Als Bauleiter/in können Sie ein Durchschnittsgehalt von 50.500 € erwarten. Die Gehaltsspanne als Bauleiter/in liegt zwischen 44.000 € und 61.200 €.
Was muss man können um Bauleiter zu werden?
Wie sieht die Ausbildung zum Bauleiter aus? – Eine gezielte Ausbildung zum Bauleiter existiert nicht. Der Weg zum Beruf des Bauleiters führt in den meisten Fällen über ein Studium des Bauingenieurwesens, der Architektur oder des Baubetriebsmanagements.
Je nach Universität oder Fachhochschule können unterschiedliche Schwerpunkte gewählt werden. Aber auch Fachkräfte mit einer Ausbildung zum Maurer, Dachdecker oder Bautechniker können mit einer entsprechenden Fortbildung zum Bauleiter aufsteigen. Ob Studium oder Ausbildung – Berufserfahrung ist für die Position als Bauleiter essenziell.
Wer noch im Studium ist, kann etwa über Werkstudententätigkeiten oder Praktika den Einstieg in die Praxis finden.
Wie viel verdient ein Bauleiter in Österreich?
Als Bauleiter/in können Sie ein Durchschnittsgehalt von 53.300 € erwarten. Städte, in denen es viele offene Stellen für Bauleiter/in gibt, sind Wien, Salzburg, Linz, Oberösterreich.
Was verdient ein Bauleiter NRW?
Durchschnittlich 96.080 € pro Jahr.
Wie viel verdient man als Bauleiter in Bayern?
Gehalt Bauleiter in Bayern
Region | 1. Quartil | Mittelwert |
---|---|---|
München | 3.565 € | 4.183 € |
Nürnberg | 3.366 € | 3.708 € |
Regensburg | 3.321 € | 3.975 € |
Rosenheim | 3.484 € | 4.012 € |
Was ist höher als Bauleiter?
Was macht ein Projektleiter im Bau? – Häufig wird der Begriff Projektleiter mittlerweile als Synonym für den Bauleiter verwendet. Insbesondere bei größeren und schwierigen Baustellen kann es jedoch vorkommen, dass Bau- und Projektleiterpositionen separat eingesetzt werden.
- Findet eine Differenzierung der beiden Positionen statt, ist ein Projektleiter, anders als der Bauleiter, meist schon in der frühen Planungsphase involviert und übernimmt koordinative Aufgaben.
- So koordiniert er Architekten, Fachingenieure und alle weiteren Gewerke auf der Baustelle.
- Der Projektleiter ist die Schnittstelle zum Auftraggeber, der bei Problemen in der Umsetzung aufgrund von beispielsweise Planungsfehlern oder örtlichen Zwängen, die Dinge in die Hand nimmt und regelt.
Zu weiteren Aufgaben zählen Leistungsmeldung oder Kostenkontrolle. Je nach Aufgabendefinition, die unternehmensspezifisch auch noch mal unterschiedlich ausfallen kann, muss ein Projektleiter im Bau also nicht nur seine eigenen Aufgaben koordinieren und planen, sondern auch von seinem Team.
Planung und Arbeitsvorbereitung für sein Team Projektverfolgung und zeitliche Planung Einstellung neuer Mitarbeiter bzw. auch das Kündigen von Mitarbeitern gehört zu seinen Aufgaben Projektziele unter Einhaltung der vorgegebenen Zeitrahmen definieren und sicherstellen Überprüfung der vertraglichen Leistungsbedingungen Materialbeschaffung und -planung Budgetplanung und -kontrolle Kommunikation mit Vorgesetztem, Mitarbeitern und Kunden Vertragsmanagement (z.B. Bauunternehmer, Architekten, Materiallieferanten, Sub-Unternehmer, etc.)
Alle Bereiche eines Motors müssen perfekt funktionieren und aufeinander abgestimmt sein, damit dieser rund läuft. Der Projektleiter im Bau muss Sorge dafür tragen, dass es auf der Baustelle ebenfalls reibungslos läuft und die jeweiligen Teams und Werkzeuge richtig funktionieren.
