Was Verdient Ein Betreuer?

Was Verdient Ein Betreuer
Wenn Sie als Betreuer/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 28.900 € und im besten Fall 43.900 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 36.400 €.

Kann man als Berufsbetreuer leben?

Um von dem Beruf leben zu können, muss ein Betreuer durchschnittlich zwischen 40 bis 60 Betreuungen übernehmen. Laut einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) führen selbstständige Berufsbetreuer durchschnittlich 43 Betreuungen bei einer 40 Stundenwoche.

Was muss man können um Betreuer zu werden?

Wie kann ich die Sachkunde nachweisen? – Eine der Möglichkeiten ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang. Die erforderlichen Kenntnisse sind auf elf Module verteilt, in jedem Modul muss ein Leistungsnachweis erbracht werden ( Mehr hier lesen ).

Der Lehrgang umfasst mindestens 270 Zeitstunden (entsprechend 360 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten). Darin sind auch eventuell erforderliche Vor- und Nachbereitungszeiten enthalten.15 Prozent der Zeitstunden – von Teilnehmer*innen, die über einen Hochschulabschluss verfügen sogar 50 Prozent – können dabei in Selbstlernphasen absolviert werden.

Dies betrifft jedoch nicht die Module 10 und 11, die die Kommunikation und Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung zum Gegenstand haben. Der BdB bietet über sein eigenständiges Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) Sachkundelehrgänge an.

  1. Der modulartige Aufbau der Sachkunde bietet die Möglichkeit, genau die Module auszuwählen, die gemäß den Vorgaben der Betreuungsbehörde für die Registrierung notwendig sind.
  2. Wir empfehlen, darüber hinaus zu schauen, welche Module Sie eventuell außerdem buchen sollten.
  3. Zum Berufseinstieg und für die Anfangszeit Ihrer Tätigkeit als berufliche Betreuer*innen können Sie das Wissen aus den Modulen auf jeden Fall sehr gut gebrauchen: Sie benötigen betreuungsspezifisches Fachwissen, umfassende Rechtskenntnisse in unterschiedlichen Gebieten und besondere kommunikative Kompetenzen.

Dieser spezielle Zuschnitt von Kenntnissen und Fähigkeiten wird im Rahmen anderweitiger Ausbildungen nicht vermittelt. Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen, benötigen Sie laut Gesetz keinen weiteren Nachweis der Sachkunde.

  • Da weder in einem Jura-Studium noch in den sozialen Studiengängen betreuungsspezifisches Wissen vollumfänglich vermittelt wird, empfehlen wir dennoch einen Blick auf die Sachkundemodule zu werfen.
  • Bestimmt gibt es Bereiche, in denen Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder vertiefen können.
  • Neben Sachkundelehrgängen gibt es derzeit in Deutschland verschiedene Studiengänge zum Thema rechtliche Betreuung sowie eine Zertifikatsausbildung.

Die Studiengänge vermitteln vertieftes betreuungsspezifisches Fachwissen, außerdem ist eine Hochschulausbildung Voraussetzung für den Erhalt der höchsten Vergütungsstufe. Wer sich für einen der Studiengänge entscheidet, sollte vorher überprüfen, ob dieser auch als Sachkundenachweis anerkannt ist.

„Zertifizierte/r Berufsbetreuer/in – Curator de Jure” (Technische Hochschule Deggendorf in Kooperation mit dem ipb), berufsbegleitende Zertifikatsausbildung, Abschluss: Hochschulzertifikat Curator de Jure„Fernstudium Berufsbetreuer” (Hochschule Wismar), Fernstudium, Abschluss: Bachelor„Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft” (HWR Berlin), Fernstudium, Abschluss: Master of Laws (LL.M.)

Ist ein Betreuer freiberuflich?

Hinweis – 1. Eines der Hauptprobleme der Besteuerung der freien Berufe besteht in der Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit: Dabei geht es in erster Linie um die Belastung mit GewSt, von der die freien Berufe verschont werden. Dadurch ergeben sich rechtfertigungsbedürftige Belastungsunterschiede.

Diese Unterschiede sind zwar für Personenunternehmen zunächst durch § 32c EStG, sodann ab 2001 durch die Steuerermäßigung nach § 35 EStG deutlich gemildert worden. Beseitigt ist das Problem dadurch aber auch heute nicht. In Ballungsgebieten mit hohen GewSt-Hebesätzen (über 380 %) ergibt sich trotz § 35 EStG nach wie vor eine Mehrbelastung für Gewerbebetriebe.

Eine solche Mehrbelastung entsteht auch dann, wenn die GewSt-Last durch die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG entsteht, ohne dass ein einkommensteuerrechtlicher Gewinn aus Gewerbebetrieb vorhanden ist.2. Die Willkürlichkeit der Unterscheidung von freien Berufen und Gewerbetreibenden zeigt sich bereits bei unbefangener Lektüre des § 18 Abs.1 Nr.1 EStG,

Das dort aufgelistete Sammelsurium von Berufen ist kaum auf einen Nenner zu bringen. Warum ist etwa der Lotse im Katalog der freien Berufe enthalten, der staatlich geprüfte Bergführer hingegen nicht, warum der Bildberichterstatter, aber der Toningenieur nicht? Und wie ist die spitzfindige Unterscheidung zwischen einem “beratenden” Betriebswirt und einem in sonstiger Weise selbstständig tätigen Betriebswirt zu rechtfertigen? Wie sind solche Unterscheidungen mit dem Gebot gleichmäßiger Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar? 3.

Das BVerfG hat bekanntlich an diesen gesetzlichen Unterscheidungen keinen Anstoß genommen (Beschluss des BVerfG vom 15.01.2008, 1 BvL 2/04, BFH/NV Beilage 2008, 247, Haufe-Index 1998894 ). Der Finanzgerichtsbarkeit bleibt daher nichts anderes übrig, als die Vorschrift des § 18 EStG so wie sie ist anzuwenden und dabei den Versuch zu unternehmen, zu halbwegs plausiblen Abgrenzungen zu gelangen.

