Was Verdient Ein Lkw Fahrer?

Was Verdient Ein Lkw Fahrer
Wenn Sie als LKW-Fahrer/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 28.700 € und im besten Fall 39.400 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 33.300 €.

Wie viel verdient ein LKW-Fahrer Netto in Deutschland?

Brutto Gehalt als Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin –

Beruf Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin (LKW)
Monatliches Bruttogehalt 2.614,02€
Jährliches Bruttogehalt 31.368,25€

Für den Beruf Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin ist in unserer Datenbank ein durchschnittliches Monatsgehalt von brutto 2.614,02€ hinterlegt. Der Stundenlohn beträgt im Durchschnitt also etwa 15,87€. Im Jahr können Berufskraftfahrer und -fahrerinnen demnach ca.31.368,25€ durchschnittlich verdienen. Inhaltsverzeichnis:

  1. Überblick Berufskraftfahrer
  2. Gehalt Nahverkehr und Fernverkehr
  3. Berufskraftfahrer Tarif
  4. Ausbildung als Berufskraftfahrer
  5. Berufskraftfahrer Ausbildung Gehalt
  6. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  7. Berufskraftfahrer Aufgaben
  8. Berufskraftfahrer Weiterbildung
  9. Verdienen Sie genug?

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Wie viel verdient man als LKW-Fahrer in Deutschland?

Was verdient ein LKW-Fahrer? – Der Verdienst eines LKW-Fahrers liegt zwischen 1.800 – 4.500 EUR brutto pro Monat. Die große Spannweite zeigt, dass viele Faktoren die Höhe des Lohns bestimmen. Einflussfaktoren auf die Höhe des Gehaltes sind:

Einsatzbereich (Nah- oder Fernverkehr) Erfahrung/Ausbildung Firma Arbeitszeit Transportgut

Berufsanfänger erhalten meist ein Einstiegsgehalt um 1.800 EUR. Mit der Bereitschaft zu Nacht- und Wochenendarbeit kann man als Einsteiger bereits 2.000 EUR erreichen. Erfahrene Fahrer in renommierten Firmen, denen teure oder gefährliche Waren (siehe Gefahrgut) zum Transport über weite Strecken (Fernverkehr) anvertraut werden, liegen dann an der Obergrenze bis 4.500 EUR.

Was verdient ein Fernfahrer in Deutschland?

Als Fernfahrer/in in Deutschland kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 33584 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Job liegt bei 24965 Euro. Laut Datenerhebung von stellenanzeigen.de liegt die Gehaltsobergrenze bei 41769 Euro.

Was kostet ein LKW-Fahrer pro Tag?

Wann bekommt der Berufskraftfahrer Spesen bezahlt? – Wenn ein Berufskraftfahrer mehrere Tage auf Dienstreise ist, hat er einen Anspruch auf Spesen. Das bedeutet im Einzelfall, wenn der Fahrer länger als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, bekommt er einer Verpflegungspauschale von 14€,

Diese Pauschale gilt auch für die An-und Abreisetage. Sollte der LKW-Fahrer einen kompletten Tag, also 24 Stunden, unterwegs sein, bekommt er einen Ausgleich von 28€, Zusätzlich steht Berufskraftfahrern eine Übernachtungspauschale zu. Diese Pauschale bekommen Fahrer für jeden Kalendertag, an dem sie auch die Verpflegungspauschale erhalten.

Der Betrag für die Übernachtungspauschale wurde 2020 auf 8€ erhoben, Die Pauschale gilt auch für den An- und Abreisetag.

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Wie viel sind 3000 € Brutto in Netto?

Dein Einkommen 2023

Monatliches Gehalt Weihnachtsgeld
Brutto 3.000,00 € 3.000,00 €
Sozialversicherung 543,60 € 513,60 €
Lohnsteuer 344,20 € 149,18 €
Netto 2.112,20 € 2.337,22 €

Wie viel sind 2800 € Brutto in Netto?

2.800,00 € brutto sind _ € netto Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Österreich erfährst du, wie viel am Ende des Monats wirklich auf deinem Konto landet. Die nachfolgende Tabelle zeigt Umrechnungsbeispiele für monatliche Angestellten Gehälter im Jahr 2023 in Oberösterreich. (ohne Pendlerpauschale, ohne Kinderzuschlag)

Bruttolohn Nettolohn
1.825,62 €
1.882,93 €
1.940,25 €
2.054,88 €
2.112,20 €
2.169,51 €

2.800,00 € brutto sind _ € netto

Was bringt ein Lkw im Monat?

Welche LKW-Fahrer verdienen am meisten – Ein Fahr-Anfänger profitiert von dem neuen Mindestlohn und sollte im Vergleich zu zum Herbst 2020 durchschnittlich rund 15% mehr erhalten. Er kann bei 40-45 Stunden die Woche mit mindestens 2.080 bis 2.333 € pro Monat rechnen.