Wann haftet der Bauleiter?
Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen. In welchen Fällen der Architekt noch haftbar gemacht werden kann.
Was verdienen Bauleiter in der Schweiz?
Wie viel verdient ein Bauleiter in der Schweiz? – Der mittlere Bruttojahreslohn für Bauleiter in der Schweiz beträgt 90 552 CHF, inklusive 13. Monatslohn und Bonus (basierend auf 3377 Lohnangaben). Nachfolgend erhältst du weitere Gehaltsinformationen für Bauleiter in der Schweiz.
Was macht einen guten Bauleiter aus?
Tipp 1: Vorausdenken wie ein Schachspieler – Egal ob Groß- oder Kleinprojekt: Ingenieurbüros, die für Planung, Bau- und Projektmanagement zuständig sind, arbeiten auf einer Baustelle mit einer Vielzahl an Spezialisten zusammen. Neben den Architekten sind das vor allem die Verantwortlichen der einzelnen Gewerke.
Wie viel verdient ein Bauleiter Schweiz?
Wie funktioniert der Rechner? – Unser Rechner berechnet auf Basis angezeigten Bruttolohns des aktuell gewählten Landes den um die Kaufkraft bereinigten Lohn der jeweiligen anderen Länder. Beispiel : Für einen beispielhaften Beruf mit abgeschlossener Ausbildung wird auf lohnanalyse.de für Deutschland ein Brutto-Jahreslohn von 32.400 EUR angezeigt.
Mit diesem Lohn ist eine gewisse Kaufkraft bzw. ein gewisser Lebensstandard verbunden. Möchten Sie diesen Standard als Angestellter in der Schweiz halten, müssten Sie dort mindestens 55.728 CHF Brutto im Jahr verdienen. Darüber hinaus wird für das jeweilige andere Land auch der passende Lohn für den gewählten Beruf angezeigt.
So können Sie direkt prüfen, inwiefern der jeweilige Lohn von der rechnerischen Empfehlung abweicht oder mit dieser übereinstimmt. Als Bauleiter/in verdienen Sie zwischen 50.000 CHF und 130.000 CHF Brutto im Jahr,
- Das ist ein Monatsverdienst zwischen 4.167 CHF und 10.833 CHF Brutto.
- Im Durchschnitt liegt das Jahresgehalt als Bauleiter/in damit bei 80.845 CHF Brutto.
- Die Hälfte der erhobenen Löhne und Gehälter liegen überhalb von 81.000 CHF Brutto, das bedeutet einen Monatsverdienst von 6.750 CHF Brutto.
Fangen Sie als Bauleiter/in gerade erst an, können Sie mit einem Bruttoverdienst von durchschnittlich 68.571 CHF pro Jahr rechnen. Das sind im Monat 5.714 CHF Brutto. Je nach Berufserfahrung ergeben sich folgende Verdienstmöglichkeiten: Verdienst nach Berufserfahrung
Berufserfahrung | Jahresgehalt (Brutto) |
---|---|
2 | 68.571 CHF |
3 | 69.767 CHF |
4 | 81.714 CHF |
5 | 0 CHF |
6 | 0 CHF |
7 | 98.140 CHF |
8 | 0 CHF |
9 | 100.000 CHF |
10 | 74.867 CHF |
11 | 97.953 CHF |
12 | 87.442 CHF |
13 | 68.293 CHF |
14 | 0 CHF |
15 | 85.678 CHF |
16 | 0 CHF |
17 | 0 CHF |
18 | 0 CHF |
19 | 0 CHF |
20 | 94.095 CHF |
21 | 0 CHF |
22 | 0 CHF |
23 | 0 CHF |
24 | 100.000 CHF |
25 | 0 CHF |
26 | 0 CHF |