  1. Die Willkürlichkeit und weitgehende Konturenlosigkeit der gesetzlichen Regelung hindert die Rechtsprechung allerdings weithin daran, ihre Lösungen methodisch aus dem Gesetz abzuleiten.
  2. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Rechtsprechung nicht selten unberechenbar erscheint und die getroffenen Entscheidungen Kritik auf sich ziehen.4.

Die Tätigkeit des Berufsbetreuers (§§ 1896ff. BGB) hat sich heute zu einem selbstständigen Berufsbild entwickelt. Die bisherige Rechtsprechung des BFH hatte die Berufsbetreuung als gewerbliche und nicht als sonstige selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs.1 Nr.3 EStG angesehen, weil diese Vorschrift nur vermögensverwaltende Tätigkeiten erfasse.

Diese Voraussetzung erfülle die Tätigkeit eines berufsmäßigen Betreuers nicht, da sie nicht nur Vermögensfragen, sondern auch persönliche Angelegenheiten umfasse, wie etwa gesundheitliche Fragen, Wohnungsangelegenheiten, Bestimmung des Aufenthalts oder des Umgangs.5. Nunmehr hat der (für die Besteuerung der freien Berufe inzwischen allein zuständige) VIII.

Senat des BFH die vorgenannte Argumentation überprüft und die Rechtsprechung geändert: Berufsbetreuung ist danach keine gewerbliche Tätigkeit, sondern gehört zur sonstigen selbstständigen Arbeit gem. § 18 Abs.1 Nr.3 EStG, Die Vorschrift enthält keinen abschließenden Katalog in Betracht kommender “Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit”, sondern lediglich die Auflistung der Regelbeispiele “Testamentsvollstreckervergütung”, “Vermögensverwaltung”, “Aufsichtsratstätigkeit”.

  1. Weitere Tätigkeiten fallen danach in den Anwendungsbereich der Regelung, wenn sie ihrer Art nach den Regelbeispielen ähnlich sind.
  2. Das ist nicht nur der Fall, wenn die Tätigkeit die Betreuung fremder Vermögensinteressen umfasst, sondern darüber hinaus auch dann, wenn es sich um eine selbstständig ausgeübte fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis handelt.

Dies trifft auf die Tätigkeit des Beru.

Was darf ein Betreuer alles machen?

Was darf der Betreuer? – Für die ihm zugeteilten Aufgaben hat der Betreuer die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Aufgaben des Betreuers werden von einem Gericht bestimmt. Unter anderem darf der Betreuer bestimmte Sachen für eine Person regeln:

Verwalten von Geld & Vermögen Wohnungsangelegenheiten regeln, z.B.: Mietverträge oder Versicherungsverträge abschließen oder kündigen Briefe öffnen & beantworten Eine neue Wohnung für Sie suchen Über ärztliche Behandlungen entscheiden Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern

In § 1902 BGB ist festgesetzt, dass der Betreute vom Betreuer in dessen Aufgabenkreis gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird. Die Aufgaben des Betreuers werden vom Gericht klar definiert. Ihr Selbstbestimmungsrecht muss dabei immer gewahrt bleiben. Laut § 1896 BGB (1a) kann ein Betreuer nicht gegen Ihren Willen eingesetzt werden.

Was macht ein Betreuer nicht?

Büro für Betreuung Peters: Nicht-Aufgaben eines Betreuers Der rechtliche Betreuer ist kein Sozialbetreuer. Er erbringt keine eigenen Leistungen am Betreuten, er ist somit nicht dafür zuständig, dem Betreuten in seinem Haushalt zu helfen, Spaziergänge zu begleiten, Besorgungen zu machen oder gar die Krankenpflege zu übernehmen.

Der rechtl. Betreuer ist für die Organisation, Koordination und Überwachung dieser o.g. Tätigkeiten und Dienstleister zuständig. Er muss deswegen auch keine 24-stündige Erreichbarkeit sicherstellen. Seine Aufgaben beziehen sich aber nur auf die vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise. Der Betreuer ist selbstständig und nicht in die Organisation von Dienstleistern z.B.

Heim o.ä. eingebunden. Von ehrenamtlichen Betreuern werden oftmals Aufgaben übernommen die er als Betreuer nicht zu machen brauchte. Gerade Familienangehörige, Freunde oder Bekannte übernehmen Aufgaben die sie nicht an Dritte delegieren möchten. Aber genau hier liegt auch der Unterschied zum Berufsbetreuer, der so vom Gesetzgeber gewollt ist! Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen : Büro für Betreuung Peters: Nicht-Aufgaben eines Betreuers

Wann macht sich ein Betreuer strafbar?

Strafrechtstatbestände – Straf- und zivilrechtlich macht sich der Betreuer eines Vergehens schuldig, wenn er den Aufgabenkreis der Vermögenssorge hat und Sozialbetrug des Betreuten toleriert. Wenn er nicht diesen Aufgabenkreis hat oder es sich um Straftaten wie den Besitz illegaler Drogen handelt, ist der Betreuer nicht verpflichtet, diesen Umstand zu verhindern.

  1. Denn nur schwere Straftaten, angefangen von der Vorbereitung eines Angriffskriegs über Raub und Geldfälschung bis hin zur Bildung einer Terroristischen Vereinigung müssen angezeigt werden.
  2. Dazu sind auch Personen verpflichtet, die der Schweigepflicht unterliegen.
  3. Unklar ist, ob der Betreuer strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn er in eine Heilbehandlung des Betreuten einwilligt, die als Körperverletzung strafbar ist, da sie gegen den Willen des Betreuten zu Unrecht durchgeführt wurde.

