Was Macht Man Wenn Ein Angehöriger Im Ausland Stirbt?

Was Macht Man Wenn Ein Angehöriger Im Ausland Stirbt
Ein Todesfall ist immer schmerzlich und emotional belastend. Stirbt ein Angehöriger im Ausland, bedeutet das einen zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand für Sie. Erfahren Sie hier, dass

das deutsche Konsulat bei einem Todesfall im Ausland eine wichtige Anlaufstelle für Sie ist. es für die Rückführung bestimmte Regeln gibt, z.B. den Transport in einem undurchlässig verlöteten Sarg aus Zink. das Berliner Abkommen und das Straßburger Abkommen einheitliche Standards für den Leichentransport zwischen Staaten vorgeben.

Kommt es im Ausland zum Todesfall, z.B. in Ihrem Urlaub, sollten Sie Folgendes tun:

Rufen Sie zuerst einen Arzt, der anschließend den Tod feststellt. Informieren Sie ggf. die örtliche Reiseleitung. Sie kann Ihnen helfen, Sprachbarrieren zu überbrücken. Informieren Sie die Behörden des Landes über den Todesfall. Benachrichtigen Sie die Lebensversicherung und/oder die Krankenkasse des Verstorbenen und finden Sie heraus, ob ein Auslandskrankenschutz besteht und ggf. Kosten übernommen werden. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen im Ausland.

Das Bestattungsunternehmen im Reiseland nimmt die hygienische Versorgung vor. Dazu zählen das Waschen und Kämmen des Verstorbenen. Zudem bereitet es den Leichnam für den Rücktransport vor. Oft ist für die Überführung noch die Einbalsamierung des Leichnams notwendig.

Was passiert wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt?

Nachlass – Versterben Deutsche im Ausland, gelten hinsichtlich der Sicherung des Nachlasses vorrangig die Vorschriften des Gastlandes. Die Auslandsvertretung kann dabei unterstützen, Kontakt zu den zuständigen Behörden im Gastland herzustellen, oder die Beauftragung eines Rechtsbeistands empfehlen.

Wer zahlt bei Tod im Ausland?

Auslandskrankenversicherung – Eine Auslandskrankenversicherung ist eine der verbreitetsten privaten Zusatzversicherungen und für jeden Reisenden sinnvoll. Sie übernimmt im Ausland Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall und ist auch im Todesfall ein wichtiger Schutz.

Verstirbt der Versicherte, zahlt sie für die Überführung des Leichnams zum Wohnsitz. Möchten Sie den Verstorbenen vor Ort begraben, kommt die Auslandskrankenversicherung in der Regel auch für die Bestattung auf. Beachten Sie, dass oft Höchstgrenzen für die Überführung und die Bestattung im Ausland gelten.

Je nach Tarif und Versicherer werden beispielsweise maximal 10.000 Euro für den Transport des Leichnams in die Heimat gezahlt.

Was kostet eine Überführung eines Toten aus dem Ausland?

Leichenüberführung ins Ausland – Immer wieder sterben Menschen im Ausland. Da die Angehörigen in der Regel die Nähe zur Grabstätte suchen, werden viele der Verstorbenen anschließend in ihre Heimat überführt. Im Regelfall möchten die Hinterbliebenen an einem zentralen Ort trauern können.

Wie lange dauert eine Überführung eines Toten ins Ausland?

Wie lange dauert eine Überführung? – Eine Rückholung hängt von vielen nicht beeinflussbaren Faktoren ab: Zum einen sind in der Regel viele Dienststellen zuständig, welche die Überführungsdokumente, wie Leichenpass oder Sterbeurkunde, ausstellen müssen.

Wie viel kostet eine Leichenüberführung?

Typische Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens – Zu den typischen Eigenleistungen des Bestattungsdienstes gehören vor allem die Dienstleistungen, die mit der Versorgung des Leichnams einhergehen. Dazu gehören die Überführung und die hygienische Versorgung des Verstorbenen.

  1. Üblicherweise kostet eine innerörtliche Überführung zwischen 50,- und 200,- Euro.
  2. Für Überführungen außerorts werden in der Regel zusätzliche Kosten berechnet.
  3. Für die hygienische Versorgung des Leichnams verlangen Bestattungsunternehmen circa 75,- Euro.
  4. Zudem werden für die Sterbekleidung und das Ankleiden des Verstorbenen zwischen 100,- und 250,- Euro kalkuliert.