Ein erfahrener Berufskraftfahrer kann in Deutschland durchschnittlich 2.778 € brutto pro Monat (40 Stundenwoche / 21,6 Arbeitstage/Monat) verdienen. In Logistik-Branchen, die LKW Fahrer mit höherer Qualifikation einsetzten, ist unter Umständen auch mehr drin. Hierzu gehören beispielsweise Gefahrgut-Transporte.

Werden chemische oder gar radioaktive Stoffe transportiert, muss der Fahrer die entsprechende ADR-Schulung bestanden haben. Verdienstmöglichkeiten in Richtung 4.000 € brutto gibt es, sind aber eher die Ausnahme. Was vom LKW-Fahrer Gehalt netto übrig bleibt, lässt sich nicht grundsätzlich sagen.

  1. Abhängig von Lohnsteuerklasse, Bundesland, Anzahl der KInder, Beitragshöhe für die Krankenkasse und vielen weiteren Faktoren bleibt vom Nettogehalt mehr oder weniger übrig.
  2. Dass der dringend benötigte Fahrer-Nachwuchs ausbleibt, hängt nicht nur, aber im wesentlichen auch mit der schlechten Bezahlung zusammen.

Im Jahr 2019 haben fast die Hälfte aller Azubis ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer abgebrochen. Das ist der höchste Wert seit Jahren. Die Ausbildung zum Bkf dauert in der Regel drei Jahre. Das Einstiegsgehalt im ersten Ausbildungsjahr beträgt ca.850 € (Oft sogar darüber.

Was ändert sich 2023 für LKW-Fahrer?

Die Maut für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bundesfernstraßen steigt zum 1. Januar 2023. Der prozentuale Anstieg reicht von 3,8 Prozent für Fahrzeuge der Euro-Schadstoffklasse 6 ab 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und mit mehr als vier Achsen bis zu 40,6 Prozent für Fahrzeuge der Euroschadstoffklasse 4 mit 7,5 bis 12 Tonnen.

Wie viel Umsatz muss ein Lkw machen?

Umsatz ist nicht gleich Verdienst! – Keine Frage, es gibt viele erfolgreiche Existenzen. Doch der Traum vom eigenen Lkw lässt bei vielen Fahrern den Sinn für die Wirklichkeit schwinden. Ein akzeptabler Bruttolohn im Fernverkehr liegt aktuell zwischen 2.200 und 2.500 Euro.

  • Um diesen für sich als Unternehmer kontinuierlich zu erreichen, sollte mit einem Sattelzug ein Umsatz von 8.000 Euro erzielt werden.
  • Und zwar kontinuierlich! Realistisch sind derzeit oft aber nur 5.000 bis 6.000 Euro.
  • Lange Wartezeiten, Staus, Absagen von eingeplanten Touren gehören mit in die Kalkulation.

Wer seine Fracht nur auf Kilometerbasis berechnet, kommt schnell ins Trudeln. Krankheit blenden viele gleich aus, bis es irgendwann nicht mehr geht. „Am Ende bleiben plötzlich mit Müh und Not 1.500 Euro übrig. Dafür lohnt es sich nicht, das Risiko überhaupt einzugehen.” Das größte Risiko sind aber die Frachten selbst.

Die aktuelle Konjunkturanalyse des Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) liefert eindeutige Fakten: Durch die wirtschaftliche Belebung haben sich zwar die Umsätze gut entwickelt, jedoch nicht die Betriebsergebnisse. Logistikkonzerne kaufen insolvente Betriebe auf, um an die Kunden zu kommen.

Dann bauen sie oftmals den Fuhrpark ab und vergeben die Touren an Subunternehmer. Bis diese merken, dass am Ende der Logistikkette nicht mehr genug vom Gewinnkuchen übrig bleibt, ist es meist zu spät. Das bisherige „Erfolgsrezept” Selbstausbeutung wird spätestens dann nicht mehr praktikabel, sobald Paragraf 21 a des Arbeitszeitgesetzes geändert wird.

Dann dürfen auch Selbstständige nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Brenigs Frau unterstützt den Kleinunternehmer und schreibt die Rechnungen. „Ohne die Mithilfe meiner Frau wäre ich längst nicht so erfolgreich.” Schließlich ist er bislang der einzige selbstfahrende Unternehmer für Haribo.

„Natürlich kann ich mir als kleiner Unternehmer Dinge leisten, die ich mir als angestellter Fahrer sicher nicht leisten könnte. Aber meinen beiden Söhnen würde ich heute dringend davon abraten.”

Was verdient ein LKW Fahrer in USA?

87.500 Dollar – viel oder wenig? – Nicht irrelevant ist die Gehaltserhöhung für Trucker. Ab Februar verdienen Walmart-Fahrer durchschnittlich 87.500 Dollar pro Jahr. Auch kommt das Unternehmen den Fahrern in der Hinsicht entgegen, dass es stabile Arbeitszeiten einführt.