Zimmermann vertritt den Standpunkt, dass das Risiko allein bei dem behandelnden Arzt liegt.

Welchen Abschluss braucht man um Betreuer zu werden?

Welchen Abschluss brauche ich als Alltagsbetreuer? – Für die Ausbildung als Alltagsbetreuer ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Hast du einen Real- oder Hauptschulabschluss, erhöht das natürlich deine Chancen, an einer Berufsfachschule angenommen zu werden.

See also:  Eisenmangel Was Hilft Schnell?

Wer eignet sich als Betreuer?

Vorschlagsrecht des Betroffenen – Der Betroffene hat das Recht, eine Person seines Vertrauens oder mehrere Personen für bestimmte Aufgabenkreise zum Betreuer vorzuschlagen. Dieses sind häufig Ehegatten, Verwandte oder Freunde des Betreuten. Das Betreuungsgericht muss vorrangig ehrenamtliche Betreuer bestellen.

Jeder volljährige Bürger, der in der Lage ist eine Betreuung zu übernehmen, ist verpflichtet dieses Ehrenamt zu übernehmen. Der ehrenamtliche Betreuer bekommt einmal im Jahr eine Aufwandsentschädigung. Eltern, Kinder und Ehegatten haben bei der Auswahl keinen Vorrang, dürfen aber Betreuungsverfahren nicht übergangen werden.

Der Betreuervorschlag des Betroffenen ist entscheidungsbindend für das Gericht, es sei denn, dieser würde seinem Wohl zuwiderlaufen.

Wer kontrolliert gerichtlich bestellte Betreuer?

Betreuungsgericht – Das Betreuungsgericht regelt die gesetzliche Betreuung von Menschen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Es setzt für diese Menschen einen Betreuer ein. Außerdem entscheidet es über den Umfang und eventuell über eine Aufhebung der Betreuung. Zudem berät und beaufsichtigt das Gericht den Betreuer. Zu allen Begriffen Popup schließen “>Betreuungsgericht, Einmal im Jahr muss die Betreuerin oder der Betreuer dem Gericht einen Bericht zusenden. Das Gericht prüft dadurch, ob die oder der Betreuer*in richtig und gut für die betreute Person gehandelt hat. Ärzt*innen, Verwandte, Familienangehörige oder auch Freund*innen können Beschwerden beim Gericht einreichen. Das Gericht muss diese Hinweise prüfen und eventuell eine*n andere*n Betreuer*in bestellen.

Wie viel darf ich als Freiberufler verdienen?

Nebenberuflich und freiberuflich: Welche Steuern fallen an? – Willst du deinen festen Job nicht kündigen, aber trotzdem deine Geschäftsidee als selbstständiger Freiberufler austesten, dann probiere doch zunächst einmal eine freiberufliche Nebentätigkeit aus.

Deine Nebentätigkeit darf bestimmte Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten, dein Arbeitgeber muss – je nach Arbeitsvertrag – deine freiberufliche Nebentätigkeit genehmigen. Bevor du deine Nebentätigkeit als Freiberufler beginnst, solltest du das Finanzamt informieren und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dann bist du registriert, deine freiberufliche Tätigkeit ist angemeldet und bekommst auch eine Steuernummer. Die Einkünfte aus deiner freiberuflichen Nebentätigkeit dürfen nicht höher ausfallen als dein Gehalt aus der Haupttätigkeit. Liegt dein Gewinn als Freiberufler unter 9.744 Euro, ist er steuerfrei. Natürlich müssen Freiberufler für Gewinne stets mit Steuern rechnen. Einerseits zahlst du Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer als Freiberufler sowie Lohnsteuer als Angestellter. Die Höhe der Steuersätze hängt von deinem Gewinn ab, Lass dich am besten von einem Steuerexperten beraten.

Sind Berufsbetreuer umsatzsteuerpflichtig?

Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer unterliegen mit ihren Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Ein Vormundschaftsgericht hatte eine Frau zur Betreuerin bestellt. Die Betreuungsttigkeit wird grundstzlich ehrenamtlich erbracht, kann allerdings ausnahmsweise entgeltlich erfolgen, sofern das Gericht bei der Bestellung feststellt, dass die Betreuung berufsmig durchgefhrt wird; so auch hier.

  1. Berufsbetreuer unterliegen grundstzlich bezglich ihrer Leistungen der Umsatzsteuer.
  2. Die Betreuerin hatte im vorliegenden Fall jedoch darauf verwiesen, dass ihre Leistung nach dem vorrangigen EU-Steuerrecht umsatzsteuerfrei sei.
  3. Der Bundesfinanzhof teilte diese Auffassung, denn fr Leistungen, die eng mit der Sozialfrsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden seien, sehe das EU-Recht Umsatzsteuerfreiheit vor.

Im brigen ergebe sich aus der gerichtlichen Bestellung zur Betreuerin, dass hnliche Ttigkeiten verrichtet wrden, wie ohnehin umsatzsteuerfreie Betreuungsvereine oder Vereinsbetreuer sie erbrchten. Insoweit sei damit eine Gleichstellung geboten (BFH, Urteil vom 25.04.2013, Az.

V R 7/11). Hinweis: Seit 01.07.2013 sind Leistungen der Betreuer auch nach nationalem Recht ausdrcklich umsatzsteuerfrei (vgl.4 Nr.16 k UStG). Diese Neuregelung gilt allerdings nur fr Leistungen, die ab Juli 2013 erbracht werden. Fr davor erbrachte Leistungen knnen sich die Berufsbetreuer auf Unionsrecht berufen.

Bitte beachten Sie: Einige Berufsbetreuer erzielen ebenfalls Erlse aus der Verfahrenspflegschaft. Diese Leistungen unterliegen weiterhin der Umsatzsteuer.