Für den Sarg betragen die Kosten zwischen 300,- und 4.000,- Euro. Bei einer Urne liegen die Kosten zwischen 60,- und 500,- Euro. Zusätzlich bieten Bestattungsinstitute für 50,- bis 400,- Euro auch die Durchführung der Trauerfeier an. Dazu gehört die Aufbahrung des Sarges bei einer Erdbestattung (falls gewünscht), die Dekoration der Trauerkapelle und die Organisation eines Trauerredners, falls die Angehörigen keinen eigenen Trauerredner stellen möchten.

Welches Nachlassgericht ist zuständig bei Tod im Ausland?

Im Ausland verstorben Deutsches Gericht für Erbe zuständig – 16.01.2019, 14:35 Uhr Seit 2015 ist in der EU eine Erbrechtsverordnung anwendbar, die einheitliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen bringt. Aber damit sind oft längst nicht alle Probleme vom Tisch. Der Tod eines Verwandten stellt Betroffene vor rechtliche Herausforderungen.

  • Stirbt ein Angehöriger im Ausland, kann es Unklarheiten bezüglich der Erbregelungen geben.
  • Im Falle der gerichtlichen Zuständigkeit schafft das OLG Düsseldorf nun Klarheit.
  • Ein Angehöriger verstirbt im Ausland.
  • Für die Abwicklung des Erbes ist dann das Nachlassgericht zuständig, das sich an dem zuletzt gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen befindet.

Wer die Erbschaft ausschlagen will, kann sich aber auch an das zuständige Nachlassgericht im eigenen Wohnort wenden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.: I-3 Sa 1/18) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

In dem verhandelten Fall wohnte der Mann dauerhaft in Spanien, wo er auch starb. Eine Erbin wollte die Erbschaft ausschlagen. Der Notar schickte ihre Erklärung fristgerecht an die Amtsgerichte Ratingen und Leer. Beide Amtsgerichte lehnten ihre Zuständigkeit ab. Der Mann habe zum Zeitpunkt des Erbfalles weder Wohnsitz noch Aufenthalt im Inland gehabt.

Zuständig seien die spanischen Behörden. Die Unterlagen wurden an das Amtsgericht Schöneberg weitergereicht. Doch auch hier fühlte sich keiner zuständig. Das Amtsgericht Leer sei zuständig, da sich das Gericht an dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Inland befindet.

Doch auch hier lehnte das Amtsgericht die Übernahme der Sache ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass das Amtsgerichts Leer dafür zuständig sei, die Erklärung der Erbin entgegenzunehmen. Laut Europäischer Erbrechtsverordnung bestehe eine Sonderzuständigkeit der Gerichte des Mitgliedsstaats, in dem eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Um ein Erbe in internationalen Erbfällen leichter ausschlagen zu können, gilt: Das Gericht muss die Erklärung nicht nur protokollieren, sondern ist auch dafür zuständig, die Erbausschlagung gegenüber dem eigentlich zuständigen ausländischen Nachlassgericht zu erklären.

  1. Grundsätzlich gilt, dass wenn der Erblasser möchte, dass im Fall seines Todes das deutsche Erbrecht gilt, kann er das nach der EU-Verordnung testamentarisch anordnen.
  2. Er kann es aber auch bei dem Erbrecht seiner Wahlheimat belassen, indem er kein Testament aufsetzt beziehungsweise darin keine ausdrückliche Wahl zugunsten seines Heimatrechts trifft.
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Quelle: ntv.de, awi/dpa THEMEN

Rechtsfragen Tod Familie Arbeitnehmer Arbeitgeber Beruf Erbschaften

Wie bekomme ich eine Sterbeurkunde aus dem Ausland?

Eintragung eines Sterbefalls einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Sterberegister (Nachbeurkundung). Ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister beim Standesamt in Deutschland beantragen.

  • Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
  • Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann.

Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig. Eintragung ins Melderegister Sofern die verstorbene Person zuletzt im Inland lebte und Sie keine Nachbeurkundung beantragen wollen, müssen Sie den Sterbefall beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.

Wie werden Leichen ins Ausland transportiert?

Den Leichnam überführen – Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg durchgeführt werden (DIN EN 15017 Bestattungs-Dienstleistungen). Auf dem Landweg erfolgt die Beförderung grundsätzlich mit dem Bestattungskraftwagen (DIN 71081).