  • Eine solche Summe der Jahresvergütung kann Eindruck machen.
  • Es sollte jedoch an der Stelle hingewiesen werden, dass sich die Beschäftigungsbedingungen in den Vereinigten Staaten sehr stark von den europäischen unterscheiden.
  • Erstens haben Amerikaner keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, und wenn doch, wird er selten genutzt.

Es wird davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer in den USA im Schnitt im Laufe des Jahres 15-16 Urlaubstage in Anspruch nehmen. Walmart hat sich in letzter Zeit verstärkt um die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter gekümmert. Anfang Februar kündigte das Unternehmen beispielsweise eine neue Richtlinie über bezahlte Freizeit an, die den Mitarbeitern mehr Flexibilität geben soll.

  1. Es ist daher davon auszugehen, dass ein LKW-Fahrer bei Walmart 287 Tage im Jahr arbeitet.
  2. Unter der Annahme, dass er durchschnittlich 10 Stunden pro Tag benötigt, beträgt sein Durchschnittsgehalt im Jahr 87.500 Dollar.
  3. Dies ergibt einen Stundenlohn von 29,86 Dollar.
  4. Bei einem 8-Stunden-Arbeitstag würde sich der Stundenlohn sogra auf 38,10 Dollar belaufen.

Zum Vergleich: Vor einem Jahr lag der Mindestlohn für Walmart-Mitarbeiter bei 11 Dollar pro Stunde (was ohnehin über dem Durchschnitt von 7,25 Dollar / Stunde lag). Das Unternehmen beschäftigt weltweit 2,2 Millionen Mitarbeiter, die jährlich von 50.000 bis zu 170.000 Dollar pro Jahr verdienen.

Warum hat LKW Walter keine eigenen Lkws?

LKW WALTER ist eine Transportorganisation ohne eigenen Fuhrpark. Denn wir planen, organisieren und steuern Straßentransporte, lassen sie aber von unseren Transportpartnern durchführen. Deshalb macht es keinen Sinn, sich bei LKW WALTER als Fahrer zu bewerben.

Was kostet ein Lkw mit Fahrer pro Stunde?

Sattelzug (Nutzlast 26 to) / mit Mulden-Thermoisolierung 95,50 / 97,50 Euro / Std. LKW mit Anhänger (Nutzlast 26 to) 95,50 Euro / Std. LKW 3-Achser und Anhänger mit Rampen (bis 50 to ges. Gewicht) 125,00 Euro / Std.

Wie viele Stunden arbeitet ein Lkw-Fahrer?

Warnhinweis – Für selbstständige Kraftfahrer/innen gelten Zeiten, während denen sie an ihrem Arbeitsplatz/beim Fahrzeug bleiben, den Kunden zur Verfügung stehen oder Beförderungstätigkeiten durchführen müssen, als Arbeitszeit. Als Arbeitgeber müssen Sie berücksichtigen, dass Ihre Beschäftigten höchstens 9 Stunden am Tag fahren dürfen.

Sie können die tägliche Lenkzeit jedoch auf maximal 10 Stunden ausdehnen, allerdings nicht öfter als zweimal pro Woche. Insgesamt dürfen Ihre Fahrer nicht mehr als 56 Stunden pro Woche fahren, und ihre Lenkzeit darf 90 Stunden innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen nicht überschreiten. Sie können die Lenkzeit bei Bedarf auf bis zu 60 Stunden pro Woche verlängern.

Diese Verlängerung ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihre Beschäftigten über einen Zeitraum von 4 Monaten durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Ist Fahrzeit Arbeitszeit Lkw?

Grundsätzlich muss die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, als Arbeitszeit erfasst werden. Gegebenenfalls kann die Zeit aber auch als Bereitschaftszeit gelten. Hintergrund und Rahmenbedingungen der hier behandelten Thematik: Sowohl bei der Beförderung von Personen als auch beim Transport von Gütern gibt es Abläufe, die bedingen, dass ein Fahrer das Fahrzeug nicht an der Betriebsstätte, der er „normalerweise” zugeordnet ist* übernimmt oder „zurücklässt”, sondern an einer x-beliebigen Stelle im Irgendwo.

Fahrzeugabstell- oder -übernahmeorte sind in aller Regel Parkplätze in Industriegebieten, auf Rastplätzen neben Bundesfernstraßen, vom Unternehmen angemietete Flächen oder auch irgendwie geartete Außenposten des Unternehmens, also Orte, die man gemeinhin als Betriebsstätte bezeichnen würde (auch wenn sie dies im engeren Sinne nicht sind – insbesondere dann, wenn der einzelne Fahrer dieser Örtlichkeit arbeitsrechtlich nicht zuzuordnen ist).

Die Strecke zwischen der Wohnung des Fahrers und diesem Ort (oder andersherum) wird mit einem Fahrzeug** (im weiteren „Shuttlefahrzeug”) bewältigt, das nicht einer fahrpersonalrechtlichen Aufzeichnungspflicht unterliegt*** – also ein Fahrzeug mit maximal 2.800 kg zulässiger Höchstmasse und mit maximal acht Fahrgastsitzplätzen.

Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Artikel 9 Absatz 3 der VO (EG) Nr.561/2006 und ergänzend dazu die Leitlinie Nr.2 der EU-Kommission. Für die straßengebundene An- oder Rückreise zu oder von dem Fahrzeugstandort gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: a) Der (spätere) Fahrer lenkt das Shuttlefahrzeug selbst In diesem Fall dürfte es unstrittig sein, dass der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber aktiv ist.

Die Anreise und auch die Rückreise erfolgen den Ausführungen des Artikel 9 Absatz 3 der VO (EG) Nr.561/2006 und auch des Artikel 3 Buchstabe a) der Richtlinie 2002/15/EG zufolge im Interesse des Arbeitgebers und sind definitiv nicht der privaten Lebenssphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen (wie es nach allgemeiner Auffassung der Fall wäre, wenn die Strecke zwischen der Wohnung und der „Betriebsstätte” des Fahrers zu überbrücken wäre).

Er übt während der Fahrten seine Tätigkeit oder Funktion für den Arbeitgeber aktiv aus – würde er hinterm Steuer inaktiv werden, könnte (und würde) dies schlimme Folgen für ihn haben. Das „Fahren” im Sinne von „aktiv das Steuer eines Fahrzeugs führen” wird in der Richtlinie 2002/15/EG ja explizit der Arbeitszeit zugeordnet.

Fazit: Nach der Ankunft am aufzeichnungspflichtigen Fahrzeug muss der Fahrer für die Anreise Arbeitszeit nachtragen. Gleiches gilt, wenn er vom Fahrzeug aus nach Hause gefahren ist und am nächsten Tag oder bei der nächsten aufzeichnungspflichtigen Fahrt im Zuge des Lückenschlusses Nachträge vornimmt.

Auch in der betrieblichen Arbeitszeitaufzeichnung nach §21a Absatz 7 ArbZG sind diese Zeiträume als Arbeitszeit zu erfassen. Im Zuge der Disposition des maximal zur Verfügung stehenden Zeitrahmens der täglichen Arbeits- beziehungsweise Lenkzeit von zehn Stunden sind die An- und Rückreisezeiten zu berücksichtigen.

b) Der (spätere) Fahrer befindet sich nur als Passagier an Bord des Shuttlefahrzeugs Warum soll es einen großen Unterschied machen, ob der Fahrer selbst fährt oder nur „danebensitzt” und zum Fenster rausschauen kann. Unstrittig dürfte sein, dass er die An- oder Rückreisezeit nicht zum „Privatvergnügen” verbringt.

Daraus ergibt sich, dass die Zeiten nicht als Freizeit im Sinne von Ruhezeit angesehen werden können. Vom Thema „nicht frei über die Zeit verfügen können” mal ganz abgesehen. Der fahrpersonalrechtliche 24-Stunden-Zeitraum beginnt also auch hier in dem Moment, in dem der Fahrer im „Shuttlefahrzeug” platznimmt.

Auch eine Pause kann nicht vorliegen, da eine solche erst dann eingelegt werden kann, wenn zuvor (in nennenswertem Umfang) gearbeitet wurde bzw. im weiteren Verlauf noch Arbeitszeit anfällt. Dies wäre ein höchst unwahrscheinlicher Ablauf – üblicherweise ist das Arbeitszeit- und/oder Lenkzeitkontingent des Fahrers in dem Moment, in dem er das Fahrzeug abstellt, erschöpft.

Ob es sich bei „Passagierzeiten” aber gleich um Arbeitszeit handeln muss, ist strittig. Im Artikel 9 Absatz 3 der VO (EG) Nr.561/2006 wird die hier praktizierte Differenzierung zwischen a) „selber fahren” und b) „gefahren werden” nicht angestellt. Dieser Vorschrift zufolge sind alle derartigen Zeiträume als „andere Arbeit” anzusehen.

Nun kommt aber die Leitlinie Nr.2 ins Spiel, die genau diese Differenzierung aufmacht. Wie immer im juristischen Kontext muss man sehr genau hinschauen und die gewählten Begrifflichkeiten würdigen. Im ersten Spiegelstrichabsatz der Leitlinie ist davon die Rede, dass der Fahrer zu einem Ort „gelangt” beziehungsweise von einem solchen „zurückkehrt”.

Diese Worte drücken ein doch hohes Maß an Passivität aus, insbesondere in Abgrenzung zu den Begrifflichkeiten, die im zweiten Spiegelstrichabsatz gewählt wurden. Hier wird nämlich (allem Anschein nach vom Fahrer selbst) „gefahren” und „weggefahren”. Für den Fall, dass der Fahrer passiv bleibt, sagt die Richtlinie, dass die Zeiten „entweder als ‚Bereitschaftszeiten‘ oder als ‚andere Arbeiten‘ erfasst werden”.

Ein klassischer Fall von Wahlmöglichkeit. Was also tun? Klar muss sein, dass vor Gericht die Leitlinien (guidance notes) oder auch Klarstellungen (clarification notes) der EU-Kommission gewürdigt werden können – letztlich zählen aber nur die Gesetze und Verordnungen.

