzt werden. Zusätzlich muss der Kampf für bessere Arbeitsbedingungen mit der gesellschaftspolitischen Forderung nach mehr Ausbildung, garantierter Übernahme und Einstellungen nach Tariflöhnen in den Kommunen und im Bund verbunden werden. Mehr Personal ist dringend nötig in den Krankenhäusern, den Kitas, den Schulen, den Bezirksämtern (hier wird es auch mindestens eine Verdreifachung bei den Wohngeldanträgen geben), in der Sozialarbeit, bei den Feuerwehren und vielen anderen. Es ist dringend nötig, hier nach Bedarf auszubilden und Stellen zu schaffen. () Profitorientierung und Konkurrenzwesen haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Es ist abzulehnen, dass zum Beispiel in Krankenhäusern viele Bereiche wie Reinigung, Patiententransporte, Essensvergabe und vieles mehr an private Dienstleistungsfirmen outgesourced wurde. Das bedeutet, dass in diesen Bereichen Kosten beim Personal eingespart werden, um Profite zu machen. Dadurch leidet zum einen die Qualität, weil die Kolleg*innen massiv unter Zeitdruck gesetzt werden. Zum anderen werden Kolleg*innen zu Hungerlöhnen abgespeist. Damit muss Schluss sein und die Gewerkschaften sollten die Tarifrunde nutzen, um die politische Forderung nach Insourcing und Rekommunalisierung laut und vernehmbar in die Öffentlichkeit zu transportieren. () Urabstimmung und Vollstreik vorbereiten Es ist klar, dass uns nichts geschenkt werden wird. Wenn wir auch nur einen geringen Abfall des Lebensstandards verhindern wollen, müssen wir kämpfen. Mit ein paar Warnstreiks wird es nicht getan sein. Die Ver.di-Führung muss jetzt schon klar sagen, dass die Gewerkschaft bereit ist, für die Durchsetzung der Forderungen der Beschäftigten auch eine Urabstimmung für Vollstreik durchzuführen! Entsprechende Anträge und Beschlüsse sollten in den Betrieben und Gremien gefällt werden, um Druck von unten aufzubauen ” Beitrag vom Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di veröffentlicht am 27. September 2022 bei der VKG , dort auch als Flyer Berliner Krankenhausbewegung will 19 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von 12 Monaten „ Die kommenden Verhandlungen um den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst stehen im Zeichen der grassierenden Inflation. Die Berliner Krankenhausbewegung hat auf diese außergewöhnliche Situation eine passende Antwort gefunden.

    1. Nachdem der Zusammenschluss aus Beschäftigten der Charité, des Jüdischen Krankenhauses, von Vivantes sowie von Vivantes-Tochterunternehmen in den letzten Wochen über 2.600 Kolleg:innen befragt hat, wurden die Ergebnisse der Erhebung am vergangenen Montag diskutiert.
    2. Für den Forderungskatalog empfiehlt die Berliner Krankenhausbewegung eine Lohnerhöhung von 19 Prozent, wobei es mindestens 500 Euro mehr geben soll.

    Außerdem fordern sie eine bezahlte Pause für alle Beschäftigten im Krankenhaus. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Sollte sie länger ausfallen, soll eine gleitende Lohnskala bei steigender Inflation gelten, die Löhne sollen in diesem Fall also automatisch mit den Preisen steigen.

    Bevor am 11. Oktober die Bundestarifkommission von ver.di die finalen Forderungen für die Tarifverhandlungen Anfang 2023 beschließen wird, finden in den nächsten Tagen weitere Treffen zur Vorschlagsfindung in ganz Deutschland statt. Die Berliner Krankenhausbewegung ruft des Weiteren für den 21. Oktober zu einer Auftaktkonferenz zur sogenannten Mehrheitspetition auf.

