Was Verdient Ein Prokurist?

Was Verdient Ein Prokurist
Prokurist / Prokuristin – Gehalt & Verdienst Als Prokurist übernimmst du viel Verantwortung im Unternehmen. Doch zeigt sich diese Verantwortung auch in deinem Gehalt? Hier erfährst du, mit welchem Gehalt du als Prokurist rechnen kannst. Wie hoch das Gehalt als Prokurist ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

  • Einen großen Einfluss hat deine bisherige Erfahrung.
  • Das betrifft die Erfahrung als Prokurist und deine Berufserfahrung im Job.
  • Je länger du Prokurist bist, desto höher kann dein Gehalt ausfallen.
  • Erhältst du zahlreiche Aufgaben in deiner Prokura, spiegelt sich das im Gehalt wider.
  • Zusätzlich beeinflussen die Branche, die Unternehmensgröße und das jeweilige Bundesland dein Gehalt.

Für dich als Prokurist und dein Gehalt gelten die gleichen Faktoren wie in anderen Berufen. In großen Unternehmen bekommst du häufiger ein höheres Gehalt. Ebenso ist die Höhe des Einkommens im Süden von Deutschland häufig am höchsten und im Osten meistens am niedrigsten.

  • Zusätzlich sind manche Branchen lukrativer als andere.
  • Zahlen beziehen sich nur auf alte Bundesländer Quelle: Tarifverträge verschiedener Branchen, Bruttogrundvergütungen (monatlich), Stand der Auswertung: 2021 Aufgrund der zahlreichen Faktoren ist eine konkrete Aussage über dein Gehalt als Prokurist kaum möglich und die Spanne groß.

Jedoch kannst du als Prokurist mit einem guten Gehalt rechnen, denn deine Verantwortung im Unternehmen spiegelt sich im Einkommen wider. In kleinen Unternehmen darfst du jedoch keinen Geldregen erwarten. Auch wenn du verantwortungsvolle Aufgaben übernimmst, lassen die finanziellen Mittel in kleineren Unternehmen nicht immer große Sprünge zu.

  • Als groben Richtwert erhältst du in deiner Funktion als Prokurist ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.000 bis 7.000 Euro im Monat.
  • In kleineren Unternehmen erwartet dich ein geringeres Gehalt von 3.000 Euro brutto im Monat.
  • In mittelständischen Unternehmen und der richtigen Branche kannst du als Prokurist mit einem Gehalt von über 7.000 Euro im Monat rechnen.

Durch den Aufgabenbereich und die Verantwortung kannst du in großen DAX-Konzernen als Prokurist sogar ein Gehalt von über 8.500 Euro im Monat erhalten. Mit der Erteilung von Prokura folgt meistens ein höheres Gehalt. Das liegt an den Aufgaben, die du als Prokurist zusätzlich übernimmst.

Wie hoch die Erhöhung genau ausfällt, ist von deiner zukünftigen Verantwortung abhängig. Übernimmst du als Prokurist kleinere Aufgaben, fällt die Gehaltserhöhung entsprechend geringer aus. Nicht immer erhältst du mit der Erteilung der Prokura ein höheres Gehalt. Erhältst du Prokura beispielsweise, um Unterschriften zu tätigen, wenn der Chef nicht anwesend ist, ist selten eine Gehaltserhöhung für dich drin.

Erst mit dem Übernehmen von Verantwortung kannst du als Prokurist ein höheres Gehalt verlangen. Eventuell erhältst du das Angebot, als Prokurist mehr Verantwortung zu übernehmen. Das Angebot musst du nicht sofort annehmen, sondern kannst darüber nachdenken.

Ist ein Prokurist eine Führungskraft?

Leitende Angestellte haben Generalvollmacht oder Prokura – Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt: Leitender Angestellter ist, wer Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) reicht aber nicht aus.

Was ist ein Prokurist und was macht er?

Wie werde ich Prokurist? Ausbildung zur Prokuristin Im kaufmännischen Bereich blühst du auf und würdest gerne Verantwortung in der Geschäftsführung übernehmen? Als Prokurist erhältst du viel Verantwortung und übernimmst zahlreiche Aufgaben. Doch was ist ein Prokurist und gibt es eine Ausbildung? Hier erfährst du alles Wichtige.

  1. Berufsbild Prokurist / Prokuristin Du kennst den Begriff Prokurist eventuell nicht und fragst dich bestimmt: Was ist ein Prokurist? Als Prokurist bzw.
  2. Prokuristin verfügst du über eine handelsrechtliche Vollmacht, mit der du sämtliche Rechtsgeschäfte im entsprechenden Unternehmen übernehmen kannst.
  3. In diesem Fall erhältst du eine sogenannte Prokura und kannst im Namen der Geschäftsführung handeln.

Als Prokurist bzw. Prokuristin arbeitest du normalerweise in dem Unternehmen und konntest dich durch deine Aufgaben qualifizieren. Denn als Prokuristin erhältst du viel Vertrauen von der Geschäftsführung. Prokurist Beispiel: Du bist jahrelanger Mitarbeiter in einer Schreinerei und kennst die Abläufe mittlerweile sehr gut.

Das Unternehmen ist erfolgreich und wächst stetig. Dadurch kommen immer mehr Aufgaben auf deinen Chef zu. Damit dein Chef wieder mehr Zeit hat, sollst du verschiedene Aufgaben übernehmen. Daher erteilt dein Chef dir Prokura und ernennt dich zum Prokuristen. Als Prokurist bzw. Prokuristin kannst du deinen Chef unterstützten und zahlreiche Aufgaben erledigen.

Mit deiner handelsrechtlichen Vollmacht übernimmst du jetzt die Bestellung der neuen Ware. Darüber hinaus kümmerst du dich um die Einstellung neuer Mitarbeiter und schließt die Verträge mit ihnen. Die Erteilung von Prokura regelt das Handelsgesetzbuch (HGB) ab Paragraf 49 eindeutig.

Dies ist für deinen Schutz und den Schutz der Handelspartner wichtig. Ansonsten könnte jeder sagen, dass er im Namen der Geschäftsführung handelt und beispielsweise Verträge unterschreiben. Um die Prokura wirksam zu erteilen, muss dies ausdrücklich mündlich oder schriftlich geschehen. Zusätzlich benötigt die Ernennung der Prokura einen Eintrag in das Handelsregister.

Anschließend kannst du als Prokurist sämtliche Aufgaben durchführen, die der Betrieb üblicherweise mit sich bringt. Du kannst jetzt aber nicht einfach Grundstücke im Namen des Unternehmens kaufen. Diese Aufgabe ist keine übliche Aufgabe im Geschäftsalltag und daher nicht möglich.

Einzelprokura Filialprokura Generalprokura Gesamtprokura

Bei der Einzelprokura vertrittst du das Unternehmen als einzelne Person umfassend. Im Falle der Filialprokura beschränkt sich dein Handeln als Prokurist auf eine bestimmte Filiale oder Niederlassung. Das ist dann vorteilhaft, wenn ein Unternehmen über verschiedene Standorte verfügt. Mit Recht und Finanzen befassen Repräsentation des Unternehmens Mit Recht und Finanzen befassen Repräsentation des Unternehmens Entscheidest du dich für den Beruf Prokurist bzw. Prokuristin stehen dir zahlreiche Einsatzmöglichkeiten offen. Beschäftigung kannst du in fast allen Bereichen der Wirtschaft finden, beispielsweise in Handelsunternehmen, Logistikunternehmen oder Industrieunternehmen.

  1. Möglich ist auch der Einsatz im Bereich Kommunikation und Dienstleistung.
  2. Ausbildung zum Prokuristen / zur Prokuristin Gibt es für Prokuristen eine Ausbildung oder ein Studium? Um dich als Prokurist zu qualifizieren, kannst du kein bestimmtes Studium und keine bestimmte Ausbildung abschließen.
  3. Prokurist wirst du vielmehr durch deine Tätigkeit im Unternehmen, deine Kompetenzen und dein Verantwortungsbewusstsein.

Normalerweise verfügst du vor deiner Ernennung zum Prokuristen bzw. zur Prokuristin über eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder ein Studium im Bereich Wirtschaft. Zusätzlich benötigst du eine entsprechende Berufserfahrung. Auf die Aufgaben als Prokurist bzw.

Prokuristin arbeitest du nicht gezielt hin. Jedoch gibt es Ausbildungen, die für die Aufgaben eines Prokuristen vorteilhaft sind. Diese stammen meistens aus dem kaufmännischen Bereich. Eine Übersicht über passende Ausbildungen und Berufe findest du hier: Statt einer klassischen Ausbildung verfügen viele Prokuristen über ein Studium im Bereich Wirtschaft.

Ein passender ist beispielsweise das Wirtschaftsrecht, mit dem zu anschließend als arbeiten kannst. Für Prokuristen sind verschiedene Fähigkeiten hilfreich, damit die Vertretung reibungslos funktioniert. Prokuristen kommen durch die Verantwortung durchaus in stressige Situationen, die sie alleine meistern müssen.