27 | 0 CHF |
28 | 0 CHF |
29 | 0 CHF |
30 | 0 CHF |
31 | 102.000 CHF |
Je nach Alter ergeben sich Unterschiede beim Lohn und Gehalt für den Beruf als Bauleiter/in. In jungem Alter können Sie mit einem Bruttoverdienst von durchschnittlich 74.286 CHF pro Jahr rechnen. Mit steigendem Alter verändert sich der der Verdienst und liegt bei 101.000 CHF Brutto. Das entspricht einer Veränderung von 36%, Je nach Alter ergeben sich folgende Verdienstmöglichkeiten:
Alter | Jahresgehalt (Brutto) |
---|---|
26 | 74.286 CHF |
27 | 0 CHF |
28 | 87.442 CHF |
29 | 0 CHF |
30 | 69.767 CHF |
31 | 68.571 CHF |
32 | 0 CHF |
33 | 98.140 CHF |
34 | 100.000 CHF |
35 | 89.143 CHF |
36 | 68.293 CHF |
37 | 0 CHF |
38 | 90.258 CHF |
39 | 0 CHF |
40 | 85.678 CHF |
41 | 0 CHF |
42 | 0 CHF |
43 | 0 CHF |
44 | 0 CHF |
45 | 94.095 CHF |
46 | 0 CHF |
47 | 0 CHF |
48 | 101.000 CHF |
Je nach Arbeitsort ergeben sich Unterschiede beim Lohn und Gehalt für den Beruf als Bauleiter/in. In Zürich, Schaffhausen und Bern haben Sie die höchsten Verdienstmöglichkeiten, Einbußen beim Lohn müssen Sie dafür in den Bundesländern Valais, Schwyz und Luzern hinnehmen. Verdienst nach Bundesland
Bundesland | Jahresgehalt (Brutto) |
---|---|
Aargau | 80.855 CHF |
Appenzell Innerrhoden | 73.385 CHF |
Appenzell Ausserrhoden | 73.385 CHF |
Bern | 83.070 CHF |
Basel-Landschaft | 75.538 CHF |
Basel-Stadt | 76.412 CHF |
Fribourg | 73.385 CHF |
Genève | 79.846 CHF |
Glarus | 73.385 CHF |
Graubünden | 79.851 CHF |
Jura | 73.385 CHF |
Luzern | 73.169 CHF |
Neuchâtel | 73.385 CHF |
Nidwalden | 73.385 CHF |
Obwalden | 73.385 CHF |
St. Gallen | 81.588 CHF |
Schaffhausen | 84.000 CHF |
Solothurn | 79.077 CHF |
Schwyz | 72.162 CHF |
Thurgau | 73.215 CHF |
Ticino | 73.385 CHF |
Uri | 73.385 CHF |
Vaud | 73.385 CHF |
Valais | 61.754 CHF |
Zug | 78.462 CHF |
Zürich | 89.065 CHF |
Die Gehälter für den Beruf Bauleiter/in unterliegen einem Rückgang von durchschnittlich -5% über die letzten 5 Jahre, Dies bedeutet eine Lohnminderung von -4.234 CHF Brutto im Jahr bzw. -353 CHF pro Monat. Männer und Frauen profitieren hierbei unterschiedlich von einer Gehaltssteigerung.
Jahr | Jahresgehalt (Brutto) |
---|---|
2018 | Männer: 88.491 CHF Frauen: 68.571 CHF |
2019 | Männer: 85.812 CHF Frauen: keine Angabe |
2020 | Männer: 102.000 CHF Frauen: keine Angabe |
2021 | Männer: 88.558 CHF Frauen: 100.000 CHF |
2022 | Männer: 80.273 CHF Frauen: keine Angabe |
Bauleiter/in in der Schweiz
Wie viel verdient man als Bauingenieur in NRW?
Gehalt Bauingenieur/-in in Nordrhein-Westfalen
Region | 1. Quartil | 3. Quartil |
---|---|---|
Aachen | 3.575 € | 4.989 € |
Bielefeld / Paderborn | 3.667 € | 5.450 € |
Bochum / Herne / Recklinghausen | 3.807 € | 5.133 € |
Bonn | 3.465 € | 5.176 € |
Wer kann Bauleiter sein NRW?