    Damit können Kolleg:innen ihre Unterstützung für die Forderungen und ihre Streikbereitschaft bekunden. Bereits im letzten Jahr konnten mit dieser Initiative über 8.000 Unterschriften gesammelt werden, was eine Mehrheit der in Berlin durch den Tarifvertrag Entlastung betroffenen Beschäftigten ausmachte” Beitrag von René Amado Lehmann vom 27.

Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 – Beschäftigtenbefragung „ Jetzt mitmachen bei der Beschäftigtenbefragung. Am 11. Oktober 2022 kommen die Kolleginnen und Kollegen der ver.di-Bundestarifkommission öffentlicher Dienst zusammen und beschließen die konkreten Forderungen für die Tarifrunde öffentlicher Dienst 2023. TVöD 2023: 15 Prozent mehr Lohn fordern – gegen hohe Energiepreise demonstrieren! „ 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) bereiten sich für ihre Tarifrunde vor. Es ist notwendig, dass wir den Kampf für höhere Löhne, mit dem Kampf gegen hohe Energiepreise verbinden.

Organisieren wir den gewerkschaftlichen Protest gegen Gasumlage und Co.! Lasst uns das Inflationsmonster stoppen! Ein Kommentar aus der Pflege. () Durch die konzentrierte Aktion, die von Olaf Scholz (SPD) und Ampelregierung angestoßen wurde, haben sie vor, Druck auf die Gewerkschaftsvorsitzenden und – Vorständen zu machen, damit diese sich in Tarifverhandlungen zurückhaltend verhalten.

Diese Bestrebungen müssen wir eine Absage erteilen und den Druck aus der Gewerkschaftsbasis erhöhen. Seit dem 13. Juni und noch bis zum 23. September werden ver.di Mitglieder in einer Online-Befragung dazu aufgefordert, ihre Forderungen und Meinungen für TVöD-Runde kundzutun.

  • Ansonsten werden bis Ende September in etlichen Betrieben Versammlungen der Kolleg:innen abgehalten, um über die Forderungen zu diskutieren.
  • Nach der Befragung soll die ver.di Bundestarifkommission am 11.
  • Oktober sich treffen und die konkreten Forderungen endgültig beschließen.
  • Es ist klar, dass jeglicher Abschluss unter 9 Prozent mit einer Laufzeit von 12 Monaten für die Beschäftigten einen Reallohnverlust bedeutet.

Daher ist es eine falsche Taktik, wie zuletzt die des IG-Metall-Vorstands, mit einer Forderung von 8 bis 9 Prozent in die Tarifrunde hineinzugehen. Es ist klar, dass man nach den ganzen Verhandlungsrunden einen Abschluss darunter machen wird, wenn man mit dem Inflationsniveau in die Runde geht.

Es braucht eine höhere Forderung als Inflationsniveau, damit man am Ende als Abschluss min. beim Inflationsniveau landet. Dazu kommt noch, dass die realen Preissteigerungen für die Beschäftigten viel höher sind, als die offizielle Inflation, da Preis der Mieten, Lebensmittel und Energie besonders ansteigen.

Ein realistischer Vorschlag kann lauten: mindestens 15 Prozent Lohnerhöhung und als überdurchschnittliche Festbeträge für die unteren Lohngruppen. Laufzeit von 12 Monaten: Auch die Laufzeit des Tarifvertrags ist von Bedeutung. Durch den Krieg und Wirtschaftskrise können wir nicht sicher sein, dass das Inflationsniveau stabil bleibt.

Damit wir auf Lohnsteigerungen reagieren können, sollte die Laufzeit nicht länger als 12 Monate betragen. Ein anderes Argument für eine Laufzeit von 12 Monaten ist, dass man dadurch ab 2024 gemeinsam mit Kolleg:innen der Länder (TV-L) streiken kann. Damit können wir endlich die Spaltung zwischen den Streiks in Bund und Länder überwinden und in Zukunft viel mehr Kampfkraft haben.