Was darf ich als Freiberufler nicht?

| Was sind Freie Berufe? – Für viele Existenzgründer stellt sich die Frage, wann man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt und damit den Status Freiberufler erfüllt. Die Abgrenzung zu einem klassischen Gewerbe ist dabei nicht immer klar und eindeutig. Zuständig für die Anerkennung ob eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist das Finanzamt.

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigte Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnliche Berufe sowie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

Die im Einkommensteuergesetz genannten Freien Berufe wie Anwalt, Buchprüfer oder Ingenieur werden als Katalogberufe bezeichnet. Daneben haben sich auch einige den Katalogberufen ähnliche Freie Berufe etabliert. Dazu zählt das IFB:

Aushilfsmusiker, Bergführer, Bildhauer, Designer, Diätassistent, Dirigent, EDV-Berater, Erfinder, Erzieher, Fotografen, Kameramann, Künstler, Dozent, Logopäde, Magier, Marketingberater, Marktforscher, Musiker, Raumgestalter, Schauspieler, Schriftsteller, Tanzlehrer, Tanz- und Unterhaltungsmusiker, Unternehmensberater, Visagist, Werbetexter und viele weitere.

Es empfiehlt sich Rücksprache mit einem Steuerberater oder Anwalt zu halten, damit der Status Freiberufler eindeutig geklärt werden kann. Zudem können Sie beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Sehr häufig werden Freiberufler mit Freelancern (freien Mitarbeitern) verwechselt.

Hat ein Betreuer Zugriff auf das Konto?

Die Einrichtung einer Betreuung hat für sich genommen auf die Geschäftsfähigkeit des Bankkunden keine Auswirkung und führt zu einer sogenannten Doppelzuständigkeit. Das heißt, dass sowohl der Betreuer als auch der Bankkunde selbst Bankgeschäfte tätigen können.

Kann ein Betreuer Geld abheben?

HANDLUNGEN, DIE DER GENEHMIGUNG DURCH DAS BETREUUNGSGERICHT BEDÜRFEN Geldgeschäfte Abhebungen von gesperrten Konten müssen vorher genehmigt werden. Dies gilt auch für fälliges Festgeld oder fälliges Wertpapiergeld (falls der Betreuer nicht Vater, Mutter, Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Betreuten ist), weshalb das Betreuungsgericht benachrichtigt werden sollte, sobald die Geldfälligkeit von der Bank angekündigt wird.

  1. Was die Behandlung von Girokonten angeht, so sollte mit dem Gericht geklärt werden, ob und inwieweit Verfügungen genehmigungsfrei sind, und/oder ob eine generelle Genehmigung erteilt werden kann.
  2. Grundsätzlich kann der Betreuer Beträge von einem (nicht gesperrten) Girokonto ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts dann abheben, wenn der Kontostand nicht mehr als 3.000 Euro beträgt.

Ist der Betreuer ein Elternteil, der Ehegatte, Lebenspartner oder ein Abkömmling des Betreuten, so braucht er, um Geld vom Girokonto abzuheben (auch bei höheren Kontobeträgen), keine Genehmigung einzuholen, soweit das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet.

Dasselbe gilt, wenn die Abhebung von einer generell erteilten Genehmigung erfasst wird. Grundstücksgeschäfte Hier bestehen umfangreiche Genehmigungserfordernisse, nicht nur beim Kauf und Verkauf eines Grundstücks des Betreuten, sondern ebenso z.B. bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken. Wichtig: Soll ein Vertrag zwischen dem Betreuer und dem Betreuten abgeschlossen werden, so ist die Vertretung des Betreuten durch den Betreuer ausgeschlossen.

In diesen Fällen muss sich der Betreuer an das Gericht wenden, damit dieses für den Abschluss des Vertrages einen weiteren Betreuer bestellt. Der Betreuer sollte sich in diesen Fällen stets rechtzeitig an das Betreuungsgericht wenden, damit Zweifel oder Hindernisse ausgeräumt werden können.

• Erbauseinandersetzungen• Erbausschlagungen• Kreditaufnahmen (dazu gehört auch die Überziehung eines Girokontos)• Arbeitsverträge• Mietverträge, wenn sie für längere Dauer als vier Jahre abgeschlossen werden• Lebensversicherungsverträge Wohnungsauflösung

Mit der Auflösung der Wohnung verliert der Betreute seinen Lebensmittelpunkt, die vertraute Umgebung und vielfach auch den Bekanntenkreis. Er soll daher insoweit vor übereilten Maßnahmen geschützt werden (§ 1907 BGB). Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute (oder für ihn sein Betreuer) gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Gleiches gilt für andere Erklärungen, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind (z.B. Aufhebungsvertrag zwischen Betreuer und Vermieter). Treten andere Umstände ein, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt (z.B. Kündigung durch den Vermieter), so hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst.

Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses aufgeben (etwa durch Verkauf der Möbel, während der Betreute im Krankenhaus ist), so hat er dies ebenfalls unverzüglich dem Betreuungsgericht mitzuteilen.

Wann endet die Arbeit eines Betreuers?

Allgemeines – Betreuer sind häufig verunsichert, wie sie im Falle des Todes der betreuten Person verfahren sollen. Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person tot ist, grundsätzlich keinerlei Pflichten und keine Rechte mehr diesbezüglich, insbesondere kein Recht mehr, über die Konten des Verstorbenen zu verfügen.

  1. Nach Eintritt des Todes des Betreuten entfällt die Berechtigung und die Verpflichtung des Betreuers, das Vermögen des Betreuten zu verwalten, Verfügungen zu treffen und die Erben belastende Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  2. Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen gerichtlichen Aufhebungsbeschluss,

Alle Rechte und Pflichten des Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu. Das ist so selbstverständlich, dass es (bis 31.12.2022) nicht einmal direkt im Gesetz steht (ab 1.1.23 in § 1870 BGB neu). Es lässt sich aber indirekt aus den §§ 1908i I 1, § 1893 I, § 1698b BGB entnehmen.