Daher ist es vorteilhaft, wenn du in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahrst. Weiterhin benötigst du als Prokurist eine große Portion Verantwortungsbewusstsein, damit du entsprechend der Ziele des Unternehmens handelst. Als Prokurist bzw. Prokuristin sind kaufmännische Fähigkeiten, je nach Aufgabenfeld ein mathematisches und analytisches Denken, sowie eine gute Merkfähigkeit von Vorteil.

AZUBIYO: Wie bist du auf die Continentale/die Ausbildung aufmerksam geworden? Stella: Das erste Mal aufmerksam auf die Ausbildung bei der Continentale bin ich bei der Jobmesse in Dortmund geworden. Ich habe mich dort an einem Informationsstand beraten lassen und hatte sofort Interesse.

Hinzu kam auch, dass ich generell schon viel Gutes durch Bekannte oder Fa. Bevor ich meine Ausbildung begonnen habe, habe ich studiert. Nach ein paar Monaten habe ich jedoch gemerkt, dass das Studium nicht das Richtige für mich ist. Deshalb habe ich mich damit beschäftigt, welcher Beruf mich interessieren könnte.

Dabei bin ich auf den Beruf Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen gestoßen. Das, Ich mache momentan eine Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim BVV. Dieser hat seinen Sitz am Kurfürstendamm, wo man die meiste Zeit seiner Ausbildung verbringt.

Da die Ausbildung innendienstorientiert ist und sich ausschließlich mit betrieblicher Altersvorsorge beschäftigt, habe ich in einem dreimonatigen Praktiku. Der BVV hat mich durch seine Vielfältigkeit während meiner Ausbildung immer wieder positiv überrascht. Ich konnte während meiner Ausbildung nicht nur sehr viel Neues lernen, sondern mich auch persönlich weiterentwickeln.

Ich bin froh, so viele freundliche Kolleg*innen kennengelernt zu haben, die mich immer unterstützt haben und. Damals wusste ich bereits, dass ich nach meiner Schulzeit eine Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen im Innendienst beginnen möchte.

Es gefällt mir besonders gut, dass man in der Ausbildung das erlernte Wissen im Betrieb direkt anwenden kann. Auf der Suche nach einem passenden Arbeitgeber bin ich bei AZUBIYO auf TauRes aufmer. Ich bin über eine Messe auf den Ausbildungsberuf aufmerksam geworden und habe mich schon immer für die Themen Wirtschaft und Finanzen interessiert.

Besonders überzeugt für eine Ausbildung bei Lampe & Schwartze hat mich die vielfältige Zusammenarbeit mit Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. Ich habe schnell eine R&uu. Nachdem ich wusste, dass ich eine Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beginnen möchte, bin ich schnell auf das Unternehmen Lampe & Schwartze KG gestoßen.

Durch ein wenig Internetrecherche und deren Ausschreibungen entschied ich, mich dort zu bewerben und wurde recht schnell zu einem Gespräch eingeladen. Schon nach. Ich habe meine Ausbildung beim BGV im September 2021 begonnen. Ich habe mich ca.1 Jahr vor Ausbildungsbeginn beworben und wurde pandemiebedingt zu einem Online-Auswahlverfahren eingeladen.

Dieses Auswahlverfahren hat sich in 2 Teile untergliedert: In dem ersten Part durfte ich in 3 kurzen, selbstgedrehten Videos jeweils eine Frage beantworten. Die Fragen wa. Hallo, mein Name ist Liliana und ich bin 21 Jahre alt und im 1. Lehrjahr meiner Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen.

du gerne Verantwortung übernimmst dich betriebswirtschaftliche Zusammenhänge interessieren du organisiert bist du in stressigen Situationen ruhig bleiben kannst

Ein anderer Beruf eignet sich für dich eher, wenn

du ungern selbstständig arbeitest du dich mündlich nicht gut ausdrücken kannst du schnell den Überblick verlierst kaufmännische Themen dir nicht liegen

Alles im grünen Bereich? Dann mach den Berufswahltest und finde heraus, zu wie viel Prozent verschiedene Ausbildungen tatsächlich zu dir passen. → ! Du bist dir schon sicher, dass dein Traumberuf innerhalb des kaufmännischen Bereichs ist? Hier findest du freie Studienplätze ↓ Bildnachweis: „Prokurist bei der Arbeit” © goodluz – Fotolia; „Mit Recht und Finanzen befassen” ©IVAN TRAIMAK – stock.adobe.com; „Prozesse im Büro steuern” ©lev dolgachov – Fotolia; „Repräsentation des Unternehmens” ©picsfive – stock.adobe.com; „Schriftverkehr erledigen” ©bnenin – stock.adobe.com; „Arbeitsplatz Büro” ©Dariusz T.

Wann wird man Prokurist?

Das Wichtigste zuerst: Prokurist *in wird man nicht von selbst und es gibt keine gezielte Ausbildung. Tatsächlich bedeutet Prokurist *in nämlich, dass man eine Prokura, also eine Vertretungsvollmacht, von der Geschäftsführung bekommen hat.

Was ist der Unterschied zwischen Prokurist und Geschäftsführer?

Vertretung der GmbH durch Geschäftsführer + Prokuristen – Gestaltungsmöglichkeiten Prokura Für die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens ist es von großer Bedeutung, dass möglichst jederzeit die erforderliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist.

  1. Genügt hierzu eventuell in den ersten Jahren ab Gründung der Einsatz eines Geschäftsführers, so kann das Anwachsen der internen und externen Strukturen früher oder später die Einbindung weiterer zu Entscheidungen für das Unternehmen befugter Personen erfordern.
  2. Häufig werden im Bereich mittelständischer Unetrnehmen neben dem/ den Geschäftsführer/n Prokuristen eingesetzt.

Einige Gestaltungsmöglichkeiten des Zusammenwirkens von Geschäftsführer/n und Prokurist/en sind hier dargestellt:

Gesetzlicher Regelfall – Geschäftsführer Vertretungsorgan Gemäß wird die GmbH durch ihren Geschäftsführer organschaftlich vertreten.

Regelfall Gesamtvertretung bei mehreren Geschäftsführern legt fest, dass in dem Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind, diese Geschäftsführer alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind ( Gesamtvertretung ), sofern es keine abweichende Satzungsregelungen gibt.

Sonderregelung Einbindung Prokuristen in organschaftliche Vertretung – gemischte Gesamtvertretung Die organschaftliche Vertretung kann, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind (!), auch von mehreren Geschäftsführern gemeinsam oder von einem dieser mehreren Geschäftsführer und einem Prokuristen übernommen werden. Diese Gestaltung der organschaftlichen Vertretung ist nicht im GmbH-Gesetz ausdrücklich vorgesehen, ergibt sich aber allgemein anerkannt aus und, Es handelt sich dann um eine so genannte „organschaftliche Vertretung” der GmbH eben durch das gesetzlich vorgesehene „Organ” Geschäftsführer in dem satzungsmäßig vorgesehenen Umfang. Bezeichnet wird diese Art der Vertretung als „ gemischte Gesamtvertretung “.

Sonderform des “gewillkürten Vertreters” – gemischte Gesamtprokura Abweichend von der „gemischten Gesamtvertretung” als Organ der Gesellschaft gibt es daneben die Gestaltung einer „ gemischten Gesamtprokura “. Ein Prokurist ist, anders als ein Geschäftsführer, ein so genannter „gewillkürter Vertreter/Abschlussgehilfe”. Er ist anders als der Geschäftsführer bei der gemischten Gesamtvertretung nicht Teil der organschaftlichen Vertretung und nimmt nicht Aufgaben eines Organs der Gesellschaft wahr. Bei der gemischten Gesamtprokura können Prokuristen in der personellen Ausübung der Vertretungsbefugnis durch die notwendige Mitwirkung eines Geschäftsführers beschränkt werden. Dies stellt eine zulässige personelle Bindung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht des Prokuristen dar. Bei der gemischten Gesamtprokura kann der Geschäftsführer daneben einzelvertretungsbefugt, gemischtgesamtvertretungsbefugt oder gesamtvertretungsberechtigt sein. Eine Gesamtprokura von Geschäftsführer und Prokuristen ist rechtlich nicht möglich. Eine besondere Spielart der gemischten Gesamtprokura ist die „ gemischt halbseitige Gesamtprokura “, bei der der Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt ist und agiert und der/ die Prokurist/en jeweils nur zusammen mit dem Geschäftsführer handeln dürfen/ können. Diese Spielart muss so in das Handelsregister eingetragen werden, dass sich klar ergibt, dass der Prokurist die Gesellschaft nur mit einem Geschäftsführer vertreten kann.