Ein letzter wichtiger Punkt ist, dass es im Tarifvertrag eine Klausel über die automatische Anpassung der Löhne an die Inflation eingebaut werden könnte. Diese Klausel würde es uns ermöglichen, die Löhne automatisch an der aktuellen Inflation anzupassen, falls das Inflationsniveau den Tarifabschluss übersteigt.

So kann ein Reallohnverlust ausgeschlossen werden! () Es ist notwendig, dass wir als Gewerkschaften nicht nur lautstark für Inflationsausgleich bei den Tarifrunden auf die Straße gehen und streiken, sondern uns aktiv gegen Maßnahmen wie die Gasumlage wehren. Der Kampf gegen die hohen Energiekosten muss mit dem Kampf für höhere Löhne verbunden werden.

Wie wäre es, wenn wir als ver.di gemeinsam mit weiteren Bündnissen und sozialen Organisationen am ersten Streiktag in der TVRöD 2023 eine große Demonstration gegen die hohen Energiepreisen organisieren würde?,” Beitrag von Yunus Aktas vom 16. Aug 2022 bei klassegegenklasse mit einer Reihe von Forderungen und weiteren Vorschlägen

Welche Stufe bin ich?

Wie lange verweilt man in einer Stufe? Die TVöD Stufenlaufzeit –

Stufenzugehörigkeit Verweildauer
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahre in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahre in Stufe 5

Tabellenlegende | Die Tabelle erläutert, wie lange bleibt man in einer TVöD Stufe

Werden die Löhne 2023 steigen?

Personal- und Lohnentwicklungen im Jahr 2023 und Feedbackkultur in Unternehmen (4. Quartal 2022) In dem durch die Umfrage abgedeckten Beschäftigtenkreis werden die Löhne im Jahr 2023 überwiegend steigen.81% der Befragten gehen davon aus, dass insgesamt die Löhne um durchschnittlich 5,5% steigen werden.19% erwarten gleichbleibende Löhne, sinkende Löhne erwartet kaum ein Unternehmen.

Im Handel wird der Lohnanstieg mit durchschnittlich 5,9% voraussichtlich am höchsten ausfallen, gefolgt vom Dienstleistungssektor mit 5,6%. Dagegen erwarten Industriebetriebe Lohnsteigerungen um durchschnittlich 5,0%. Während in Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten 70% der Befragten von wachsenden Löhnen ausgehen, sind es in größeren Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden schon neun von zehn bzw.

ab 500 Mitarbeitenden fast jedes Unternehmen. Die durchschnittlich erwarteten Lohnsteigerungen liegen bei kleineren Unternehmen mit 6,3% etwas höher als bei größeren und Großunternehmen (5,4% bzw.4,8%). Einige Beschäftigte dürfen sich auch über die Auszahlung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie freuen: 42% der befragten Unternehmen planen die Auszahlung, bei 44% steht die Entscheidung noch aus.

  1. Lediglich 14% schließen diese Zahlung bereits aus.
  2. Jedes zweite Industrieunternehmen plant die Auszahlung mit einer durchschnittlichen Ausschöpfung zu 79%.
  3. Demgegenüber sind Dienstleistungs- und Handelsunternehmen hinsichtlich der Auszahlung etwas zurückhaltender: 40% bzw.34% der befragten Unternehmen in diesen Wirtschaftsbereichen planen diese.

Hinsichtlich der durchschnittlichen Ausschöpfung liegt diese bei den Dienstleistern um die 70%, im Handel bei rund 55%. Auch bei der Unterscheidung nach Größenklassen ergeben sich Unterschiede bei der geplanten Auszahlungshöhe. Während bei Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten der Median bei 50% Ausschöpfung liegt, ist dieser bei Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten bei 100%.