56 Bauleitende (1) Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat darber zu wachen, dass die Baumanahme entsprechend den ffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgefhrt wird, und die dafr erforderlichen Weisungen zu erteilen. Sie oder er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmen zu achten.
- Die Verantwortlichkeit der Unternehmen bleibt unberhrt.
- 2) Die Bauleiterin oder der Bauleiter muss ber die fr ihre oder seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfgen.
- Verfgt er oder sie auf einzelnen Teilgebieten nicht ber die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, sind eine geeignete Fachbauleiterin oder ein geeigneter Fachbauleiter heranzuziehen.
Diese treten insoweit an die Stelle der Bauleiterin oder des Bauleiters. Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat die Ttigkeit der Fachbauleiterinnen und Fachbauleiter und ihre oder seine Ttigkeit aufeinander abzustimmen. Fnfter Teil Bauaufsichtsbehrden, Verfahren Erster Abschnitt Bauaufsichtsbehrden Funoten:
Fn 1 | In Kraft getreten am 4. August 2018 und am 1. Januar 2019 ( GV. NRW.2018 S.421 ); gendert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Mrz 2019 ( GV. NRW.S.193 ), in Kraft getreten am 10. April 2019; Artikel 13 des Gesetzes vom 14. April 2020 ( GV. NRW.S.218b ), in Kraft getreten am 15. April 2020; Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 ( GV. NRW.S.1109 ), in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021; Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 ( GV. NRW.S.1086 ), in Kraft getreten am 22. September 2021. |
Fn 2 | 61 Absatz 1 zuletzt gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 3 | 87: Absatz 2 gendert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 14. April 2020 ( GV. NRW.S.218b ), in Kraft getreten am 15. April 2020; Absatz 2 zuletzt gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 ( GV. NRW.S.1109 ), in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Absatz 1, 2 und 3 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 4 | Inhaltsbersicht gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 5 | 2 Absatz 3, 11 Absatz 3, 26 Absatz 3, 30 Absatz 5, 34 Absatz 5, 35 Absatz 1, 39 Absatz 4, 42 Absatz 1 und Absatz 7, 43 Absatz 2, 50 Absatz 2, 53 Absatz 1 und 2, 54 Absatz 1 und 4, 57 Absatz 2, 60 Absatz 1, 65, 72 Absatz 6, 73 Absatz 1, 74 Absatz 2 und 8, 81 Absatz 1, 83 Absatz 2, 88 Absatz 1, 89 Absatz 1 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 6 | 3 Absatz 1, 2 gendert und Absatz 3 aufgehoben durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 7 | 4 Absatz 2 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 8 | 6 Absatz 4, 5, 7, 9 und 11 gendert, Absatz 8 neu gefasst sowie Absatz 14 angefgt durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 9 | 7 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 10 | 8 Absatz 2 und 3 eingefgt, bisherige Abstze 2 und 3 werden Abstze 4 und 5 durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 11 | 47 Absatz 1 gendert und Absatz 5 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 12 | 48 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 13 | 49 Absatz 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 14 | 58 Absatz 5 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 15 | 62: berschrift und Absatz 1 und 2 gendert sowie Absatz 3 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 16 | 63 Absatz 2, 4, 5 und 6 gendert sowie Absatz 8 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 17 | 64 und 66 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 18 | 68: Absatz 1 neu eingefgt, bisheriger Absatz 1 wird Absatz 2 und gendert, bisheriger Absatz 2 wird Absatz 3 und gendert, Abstze 4, 5 und 6 neu eingefgt, bisheriger Absatz 3 aufgehoben durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 19 | 69 Absatz 1 neu gefasst, Absatz 1a eingefgt sowie Absatz 2 und 3 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 20 | 70 Absatz 1 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 21 | 71: Absatz 1 gendert, Absatz 2 und 3 eingefgt, bisheriger Absatz 2 wird Absatz 4 und gendert, bisheriger Absatz 3 wird Absatz 5 und gendert, Absatz 6 eingefgt, bisheriger Absatz 4 wird Absatz 7 durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 22 | 78 Absatz 2 gendert, Absatz 10 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 23 | 79 Absatz 1, 3 und 4 gendert, Absatz 5 eingefgt, bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6 und gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 24 | 82: bisheriger Wortlaut wird Absatz 1 und Absatz 2 eingefgt durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 25 | 86: Absatz 1 und 2 gendert, Absatz 3 und 4 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 26 | 90 Absatz 4 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 27 | 67: Absatz 2, 3 und 5 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021; Absatz 3 zuletzt gendert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 ( GV. NRW.S.1086 ), in Kraft getreten am 22. September 2021. |
Wie viel verdient ein Bauleiter in Berlin?