Was tun wenn der Betreuer betrügt?

Schadensersatzanspruch des Betreuten oder der Erben des Betreuten – Nach § 1826 BGB steht dem Betreuten (oder dessen Erben) gegen den Betreuer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn letzterer den Schaden durch eine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht hat.

Ausgangspunkt für eine Haftung des Betreuers ist immer der ihm vom Gericht zugewiesene Aufgabenkreis. Nur soweit er seinen Pflichten innerhalb dieses Aufgabenkreises nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann er für den dadurch ausgelösten Schaden haftbar gemacht werden. Die vom Betreuer zu beachtenden Pflichten können dabei aus dem Gesetz, aus konkreten Weisungen des Betreuungsgerichts oder auch aus Wünschen des Betreuten selber resultieren, die dieser nach § 1821 BGB geäußert hat.

Für eine Haftung muss dem Betreuer auch ein Schuldvorwurf gemacht werden können, d.h. der Betreuer muss die Pflichtverletzung zumindest leicht fahrlässig begangen haben. Leichte Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Betreuer bei der Vornahme oder Unterlassung der konkreten Handlung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

See also:  Blacklist Wie Viele Staffeln?

Wie viel Geld darf ein betreuter haben?

Eigenbeitrag für die Kosten der Betreuung Pfadnavigation

► ► ► ►

BTHG-Kompass Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt.

Muss eine nicht auf Grundsicherungsleistungen angewiesene Person, die in einer besonderen Wohnform lebt und eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufsucht, die Aufwandspauschale für die ehrenamtliche rechtliche Betreuung aus ihrem Vermögen bezahlen, wenn das Vermögen 5.000 € überschreitet? Oder gilt der erhöhte Schonbetrag nach dem SGB IX? Eine rechtlich betreute Person muss sich, an den ansonsten durch Steuermittel zu finanzierenden Kosten der rechtlichen Betreuung, beteiligen, wenn sie über den Schonbetrag von 5.000 € gem.

§ 90 SGB XII liegt und somit „vermögend” im Sinne des § 1836 c Ziffer 2 BGB ist. Der BGH hat diese Regelung am 20. März 2019 noch einmal bekräftigt. In dem Urteilsspruch wurde klargestellt, dass das eigene Vermögen zur Betreuervergütung herangezogen wird, wenn die Grenze von 5.000 € überschritten wird.

Die Freigrenze nach § 60 a SGB XII von 25.000 € findet in diesem Fall keine Anwendung. Der erhöhte Freibetrag gem. § 139 SGB IX gilt nur für die Leistungen der Eingliederungshilfe und wird nicht für Leistungen der Grundsicherung und somit auch nicht für die Betreuervergütung herangezogen. Zum Schutz der Betreuten müssen die Anträge dementsprechend gestellt werden.

Für den Betreuten ergeben sich aus einer fehlerhaften Vergütungsfestsetzung Erstattungsansprüche der Staatskasse und Nachforderungen, die an den Betreuer zu zahlen sind. (BGH XII ZB 290/18) Dies gilt gleichermaßen für die Betreuervergütung nach § 1836 BGB und die Aufwandsentschädigung nach § 1835 BGB.

Kann Betreuer abgelehnt werden?

Ein Betreuer kann nicht gegen den Willen eines Volljährigen bestellt werden. Wenn alles darauf hindeutet, dass der Betroffene trotz seiner Beeinträchtigungen über einen freien Willen verfügt, kann das Gericht eine Betreuung ablehnen. Nur im umgekehrten Fall, wenn ein Betreuer bestellt werden soll, muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Kann man zwei Betreuer haben?

Mehrere Betreuer Gemäß § 1899 Abs.1 BGB kann das Betreuungsgericht mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenkreis betraut wird.

Aufgabenkreise können Gesundheit, Vertretung gegenüber Behörden, Aufenthalt, Vermögen, Post und in Ausnahmefällen auch das Umgangsrecht sein. Die Betreuung kann aber auch gemeinschaftlich in demselben Aufgabenkreis erfolgen, wobei die als Betreuer bestellten Personen dann an sich auch nur gemeinsam handeln könnten.

So wird ein schnelles Handeln in manchen Fällen blockiert sein, so dass es dem Gericht möglich ist, eine andere Regelung zu treffen oder auch nur einen Betreuer alleine handeln zu lassen, wenn mit dem Aufschub der Angelegenheit eine Gefahr für den Betroffenen droht.

Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten ist stets ein besonderer Betreuer zu bestellen (§ 1899 Abs.2 BGB). Dieser erhält dann auch eine gesonderte Vergütung. Außerdem kann das Gericht mehrere Betreuer in der Weise bestellen, dass der eine die Angelegenheiten des Betreuten nur zu besorgen hat, soweit der andere verhindert ist (§ 1899 Abs.4 BGB).

Dieser Betreuer wird dann Verhinderungs- bzw. Ergänzungsbetreuer genannt. Auch er erhält eine gesonderte Vergütung. Patricia Richter Rechtsanwältin, LL.M. : Mehrere Betreuer

Was darf ein befreiter Betreuer nicht?

Ferner ist zu beachten, dass die Verwendung von Geldern des Betreuten für eigene Zwecke nicht zulässig ist (§ 1805 BGB). Auch Schenkungen aus dem Vermögen oder Einkünften des Betreuten darf der Betreuer nicht vornehmen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Anstandsschenkungen (§ 1908 i Abs.2 Satz 1 BGB).

Wie teuer ist ein Berufsbetreuer?