  • Jedes zweite Großunternehmen, das sich für eine Auszahlung entschieden hat, schöpft die Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe aus.
  • In knapp der Hälfte der Unternehmen soll der Personalbestand den Angaben der befragten Personalverantwortlichen zufolge im ersten Halbjahr 2023 konstant bleiben.
  • Bei den restlichen Antworten überwiegt die Steigerung des Personalbestandes (31%).

Eine starke Aufstockung ihres Personals streben immerhin 5% der Befragten an. Eine Reduktion erwarten 16% der Teilnehmenden, von stärkeren Rückgängen ist hingegen kaum die Rede (2%). Ein Blick auf die Unternehmensgröße zeigt, dass vor allem Großunternehmen ab 500 Mitarbeitenden eine Ausweitung des Personalbestands im ersten Halbjahr 2023 planen.

  1. Durchschnittlich gaben gut 80% der befragten Personalleiter*innen an, dass sie im Jahr 2023 auf der Suche nach Fachkräften sein werden – vor allem der Industrie- (85%) und der Dienstleistungssektor (84%) stachen deutlich hervor.
  2. Im Handel waren es mit 71% etwas weniger Unternehmen.
  3. Allerdings sehen sich die Umfrageteilnehmenden hierbei mit großen Problemen konfrontiert.2020 gingen Unternehmen noch am häufigsten von mittleren Problemen bei der Suche nach neuen Fachkräften aus.

Dies veränderte sich in den Jahren 2021 und 2022 erheblich, denn am häufigsten wurde bzw. wird nun von großen Problemen gesprochen. Auch der Anteil an Firmen, die mit sehr großen Hürden rechnet, ist deutlich angestiegen. Gut die Hälfte der befragten Unternehmen führt jährliche Feedbackgespräche mit den Mitarbeitenden.

Im Handel finden Feedbackgespräche in einem regelmäßigeren Rhythmus statt: Jeweils knapp jedes fünfte Unternehmen führt diese halb- oder sogar vierteljährlich durch und ein gutes Drittel jährlich. Nach Größenklassen betrachtet haben Mitarbeitende vor allem in kleineren Betrieben mit bis zu 49 Mitarbeitenden häufiger die Möglichkeit, sich Feedback einzuholen als in größeren Betrieben.

Neben der Häufigkeit von Feedbackgesprächen spielt auch deren Inhalt eine große Rolle. Dabei befassen sich 85% der befragten Unternehmen in Feedbackgesprächen überwiegend mit der Zufriedenheit und der Motivation. Im Größenklassenvergleich zeigen sich hinsichtlich des Inhalts der Feedbackgespräche deutliche Unterschiede: So sind die Weiterentwicklungsmöglichkeiten in Großunternehmen (ab 500 Mitarbeitenden) fast immer Bestandteil der Gespräche (95%).

Auch Zielvereinbarungen werden in größeren Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden) thematisiert im Gegensatz zu kleineren Betrieben. In Zeiten eines sich stetig verschärfenden Fachkräftemangels wächst die Bedeutung einer zufriedenen. Eine entsprechende Zufriedenheitsabfrage der Mitarbeitenden erfolgt in zwei von drei Betrieben.

Die Informationen aus dem gewonnenen Feedback helfen in nahezu jedem Unternehmen der Verbesserung des Unternehmensklimas. Für zwei von drei Unternehmen dient die Rückmeldung der Optimierung von Prozessen. Etwas weniger wird das erhaltene Feedback hingegen für die Organisationsentwicklung oder Produktivitätssteigerungen verwendet.

Auch die Bewertung der Führungskraft steht nicht im Fokus. Insgesamt zeigt sich, dass die Feedbackkultur pandemiebedingt Rückschläge in den vergangene drei Jahren hinnehmen musste: durch fehlende Nähe und unregelmäßigeren Austausch. Dennoch barg diese Krise auch Chancen, bestehende Strukturen anzupassen.