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Prokura – Einzelprokura und Gesamtprokura ohne Einbindung eines Geschäftsführers Ein Kaufmann, also insbesondere auch ein Formkaufmann in der Rechtsform einer GmbH, kann Prokura an Personen erteilen. Eine Prokura ist dabei eine besondere Form einer besonders dokumentiert erteilten Vollmacht. Die Erteilung kann,, an mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgen, so genannte Gesamtprokura, Durch die Gesamtprokura sind in der Regel zwei Prokuristen ermächtigt, die Gesellschaft gemeinsam zu vertreten. Alternativ besteht die Möglichkeit der Erteilung einer sogenannten Einzelprokura an einen Prokuristen, die dann den jeweiligen Einzelprokuristen zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. Die Prokura gestattet generell nicht die Vertretung in Grundlagengeschäften, die den Betrieb des Handelsgewerbes als solchen betreffen, sie ist eine Vertretungsmacht für Verkehrsgeschäfte, nicht für das Unternehmensorganisationsrecht. Eine Beschränkung des Umfangs der Prokura ist möglich, Dritten gegenüber aber unwirksam,, Beschränkungen, beispielsweise für gewisse Geschäfte oder gewisse Arten von Geschäften oder nur unter gewissen Umständen oder für gewisse Zeiten oder an einzelnen Orten ausgeübte Rechte, können aber im Innenverhältnis vereinbart werden. Hier werden im Regelfall bestimmte Kataloge von Geschäften vereinbart, die der Prokurist im Innenverhältnis nach außen umsetzen darf.

Die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb unterliegt der Bestimmung der Gesellschafter der GmbH,, Diese werden häufig auch im Innenverhältnis Auflagen zum Umfang der Prokura festlegen. In der Regel wird in GmbH-Satzungen die Bestellung von Prokuristen unter den Vorbehalt der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung gestellt.

Für was haftet Prokurist?

Haftung des Prokuristen – Der Prokurist kann als Haftender nur in Anspruch genommen werden, wenn zu seinem Pflichtkreis auch die Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten des Geschäftsherrn gehört oder wenn er tatsächlich die steuerlichen Angelegenheiten erledigt.

eine Steuer nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder eine festgesetzte Steuer nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet wird.

Ist ein Prokurist mein Chef?

Prokurist – Lexikon für Arbeitsrecht – Anwaltskanzlei Dr. Flämig Der Prokurist handelt nach außen als Vertreter des Unternehmers. Das heißt, er kann jegliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Unternehmen abschließen. Es gibt die Einzelprokura und die Gesamtprokura.

Bei der Einzelprokura hat der Prokurist die Vertretungsmacht allein. Der Prokurist darf Entscheidungen alleine treffen. Anders ist es bei der Gesamtprokura. Hier muss sich der Prokurist mit seinen Kollegen (ebenfalls Prokuristen) abstimmen. Ob es sich um eine Einzel- oder um eine Gesamtprokura handelt, entscheidet das Unternehmen.

Für Außenstehende ist dies aus dem ganz leicht ersichtlich. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in den §§ 48 ff. HGB. Was Verdient Ein Prokurist Bildnachweis: Marie Maerz / photocase.de

Was darf man als Prokurist nicht?

Mitgliedsunternehmen der IHK zu Essen und solche Personen, die in dem Kammerbezirk Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten weitergehende Informationen 1. Bedeutung der Prokura im Rechts- und Geschäftsverkehr Das Handelsrecht kennt verschiedene Vertretungsformen des Kaufmanns im Rahmen des Handelsverkehrs.

  • Die Erteilung einer Prokura bietet eine umfassende Vertretung in allen denkbaren Bereichen des Handelsgeschäfts,
  • Mit ihrem gesetzlich festgesetzten Umfang trägt sie zudem zur Rechtssicherheit bei, indem die Rechtswirkungen der Prokura nicht willkürlich durch den Geschäftsherrn bestimmt werden können.

Der Geschäftspartner kann sich daher auf den gesetzlich garantierten Umfang verlassen. Verglichen mit anderen Vertretungsformen trägt die Prokura so zur wesentlichen Erleichterung und Beschleunigung des Geschäfts- und Wirtschaftsverkehrs bei.2. Erteilung der Prokura Grundsätzlich können nur Kaufleute eine Prokura zur Begründung von Vertretungsmacht erteilen.

  • Aufleute sind zunächst solche, die ein Handelsgewerbe betreiben oder die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind.
  • Für den Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft sind allerdings weitere Ausnahmen zu beachten.
  • Auch Handelsgesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft können eine Prokura erteilen, da für diese die Vorschriften der Kaufleute Anwendung finden.

Die Prokura muss stets ausdrücklich erteilt werden. Eine nur stillschweigende Erteilung oder eine Duldung des Auftretens eines Dritten als Prokuristen (sog. Duldungsprokura) reichen nicht aus. Ausreichend ist dagegen die Formulierung, dass eine „Vollmacht i.S.d.

  • § 48 HGB” erteilt werde.
  • Die Eintragung im Handelsregister ist nach § 53 HGB vorgeschrieben, aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
  • Das heißt die Prokura ist selbst dann wirksam, wenn keine Eintragung stattgefunden hat.
  • Gleichwohl sollte die Eintragung ins Handelsregister unverzüglich erfolgen, damit alle Beteiligten auf die Wirksamkeit vertrauen können.

Erteilt werden kann die Prokura grundsätzlich nur einer natürlichen Person. Für die Stellung eines Prokuristen nicht in Betracht kommen juristische Personen und deren Organe, eine KG oder organschaftliche Vertreter wie z.B. ein vertretungsberechtigter Gesellschafter der OHG.

  1. Die Prokura ist strikt an die Person gebunden, der sie erteilt wurde.
  2. Sie ist unübertragbar (§ 52 Abs.2 HGB).3.
  3. Umfang Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 Abs.1 HGB).

Anders als der Handlungsbevollmächtigte ist der Prokurist nicht auf die Vornahme der gewöhnlichen Geschäfte des Betriebes des Handelsgewerbes beschränkt. Ein Prokurist kann darüber hinaus • Kreditgeschäfte tätigen • Personal einstellen oder entlassen • Zweigniederlassungen errichten • den Geschäftsbereich branchenmäßig erweitern und • Prozesse führen.

Bei den möglichen Rechtsgeschäften ist der Prokurist nicht auf diejenigen des Handelsverkehrs beschränkt. So sind auch Willenserklärungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Wirkung für und gegen den Geschäftsherrn möglich. Der gesetzliche Umfang der Prokura kann grundsätzlich nicht abbedungen werden.4.

Gesetzliche Beschränkungen Nach § 49 Abs.2 HGB darf der Prokurist keine Grundstückgeschäfte tätigen, die die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks betreffen. Davon betroffen sind sowohl vertragliche Verpflichtungen als auch die darauf beruhenden Verfügungen.

  1. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Prokuristen eine entsprechende Befugnis eingeräumt (sog.
  2. Grundstücksklausel) wurde.
  3. Auch sind Grundlagengeschäfte, die den Bestand des Betriebes als solchen betreffen, nicht von der Prokura erfasst.
  4. Der Prokurist kann also nicht die Firma ändern, das Handelsgeschäft einstellen oder das Insolvenzverfahren beantragen.

Höchstpersönliche Geschäfte des Geschäftsherrn dürfen ebenfalls nicht getätigt werden. Ein Prokurist kann nicht selbst eine Prokura erteilen und ist nicht zum Selbstkontrahieren ermächtigt. Soweit das Privatvermögen des Kaufmanns vom Gesellschaftsvermögen unterscheidbar ist, ist der Prokurist selbstverständlich auch nicht befugt, über das Privatvermögen zu verfügen.

  • Ob die Geschäftshandlungen des Prokuristen letztlich zu Lasten des geschäftlichen oder privaten Vermögens des Kaufmanns führen, ist für die Wirksamkeit der Prokura hingegen unerheblich.
  • Erscheinungsformen Der Kaufmann kann die Prokura nach außen hin nicht einschränken.
  • Die (zuvor beschriebenen) weitreichenden Vollmachten des Prokuristen können den Kaufmann im Einzelfall dazu veranlassen, die Prokura auf mehrere Schultern zu verteilen, um Vertrauensmissbräuchen und wirtschaftlichen Fehlentscheidungen durch den Prokuristen vorzubeugen.

Gesamtprokura Gemäß § 48 Abs.2 HGB kann die Erteilung der Prokura nicht nur an eine, sondern auch an mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgen. Eine wirksame Stellvertretung des Geschäftsherrn ist in diesen Fällen nur durch das gemeinsame Handeln in Form übereinstimmender Willenserklärungen aller Prokuristen möglich.

Ein gleichzeitiges Handeln ist aber nicht nötig. Ein Gesamtprokurist kann stellvertretend auch für den anderen handeln, wenn der Wille zur Stellvertretung nach außen in Erscheinung tritt und die Ermächtigung des anderen Gesamtprokuristen vorliegt. Das alleinige Handeln eines Gesamtprokuristen kann auch nachträglich durch den anderen genehmigt werden.