4. Gebühren für Berufsbetreuer – Berufsbetreuer erhalten verschiedene Pauschalen für die Vergütung und als Aufwendungsersatz. Höhere Aufwendungen können sie gesondert geltend machen und sich dafür einen Vorschuss oder Ersatz holen. Die Höhe der Pauschale ist zum einen abhängig von den Kenntnissen des Betreuers (ohne besondere Kenntnisse, abgeschlossene Ausbildung oder Studium), zum anderen von den Umständen der Betreuung:

Dauer der Betreuung Gewöhnlicher Aufenthaltsort des Betreuten (stationäre Einrichtung, gleichgestellte ambulant betreute Wohnform oder andere Wohnform) Vermögensstatus des Betreuten (mittellos oder nicht mittellos)

Besondere Pauschalen kommen zu den Fallpauschalen hinzu, wenn z.B. hohes Geldvermögen über 150.000 € und/oder nicht selbstbewohnte Immobilien verwaltet werden müssen. Ist die betreute Person mittellos (siehe oben unter “Mittellosigkeit der betreuten Person”), kommt der Staat für die Kosten des Berufsbetreuers auf.

Hierfür muss die Mittellosigkeit vom Betreuungsgericht festgestellt werden. Die betreute Person ist verpflichtet, Auskünfte über ihr Vermögen zu erteilen Ändert sich die Vermögenssituation, kann der Staat unter gewissen Voraussetzungen Regressansprüche geltend machen. Das bedeutet, der Staat holt sich das Geld von der betreuten Person zurück.

Beispielhafte Pauschalen für einen Berufsbetreuer mit abgeschlossener Ausbildung:

Dauer der Betreuung Aufenthalt Vermögensstatus Höhe der monatlichen Pauschale
0–3 Monate Stationäre Einrichtung, gleichgestellte ambulant betreute Wohnform mittellos nicht mittellos 241 € 249 €
0–3 Monate Andere Wohnform mittellos nicht mittellos 258 € 370 €
,
Ab dem 25. Monat Stationäre Einrichtung, gleichgestellte ambulant betreute Wohnform mittellos nicht mittellos 78 € 96 €
Ab dem 25. Monat Andere Wohnform mittellos nicht mittellos 130 € 161 €

Eine Übersicht mit allen Pauschalen sortiert nach den oben genannten Kriterien kann in der Anlage des Betreuervergütungsgesetzes unter www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/anlage.html eingesehen werden.

Kann ein betreuter über sein Geld verfügen?

Häufig gestellte Fragen und Alltagssituationen: Zunächst die vielleicht wichtigste Frage: Besteht eine regelmäßige Besuchspflicht seitens des Betreuers? Dies kann klar verneint werden. Die Betreuung ist zwar quasi “persönlich” zu führen, aber eine gesetzlich vorgeschriebene Besuchspflicht gibt es nicht.

  1. Das könnte zum Beispiel dann entbehrlich sein, wenn der Betreuer durch Institutionen oder bspw.
  2. Pflegedienste auf dem Laufenden ist.
  3. Seitens des rechtlichen Betreuers besteht sogar die Pflicht (!), diese Hilfen vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  4. Auch ist davon auszugehen, dass der Betreute in der Lage ist sich mit dem Betreuer in Verbindung zu setzen, wenn eine geänderte Situation vorliegt.

Bezahlung / Kosten: Die Bezahlung des Betreuers ist im Vormünder und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und besonders gut veranschaulicht. Der Begriff “Vermögen” des Betreuten ist ein für die Vergütung maßgeblicher Bezug. Besitzt der Betreute 5.000,-€ und m ehr über de n gesetzl.

  • Schon- und Freibeträgen zählt dieser als vermögend und trägt selbst die Kosten der Betreuung die anderenfalls der Staat zahlt.1.
  • Situation: Ein Klient randaliert, bedroht, stört, pöbelt, belästigt, usw.
  • Herr Betreuer – kommen Sie vorbei und kümmern Sie sich! Antwort: Bitte rufen Sie die Polizei wenn Sie sich bedroht und/oder belästigt fühlen und ziehen Sie ggf.

den Sozialpsychiatrischen Dienst (SPDi) mit heran. Es ist nicht Aufgabe des Betreuers den Klienten wie ein “Erzieher” zu disziplinieren. Es sind erwachsene Menschen wie jeder Andere auch. Straftaten oder Fehlverhalten sind Angelegenheiten die immer der Betroffene selbst verantworten muss.

  1. Die Polizei und ggf.
  2. Der SPDi muss entscheiden wie es weiter geht, Behandlung im Krankenhaus, Festnahme, usw.2.
  3. Situation: Polizei ruft den Betreuer an, dass dieser in Gewahrsam ist.
  4. Antwort: Diese Information ist natürlich wichtig und der Betreuer sorgt ggf.
  5. Für Rechtsbeistand.
  6. Der Betreuer holt jedoch den Klienten weder ab, noch verbringt er den Klienten irgendwo hin.3.

Situation: Klient liegt im Krankenhaus oder Heim und braucht Hygieneartikel, Zigaretten oder Wäsche. Antwort: Grundsätzlich ist dies keine Aufgabe des Betreuers, sondern des Sozialdienstes des Krankenhauses/Heims. Meistens verfügt der Betreuer auch nicht über den Wohnungsschlüssel.

Wenn möglich kann der Betreuer versuchen Verwandte oder die evtl. involvierten Pflegedienste zu mobilisieren oder er kann einfach nur Geld vorbeibringen, damit der Soziale Dienst des Heims/Krankenhauses etwas kaufen kann. Ist auch dafür kein Geld da, hat das Krankenhaus /Heim in der Regel einen Kleidungsfundus für Notfälle.4.

Situation: Betreuter wird demnächst aus Krankenhaus entlassen. Antwort: Für eine Pflegedienst- und Heimplatz suche ist zunächst der Soziale Dienst des Krankenhauses verantwortlich. Der Patient darf nicht unversorgt entlassen werden. Ich bin natürlich gerne unterstützend behilflich.5.