Viele Betriebe konnten Verbesserungen umsetzen und sehen sich einer positiveren Feedbackkultur gegenüber. Nur wenige Unternehmen berichteten von einer negativen Feedbackkultur in ihren Betrieben. : Personal- und Lohnentwicklungen im Jahr 2023 und Feedbackkultur in Unternehmen (4.

Welche Löhne steigen 2023?

Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky und younion-Vorsitzender Christian Meidlinger haben sich geeinigt: Der Gehaltsabschluss wird in Wien übernommen. Auch aus Oberösterreich gibt es bereits eine Zusage.9,41 % – 7,15 %, mindestens 170 € Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2023 um 7,15 % und mindestens um 170 Euro erhöht.

Wann ist man Stufe 3?

Wie werden die Beschäftigten eingestuft? – Bei der Einstellung werden Beschäftigte nicht nur in eine Entgeltgruppe eingruppiert, sondern auch einer Stufe zugeordnet. Maßgebend für das Einstufen ist die einschlägige Berufserfahrung. In den Entgeltgruppen 2 – 15 gilt (§ 16 Abs.2 TVöD-Bund):

Stufe 1 – keine einschlägige Berufserfahrung Stufe 2 – einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (in der Regel) Stufe 3 – einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren

Bei der Entgeltgruppe 1 erfolgen Einstellungen hingegen zwingend in der Stufe 2 (Eingangsstufe). Das ergibt sich aus § 16 Abs.4 TVöD-Bund. Einschlägige Berufserfahrung meint eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit (Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2 TVöD-Bund).

Wie lange ist man in Stufe 4?

Entwicklungsstufen Der TVöD, TV-L und TV-H sehen in der allgemeinen Entgelttabelle für jede der 15 Entgeltgruppen unterschiedlich lange Stufenlaufzeiten vor, die Beschäftigte für den Aufstieg in den 5 bzw.6 Stufen innerhalb derselben Entgeltgruppe zurücklegen müssen.

Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Als Entwicklungsstufen sind die Stufen 3 und höher der jeweiligen Entgeltgruppe bezeichnet, in die Beschäftigte eingruppiert sind. Die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 5 bzw.6 kann bei erheblich über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung verkürzt bzw. : Entwicklungsstufen

Was bedeutet die Stufe 3?

Die Pflegestufe 3 sah bis 2016 Leistungen für „schwerstpflegebedürftige’ Menschen vor und sollte damit die umfassende Pflege bei sehr schwerwiegenden körperlichen und kognitiven Einschränkungen gewährleisten. Sie war die höchste gesetzlich definierte Pflegestufe und griff auch beim sogenannten „Härtefall’.

Wer bekommt Inflationsausgleich 2023?

Auswirkungen des Inflationsausgleichsgesetzes – Durch das Inflationsausgleichsgesetz ist zu erwarten, dass im Jahr 2023 Arbeitnehmer im Durchschnitt etwa 192 Euro netto mehr in der Tasche haben werden als noch im Jahr 2022. Dabei werden Menschen mit einem niedrigen Einkommen prozentual am stärksten von der Einkommensteuer entlastet.

Wie hoch ist der Inflationsausgleich 2023?

2.500 Euro Inflationsausgleich schon im Januar 2023.

Wie entwickelt sich das Gehalt?

Im Jahr 2022 stiegen die Bruttolöhne in Deutschland gegenüber dem Vorjahr 2021 um 6,3 Prozent. Im gleichen Jahr lagen die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland insgesamt bei rund 1,67 Milliarden Euro.

Ist ein Inflationsausgleich eine Gehaltserhöhung?

Der Nominallohnindex in Deutschland ist im Jahr 2022 um 3,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Sonderzahlungen ab. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 6,9 %.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Reallöhne im Jahr 2022 damit um 3,1 % gegenüber 2021, nachdem sie sich bereits in den letzten beiden Krisenjahren rückläufig entwickelt hatten. Während im Jahr 2020 insbesondere der vermehrte Einsatz von Kurzarbeit zur negativen Nominal- und Reallohnentwicklung beigetragen hatte, zehrte 2021 und 2022 die hohe Inflation den Nominallohnanstieg auf (Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Nr.078 vom 1.