Eine passive Vertretung kann ein Gesamtprokurist immer alleine vornehmen. Das heißt, Willenserklärungen werden schon durch den Zugang an nur einen Gesamtprokuristen wirksam. Als weitere Form bietet sich die halbseitige Gesamtprokura an. In diesem Fall besitzt Prokurist P1 Einzelprokura und zusätzlich gemeinsam mit Prokurist P2 Gesamtprokura, so dass Prokurist P2 nicht allein rechtsgeschäftlich tätig werden kann.

  1. Einzelprokurist P1 ist nicht auf die Mitwirkung des Gesamtprokuristen P2 angewiesen.
  2. Insbesondere in größeren Betrieben hat sich die sogenannte Gruppenprokura bewährt: Beispiel: In einem größeren Betrieb sollen P 1 – P 6 jeweils eigene Geschäftsbereiche führen.
  3. Alleinvertretungsmacht auf ihrem Geschäftsgebiet wird ihnen durch Erteilung einer Handlungsvollmacht übertragen.

Darüber hinaus sollen von den P 1 – P 3 jeweils zwei gemeinsam und von den P 4 – P 6 ebenfalls jeweils zwei gemeinsam zur Gesamtprokura ermächtigt sein. Dieses Modell hat den Vorteil, dass bei Rechtshandlungen, die P 1 – P 6 als Prokuristen vornehmen, durch die Mitwirkungspflicht eines anderen aus dem jeweiligen Prokuristenkreis eine Kontrollmöglichkeit bei Geschäften, die über einen Geschäftsbereich hinausgehen, erfolgt, ohne dass die Prokura nach außen hin unzulässig eingeschränkt wäre.

Andererseits ist dieses Modell flexibel genug, dass P 1 – P 6 in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen als Handlungsbevollmächtigte allein handeln können. Auf die beschriebene Weise wird eine möglichst effektive, den durch den Arbeitsvertrag konkret umrissenen Arbeitsbereich jedes einzelnen Prokuristen berücksichtigende Aufteilung der Stellvertretungsmöglichkeiten erreicht.

Unechte Gesamtvertretung Gemäß §§ 125 Abs.3 HGB, 78 Abs.3 Aktiengesetz (AktG) ist es möglich, die gesetzlich vorgesehene gemeinschaftliche, organschaftliche Vertretung einer Gesellschaft durch ihre Gesellschafter einzuschränken. Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass ein Organteil nur zusammen mit einem außenstehenden Prokuristen vertretungsbefugt ist.

  1. Dem Prokuristen kann darüber hinaus Einzelprokura erteilt werden.
  2. Als gesetzlicher Vertreter kann er nur mit dem im Gesellschaftsvertrag bestimmten Organteil zusammenwirken.
  3. Im Rahmen der gewillkürten, gesetzlichen Stellvertretung ist er alleinvertretungsberechtigt.
  4. In einer Personengesellschaft ist die Erteilung einer „unechten Gesamtprokura” immer dann unzulässig, wenn nur ein einziger Gesellschafter berechtigt ist, die Gesellschaft zu vertreten, weil dann ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstorganschaft von Personengesellschaften vorliegen würde.

a) Niederlassungsprokura Hat der Kaufmann Zweigniederlassungen gegründet, kann er gemäß § 50 Abs.3 HGB die Prokura auch auf eine einzelne Zweigniederlassung beschränken. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zweigniederlassung im Geschäftsverkehr als klar vom Kern des Unternehmens abtrennbarer Teil erkennbar ist.

Die Zweigniederlassung muss deshalb eine von der Hauptniederlassung unterschiedliche Firma führen. Dies kann durch Anfügung eines entsprechenden Zusatzes geschehen. Die Beschränkung der Prokura auf den Bereich einer einzelnen Zweigniederlassung muss ebenso ausdrücklich erklärt werden wie deren Erteilung gemäß § 48 Abs.1 HGB.

Einzutragen ist diese Prokura im Handelsregister sowohl der Haupt- als auch der Zweigniederlassung.6. Erlöschen und Rechtsscheinhaftung Erlöschenstatbestände Die Prokura erlischt durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen oder mit dessen Tode, nicht hingegen mit dem Tode des Geschäftsinhabers (§ 52 Abs.3 HGB).

  1. Auch die Begründung der Mitinhaberschaft des Geschäftes in der Person des Prokuristen führt zum Erlöschen der Prokura.
  2. Gleiches gilt bei Geschäftsaufgabe des Geschäftsherrn oder Verlust dessen Kaufmannseigenschaft.
  3. Zum Erlöschen führt auch der Fortfall des der Prokura zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses.

Der weitaus wichtigste Erlöschenstatbestand ist der jederzeit mögliche Widerruf der Prokura gemäß § 52 Abs.1 HGB. Das zugrunde liegende Rechtsverhältnis bleibt von diesem Widerruf unberührt. Widerrufen kann jeder, der auch zur Erteilung der Prokura ermächtigt ist.

Der Widerruf kann formlos, muss aber unzweideutig erklärt werden. Das Erlöschen der Prokura ist im Handelsregister einzutragen (§ 53 Abs.2 HGB). Rechtsfolgen fehlerhafter Prokura Ist die Prokura fehlerhaft erteilt, so ist sie unwirksam bzw. anfechtbar. Darüber hinaus wirkt zugunsten Dritter der Gutglaubensschutz des Handelsrechts, der sich aus der Publizitätswirkung des Handelsregisters ergibt.

§ 15 Abs.1 HGB schützt die „negative” Publizität des Handelsregisters. Ein Dritter kann auf das Fortbestehen der im Handelsregister eingetragenen, eintragungspflichtigen Tatsachen vertrauen, es sei denn, er hat die Unrichtigkeit gekannt. Demnach muss der Kaufmann bei Widerruf der Prokura darauf achten, dass die entsprechende Handelsregistereintragung gelöscht wird, um der möglichen Rechtsscheinhaftung nach § 15 Abs.1 HGB zu entgehen.

Wird die richtige Handelsregistereintragung unrichtig bekannt gemacht, so wird das Vertrauen eines Dritten, der die Unrichtigkeit nicht kannte, hierauf nach § 15 Abs.3 HGB geschützt. Rechtsscheingrundlage für § 15 Abs.3 HGB ist die unrichtige Bekanntmachung. Nach § 15 Abs.3 HGB haftet derjenige, der die unrichtige Bekanntmachung im weitesten Sinne veranlasst hat.

§ 15 Abs.3 HGB ist entsprechend auf den Fall anzuwenden, dass die Prokura im Handelsregister unrichtig eingetragen wurde. Die Eintragung und die Bekanntmachung sind gleichwertige Rechtsscheinträger. Geschützt wird dadurch der Dritte, der im Vertrauen auf die unrichtige Eintragung Rechtsgeschäfte vorgenommen hat.

Er kann seinen Schaden ersetzt verlangen. Wegen dieser durch die entsprechenden Anwendungen des § 15 Abs.3 HGB „positiven” Publizitätswirkung des Handelsregisters sollte die Eintragung der Prokura umgehend auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.7. Vertretung a) Die Handlungsvollmacht als “kleine Prokura” Die Handlungsvollmacht reicht weniger weit als die Prokura.

Ihren Umfang kann der Geschäftsinhaber – anders als bei der Prokura – selbst festlegen. Überschreitet der Bevollmächtigte den gesetzten Rahmen, bleibt das Unternehmen durch den Vertrag gleichwohl gebunden, wenn der Geschäftspartner die Beschränkung nicht kannte oder hätte kennen müssen.

Regelmäßig werden von der Handlungsvollmacht allerdings nur branchenübliche Geschäfte erfasst. Die Handlungsvollmacht wird nicht in das Handelsregister eingetragen und kann ohne Formerfordernisse, z.B. auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln, erteilt werden. Schon aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Erteilung zu empfehlen.

Eine Handlungsvollmacht kann, wie die Prokura, auch als Gesamthandlungsvollmacht mehreren Personen gemeinschaftlich erteilt werden. b) Verkaufsberechtigung von Angestellten im Laden oder Warenlager Wer in einem Laden oder offenen Warenlager angestellt ist, gilt nach dem HGB als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Lager gewöhnlich abgewickelt werden.

  1. Sofern ein Angestellter also mit Wissen und Willen des Geschäftsinhabers in Kontakt zu Kunden tritt, dürfen diese sich auf das Bestehen einer Vollmacht im üblichen Rahmen verlassen.
  2. Der Begriff “Verkäufe” ist in diesem Zusammenhang „untechnisch” zu verstehen, sodass hierunter auch die Entgegennahme von Mängelanzeigen sowie Übereignungserklärungen, nicht jedoch Ankäufe oder Zusagen für einen Umtausch fallen.

Wenn der Kunde vom Bestehen einer Verkaufsberechtigung ausgehen darf, kann er z.B. wirksam bei einem Angestellten im Laden zahlen. Der Geschäftsinhaber wiederum kann dies durch deutliche Hinweise wie etwa “Zahlung nur an der Kasse” ausschließen. c) Einräumung einer typischerweise mit Vollmacht verbundenen Stellung Manche Aufgaben setzen zu ihrer ordnungsgemäßen Erfüllung eine bestimmte Vollmacht voraus, wie etwa die Tätigkeiten des Architekten oder des Anwalts.