Situation: Betreuter ist Obdachlos. Antwort: Es lässt sich leider nicht immer verhindern, dass Betreute auch Ihre Wohnung verlieren. Es ist leider nicht leicht jemanden eine Wohnung zu besorgen. Der Betreuer kann nur unterstützen. Aber wenn hohe Mietschulden vorhanden sind und/oder der Klient seinen “Ruf weg” hat, hilft das alles nicht mehr.

Es gibt dann nur noch das Obdachlosenheim.6. Situation: Verwahrlosung, Messie-Syndrom – es stinkt. Antwort: So traurig es ist, jeder hat ein Recht auf Verwahrlosung. Nur bei Gefahr in Verzug darf der Betreuer eingreifen.7. Situation: Mein Handy klingelt.

See also:  Wie Hoch Ist Der Zuschuss Zur Privaten Krankenversicherung In Der Rente 2022?

Eine unbekannte Stimme meldet sich: Sind Sie der Betreuer von Frau G.? Frau G. steht vor mir und sagt Sie würden Sie verhungern lassen und Sie hätte kein Geld um sich etwas zu essen zu kaufen. Antwort: Eine sehr traurige Situation, die leider öfter vorkommt als ich es mir Wünsche. JEDER Betreute hat einen Mindestanspruch auf eine Geldleistung.

Gehen Sie bitte davon aus, dass Das abgesichert ist. Wenn der Betreute bei Alkohol oder Drogenabhängigkeit am 5. des Monats kein Geld mehr für Essen hat, ist das seine / Ihre Entscheidung mit dem Geld umzugehen. Erst wenn der Mensch dauerhaft Schaden nimmt, seine Gesundheit oder Vermögen schädigt, darf der Betreuer einen sog.

  • Einwilligungsvorbehalt benatragen und dem Betreuten sein Geld zuteilen.
  • Drogen- oder Alkoholsucht reicht dafür jedoch nicht aus! Urteil: 8.
  • Situation: Warum bezahlen Sie keine Rechnungen, Sie haben doch die Kontogewalt.
  • Antwort: Zunächst ist der uneingeschränkte Aufgabenkreis der Vermögenssorge dafür unabdingbar.

Dennoch kann der Betreute sein Geld am 31. eines Monats komplett abheben und über die Verfügung selbst bestimmen.9. Situation: Beim Arzt / im Krankenhaus – Sie sind der Betreuer, Sie müssen sofort herkommen etwas unterschreiben. Antwort: Zunächst müsste der Betreuer den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge haben.

  • Zudem müsste der Betreute nicht mehr in der Lage sein die Folgen des Eingriffs zu verstehen, bspw.
  • In dem Fall, dass der Patient im Koma liegt.
  • Nur dann wäre die Unterschrift nötig, die auch per Fax übermittelt werden kann.
  • Siehe § 1904 BGB Einvernehmen zwischen Arzt und Betreuer und Merkblatt,
  • Grundsätzllich müssen Ärzte den Patienten behandeln wie jeden Anderen auch.

Die Betreuung darf keinen Einfluss darauf haben. Ich bitte stets ausdrücklich darum, zuerst dem Patienten die Situation und die Prognosen verständlich zu erklären. Das muss immer vorrangig geschehen! Wenn der Patient wider der Aufklärung eine andere Meinung hat, ist dies zunächst sowohl von den Ärzten, als auch vom Betreuer zu akzeptieren.

  1. Falls Folgeschäden absehabr sind, bei denen sich der Arzt nicht sicher ist, ob der Patient alles verstanden hat, wird der Betreuer eine Stellungnahme mit der Bitte um Gutachterliche Prüfung und Beschluss an das zuständige Amtsgericht senden.10.
  2. Situation: Der Betreute möchte Geld, die Bank verwehrt die Auszahlung.

Antwort: Der Betreute darf über sein Geld selbst verfügen, es sei denn es wurde ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge eingerichtet. Aber selbst dann, darf der Betreute im Umfang vergleichbar mit dem Taschengeldparagrafen über Geld verfügen.

  1. Bankinformation,11.
  2. Situation: Behördenangelegenheiten.
  3. Der Betroffene darf seine Angelegenheiten natürlich immer versuchen selbst zu regeln.
  4. Der Betreuer stellt jedoch seine Hilfe untersützend zur Verfügung.12.
  5. Situation: Sie sind naher Verwandter oder sogar Ehepartner eines Betreuten.
  6. Die rechtliche Situation ist für Sie wichtig: Antwort: Formal sind Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, usw.) und sogar die Ehepartner nicht am Verfahren beteiligt und es besteht seitens des Betreuers KEINE Auskunfts- und/oder Informationspflicht ggü.

Dritten, Auch nicht an den Ehepartner. Das hat Gründe, vorrangig die Schutzfunktion der Person die unter rechtlicher Betreuung steht. Es muss in dem Zusammenhang die Frage gestellt werden, warum ein rechtlicher Betreuer eingesetzt wird, obwohl es Angehörige gibt.

Dies hat zur Folge, dass Sie im Zweifel keine Informationen bekommen und weder Weisungsbefugt oder ähnliches gegenüber dem Betreuer und / oder dem Heim/Einrichtung/Krankenhaus sind. Das übernimmt der Betreuer. Liegen Vollmachten vor, sind diese anzuzeigen und dem Amtsgericht zu melden. In der Betreuung führt das zu einer isolierten Betrachtung des Betreuten, d.h.

dass er ein eigenes Bankkonto bekommt und die Ausgaben und Einnahmen getrennt ermittelt werden müssen. Der Betreuer ist für den Betreuten zuständig, d.h. es ist nicht Aufgabe des Betreuers im Sinne etwaiger “Erben” zu handeln, sondern es geht um die aktuelle Situation des Betreuten abzusichern.