März 2023). Eine Lohnerhöhung beginnt bei 5 Prozent (in den heutigen Zeiten der Dauerkrise kann man schon fast von 10 Prozent sprechen). Alles was darunter liegt, ist nur ein Inflationsausgleich. Das wichtigste bei einer Gehaltsverhandlung ist die richtige Vorbereitung.

Wer mehr Geld haben will, muss wissen, was ein Arbeitnehmer mit vergleichbarer Qualifikation und Berufserfahrung am Markt erhält. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zeigt den Mittelwert des Bruttomonatsgehalts in Euro von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten an. Angaben stehen für fast alle Berufe zur Verfügung.

Mit dem Entgeltatlas kann man schnell herausfinden, wer in Deutschland wie viel verdient und das sogar gegliedert nach Bundesländern, Geschlecht und Alter. Wenn man will, dass der Chef einen kennt und schätzt, muss man nicht nur Gutes tun, sondern auch darüber sprechen.

Eigenvermarktung und Selbstmarketing sind hier die Stichpunkte. Man muss sicher sein, dass die eigene Leistung auch einem selbst zugeordnet wird. Tue Gutes und rede darüber. Wichtig ist auch die passende Gelegenheit für eine Gehaltsverhandlung. Nicht jede Situation ist günstig für ein Gehaltsgespräch. Ein guter Grund, um mehr Geld zu fordern, muss mit der Firma zu tun haben.

Eine gute Basis für Gehaltsverhandlungen ist der Erfolg des Unternehmens (des Projekts). Im Gespräch müssen Sie Ihren Anteil am Erfolg aber nachweisen. Egal, wie der Chef reagiert: Bewahren Sie immer die Ruhe. Verhandeln ist hier wörtlich zu nehmen. Gehen Sie also mit einer höheren Zahl in die Verhandlung.

  1. Nennen Sie als Gehaltswunsch einen höheren Betrag, als Sie eigentlich wollen.
  2. Wenn eine Gehaltserhöhung auf absehbare Zeit nicht möglich ist, muss ich die Vor- und Nachteile der Arbeit gegeneinander abwägen.
  3. Wer seinen fairen Marktwert unbedingt will, sollte einen Jobwechsel angehen.
  4. Um sich die Entscheidung zu erleichtern hilft eine Pro-und-Kontra-Liste.

Teilen Sie ein Blatt mit einem Strich in zwei Hälften, schreiben Sie links alle Argumente die für den derzeitigen Job sprechen und rechts alles was dagegen spricht auf. Online-Lohnverhandlung:

Wie viel Prozent Gehaltserhöhung Inflation?

Inflationsausgleich – oder mehr? – Lediglich mit der Inflation für eine Gehaltserhöhung zu argumentieren, sollte also gut überlegt sein. Für einen vollwertigen Ausgleich braucht es angesichts der prognostizierten Teuerungsrate für 2022 rund acht Prozent mehr Verdienst,

Das ist relativ viel. Im Normalfall liegt die Inflation pro Jahr bei zwei bis drei Prozent. Diesen Wert jedenfalls strebt die Europäische Zentralbank (EZB) an, die für die Preisentwicklung in der Euro-Währungsunion verantwortlich ist. Um zu erklären, was das mit Gehaltserhöhung zu tun hat, muss man etwas ausholen: Bei einer moderaten Teuerungsrate investieren die Unternehmen, weil sie auf höhere Preise und Gewinne setzen.

In der Folge ziehen die Löhne und Gehälter an und die Menschen können weiterhin konsumieren. Das sorgt für ein andauerndes Wirtschaftswachstum. Wegen dieser gewollten leichten Inflation ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen – etwa alle zwei, drei Jahre – eine Gehaltsverhandlung zu führen.