Was passiert mit einem Toten im Flugzeug?

Ein Gerücht mit einem wahren Kern – Ganz verkehrt sind diese Gerüchte nicht, das müssen wir an dieser Stelle leider zugeben. Einige Fluggesellschaften führen an Bord Leichensäcke mit, um eine tote Person nach der ärztlichen Diagnose zumindest optisch abschirmen zu können.

  1. Der oder die Verstorbene wird möglichst in eine leere Reihe gesetzt oder, noch besser, in ein getrenntes Abteil.
  2. Einen speziellen Leichenablageplatz gibt es im Flugzeug nicht, die Platzierung im Gang oder auf der Toilette widerspricht den Sicherheitsbestimmungen.
  3. Im schlimmsten Fall verbleibt die Leiche auf ihrem Sitzplatz, weil sich keine andere Möglichkeit ergibt.

Wird der psychologische Druck für die Passagiere und die Crew aber deshalb zu groß, entscheidet sich der Kapitän hoffentlich für eine Zwischenlandung. Gefeit vor einer solchen Situation ist leider niemand, doch müssen wir an dieser Stelle noch einmal betonen: Der Tod im Flugzeug kommt höchst selten vor.

Wie werden Leichen in andere Länder transportiert?

Rechtliche Aspekte für internationale Überführungen – Nicht immer ist der Sterbeort in der Stadt oder der Region, in welcher die Beisetzung von Sarg oder Urne stattfinden soll. Särge und Urnen können innerhalb Deutschlands, aber auch weltweit überführt werden.

Die Überführung einer Urne erfolgt in der Regel unkompliziert auf dem Postweg. Urnen werden innerhalb Deutschlands z.B. vom Krematorium an den Friedhof, zum Friedwald oder zur Seereederei überführt. Die Überführung eines Sargs über weitere Strecken ist mit mehr Aufwand und daher auch mit höheren Kosten verbunden.

Die Sargüberführung kann innerhalb Europas mit dem Auto, per Zug, Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgen. Außerhalb Europas darf ein Sarg nur mit dem Flugzeug transportiert werden. Vor allem für die Sargüberführung über Ländergrenzen hinweg gibt es einige Vorschriften zu beachten:

Unabhängig davon, ob der Transport eines Verstorbenen im Sarg auf dem Landweg oder im Flugzeug erfolgt, muss in den Holzsarg ein luftdicht verschlossener Zinkbehälter eingesetzt werden. Bei Überführungen im Flugzeug sorgt ein Ventil im Zinksarg für den Druckausgleich. Zusätzlich wird er in einer Holzkiste verpackt, damit der Sarg nicht gleich als solcher zu erkennen ist. Vor dem Transport muss der Verstorbene einbalsamiert werden, wodurch der Tote übergangsweise konserviert und die Verwesung damit aufgehalten wird. So haben Angehörige im Zielland die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen auch am offenen Sarg zu verabschieden. Für den grenzüberschreitenden Transport einer Leiche wird ein amtlicher Leichenpass benötigt. Dieser wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde am Sterbeort ausgestellt und ist während der Überführung mitzuführen. Er beinhaltet die persönlichen Daten des Verstorbenen, Angaben über die Todesursache, bestätigt das ordnungsgemäße Einsargen durch den Bestatter und dass keine gesundheitlichen Risiken vorliegen.

Wer muss im Sterbefall informiert werden?

4.2. Versicherungen und Verträge – Bei einem Todesfall müssen alle Versicherungen, Vereine, Verbände und Vertragspartner des Verstorbenen informiert werden.

Lebens- und Unfallversicherungen sind unverzüglich vom Todesfall zu informieren. Wenn ein Unfallversicherungsfall vorliegt ( Arbeitsunfall, Berufskrankheit ), gibt es Sterbegeld, Vorlage der Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Kopie bei der Rentenversicherung. Hier kann dann auch die Witwen- oder Waisenrente beantragt werden. Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen informieren, da die Beitragsabbuchungen dann umgehend gestoppt werden. Sind Angehörige bisher beitragsfrei mit dem Verstorbenen mitversichert ( Familienversicherung ), müssen sie sich um den weiteren Versicherungsschutz kümmern. Vereinsmitgliedschaften enden prinzipiell mit dem Tod. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Kündigung geschrieben werden. Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz- und ähnliche Versicherung umgehend schriftlich informieren. Pflegedienstleistungen, z.B. Essen auf Rädern, kündigen. Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung werden für den Rest des Sterbemonats nicht zurückverlangt. Vermieter informieren; Wohnung kündigen oder Mietvertrag ändern. Strom, Telefon, Rundfunk/Fernsehen, Kabel, Internet, Zeitschriften, Kfz etc. um- bzw. abmelden.