Ein Richter kann sich der Meinungsäußerung der EU-Kommission in der Leitlinie Nr.2 anschließen, muss dies aber nicht tun. Adressat der Leitlinien sind in allererster Linie die EU-Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden. Gerichte sind als davon unabhängig anzusehen. Merke: Der Einzelfall wird entscheidend sein! Wie ist die Wirkung dieser Wahlmöglichkeit im Sinne des Arbeitsschutzes zu beurteilen? Aus Sicht des abhängig beschäftigten Fahrers erscheint es, je nach individueller Einstellung, günstiger, wenn die Zeit der Arbeitszeit zuzurechnen ist.

Darüber hinaus würde die Zeit voll entlohnt werden müssen. Erfolgt eine Erfassung als Bereitschaftszeit, beginnt zumindest der relevante 24-Stunden-Zeitraum zu laufen. Auch wenn das Arbeitszeitkontingent von maximal zehn Stunden also nicht gemindert wird, geht die An- oder Rückreise zumindest von der „Schichtzeit” ab, was wiederum bei längeren Reisezeiten auch eine Minderung der Maximalarbeitszeit zur Folge haben kann.

  1. Entlohnungsseitig kann individuell eine Schlechterstellung gegenüber einer Aufzeichnung als Arbeitszeit gegeben sein.
  2. Fazit: Wer Rechtssicherheit erreichen will, dokumentiert die An- und Rückreise als Arbeitszeit.
  3. Wer ein nicht von der Hand zu weisendes Restrisiko in Kauf nehmen will, beruft sich bei passenden Rahmenbedingungen auf die Leitlinie Nr.2 und kann die Zeiten dieser zufolge auch als Bereitschaftszeit dokumentieren.

In der betrieblichen Arbeitszeitaufzeichnung sind die Zeiten ebenfalls entsprechend zu hinterlegen. Gesamtfazit: Die hier behandelte Thematik ist eine von vielen im Fahrpersonalrecht, die die Betroffenen (und dazu zählen nicht nur die Fahrer und Unternehmen, sondern auch die Aufsichts- und Ahndungsbehörden) in Unklarheit darüber belässt, wie rechtskonformes Verhalten aussieht.

Der EU-Gesetzgeber äußert sich widersprüchlich und so bleibt es nicht aus, dass sowohl im Unternehmen zwischen Fahrern und Verantwortlichen als auch infolge von Kontrollen mit den Aufsichts- und Ahndungsbehörden unschöne Diskussionen und Auseinandersetzungen zu beobachten sind. Da es hier ja nicht immer nur um die Fälle geht, in denen ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer anstatt der Strecke von vielleicht 10 Kilometern zwischen Wohnung und Unternehmensstandort auch mal 50 oder 100 Kilometer bis zum in der Pampa stehenden Fahrzeug überbrücken muss sondern auch die Fälle zum Alltag gehören, in denen der in Rumänien sesshafte Fahrer 1.XXX Kilometer ins Ruhrgebiet zu „seinem” LKW fährt oder gefahren wird, ist insbesondere unter Arbeitsschutzgesichtspunkten ohne weiteres nachvollziehbar, dass sich an dem Thema die Gemüter erhitzen und es zwischen Fahrern, Unternehmern und Behörden und auch „der Allgemeinheit” (stark) abweichende Interessen gibt.

Dass es nach geltendem Rechtsstand für die Behörden nur sehr schwer möglich ist, die genauen Abläufe durchzuermitteln, ist der allgemeinen Straßenverkehrssicherheit nicht zuträglich. In gewisser Weise ändern könnte sich dies, wenn ab Mitte 2019 die ersten Fahrzeuge mit „smarten” Fahrtenschreibern in den Markt kommen.

Diese hinterlegen mit gewisser Regelmäßigkeit einen GPS-Koordinatenpunkt in den Aufzeichnungen. Den Kontrollorganen wird es dadurch möglich, im Zuge von Ermittlungen relativ einfach herauszufinden, ob der Übernahme- oder Abstellpunkt des Fahrzeugs „die” Betriebsstätte war oder ein anderer Ort. Das erleichtert es schon einmal, Spreu und Weizen auseinanderzuhalten.

Nichts ändert sich aber wohl an der Tatsache, dass die Anreise zum Fahrzeug, das eben nicht in der Pampa steht sondern an der Betriebsstätte, der der Fahrer zuzuordnen ist, der Freizeit des Fahrer zugerechnet werden kann/soll. In diesem Fall kann der Fahrer ja – die „Vision Zero” lässt grüßen – auch gerne die stunden- oder gar tagelange Anreise von Rumänien oder Serbien oder Estland aus als Privatvergnügen deklarieren.