See also:  Was Verdient Ein Schweißer?

Wer einem anderen eine solche Aufgabe überträgt, muss diesen deshalb auch dann als bevollmächtigt gelten lassen, wenn eine Vollmacht für das konkrete Geschäft tatsächlich nicht erteilt war. Der Geschäftsherr kann nur dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für den anderen Teil das Fehlen bzw. die Einschränkung der Vertretungsmacht unschwer zu erkennen war.

d) Die Vertretungsmacht im Gesellschaftsrecht Das Gesellschaftsrecht enthält verschiedene Sonderregelungen zur Vertretungsbefugnis der jeweiligen Gesellschafter:

BGB-Gesellschaft (GbR): Grundsätzlich besteht bei der GbR Gesamtvertretungsmacht, d.h. Rechtsgeschäfte mit Dritten sind nur dann wirksam, wenn sie von allen Gesellschaftern gemeinsam abgeschlossen wurden. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch beliebige Abweichungen von diesem Grundsatz vereinbart werden. OHG: Zur Vertretung der OHG ist jeder Gesellschafter allein ermächtigt, der nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. Ein entsprechender Ausschluss ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bleibt ein Gesellschafter allein oder mit anderen Gesellschaftern vertretungsbefugt, so erstreckt sich diese Vertretungsmacht auf sämtliche denkbaren gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte. Eine Beschränkung dieses Vertretungsumfangs ist gegenüber Dritten nicht möglich. KG: Die Vertretungsmacht des Komplementärs einer KG entspricht der des OHG-Gesellschafters. Eine Besonderheit ergibt sich dagegen für den Kommanditisten: Er ist von der organschaftlichen Vertretung ausgeschlossen, gehört also nicht zu den Personen, durch die eine KG nach dem Gesetz handelt. Unabhängig davon kann er jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen rechtsgeschäftlich bevollmächtigt und sogar zum Prokuristen ernannt werden. GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) werden durch den Geschäftsführer vertreten; mehrere Geschäftsführer müssen gemeinsam handeln, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist nach außen nicht beschränkbar.

e) Die Rechtsscheinvollmachten Die Rechtsprechung hat zwei Fallgruppen entwickelt, wonach ein Gewerbetreibender die Geschäfte eines vermeintlichen Vertreters auch ohne ausdrückliche Bevollmächtigung als bindend akzeptieren muss:

Duldungsvollmacht : Der Gewerbetreibende lässt es über einen längeren Zeitraum wissentlich geschehen, dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt. Anscheinsvollmacht : Der Gewerbetreibende kannte zwar das Handeln des Scheinvertreters nicht, hätte es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können.

Die Bindungswirkung für den Gewerbetreibenden entfällt nur dann, wenn der Vertragspartner nicht schutzwürdig erscheint, z.B. weil er das Fehlen der Vertretungsmacht kannte. Insgesamt führen diese Grundsätze zu erheblichen Haftungsrisiken für den Geschäftsinhaber, so dass dieser sein Verhalten jederzeit kritisch beobachten sollte.

Hier gewinnen etwa die Fälle an Bedeutung, in denen ein ehemals Bevollmächtigter trotz Beendigung seines Vertrages mit dem Unternehmen weiterhin nach außen agiert, oder in denen ein Angestellter sich unter Duldung des Inhabers Kompetenzen anmaßt. Um einem falschen Rechtsschein von vornherein vorzubeugen, kann der Geschäftsinhaber z.B.

seine Kunden per Rundschreiben vom Erlöschen der Vollmacht unterrichten. f) Rechtsfolgen beim Fehlen der Vertretungsbefugnis für ein konkretes Geschäft Handelt ein Vertreter ohne die erforderliche Vollmacht, so wird der angeblich Vertretene nur dann rechtlich verpflichtet, wenn er das Geschäft nachträglich genehmigt.

  1. Verweigert er die Genehmigung, ist die Angelegenheit für ihn erledigt.
  2. Ein Schaden kann für ihn – abgesehen von den Fällen der Rechtsscheinvollmacht – nicht entstehen.
  3. Der Vertragspartner muss sich wegen etwaiger Ansprüche allein an den vermeintlichen Vertreter halten, der ihm nach seiner Wahl zur Erfüllung des Vertrages oder zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

Die Ersatzpflicht des vermeintlichen Vertreters ist eingeschränkt, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht nicht kannte. Die Haftung entfällt, sofern der andere Teil wusste oder hätte wissen müssen, dass eine Bevollmächtigung tatsächlich nicht bestand.

Kann ein Prokurist sein Gehalt erhöhen?

Beispiel 1: – Hans betreibt seit mehreren Jahren erfolgreich eine Schreinerei. Er firmiert mit „ Hans Schreinerei e.K.„. Hans erzielt einen Jahresumsatz i.H.v.2.000.000 € und beschäftigt sieben Mitarbeiter, Da Hans in den Urlaub fährt, ruft er seinem Mitarbeiter Peter zu: „Peter, ab heute bist du mein Prokurist.

Ist die Erteilung der Prokura wirksam? Ist die Aufnahme des Kredits möglich? Ist der Kaufvertrag über das Haus wirksam? Kann Peter sein Gehalt erhöhen?

Die Erteilung der Prokura ist wirksam, da sie von Hans ausdrücklich erteilt wurde. Dies entspricht der Erfordernis des § 48, Abs.1 HGB, Gemäß § 49, Abs.1 HGB umfasst die Prokura alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Hierzu gehört auch die Aufnahme eines Kredits. Zu § 49, Abs.1 HGB gehört auch der Kauf eines Hauses. Die Beschränkung der Prokura durch Hans auf 40.000 € entfaltet im Außenverhältnis gemäß § 50, Abs.1 HGB keine Wirkung. Der Kaufvertrag ist also wirksam. Peter muss sich allerdings im Innenverhältnis gegenüber Hans für die Vertragspflichtverletzung verantworten. Gemäß § 181 BGB darf der Prokurist keine Rechtsgeschäfte im eigenen Namen und im Namen des Kaufmanns vornehmen. Hier handelt Peter in eigenem Namen und im Namen von Hans. Die Gehaltserhöhung ist dementsprechend unwirksam.

Kann jeder Prokurist werden?

Wer kann Prokurist werden? Grundsätzlich kann jede natürliche Person durch den Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter zum Prokuristen ernannt werden. Weitere rechtliche Vorgaben gibt es dazu nicht.

Ist ein Prokurist Ein Mitarbeiter?

Was ist ein Prokurist? – Der Prokurist ist ein Arbeitnehmer mit besonderer Stellung im Unternehmen. Er hat eine umfassende Vollmacht inne, die sogenannte Prokura. Mit dieser Vollmacht kann er nahezu wie ein Geschäftsführer auftreten und die Gesellschaft (z.B. GmbH oder OHG) vertreten. Der Prokurist wird außerdem ins Handelsregister eingetragen.

Ist Prokurist ein Titel?

Prokuristen : Einstieg, Aufstieg, Einkommen Ein Prokurist wird von einem Unternehmen ermächtigt, im Namen des Unternehmens rechtliche Angelegenheiten zu regeln und Verträge abzuschließen. Er oder sie verfügt über eine umfassende Vollmacht, um im Namen des Unternehmens zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Was Verdient Ein Prokurist Prokurist ist kein Beruf im eigentlichen Sinne, sondern eine Positionsbeschreibung. Der Prokurist verfügt über eine Prokura. Das heißt: Er verfügt über eine geschäftliche Vertretungsvollmacht und darf das Unternehmen oder eine Abteilung, für die er die Prokura erhalten hat, im Sinne des Geschäftsführers vertreten.

Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die in §§ 48 ff. des Handelsgesetzbuches geregelt ist. Vollmacht: Dies bedeutet eine enorme Verpflichtung. Daher erteilt die Geschäftsführung eines Unternehmens eine solche Vollmacht meist nicht ohne eine sehr gewissenhafte Vorüberlegung. In der Regel verfügen nur Führungskräfte über eine Prokura.

Sie leiten zum Beispiel die Filiale oder die Dependance einer Organisation. Befugnisse: Die genauen Befugnisse eines Prokuristen hängen von den spezifischen Aufgaben und Anforderungen des Unternehmens ab. In der Regel umfasst der Aufgabenbereich jedoch die Vertretung des Unternehmens gegenüber Kunden, Lieferanten, Banken und anderen Geschäftspartnern.

Welche Risiken hat ein Prokurist?

Prokura-Haftung oft vom Einzelfall abhängig – Es gibt viele Bereiche, wofür und in welchem Maße man als Prokurist zur Verantwortung gezogen werden kann. Eine Prokura-Haftung ist immer dann vonnöten, wenn der Prokurist durch sein Handeln einem Anderen einen Schaden zufügt.