Im Bereich Bauleitung in Berlin kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 66795 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Bereich liegt bei 56977 Euro. Laut Datenerhebung von stellenanzeigen.de liegt die Gehaltsobergrenze bei 77718 Euro.
Wie viel verdient ein Bauleiter in München?
Im Bereich Bauleitung in München kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 83319 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Bereich liegt bei 71072 Euro. Laut Datenerhebung von stellenanzeigen.de liegt die Gehaltsobergrenze bei 96944 Euro.
Was verdient ein Polier in Bayern?
Als Polier/in Tiefbau können Sie ein Durchschnittsgehalt von 51.000 € erwarten. Städte, in denen es viele offene Stellen für Polier/in Tiefbau gibt, sind München, Garching bei München, Unterschleißheim. Deutschlandweit gibt es für den Job als Polier/in Tiefbau auf StepStone.de 65 verfügbare Stellen.
Wie viel verdient man als Bauingenieur in Bayern?
Als Bauingenieur/in in München kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 74347 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Job liegt bei 50770 Euro. Laut Datenerhebung von stellenanzeigen.de liegt die Gehaltsobergrenze bei 95749 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Bauleiter und Projektleiter?
Auch wenn die Antwort spät kommt – aber Sie kommt: Auf einer größeren oder schwierigen Baustelle, gibt es auf Seite des Auftragnehmers (also des Bauunternehmens) meistens sowohl einen Projektleiter als auch ein Bauleiter. Der Projektleiter ist der Verantwortliche der Baumaßnahme.
Er steht in Kontakt mit dem Auftraggeber. Probleme bei der Umsetzung aufgrund Planungsfehler, örtliche Zwänge, o.ä. klärt der Projektleiter (meist nach interner Besprechung) mit dem Auftraggeber. Der Projektleiter macht u.a. die Leistungsmeldung, Kostenkontrolle, etc. Der Bauleiter steht in engem Kontakt mit dem Projektleiter.
Er organisiert die Baustelle. Der Bauleiter schaut sich die Pläne genauer an, bestellt die einzubauenden Teile (meist gibt er der Einkaufsabteilung eine Anforderung nach dem Motto “ich brauche xyz”) und kontrolliert letztendlich die Bautätigkeit auf der Baustelle.
- Der Bauleiter ist der Verantwortliche für das was draußen passiert – er muss reagieren bevor Dinge schief gehen.
- Dies gilt sowohl für technische Belange (falscher Einbau von Bewehrung, etc), für Abläufe (Einhaltung Termine, evtl.
- Mehr Personal hinzuziehen, etc), und für die Sicherheit (schauen dass Geländer an den Baugruben vorhanden sind, dass jeder einen Helm trägt, etc).
Der Projektleiter und der Bauleiter müssen eng als Team arbeiten, so sind die Aufgaben auf den Baustellen immer unterschiedlich verteilt. Auf der Baustelle A schreibt der Bauleiter selbst die Behinderungsanzeige, auf Baustelle B bevorzugt der Projektleiter den Schriftverkehr mit dem Bauherrn und macht das selbst.
Wie viele Bauleiter gibt es in Deutschland?