Wären da nicht die Anforderungen allgemeiner Straßenverkehrsvorschriften in Punkto „Verkehrstüchtigkeit” oder die unternehmerischen Vorsichtsmaßnahmen, die sich hinter dem Begriff „Gefährdungsbeurteilung” verbergen, könnte es doch tatsächlich passieren, dass der angereiste Fahrer direkt in den LKW oder Bus steigt und „unbeschwert” in einen vollständigen Arbeitstag startet.

Folgewirkungen durch das Mobilitätspaket I Die ab Ende August 2020 Geltung erlangenden Regelungen zur vierwöchigen Rückkehrpflicht des Fahrers an seinen Wohnort oder an die Betriebsstätte, der er normalerweise zugeordnet* ist, hat losgelöst oder auch in Kombination mit der ebenso neu geschaffenen Sonderregel im grenzüberschreitenden Güterkraftvekehr (zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander) einen sehr engen Bezug zu der zuvor beschriebenen Thematik.

Wenn beispielsweise ein in Rumänien ansässiger Fahrer, der „nur” in Zentral- und Westeuropa arbeitet, im Zuge der Rückkehrpflicht mit einem selbstgefahreren PKW von Bremerhaven nach Sofia fährt, ergibt sich die Situation, dass die reine Fahrzeit nach Sofia nicht nur als Arbeitszeit aufgezeichnet (nachgetragen) werden muss, sondern aufgrund der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften nach jeweils zehn Fahrstunden natürlich auch diverse (in aller Regel elfstündige) Tagesruhezeiten (außerhalb des PKW!) einzulegen sind, die vom Unternehmen, das die Rückreise des Fahrers zu planen hat, in der Gesamtdisposition zu berücksichtigen sind.

Wenn man eine rund dreißigstündige Fahrzeit zwischen Deutschland und Rumanien ansetzt, entstehen mit den notwenidgen arbeitszeit- und fahrpersonalrechtlichen Ruhezeiten schnell Zeiträume von 80 bis 90 Stunden für die Bewältigung der Strecke. Wenn dann noch ein Ausgleich für verkürzte Wochenruhezeiten in den Vorwochen hinzukommt, endet die Arbeistwoche in Bremerhaven in einem derartigen Beispiel durchaus 110 bis 130 Stunden vor dem Beginn der Wochenruhezeit in Sofia.

Ob eine Rückreise nach Sofia in einem Fernlinienbus als Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit gilt oder wie eine Rückreise nach Sofia mit dem Flugzeug einzusortieren wäre sind Fragestellungen in zwei von sehr vielen möglichen Einzelfallkonstellationen, die allesamt aufgrund des Präzisionsniveaus, auf dem in den Trilogverhandlungen das Mobilitätspaket I „gezimmert” wurde, nicht ohne weiteres beantwortet werden können.

Stand: Juli 2020 * Im Zusammenhang mit der hier behandelten Thematik werden regelmäßig zwei EuGH-Urteile herangezogen ( C-124/09 vom 29. April 2010 und C-297/99 vom 18. Januar 2001), die sich inhaltlich mit An- und Rückreisezeiten zu einem dem Fahrpersonalrecht unterliegenden Fahrzeug befassen und insbesondere dazu beigetragen haben, offene Fragen rund um die „Betriebsstätte, der der Fahrer „normalerweise” zuzuordnen ist”, zu beantworten.

Eine wesentliche Schwierigkeit, diese Urteile für die Beurteilung des Themas vollumfänglich zu berücksichtigen sieht der Autor aber darin, dass beide Urteile sich auf die nicht mehr gültige VO (EWG) Nr.3820/85 beziehen, die den Sachverhalt „Fahrzeugübernahme oder -abstellen fernab vom Unternehmensstandort” wesentlich rudimentärer beziehungsweise im Vergleich zu ihrer Nachfolge-VO (EG) Nr.561/2006 eigentlich garnicht explizit geregelt hatte.

Außerdem schwitzt die Leitlinie Nr.2, die für die Beurteilung dieses Themas Aussagen bereithält, Formulierungen der EuGH-Urteile aus mancher Pore und insoweit erscheint es legitim, diese Urteile eher nur zur Kenntnis zu nehmen als daraus zu schließen, dass sich die EU-Kommission die Veröffentlichung der (mit den Mitgliedstaaten abgestimmten?!) Leitlinie Nr.2 hätte sparen können.

** Hier nicht behandelt werden die Fahrten zum Fahrzeug hin oder von diesem zurück, die ausschließlich im Rahmen des Artikel 9 Absatz 2 der VO (EG) Nr.561/2006 erfolgen – also durchgängig und ausnahmslos per Bahn oder Fähre bewerkstelligt werden und bei denen der Fahrer Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Reisezeit als Ruhezeit oder Fahrtunterbrechung erfasst werden. Hierzu sind weiterführende Informationen in der Leitlinie Nr.6 der EU-Kommission enthalten. *** Ob das eingesetzte Fahrzeug einer Aufzeichnungspflicht unterliegt oder nicht, macht nur dann einen Unterschied, wenn der Fahrer selbst auf dem Fahrersitz Platz nimmt.