Wer zahlt Überführungskosten bei Tod?

Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten Bei Unfällen kann es vorkommen, dass Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung entfernt von ihrem Wohnort versterben. Bei Tod infolge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen früheren Wohnort.

Als Versicherungsfälle gelten Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten. Wenn Sie eine solche Überführung bezahlt haben, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen von sich aus, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Ein Antrag ist daher nicht nötig.

Verfahrensablauf Sie müssen die Erstattung der Überführungskosten nicht beantragen. Der Anspruch der Erstattung wird von Amts wegen von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geprüft.

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Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten, um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.

Dennoch können Sie die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder per Post kontaktieren. Online-Dienst:

Rufen Sie den Online-Dienst auf. Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. Sie können sich anmelden.

Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren. Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.

Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Meldung wird automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet. Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Meldung per Post:

Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Voraussetzungen Überführungskosten werden Ihnen erstattet, wenn:

der Tod Folge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung ist, erstattungsfähige Überführungskosten tatsächlich entstanden sind, der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung der versicherten Person eingetreten ist, die versicherte Person sich dort aus Gründen aufgehalten hat, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen und Sie die Überführungskosten bezahlt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis über Bezahlung und Höhe der Überführungskosten (zum Beispiel die Rechnung)

Welche Gebühren fallen an? Es fallen für Sie keine Kosten an. Welche Fristen muss ich beachten? Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: NeinSchriftform erforderlich: NeinFormlose Antragsstellung möglich: JaPersönliches Erscheinen nötig: NeinOnline-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Was sollte ich noch wissen? Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Fachlich freigegeben am : Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten

Wie viel kostet eine Beerdigung im Ausland?

Bestattung im Ausland – Kosten, Ablauf, Rechtliches | SOLIDAR Das können Menschen sein, die im Urlaub, auf Reisen oder während beruflicher Auslandsaufenthalte ein anderes Land lieben und schätzen gelernt haben. Aber auch einige Vertriebene aus ehemaligen deutschen Gebieten haben manchmal den Wunsch in Ostpreußen oder Oberschlesien bestattet zu werden.

  • Hinzu kommt die große Zahl der Gastarbeiter und jetzt neu hinzugekommenen Menschen.
  • Auch hier gibt es einen großen Prozentsatz an Personen, die sich nichts anderes als eine Bestattung in Heimaterde vorstellen können.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf einem Friedhof in dem Wunschland nach einer Grabstätte.

Am besten reserviert man sich ein Grab schon zu Lebzeiten,Im Todesfall muss dem hiesigen Bestatter dann mitgeteilt werden, wo und auf welchem Friedhof genau die Bestattung stattfinden soll. Sobald von dem Friedhof im Zielland die Beisetzungsgenehmigung vorliegt (auch Graberlaubnis oder ähnlich genannt) werden kann, kann sich der Bestatter in Deutschland um die weiteren Schritte kümmern.

  • keine Einbalsamierung nötig,
  • kein doppelt verlöteter Zinksarg nötig,
  • keine hohen Transportkosten – es muß nur die Urne versandt werden.

Auch wenn das Grab im fernen Land im Vergleich zu unseren Grabstätten meist erheblich günstiger ist, kommen da schnell 5.000 – 8.000 € zusammen. Die höheren Kosten ergeben sich im wesentlichen aus:

  • der Vorbereitung des Leichnams auf die lange Reise,
  • die eventuell vorher notwendige Einäscherung,
  • dem Transport und
  • dem Bestatter selbst – einer in Deutschland und häufig wird auch im Bestimmungsland ein Bestatter benötigt.

HINWEIS: das sind die In Deutschland existiert eine Friedhofs- und Bestattungspflicht. Ein Verstorbener, bzw. seine Asche, muß auf einem Friedhof beigesetzt werden. Davon gibt es (abgesehen von Bremen, wo auch Aschenverstreuungen auf Privatgrundstücken erlaubt sind) nur zwei Ausnahmen:

  1. die Seebestattung und
  2. die Beisetzung der Urne in einem Beisetzungswald/ Friedwald.