Im Jahr 2022 waren rund 927.000 Personen im deutschen Bauhauptgewerbe tätig. In den vergangenen Jahren ist die Beschäftigtenanzahl in der genannten Branche kontinuierlich gestiegen. Zum Bauhauptgewerbe gehören die drei Teilbereich Wohnungsbau, Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau.
Kann man seinem Bauleiter kündigen?
Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz Veröffentlicht am: 8. Apr.2008 Kategorie:
Themen
Baurecht
# 09.04.2008 Fristsetzung und Kündigungsandrohung dienen der Durchsetzung eines geschlossenen Vertrags und sind somit von der üblichen Vollmacht der Bauleitung erfasst.
Wer gilt als Bauleiter?
Wer kann Bauleiter sein? – Bauleiter darf nur sein, wer über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt. Die notwendige Qualifikation richtet sich nach der Art, Größe und Lage der Baustelle. Während ihr als Bauherr kleinere Projekte wie den Dachbodenausbau selbst überwachen könnt, ist für den Bau eines Einfamilienhauses mehr Fachkenntnis gefragt.
In der Regel übernehmen daher Architekten oder Bauingenieure die Aufgaben der Bauleitung. Aber auch ein qualifizierter Handwerksmeister oder der Bauherr selbst kann die Position bekleiden. Voraussetzung ist, dass der Bauleiter über eine Bauvorlageberechtigung verfügt, die den landesspezifischen Vorgaben entspricht.
In der Regel lohnt sich die Beauftragung eines externen, unabhängigen Bauleiters. Er vertritt eure Interessen und sorgt für einen termingerechten und reibungslosen Ablauf. Nutzt unseren Baubegleitungs-Service : Die Experten von Wohnglück überwachen euer Bauprojekt und machen sofort auf Fehler aufmerksam.
Wer haftet bei Unfall auf der Baustelle?
Was passiert, wenn’s passiert ist? – Die Haftung des Bauherrn 22.02.2021 Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Ihn trifft zunächst die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf sein Bauvorhaben, da er Veranlasser der Baumaßnahme ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat, die damit einhergehen (vgl.
- BGH, Urteil vom 05.11.1992, III ZR 91/91; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014, 11 W 15/14; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2005, 9 U 74/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.1998, 22 U 168/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017, I-21 U 223/14).
- Unter die Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn fallen nicht nur die Einhaltung der (örtlichen) Bauvorschriften, sondern auch die Sicherheit auf der Baustelle sowie die Haftung für sämtliche Unfälle, die Dritte auf oder aufgrund der Baustelle erleiden oder Schäden am Eigentum Dritter, die im Zuge des Baus verursacht werden.
Der Bauherr, der sich dadurch in Sicherheit wiegt, dass er auf der Baustelle entsprechende Hinweisschilder aufstellt, die seine Haftung ausschließen wie bspw. das klassische Schild „ Achtung, Baustelle. Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder “, irrt.
Welchen Schulabschluss braucht man um Bauleiter zu werden?
Der benötigte Abschluss hängt vom gewählten Zugangsweg ab. Wer sich über ein bautechnisches Studium, wie z.B. des Bauingenieurwesens oder der Architektur, zum Bauleiter qualifizieren möchte, benötigt regelmäßig die Fachhochschulreife.
Was macht einen guten Bauleiter aus?
Tipp 1: Vorausdenken wie ein Schachspieler – Egal ob Groß- oder Kleinprojekt: Ingenieurbüros, die für Planung, Bau- und Projektmanagement zuständig sind, arbeiten auf einer Baustelle mit einer Vielzahl an Spezialisten zusammen. Neben den Architekten sind das vor allem die Verantwortlichen der einzelnen Gewerke.
Was macht ein Junior Bauleiter?
An dieser Stelle stellen wir in den nächsten Wochen nach und nach die Mitarbeiter von Baupool vor. Heute: 4 Fragen an Ivo Wuhrmann, Junior-Bauleiter Was ist deine Aufgabe bei Baupool? Seit Sommer 2019 bin ich Junior-Bauleiter bei Baupool. Ganz wichtig ist der Informationsfluss auf der Baustelle.