  1. Der Betreuer wird daher keinesfalls einer Aufforderung von Angehörigen nachkommen einen billigeren Heimplatz suchen.
  2. Die Angemessenheit entscheidet der Betreuer.13.
  3. Situation: Die Aufforderung seitens von Heimen / Einrichtungen zur Hausarztsuche.
  4. Der rechtliche Betreuer kann nicht zaubern.
  5. Es ist ganz aktuell vorgekommen dass sämtliche Hausärzte in Gera abtelefoniert wurden, aber keiner neue Patienten aufnimmt.

Da kann ich nur auf die Notaufnahme oder den Service des verweisen.14. Situation: Der Betreute verstirbt. Die rechtliche Betreuung endet sofort ohne Gerichtsbeschluss. Massgeblich ist das Datum der Kenntnisnahme des Betreuers vom Tod des Betreuten.15. Situation: Sie heben Geld von meinem Konto ab und ich weiß gar nichts mehr.

Sie lassen mich völlig außen vor. Antwort: Ja, das passiert leider auch, dass ein Betreuer (mich eingeschlossen) im Eifer des täglichen Gefechts zu Selbstverständlich in dem Rahmen der auferlegten Aufgabenkreise handelt. Das ist weder Vorsatz noch böse Absicht. Da hilft nur, freundlich nachzufragen und der Betreuer wird Ihnen i.d.R.

die gewünschten Kontoinformationen zur Verfügung stellen. Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen jedoch versprechen, dass der Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts jede Rechnungslegung penibel prüft, bei unklaren Sachverhalten nachfragt sowie bei Unregelmäßigkeiten sofort im Sinne der Betreuten handeln wird.

Wer kontrolliert Berufsbetreuer?

Amtsgericht prüft zentrale Betreuer-Entscheidungen – Darüber hinaus sind auch manche Entscheidungen eines Betreuers genehmigungspflichtig: Möchte er etwa die Wohnung seiner Klientin kündigen oder verkaufen, braucht er dazu eine Genehmigung des Betreuungsgerichts ().

  • Dieses muss den Betreuten in so einem Fall persönlich anhören und sich ein eigenes Bild machen.
  • Leider sind viele Gerichte in Deutschland überlastet, sodass es vorkommen kann, dass Betreuende eigenmächtig handeln.
  • Die Genehmigungspflichten sind ab Paragraf 1829 im reformierten Betreuungsrecht regelt.
  • Ist der Mensch nicht in der Lage, dem Verfahren eigenständig zu folgen, kann das Gericht ihm einen Verfahrenspfleger zur Seite stellen.

Dieser stellt sicher, dass der Betroffene rechtlich Gehör findet und er kann auch sogenannte Rechtsmittel gegen einen Beschluss einzulegen, also etwa Einspruch erheben. Die Betroffenen bleiben so in allen Instanzen “verfahrensfähig”.

Kann ein Betreuer Geld abheben?

HANDLUNGEN, DIE DER GENEHMIGUNG DURCH DAS BETREUUNGSGERICHT BEDÜRFEN Geldgeschäfte Abhebungen von gesperrten Konten müssen vorher genehmigt werden. Dies gilt auch für fälliges Festgeld oder fälliges Wertpapiergeld (falls der Betreuer nicht Vater, Mutter, Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Betreuten ist), weshalb das Betreuungsgericht benachrichtigt werden sollte, sobald die Geldfälligkeit von der Bank angekündigt wird.

  • Was die Behandlung von Girokonten angeht, so sollte mit dem Gericht geklärt werden, ob und inwieweit Verfügungen genehmigungsfrei sind, und/oder ob eine generelle Genehmigung erteilt werden kann.
  • Grundsätzlich kann der Betreuer Beträge von einem (nicht gesperrten) Girokonto ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts dann abheben, wenn der Kontostand nicht mehr als 3.000 Euro beträgt.

Ist der Betreuer ein Elternteil, der Ehegatte, Lebenspartner oder ein Abkömmling des Betreuten, so braucht er, um Geld vom Girokonto abzuheben (auch bei höheren Kontobeträgen), keine Genehmigung einzuholen, soweit das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet.

Dasselbe gilt, wenn die Abhebung von einer generell erteilten Genehmigung erfasst wird. Grundstücksgeschäfte Hier bestehen umfangreiche Genehmigungserfordernisse, nicht nur beim Kauf und Verkauf eines Grundstücks des Betreuten, sondern ebenso z.B. bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken. Wichtig: Soll ein Vertrag zwischen dem Betreuer und dem Betreuten abgeschlossen werden, so ist die Vertretung des Betreuten durch den Betreuer ausgeschlossen.

In diesen Fällen muss sich der Betreuer an das Gericht wenden, damit dieses für den Abschluss des Vertrages einen weiteren Betreuer bestellt. Der Betreuer sollte sich in diesen Fällen stets rechtzeitig an das Betreuungsgericht wenden, damit Zweifel oder Hindernisse ausgeräumt werden können.

• Erbauseinandersetzungen• Erbausschlagungen• Kreditaufnahmen (dazu gehört auch die Überziehung eines Girokontos)• Arbeitsverträge• Mietverträge, wenn sie für längere Dauer als vier Jahre abgeschlossen werden• Lebensversicherungsverträge Wohnungsauflösung

Mit der Auflösung der Wohnung verliert der Betreute seinen Lebensmittelpunkt, die vertraute Umgebung und vielfach auch den Bekanntenkreis. Er soll daher insoweit vor übereilten Maßnahmen geschützt werden (§ 1907 BGB). Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute (oder für ihn sein Betreuer) gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

  • Gleiches gilt für andere Erklärungen, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind (z.B.
  • Aufhebungsvertrag zwischen Betreuer und Vermieter).
  • Treten andere Umstände ein, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt (z.B.
  • Ündigung durch den Vermieter), so hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst.

Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses aufgeben (etwa durch Verkauf der Möbel, während der Betreute im Krankenhaus ist), so hat er dies ebenfalls unverzüglich dem Betreuungsgericht mitzuteilen.