Da der Prokurist Arbeitnehmer ist, ist die Haftung normalerweise eingeschränkt. Das wiederum kommt allerdings auf den Grad der eigenen Verschuldung an. Grundsätzlich wird die Prokura-Haftung nur während der Arbeitszeit angewendet. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht, bei mittlerer nur anteilig, bei grober Fahrlässigkeit jedoch voll.

Als Prokurist haftet man allerdings auch gegenüber den Geschäftspartnern des Unternehmens. Bei der Haftung kommt es fast immer auf den Einzelfall an. Die faktische Geschäftsführung wird für jedes Unternehmen unterschiedlich ausgelegt und ausgeübt. Weil die erteilten Befugnisse für jeden Fall speziell betrachtet werden müssen, ist die Prokura-Haftung nicht immer eindeutig zu definieren.

Wie lange haftet ein Prokurist?

Was sollten Prokuristen zur Haftung wissen? – Ein nicht ganz einfaches Thema ist die Haftung von Prokuristen, da es in dem Fall häufig auf den Einzelfall ankommt, ob und in welchem Umfang der jeweilige Prokurist aufgrund seiner Prokura in die Haftung genommen werden kann.

Leichte Fahrlässigkeit Mittlere Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit Vorsatz

Bei einer leichten Fahrlässigkeit ist es meistens auch bei Prokuristen so, dass diese nicht in die Haftung genommen werden. Stattdessen müsste dann das Unternehmen, entweder mit seinem Unternehmensvermögen oder zum Teil mit dem Privatvermögen der Gesellschafter, für einen Schaden haften.

  • Bei mittlerer Fahrlässigkeit müssen Prokuristen oft anteilig haften, bei grober Fahrlässigkeit jedoch nicht selten in vollem Umfang.
  • Das gilt selbstständig ebenfalls unter der Voraussetzung, dass der Prokurist vorsätzlich falsch gehandelt und somit einen Schaden herbeigeführt hat.
  • Zu beachten ist, dass die Prokuristen-Haftung sich ferner auch auf die Geschäftspartner des Arbeitgebers erstreckt.

Trotz den üblichen Regelungen hängt es normalerweise vom Einzelfall ab, ob Prokuristen haften und wenn ja, in welchem Umfang. Ferner kommt es unter anderem darauf an, ob der Prokurist faktisch die Geschäftsführung übernimmt. Dann spricht man von einer sogenannten Haftungsfalle, die dazu führen kann, dass Prokuristen ähnlich wie Geschäftsführer in die Haftung genommen werden.

Was ist höher als Prokurist?

1) Geschäftsführung – Der Geschäftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft zu verwalten und gegenüber Mitarbeitern zu handeln (also vertritt der Geschäftsführer die Gesellschaft auch gegenüber dem Prokuristen. Umgekehrt geht das dagegen nicht). Es ist die Gesellschafterversammlung der GmbH, die dem Geschäftsführer diese Aufgaben im Innenverhältnis zuweist.

Kann ein Prokurist so einfach gekündigt werden?

Die Auswirkungen von, Prokura auf das Arbeitsverhältnis – DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. von Dr. Heike Kroll, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Prokurist:in zu sein oder zu werden, stellt einen wichtigen Karriereschritt dar. Was genau bedeutet Prokura aber konkret und vor allem welche Auswirkungen h at die Prokura auf das Arbeitsverhältnis? Was Verdient Ein Prokurist Dr. Heike Kroll Prokura ist eine Vollmacht Prokurist:innen sind zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshand­lungen ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewer­bes mit sich bringt. Einzig die Veräußerung und Belas­tung von Grundstücken sind nur möglich, wenn diese Befugnis gesondert erteilt wurde (§ 49 HGB).

Ausschließlich der Inhaber des Handelsgeschäftes oder sein gesetzlicher Vertreter können mittels aus­drücklicher Erklärung Prokura erteilen, die dann in das Handelsregister eingetragen wird. Eintragung im Handelsregister ist deklaratorisch Ebenso wie bei der Bestellung einer Geschäftsführer:in kommt es für die Wirksamkeit der Prokura auf den Zeit­punkt der Erteilung an; die Eintragung ins Handelsre­gister wirkt nur deklaratorisch.

Die eigentliche Rechts­wirkung erfolgt damit vor dem Eintragungsakt. Die Eintragung im Handelsregister „bezeugt” letztendlich die (bereits) bestehende Prokura lediglich. Prokurist:innen bleiben Arbeitnehmer:innen. Im Unter­schied dazu verliert ein Mitarbeitender, der zur/zum Geschäftsführer:in bestellt wird, regelmäßig seinen Ar­beitnehmerstatus.

Die/der Geschäftsführer:in wird Or­gan der Gesellschaft; Arbeitnehmerrechte (wie vor al­lem das Kündigungsschutzgesetz) finden auf sie dann keine Anwendung (mehr). Prokurist:innen bleiben Arbeitnehmer:innen. Prokurist:innen sind häufig leitende Angestellte Auch wenn Prokura den Arbeitnehmerstatus nicht ändert, sind Prokurist:innen nicht selten – zumindest im Mittel­stand – „echte” Leitende Angestellte im Sinne des Be­triebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und/oder im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).

Die beiden Ge­setze geben dabei unterschiedliche Voraussetzungen vor. Was Verdient Ein Prokurist Michael Krekels Leitende Angestellte im Betriebsverfassungsgesetz So findet das Betriebsverfassungsgesetz auf leitende Angestellte überwiegend keine Anwendung. Das Be­triebsverfassungsgesetz definiert den leitenden Ange­stellten dabei wie folgt: Nach § 5 Abs.3 Satz 2 Ziffer 2 BetrVG ist leitender Ange­stellter, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unter­nehmen oder im Betrieb

Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeu­tend ist oder

Ob der/die betreffende Prokurist:in tatsächlich leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist, hängt davon ab, ob die mit einer Prokura verbunde­nen Befugnisse in der täglichen Praxis tatsächlich gelebt werden. So genannte „Titular”-Prokurist:innen, also Pro-kurist:innen, die keinerlei eigene Entscheidungsbefug­nisse haben, sondern im Grunde nur „Titel-Träger” sind, sind keine „echten” leitenden Angestellten nach Ziffer 2.

  • Demnach findet das Betriebsverfassungsgesetz auf „echte” Prokuristen:innen keine Anwendung: Es gelten für das Arbeitsverhältnis z.B.
  • Weder Betriebsvereinbarungen noch muss der Betriebsrat vor einer Kündigung angehört werden.
  • Hat das Unternehmen jedoch einen Sprecheraus­schuss (das ist ein Vertretungsgremium der Leitenden Angestellten im Betrieb nach Maßgabe des Sprecheraus-schussgesetzes), so wäre dieser zu beteiligen.

Leitende Angestellte im Kündigungsschutzgesetz Prokurist:innen genießen grundsätzlich Kündigungs­schutz, d.h., die Kündigung des Arbeitsvertrages be­darf eines Grundes. Die nicht selten zu hörende Aussa­ge, dass der leitende Angestellte keinen Kündigungsschutz genießt, ist nicht korrekt.

  • In § 14 Abs.2 KSchG heißt es dazu: Prokurist:innen genießen grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., die Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf eines Grundes.
  • Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leiten­de Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstel­lung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit Aus­nahme des § 3 Anwendung.

§ 9 Abs.1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Antrag des Arbeit­gebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses keiner Begründung bedarf. Prokust:innen sind nicht gesondert aufgeführt. Daher muss der Prokurist erst einmal die „Prüfung” nach dem Betriebsverfassungsgesetz bestehen und die entspre­chenden Anforderungen erfüllen, damit er überhaupt als leitender Angestellter gilt.

  1. Damit dann noch die genannte Einschränkung des Kün­digungsschutzes greift, muss der leitende Angestellte zur selbständigen Einstellung oder (also alternativ!) Entlassung befugt sein.
  2. Im Unterschied zu einem Nicht­leitenden bedarf dann ein genannter Auflösungsantrag, den man im Rahmen eines Kündigungsschutzverfah-rens stellen kann, keiner Begründung.

Der Auflösungsantrag (vgl. dazu § 9 Kündigungsschutz-gesetz), den bei einer ordentlichen Kündigung sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber stellen kann, ist eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses trotz einer unwirk­samen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden.

  1. Bei einem nichtleitenden Angestellten muss ein solcher Antrag begründet werden.
  2. Bei einem leiten­den Angestellten hingegen wird aufgrund der besonde­ren Stellung im Unternehmen dessen Schutzbedürftig­keit nicht gesehen.
  3. Die begründungslose Beendigung soll durch die vom Gericht in diesem Fall festzusetzen­de Abfindung aufgewogen werden.
See also:  Wie Groß Ist A5?