Ist er selbst Fahrer eines aufzeichnungspflichtigen Fahrzeugs, muss die Fahrzeit natürlich als Lenkzeit erfasst werden. Ist er Passagier in einem aufzeichnungspflichtigen Fahrzeug (wobei wir davon ausgehen, dass keine Mehrfahrerbesatzung vorliegt!), hat die Frage „in-scope” oder „out-of-scope” zunächst einmal keine rechtliche Folgewirkung.

Generell ist festzuhalten, dass für die Praxis in erster Linie die Beantwortung der Frage, ob es sich bei der Reisezeit um Arbeitszeit oder Bereitschaftszeit handelt, relevant ist. Das verwendete Verkehrsmittel hingegen nicht wirklich. Der Fahrer könnte grundsätzlich auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in einer wie auch immer ausgestalteten Kombination aller möglichen Verkehrsmittel zum Fahrzeug gelangen oder von diesem zurückreisen.

Was kostet 1 km mit dem Lkw?

Preisliste 2022 – 2023

Entfernung Fahrzeug Tarif
ab 150 Ent- fernungs-km Gruppe 1 0,53 € / km
Gruppe 2 0,63 € / km
Gruppe 3 0,73 € / km
Gruppe 4 0,95 € / km

Wie viel Netto um gut zu leben?

So viel sollten Sie für Wohnungen und Freizeit ausgeben – Wie viel Sie konkret für jeden Posten maximal ausgeben können und wollen, hängt natürlich von der Höhe Ihrer Einnahmen ab – und davon, was für Sie welche Bedeutung hat, Vielleicht legen Sie Wert auf eine gute Wohnlage und -ausstattung, können aber problemlos auf ein eigenes Auto verzichten.

Wohnen: Ihre Miete sollte im Schnitt inklusive Nebenkosten nicht mehr als ein Drittel Ihres Nettoeinkommens ausmachen ( weitere Faustregeln finden Sie hier ). Wollen Sie ein Eigenheim kaufen, gilt die Faustregel, dass Ihre maximale Monatsrate für die Baufinanzierung nicht höher sein sollte als 35 Prozent Ihres monatlichen Netto-Haushaltseinkommens. Ihr Eigenkapital sollte mindestens die Kaufnebenkosten decken. Diese machen bis zu 15 Prozent der Kaufsumme aus. Lebensmittel: Etwa 15 Prozent Ihres Haushaltseinkommens sollten Sie hierfür einplanen – Genussmittel wie Alkohol oder Tabak schon eingerechnet. Versicherungen: Absolut notwendig ist eine Haftpflichtversicherung. Die bekommen Sie schon für etwa 50 Euro im Jahr. Auch eine Hausratversicherung ist ratsam. Dort sind Sie bei etwa 100 Euro im Jahr dabei. Transport: Ein Auto sollte Sie nicht mehr kosten als maximal sechs Netto-Haushaltseinkommen. Und vergessen Sie die laufenden Kosten nicht! Versicherung, Benzin und Instandhaltung sollten nicht mehr als 15 Prozent des Haushaltseinkommens verschlingen. Das gilt auch für Bus- und Bahntickets. Gesundheit/Hygiene: Planen Sie für Medikamente, Hygieneartikel und Co. etwa vier Prozent Ihres Haushaltseinkommens ein. Freizeit/Ausgehen: Etwa zehn Prozent des Haushaltseinkommens ist hier realistisch. Kleidung: Hier darf etwa fünf Prozent Ihres Haushaltseinkommens für draufgehen.

Wichtig: Geben Sie, wenn möglich, nie Ihr komplettes Monatsbudget aus, sondern legen Sie einen Teil zur Seite. Oder noch besser: Legen Sie ihn an. Mehr dazu weiter unten. Das absolute Minimum an Geld, das ein Mensch zum Leben braucht, nennt man Existenzminimum, Damit soll jeder zumindest den grundlegenden materiellen Lebensunterhalt bestreiten können. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten. So liegt das Existenzminimum, das den Hartz-IV-Leistungen zugrunde liegt, für Alleinstehende bei 424 Euro pro Monat, plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Das sächliche Existenzminimum hingegen gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe Einnahmen steuerfrei bleiben müssen. Dafür gilt im Jahr 2020 für eine alleinstehende Person ein Betrag von 9.408 Euro, also 784 Euro im Monat. Das Weiteren gibt es noch das sogenannte pfändungsfreie Existenzminimum, Es liegt seit Juli 2019 für alleinstehende Schuldner bei 1.178,59 Euro netto pro Monat. Der Betrag erhöht sich, wenn Sie Unterhalt zahlen müssen. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum soll zusätzlich die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sichern. Die große Mehrheit möchte aber natürlich nicht nur überleben, sondern auch ein Stück Komfort haben. Sich also zum Beispiel Restaurantbesuche gönnen können, spontan einen Kaffee mit Freunden trinken gehen oder in den Urlaub fahren. Noch eine Stufe höher liegt dann der Luxus, Dann haben Sie so viel Geld, dass Sie sich über Ihre Ausgaben kaum noch Gedanken machen. Danach folgt nur noch die Extravaganz – ein Zustand, in dem Sie Ihr Geld für Dinge ausgeben, die in den Augen der meisten Menschen unnötig und sinnlos sind. Loading. Embed

Sind 2500 € Netto viel?