Erhält der Sachbearbeiter die Rückmeldung, dass die Bestattung durchgeführt wurde, wird mit einem Vermerk die Akte geschlossen. Bei einem Urnenversand zu einem Beisetzungswald oder einer Bestattungsreederei erfolgt dies ebenso. Wird die Urne bzw. der Verstorbene jedoch ins Ausland gebracht, ist die Angelegenheit für die deutschen Behörden zunächst einmal mit dem Versand der Urne, bzw.

der Übergabe der Urne an die ausländische Beisetzungsstelle erledigt. Sobald die Urne vom Krematorium in die Schweiz, nach Polen oder in ein beliebiges Land übersandt wurde, kann der Sachbearbeiter in Deutschland einen Vermerk machen und die Akte schließen. Die deutschen Behörden interessiert es nun auch nicht mehr, was im Ausland mit der Asche geschieht, egal, wer sie dorthin gebracht hat.

Es gilt nunmehr das ausländische Bestattungsrecht. Mit anderen Worten: Für die Behandlung der Urne oder des Verstorbenen ist immer das Recht maßgebend, das an dem Ort gilt, wo sich Asche oder Leichnam befinden. Sollte es passieren, daß die Asche mit der Maßgabe, sie im Ausland zu bestatten, dennoch hier in Deutschland verbleibt; oder sollte es so kommen, daß die Urne nach dem Versand ins Ausland wieder nach Deutschland zurückkehrt, bleibt die Akte zunächst dennoch geschlossen.

Erfährt die Behörde, daß es eine unbestattete Asche gibt, gilt das Bestattungsrecht des Ortes, an dem die Asche sich befindet. Das bedeutet, daß in diesem Fall eine zwangsweise Bestattung angeordnet werden könnte. Mit einer kann man auch solche Wünsche absichern. Je früher man Mitglied wird, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.

Bereits nach drei Jahren, kann die volle Summe ausgezahlt werden. Das heißt, man muss nur drei Jahre Mitglied der Solidar sein, ab dann wird voll gezahlt. Die Sterbegeldversicherung bietet eine Absicherung von 500 bis 8.000 € an. Gegen Vorlage von Police und Sterbeurkunde wird das vereinbarte Sterbegeld ausgezahlt. Die Solidar kann keine Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland aufnehmen. Aber wenn eine Person mit deutschem Wohnsitz im Ausland verstirbt, zahlt die Sterbegeldkasse natürlich. 2021 © SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG : Bestattung im Ausland – Kosten, Ablauf, Rechtliches | SOLIDAR

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Wie wird eine Leiche im Flugzeug transportiert?

Überführung auf dem Landweg, per Linienflug oder Privatjet? – Für Angehörige stellt sich die Frage des adäquaten Transportmittels, mit dem der Leichnam würdevoll und gleichzeitig finanziell vertretbar befördert werden kann. Denn besonders auf kürzeren Strecken bietet sich auch die Möglichkeit, den Verstorbenen auf dem Landweg mit einen Fahrzeug zum Zielort zurückzubringen.

  1. Ein spezialisierter Bestatter kann den Sarg in einem Leichenwagen abholen und zurück an den Heimatort bringen.
  2. Diese Variante ist jedoch ähnlich aufwendig wie der Lufttransport, da der Bestatter den weiten Weg zurücklegen muss, um den Verstorbenen abzuholen.
  3. Unter finanziellen Gesichtspunkten ist auch dies eine kostspielige Angelegenheit, da die Fahrt des Bestatters nach Stunden oder Kilometern abgerechnet wird und mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen kann.

Aus diesem Grund ist der Lufttransport in vielen Fällen sicherlich als erste Wahl anzusehen. Eine Rückführung des Leichnams ist per Linienflug oder Privatjet möglich. Bei einem Linienflug wird der Sarg allerdings wie Fracht behandelt und im Frachtraum des Flugzeugs verstaut.

Aufgrund des Gewichts und der kurzfristigen Buchung werden beim Sargtransport im Linienflieger schnell mehrere tausend Euro für die Beförderung fällig. Die Rückholung in einem Charterflugzeug hingegen ist eine Möglichkeit, den geliebten Verwandten auf sehr würdevolle und diskrete Weise aus dem Ausland zurückzuholen oder bei Bedarf in den Heimatort im Ausland zu bringen.