Bei einem leitenden Angestellten wird aufgrund der besonderen Stellung im Unternehmen dessen Schutzbedürftigkeit nicht gesehen. Prokurist:innen haften wie Arbeitnehmer:innen Da die/der Prokurist:in Arbeitnehmer:in bleibt, haftet sie/er auch grundsätzlich (nur) wie ein Arbeitnehmer.

Im Arbeitsverhältnis gelten so genannte Haftungs­erleichterungen: So haftet ein Arbeitnehmer im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht, bei mittlerer Fahrlässig­keit haftet er nur anteilig und erst bei grober Fahrläs­sigkeit oder Vorsatz voll. Auch wenn die Prokura im Außenverhältnis zu einer fast (s.o.) unbeschränkten Vertretungsbefugnis führt, ist je­der naturgemäß gut beraten, etwaige Beschränkungen der Vollmacht im Innenverhältnis (z.B.

auf bestimmte Art von Geschäften oder Wertgrenzen) einzuhalten. Bei der Haftung kommt es fast immer auf den Einzel­fall an, zumal auch die Abgrenzung der verschiedenen Fahrlässigkeitsstufen schwierig sein kann. Vorsicht ist vor allem immer dann angebracht, wenn die/der Prokurist:in faktisch die Geschäftsführung ausübt, da hier unter Umständen auch eine vollumfängliche Haftung des Prokuristen in Betracht kommt.

Prokuristen:innen vielfach auch durch D&O-Versiche-rung abgesichert Viele Unternehmen verfügen über eine D&O-Versiche-rung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Managerver­sicherung, die bei Schäden, die durch Handlungen der ver­sicherten Personen ausgeübt werden, eintrittspflichtig wird. Es ist durchaus üblich, dass im Rahmen einer sol­chen Versicherung nicht nur die Organe der Gesellschaft (Geschäftsführende oder Vorstände) abgesichert sind, sondern auch Prokuristen und andere Führungskräfte der oberen Ebene.

Das senkt das Risiko, persönlich in An­spruch genommen zu werden, noch einmal deutlich. Bitte erkunden Sie sich daher beim Unternehmen nach dem Be­stehen einer solchen Versicherung und lassen sich am besten die Versicherungspolice aushändigen. Viele Unternehmen verfügen über eine D&O-Versicherung.

  1. Berücksichtigen sollte man jedoch, dass eine Versiche­rung nur Vermögensschäden ausgleichen kann.
  2. Eine etwaige strafrechtliche Verantwortlichkeit bleibt im­mer persönlich.
  3. Eine Versicherung kann hier nur bei der Rechtsverteidigung Unterstützung leisten.
  4. Ende der Prokura Eine erteilte Prokura endet mit der Beendigung des der Bestellung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses.

Auch gesellschaftsrechtliche Veränderungen führen zu ihrer Beendigung. Überwiegend wird auch das Recht des Prokuristen zugestanden, die Prokura niederzulegen. Die Prokura kann zudem durch den Geschäftsinhaber widerrufen werden. Dazu bedarf es weder einer Begründung noch löst der Entzug der Prokura einen Schadensersatzanspruch aus.

Die Prokura kann zudem durch den Geschäftsinhaber wi­derrufen werden. Dazu bedarf es weder einer Begründung noch löst der Entzug der Prokura einen Schadensersatzan­spruch aus. Das gilt selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass dem Mitarbeitenden Proku­ra erteilt wird. Der Mitarbeitende kann jedoch bei einem sol­chen Prokuraentzug u.U.

zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses berechtigt sein. Haben Sie dazu noch Fragen? Die Jurist:innen des DFK unterstützen Sie gerne. : Die Auswirkungen von, Prokura auf das Arbeitsverhältnis – DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V.

Welche Befugnis hat ein Prokurist?

Was darf ein Prokurist? – Juristisch ist das in Paragraph 49 des Handelsgesetzbuches festgelegt. Dieser heißt im Wortlaut:

Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist.

Noch einmal kurz zusammengefasst ist ein Prokurist somit ermächtigt:

Den gesamten Geschäftsverkehr zu führen Wechsel zu zeichnen Prozesse zu führen Verbindlichkeiten einzugehen Vergleiche zu schließen Handlungsvollmachten zu erteilen In Ausnahmefällen: Grundstücke zu erwerben, zu vermieten und zu verpachten.

Dazu bemächtigt eine Prokura hingegen nicht:

Geschäfte abzuschließen, die darauf ausgerichtet sind, den Betrieb einzustellen Bilanzen zu unterzeichnen Handelsregistereintragungen zu beantragen Eide für den Kaufmann zu leisten Insolvenz zu beantragen Steuererklärungen für den Kaufmann zu unterzeichnen Betriebliche Grundstücke zu veräußern oder zu belasten

Kann ein Prokurist Mitarbeiter entlassen?

Kündigungsberechtigte Personen – Kündigungsberechtigt für ein Arbeitsverhältnis sind neben dem Geschäfts- oder Unternehmensinhaber nur Personen, die über die sogenannte Vertretungsmacht verfügen: Das ist der Fall bei jemandem, der aufgrund seiner Position ein vertretungsberechtigtes Organ des Unternehmens ist – etwa ein Geschäftsführer.

Die Kündigung unterschreiben kann man auch als Prokurist – die Prokura ist eine allgemeine Vollmacht, rechtlich für das Unternehmen zu handeln. Sie bedarf der Schriftform. Eine dritte Möglichkeit ist eine wirksame Einzelvollmacht – typischerweise ist das bei einem Personalleiter der Fall, es kann auch auf Teamleiter, Filialleiter, Projektleiter zutreffen – muss aber nicht.

Geschäftsführer und Prokuristen werden in Schriftform im Handelsregister eingetragen. Sie können deshalb eine Kündigung aussprechen, ohne dem Arbeitnehmer extra eine Vollmacht vorzulegen. Im Handelsregister sind aber auch sogenannte Vertretungsvorschriften (Zeichnungsregelungen) dokumentiert – und diese gelten auch für eine Kündigung.

  • Wird das Unternehmen laut Handelsregister beispielsweise durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, müssen auch beide die Kündigung unterschrieben haben.
  • Hat der Geschäftsführer in diesem Fall allein unterschrieben, ist die Kündigung aufgrund fehlender Alleinvertretungsberechtigung nicht wirksam.

Schwieriger wird es, wenn der Personalleiter des Unternehmens die Kündigung ausspricht. Über dessen Vertretungsvollmacht steht normalerweise nichts in Schriftform im Handelsregister. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch schon mehrfach entschieden, dass ein Personalleiter durch seine Position über die Berechtigung zur Kündigung verfügt.

Dafür muss der betreffende Personalleiter jedoch wirklich auch für den Standort zuständig sein und zum Unternehmen gehören. Außerdem müssen alle Mitarbeiter im Betrieb darüber informiert worden sein, dass diese Person als Personalleiter fungiert. Nur dann kann der Personalleiter eine wirksame Kündigung aussprechen, ohne dabei seine Vollmacht vorzulegen.

Noch genauer muss man hinsehen, wenn ein sogenannter Handlungsbevollmächtigter die Kündigung unterschreibt. Handlungsbevollmächtigte sind im Unterschied zu Prokuristen nicht im Handelsregister eingetragen. Sie sind auch nicht für alle möglichen Geschäfte und Handlungen vertretungsbefugt, sondern nur für einzelne Aufgaben oder bestimmte Dinge – etwa als Projektleiter.

Will ein Handlungsbevollmächtigter einem Arbeitnehmer kündigen, muss seine Handlungsvollmacht ihn dazu auch eindeutig ermächtigen und diese bekannt sein oder von ihm belegt werden. Wurden die Mitarbeiter über die Berechtigung zum Kündigen nicht informiert, (z.B. durch Aushänge oder Rund-Mails – die Form ist auch in der Rechtsprechung sehr umstritten), dann kann eine durch diesen Vorgesetzten ausgesprochene Kündigung nach § 174 BGB zurückgewiesen werden.

Das einzige sichere Gegenmittel besteht darin, dem Arbeitnehmer die Vollmacht im Original vorzulegen.

Was ist der Unterschied zwischen Prokura und Prokurist?

Die Prokura ist eine spezielle handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich fixiertem Inhalt. Der Prokurist ist ein kauf- männischer Angestellter, dessen Wirkungsbereich im Inter- esse der Rechtssicherheit nach außen durch eine typisierte Vertretungsmacht festgelegt ist. Die Prokura ermächtigt gem. § 49 Abs.

Wer haftet Geschäftsführer oder Prokurist?

Wenn der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftet Der Begriff GmbH sagt, dass persönlicher Besitz bei betrieblichem Misserfolg geschützt bleibt. Mit beschränkter Haftung heißt aber nicht ohne Haftung. Hier besteht eine Deckungslücke, beispielsweise, wenn Rückzahlungen des Kurzarbeitergeldes aufgrund fehlerhafter Beantragung eingefordert werden.