Paare unterm Strich besonders reich – Bei Zwei-Personen-Haushalten reicht sogar schon weniger, um als reich zu gelten: Laut Schippke muss jeder Partner ein Einkommen von netto 2500 Euro erzielen, um als reich zu gelten. Denn ein Paar braucht nur etwa 1,5 Mal so viel Geld, wie zwei Singles.

Wie viel muss ich verdienen um 2000 Netto zu haben?

1. Beispiel: 2.000 Euro netto mit Steuerklasse I – Gehen wir davon aus, dass du in Nordrhein-Westfahlen wohnst und keine Kinder hast. Du bist kein Mitglied in der Kirche und bist gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall müsstest du 2.991,94 Euro brutto im Monat verdienen.

Sind 2000 € Netto gut?

Fest steht aber: Wenn Sie bereits mehr als 3000 Euro netto haben, bringt mehr Einkommen Ihrer Zufriedenheit ziemlich wenig. Spätestens zwischen 2000 und 3000 netto kann man wohl sagen: Mehr Geld trägt dann auch nicht mehr wesentlich zur Zufriedenheit bei.

Was verdient ein durchschnittlicher Deutscher Netto?

Das durchschnittliche monatliche Nettogehalt liegt 2022 bei rund 2.590 Euro, 2021 waren es monatlich 2.588, 2020 waren es 1.966 Euro und 2019 lag das Durchschnittsgehalt bei 1.972 Euro netto.

Wie viel sind 4000 € Brutto in Netto?

Dein Einkommen 2023

Monatliches Gehalt
Brutto 4.000,00 €
Sozialversicherung 724,80 €
Lohnsteuer 654,88 €
Netto 2.620,32 €

Wie viel sind 2600 € Brutto in Netto?

2.600 € brutto sind 1.883 € netto Bitte Eingabe bei Sachbezug kontrollieren!

Was ändert sich 2023 für LKW-Fahrer?

Die Maut für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bundesfernstraßen steigt zum 1. Januar 2023. Der prozentuale Anstieg reicht von 3,8 Prozent für Fahrzeuge der Euro-Schadstoffklasse 6 ab 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und mit mehr als vier Achsen bis zu 40,6 Prozent für Fahrzeuge der Euroschadstoffklasse 4 mit 7,5 bis 12 Tonnen.

Was bringt ein Lkw im Monat?

Welche LKW-Fahrer verdienen am meisten – Ein Fahr-Anfänger profitiert von dem neuen Mindestlohn und sollte im Vergleich zu zum Herbst 2020 durchschnittlich rund 15% mehr erhalten. Er kann bei 40-45 Stunden die Woche mit mindestens 2.080 bis 2.333 € pro Monat rechnen.

Ein erfahrener Berufskraftfahrer kann in Deutschland durchschnittlich 2.778 € brutto pro Monat (40 Stundenwoche / 21,6 Arbeitstage/Monat) verdienen. In Logistik-Branchen, die LKW Fahrer mit höherer Qualifikation einsetzten, ist unter Umständen auch mehr drin. Hierzu gehören beispielsweise Gefahrgut-Transporte.

Werden chemische oder gar radioaktive Stoffe transportiert, muss der Fahrer die entsprechende ADR-Schulung bestanden haben. Verdienstmöglichkeiten in Richtung 4.000 € brutto gibt es, sind aber eher die Ausnahme. Was vom LKW-Fahrer Gehalt netto übrig bleibt, lässt sich nicht grundsätzlich sagen.

  1. Abhängig von Lohnsteuerklasse, Bundesland, Anzahl der KInder, Beitragshöhe für die Krankenkasse und vielen weiteren Faktoren bleibt vom Nettogehalt mehr oder weniger übrig.
  2. Dass der dringend benötigte Fahrer-Nachwuchs ausbleibt, hängt nicht nur, aber im wesentlichen auch mit der schlechten Bezahlung zusammen.

Im Jahr 2019 haben fast die Hälfte aller Azubis ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer abgebrochen. Das ist der höchste Wert seit Jahren. Die Ausbildung zum Bkf dauert in der Regel drei Jahre. Das Einstiegsgehalt im ersten Ausbildungsjahr beträgt ca.850 € (Oft sogar darüber.

Wie viel verdient ein LKW-Fahrer netto in NRW?

Gehalt Berufskraftfahrer in Nordrhein-Westfalen

Region 1. Quartil Mittelwert
Bochum / Herne / Recklinghausen 1.936 € 2.344 €
Bonn 2.243 € 3.076 €
Dortmund 2.104 € 2.390 €
Duisburg 1.733 € 2.044 €