- Dazu werden von mir Termine, Kosten, Material, Arbeiter, Unternehmen und Kunden koordiniert, damit alles zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort auf der Baustelle ist.
- Was genau macht ein Junior-Bauleiter bei Baupool? Ich, als Junior-Bauleiter, bin mitverantwortlich für die einwandfreie Durchführung der Aufgaben der Bauleitung.
Das Aufgabengebiet ist sehr umfangreich und beinhaltet Devisierungen (ein Leistungsverzeichnis, das nach Bauprozessen gegliedert ist und als Grundlage für Offerten dient), Ausmasswesen, Vergabewesen, Werkverträge, Kosten-, Termin- und Qualitätskontrollen sowie alle Tätigkeiten der örtlichen Bauleitung.
Die Bauleitung hat meist alle Fäden in der Hand. Ich als Junior-Bauleiter bin die Ansprechperson für Unternehmer, Planer und die Bauherrschaft. Je nach Erfahrungsstand beim Eintritt können wir schon früh innerhalb der Baustelle kleinere Bereiche in Eigenverantwortung von A bis Z führen. Ich bin quasi der «Assistent» eines erfahrenen Bauleiters und unterstütze ihn in vielen Belangen.
Ausgeführte Arbeitsaufgaben müssen regelmässig kontrolliert, auf Mängel überprüft und terminlich abgeschätzt werden. Neben der Arbeit auf der Baustelle fallen auch viele administrativen Arbeiten an: wie zum Beispiel die Kontrolle von Rechnungen, Nachführen der Terminprogramme usw.
Auch eine saubere Dokumentation (Baujournal) des Baus ist sehr wichtig und wird durch mich als Junior-Bauleiter jeden Tag nachgeführt. Eine lernende Haltung und ein kollegialer, straffer Umgang mit den Handwerkern (selbstverständlich immer respektvoll) sind wichtige Voraussetzungen. Auch der Spass und längerfristiges und vorausschauendes Denken sind ideale Eigenschaften auf dem Weg bis zum ausgebildeten Bauleiter.
Wie bist du zu Baupool gekommen? Beim Spengler Cup in Davos bin ich mit Björn Arnold, Geschäftsführer von Baupool Integral AG ins Gespräch gekommen. Meine damalige Lehrfirma, bei der ich eine Ausbildung zum Maurer EFZ gemacht habe, ist Konkurs gegangen während ich im Militär gewesen bin.
- Leider hat das Arbeitsklima in meiner neuen Firma nicht für mich gestimmt.
- Damals habe ich nach Weiterbildungsmöglichkeiten gesucht.
- Ich bin nun seit anderthalb Jahren bei Baupool und sehr zufrieden.
- Was gefällt dir an der Arbeit bei Baupool? Man ist auf der Baustelle nie alleine.
- Gemeinsam mit einem Team aus Fachleuten arbeitet man gemeinsam daran, die im Voraus erstellte Planung in die Realität umzusetzen.
Der Zusammenhalt unter den Menschen im Team ist sehr schön. Ich geniesse das Vertrauen meiner Vorgesetzten (auch wenn Fehler passieren).
Wer kann als Bauleiter angegeben werden NRW?
56 Bauleitende (1) Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat darber zu wachen, dass die Baumanahme entsprechend den ffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgefhrt wird, und die dafr erforderlichen Weisungen zu erteilen. Sie oder er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmen zu achten.
Die Verantwortlichkeit der Unternehmen bleibt unberhrt. (2) Die Bauleiterin oder der Bauleiter muss ber die fr ihre oder seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfgen. Verfgt er oder sie auf einzelnen Teilgebieten nicht ber die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, sind eine geeignete Fachbauleiterin oder ein geeigneter Fachbauleiter heranzuziehen.