Diese Lücke versucht die Directors-and-Officers-Versicherung zudecken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – dieser Begriff legt nahe, dass das persönliche Hab und Gut ihrer Verantwortungsträger auch bei betrieblichem Misserfolg stets geschützt bleibt. Allerdings besteht hier eine gefährliche Deckungslücke, und deren Abdeckung hat die vielfach relativ unbekannte D&O-Versicherung zum Ziel.

Kim Sombrutzki von der 4 U Assekuranz stellte diese wichtige – und in Relation zu ihrem möglichen Wirkungskreis gar nicht so teure – Versicherung in einem kleinen Workshop im Rahmen ihres Firmenevents vor und erläuterte ihren Status als Elementarschadenversicherung für Verantwortungsträger in Betrieben.

  • Meist geht man davon aus, dass aufgrund der Gründung einer GmbH oder einer UG sämtliche Schadenersatzansprüche lediglich an die GmbH gestellt werden können und ein Geschäftsführer gegenüber Vertragspartnern und anderweitigen Dritten nicht persönlich haftet.
  • Dies ist jedoch nur teilweise korrekt.
  • Zwar können Geschäftsführer nicht für unternehmerischen Misserfolg haftbar gemacht werden, können aber dann haften, wenn Führungspflichten vernachlässigt werden.

Geschäftsführer und auch Prokuristen haben bei der Erfüllung ihrer Pflichten „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden” (§43. Abs.1 GmbHG). Wird dieser Sorgfaltsmaßstab nicht ausreichend beachtet und entsteht deshalb der Gesellschaft ein Schaden, so haftet der Geschäftsführer dafür persönlich. Was Verdient Ein Prokurist Kim Sombrutzki von der 4 U Assekuranz als Isetta-Beifahrerin. Foto: Taxi Times Typische Beispiele solcher Sorgfaltspflichtverletzungen sind Verstöße gegen die Buchführungs-/Bilanzpflicht, offene Sozialversicherungsbeiträge, Insolvenzverschleppung oder Verstöße gegen Unfallverhütungsmaßnahmen im Betrieb.

  1. Wer einmal Verantwortungsträger*in war, dem fallen hier mit Sicherheit einige Konstellationen ein, die diesen Tatbestand in ihrer Vergangenheit erfüllt haben könnten.
  2. Den meisten war und ist nicht bewusst, dass sie in dieser Situation Haus- und Grundbesitz oder auch ihre komplette Altersvorsorge riskiert haben.

Besonders problematisch wird die Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben. Denn hier übernimmt der Geschäftsführer einer GmbH die Aufgaben eines Arbeitgebers und muss folglich monatlich Lohnsteuer und Umsatzvorsteueranmeldungen abgeben sowie Lohnsteuer für die Rechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen.

  1. Darüber hinaus müssen auch die Pflichten zur Voranmeldung und Abführung der Umsatzsteuer beachtet werden.
  2. Werden diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, so können zum einen strafrechtliche Konsequenzen drohen (§370 AO ff), zum anderen muss der Geschäftsführer für diese Schäden haften (§69AO).

Darüber hinaus haftet er für einbehaltene und nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge sowohl auf Schadenersatz als auch strafrechtlich (§266a STgB). Eine weitere Haftung besteht im Falle einer Insolvenz. Leistet ein Geschäftsführer nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung weiterhin Zahlungen an Dritte, so ist er verpflichtet, diesen Beitrag der GmbH zu ersetzten.

Zudem haftet er für den Schaden, der durch die nicht rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrages entstanden ist. Die D/O Versicherung schützt Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer vor Ansprüchen des eigenen Unternehmens oder von Dritten. Ganz aktuell könnten so beispielweise auch kleine sachliche Fehler in der Berechnung des Kurzarbeitergeldes wie fehlende oder unrichtige Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen zu einer Rückforderung sämtlicher Kurzarbeitszahlungen führen.

Auch in diesem Fall würde die Haftung auf das gesamte Privatvermögen von Geschäftsführer und Prokuristen durchgreifen, wenn die Mittel der GmbH zum Ausgleich des Schadens erschöpft wären. Sind mehrere Geschäftsführer die Verursacher eines Schadens, so haften sie der Gesellschaft gegenüber gesamtschuldnerisch.

  • Die D/O Versicherung ist eine Vermögenschaden-Haftpflicht und schützt sowohl vor Innenansprüchen des Unternehmens als auch vor Ansprüchen Dritter (Außenhaftung).
  • Somit wird das Gesellschaftsorgan frei von Haftungsansprüchen gestellt und vor Vermögensschäden durch berufliche Fehler geschützt.
  • Gestellte Ansprüche werden zudem überprüft und unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Die Haftung gilt auch für Vereins- und Genossenschaftsvorstände. Der Schadenfall zur Inanspruchnahme einer D&O-Versicherung tritt erst dann ein, wenn Dritte Ansprüche gegenüber den Versicherten geltend machen, auch wenn der ursächliche Fehler schon einige Zeit zurückliegt.

Wie viele Prokuristen braucht ein Unternehmen?

Was ist der Unterschied zwischen einer Einzel- und einer Gesamtprokura? – Der Unterschied zwischen einer Einzel- und einer Gesamtprokura liegt darin, wie die Bezeichnung schon erahnen lässt, dass die Einzelprokura einer einzelnen Person erteilt wird, bei einer Gesamtprokura dagegen wird die Prokura mehreren Personen gemeinschaftlich erteilt.

  1. Die Inhaber einer Gesamtprokura dürfen nur zusammen rechtliche Handlungen im Namen des Unternehmens vornehmen.
  2. Will der Erteiler einer Prokura erreichen, dass die Prokuristen nur gemeinschaftlich handeln dürfen, dann muss er den Prokuristen Gesamtprokura erteilen.
  3. Er kann nicht Einzelprokuren erteilen mit der Auflage, dass die Prokuristen nur gemeinschaftlich agieren dürfen.

Diese Einschränkung gilt nicht nach außen. Natürlich darf auch im Innenverhältnis vereinbart werden, dass beispielsweise von fünf Gesamtprokuristen drei ausreichen, um wirksam Geschäftshandlungen vorzunehmen. Die Prokura sollte daher schriftlich im Sinne des § 50 Abs.1 und 2 HGB eingeschränkt werden.

Ist ein Prokurist mein Vorgesetzter?

Prokurist – Lexikon für Arbeitsrecht – Anwaltskanzlei Dr. Flämig Der Prokurist handelt nach außen als Vertreter des Unternehmers. Das heißt, er kann jegliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Unternehmen abschließen. Es gibt die Einzelprokura und die Gesamtprokura.

Bei der Einzelprokura hat der Prokurist die Vertretungsmacht allein. Der Prokurist darf Entscheidungen alleine treffen. Anders ist es bei der Gesamtprokura. Hier muss sich der Prokurist mit seinen Kollegen (ebenfalls Prokuristen) abstimmen. Ob es sich um eine Einzel- oder um eine Gesamtprokura handelt, entscheidet das Unternehmen.

Für Außenstehende ist dies aus dem ganz leicht ersichtlich. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in den §§ 48 ff. HGB. Was Verdient Ein Prokurist Bildnachweis: Marie Maerz / photocase.de

Wer zählt als Führungskraft?

Als Führungskraft wird allgemein eine Person bezeichnet, die Führungsaufgaben in einem Unternehmen wahrnimmt, also eine oder mehrere leitende Aufgaben in den Bereichen Planung, Organisation oder Kontrolle hat.

Ist ein Prokurist ein leitender Angestellter?

Leitender Angestellter – Prokuristen sind leitende Angestellte, soweit die ihnen nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zugewiesenen Aufgaben auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend sind (§ 5 Abs.3 Nr.2 BetrVG). Ausschlaggebend für die Zuordnung eines Prokuristen zum Personenkreis der leitenden Angestellten sind nicht nur die mit der Prokura verbundenen formellen und umfassenden Vertretungsbefugnisse im Außenverhältnis, sondern er muss auch im Innenverhältnis befugt sein, erhebliche unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die dem Angestellten durch Ernennung zum Prokuristen zugeordnet sind.

  1. Diese unternehmerischen Aufgaben dürfen nicht von einer untergeordneten Bedeutung sein.
  2. Weil es sonst an dem für den Personenkreis der leitenden Angestellten angenommenen Interessengegensatz zum Betriebsrat fehlen würde.
  3. Seine Tätigkeit darf sich auch nicht in der Wahrnehmung von Stabsfunktionen oder in der Rolle des so genannten „Titularprokuristen” erschöpfen.

Als leitender Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen. Angestellte in Stabsfunktionen sind daher den leitenden Angestellten nicht schon wegen ihrer Prokura zugeordnet. Sie können allerdings leitende Angestellte nach § 5 Abs.3 Satz 2 Nr.3 BetrVG sein (BAG v.25.3.2009 – 7 ABR 2/08).

Ist ein Prokurist automatisch Mitglied der Geschäftsleitung?

Betriebsverfassungsrecht Prokurist ist nicht automatisch leitender Angestellter.