Da Privatflugzeuge auch kleinere Flughäfen ansteuern können, ist der Flug oftmals deutlich zielgenauer als mit dem Linienflug. Beim Sargtransport werden spezielle Privatflugzeuge genutzt, um den Sarg in der Passagierkabine zu befördern. Angehörige und Freunde können den Flug begleiten und dem Verstorbenen somit eine besondere Ehre erweisen.

Wie schnell muss eine Leiche abgeholt werden?

Wann muss der Verstorbene überführt werden? – Je nach Bundesland haben Sie nach dem Sterbefall zwischen 24 und 36 Stunden Zeit, ehe die Überführung durchgeführt sein muss. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Thüringen, hier haben die Angehörigen 48 Stunden Zeit. Bayern und Bremen machen hingegen keine zeitlichen Angaben in den Bestattungsgesetzen.

Bundesland Frist für die Überführung
Baden-Württemberg 36 Stunden
Bayern – *
Berlin 36 Stunden
Brandenburg 24 Stunden
Bremen – *
Hamburg 36 Stunden
Hessen 36 Stunden
Mecklenburg-Vorpommern 36 Stunden
Niedersachsen 36 Stunden
Nordrhein-Westfalen 36 Stunden
Rheinland-Pfalz 36 Stunden
Saarland 36 Stunden
Sachsen 24 Stunden
Sachsen-Anhalt 36 Stunden
Schleswig-Holstein 36 Stunden
Thüringen 48 Stunden

Keine genaue Frist – eine Überführung soll dennoch zeitnah durchgeführt werden. Quelle: Bestattungsgesetze der Bundesländer, Stand 02/16

Wie werden Leichen ins Ausland gebracht?

Den Leichnam überführen – Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg durchgeführt werden (DIN EN 15017 Bestattungs-Dienstleistungen). Auf dem Landweg erfolgt die Beförderung grundsätzlich mit dem Bestattungskraftwagen (DIN 71081).

Kann man sich in einem anderen Land beerdigen lassen?

Es gibt verschiedene Gründe, um seine letzte Ruhestätte nicht in Deutschland, sondern im Ausland zu wählen. Beispielsweise wünschen sich viele Immigranten, in ihrer alten Heimat beigesetzt zu werden, weil dort ihre Wurzeln und ihre Angehörigen sind. Aber auch gebürtige Deutsche fühlen sich oft anderen Ländern enger verbunden und möchten dies auch nach ihrem Tod noch ausdrücken.

Wie erfährt die Rentenversicherung vom Tod im Ausland?

Renten­bezieher im Ausland – Vom Tod eines Renten­beziehers, der im Ausland lebte, erfährt die Renten­versicherung durch den elektronischen Sterbe­datena­bgleich, wenn die Durchführung eines solchen Abgleichs mit dem betreffenden Land vereinbart wurde. Andernfalls kommt es zu einer Zahlungs­einstellung, wenn trotz einer Erinnerung die Lebens­bescheinigung nicht eingereicht wird. Ein im Ausland lebender Rentner muss einmal jährlich eine Lebens­bescheinigung zurück­senden.

Quelle: refrago/rb

Rentenbezieher Rentenversicherung Rentner Tod

Rentenversicherungsrecht Sozialversicherungsrecht

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Was passiert mit einem Toten im Flugzeug?

Ein Gerücht mit einem wahren Kern – Ganz verkehrt sind diese Gerüchte nicht, das müssen wir an dieser Stelle leider zugeben. Einige Fluggesellschaften führen an Bord Leichensäcke mit, um eine tote Person nach der ärztlichen Diagnose zumindest optisch abschirmen zu können.

Der oder die Verstorbene wird möglichst in eine leere Reihe gesetzt oder, noch besser, in ein getrenntes Abteil. Einen speziellen Leichenablageplatz gibt es im Flugzeug nicht, die Platzierung im Gang oder auf der Toilette widerspricht den Sicherheitsbestimmungen. Im schlimmsten Fall verbleibt die Leiche auf ihrem Sitzplatz, weil sich keine andere Möglichkeit ergibt.

Wird der psychologische Druck für die Passagiere und die Crew aber deshalb zu groß, entscheidet sich der Kapitän hoffentlich für eine Zwischenlandung. Gefeit vor einer solchen Situation ist leider niemand, doch müssen wir an dieser Stelle noch einmal betonen: Der Tod im Flugzeug kommt höchst selten vor.