Diese treten insoweit an die Stelle der Bauleiterin oder des Bauleiters. Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat die Ttigkeit der Fachbauleiterinnen und Fachbauleiter und ihre oder seine Ttigkeit aufeinander abzustimmen. Fnfter Teil Bauaufsichtsbehrden, Verfahren Erster Abschnitt Bauaufsichtsbehrden Funoten:
Fn 1 | In Kraft getreten am 4. August 2018 und am 1. Januar 2019 ( GV. NRW.2018 S.421 ); gendert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Mrz 2019 ( GV. NRW.S.193 ), in Kraft getreten am 10. April 2019; Artikel 13 des Gesetzes vom 14. April 2020 ( GV. NRW.S.218b ), in Kraft getreten am 15. April 2020; Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 ( GV. NRW.S.1109 ), in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021; Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 ( GV. NRW.S.1086 ), in Kraft getreten am 22. September 2021. |
Fn 2 | 61 Absatz 1 zuletzt gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 3 | 87: Absatz 2 gendert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 14. April 2020 ( GV. NRW.S.218b ), in Kraft getreten am 15. April 2020; Absatz 2 zuletzt gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 ( GV. NRW.S.1109 ), in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Absatz 1, 2 und 3 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 4 | Inhaltsbersicht gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 5 | 2 Absatz 3, 11 Absatz 3, 26 Absatz 3, 30 Absatz 5, 34 Absatz 5, 35 Absatz 1, 39 Absatz 4, 42 Absatz 1 und Absatz 7, 43 Absatz 2, 50 Absatz 2, 53 Absatz 1 und 2, 54 Absatz 1 und 4, 57 Absatz 2, 60 Absatz 1, 65, 72 Absatz 6, 73 Absatz 1, 74 Absatz 2 und 8, 81 Absatz 1, 83 Absatz 2, 88 Absatz 1, 89 Absatz 1 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 6 | 3 Absatz 1, 2 gendert und Absatz 3 aufgehoben durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 7 | 4 Absatz 2 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 8 | 6 Absatz 4, 5, 7, 9 und 11 gendert, Absatz 8 neu gefasst sowie Absatz 14 angefgt durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 9 | 7 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 10 | 8 Absatz 2 und 3 eingefgt, bisherige Abstze 2 und 3 werden Abstze 4 und 5 durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 11 | 47 Absatz 1 gendert und Absatz 5 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 12 | 48 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 13 | 49 Absatz 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 14 | 58 Absatz 5 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 15 | 62: berschrift und Absatz 1 und 2 gendert sowie Absatz 3 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 16 | 63 Absatz 2, 4, 5 und 6 gendert sowie Absatz 8 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 17 | 64 und 66 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 18 | 68: Absatz 1 neu eingefgt, bisheriger Absatz 1 wird Absatz 2 und gendert, bisheriger Absatz 2 wird Absatz 3 und gendert, Abstze 4, 5 und 6 neu eingefgt, bisheriger Absatz 3 aufgehoben durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 19 | 69 Absatz 1 neu gefasst, Absatz 1a eingefgt sowie Absatz 2 und 3 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 20 | 70 Absatz 1 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 21 | 71: Absatz 1 gendert, Absatz 2 und 3 eingefgt, bisheriger Absatz 2 wird Absatz 4 und gendert, bisheriger Absatz 3 wird Absatz 5 und gendert, Absatz 6 eingefgt, bisheriger Absatz 4 wird Absatz 7 durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 22 | 78 Absatz 2 gendert, Absatz 10 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 23 | 79 Absatz 1, 3 und 4 gendert, Absatz 5 eingefgt, bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6 und gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 24 | 82: bisheriger Wortlaut wird Absatz 1 und Absatz 2 eingefgt durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 25 | 86: Absatz 1 und 2 gendert, Absatz 3 und 4 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 26 | 90 Absatz 4 neu gefasst durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. |
Fn 27 | 67: Absatz 2, 3 und 5 gendert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. NRW.S.822 ), in Kraft getreten am 2. Juli 2021; Absatz 3 zuletzt gendert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 ( GV. NRW.S.1086 ), in Kraft getreten am 22. September 2021. |