Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung?

Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein ohne Genehmigung? – Ohne Genehmigung des Netzbetreibers darf ein Balkonkraftwerk nicht mehr als 600 Watt Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Maßgeblich ist die Leistung des Wechselrichters. Aber: Es gibt Bestrebungen diese sogenannte Bagatellgrenze auf 800 Watt anzuheben.

Was passiert wenn man ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet?

Rechtliche Fragen zu PV-Anlagen Muss ich meinen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft informieren? Darf ich das Kraftwerk überall montieren? Gibt es Zuschüsse? Vieles kann, einiges muss. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und profitieren Sie in vollem Umfang von Ihrem Balkonkraftwerk.

Lesen Sie jetzt: Nach Einschätzung des spezialisierten Rechtsanwalts Dr. Bringewat stehen einer Nutzung von PV-Minisolaranlagen keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Lesen Sie jetzt: Wieso kommt es zu den unterschiedlichen, teils gegensätzlichen Aussagen in den FAQs (häufig gestellte Fragen) der DGS und des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)? Wenn im Mietvertrag oder in den Vereinbarungen (Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung) der Wohnungseigentümergemeinschaft das Anbringen von Dingen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit.

Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf gemieteten Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. An oder auf Gemeinschaftsflächen wie Fassaden, Brüstungen oder auf Dächern empfehlen wir die Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft.

  1. Im Konfliktfall sollte man herausfinden, ob dieser aufgrund des “Eigentümerprivilegs” oder wegen technischer Bedenken entsteht.
  2. Hintergund: Bei Vermietern muss unterschieden werden zwischen einem Untersagen aufgrund des “Eigentümerprivilegs”, weil das Anbringen von Dingen an Balkongeländern untersagt ist und der Problematik des Netzbetriebs bzw.

der elektrischen Gebäudeausrüstung. Ersteres dürfte je nach Mietvertrag grundsätzlich erst einmal möglich sein, Letzteres ist eher unproblematisch, da in der Regel keine relevanten Gefahren von dem Betrieb ausgehen. Grundsätzlich sollte zunächst der Mietvertrag gesichtet werden, um zu sehen, ob es ein generelles Verbot des Anbringens von Dingen am Balkongeländer (o.Ä.) gibt.

  • Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Meldung an den Vermieter nicht zwingend erforderlich.
  • Letztere Aussage ist aber mit Vorsicht zu genießen, da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass rechtlich ein Verstoß gegen die Mieterpflichten des Mietverhältnisses von Vermieterseite konstruiert wird.
  • Bisher gibt es dazu – soweit ersichtlich – noch keine einschlägige Rechtsprechung.

Entsprechendes gilt bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei allen diesbezüglichen Auseinandersetzungen wird es im Zweifel um die Frage gehen, ob das Anbringen eines Moduls am Balkongitter oder an anderen Außeneinrichtungen eine Verunstaltung darstellt.

  1. Einem solchen Vorwurf können aber durchaus gewichtige Argumente wie das Umweltstaatsprinzip oder grundrechtliche Wertungen entgegengesetzt werden.
  2. Diese Argumentation ist aber mit Blick auf Anlagen der Energieerzeugung – soweit ersichtlich – bisher nicht gerichtlich geprüft worden.
  3. Hinweis von RA Dr.

Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz). Nein, das ist nur nötig wenn EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden soll. (Selbst wenn die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird, muss in vielen Fällen kein Gewerbe angemeldet werden, z.B.

  1. Wenn die Höhe der EEG-Einspeisevergütung nicht über den Stromentstehungskosten des PV-Systems liegt.) Nein, mit der Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 ist der Anschluss durch den Laien in Endstromkreisen vorgesehen.
  2. Sollte die Bundesnetzagentur steckbare Photovoltaik-Module als meldepflichtig ansehen, könnte theoretisch ein Bußgeld nach § 21 (MaStRV) verhängt werden.

Praktisch ist das aber kaum umsetzbar. Da man jedoch für sein Balkonkraftwerk in der Regel keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen wird, sind die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur eingeschränkt (Quelle Verbraucherzentrale NRW e.V.). Selbst bei den „großen” PV-Anlagen ist der DGS kein Fall bekannt, bei dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde.

Bewertung: Der Netzbetreiber ignoriert die Normänderung.Mögliche Reaktion: Falsche Aussagen ignorieren oder dagegen mittels Anzeige bei der BnetzA vorgehen. Netzbetreiber: “Der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an die Steckdose ist in keinem Fall zulässig.” Bewertung: Der Netzbetreiber ist nicht zuständig. Mögliche Reaktion: Aussage ignorieren. Netzbetreiber: “Einer Einspeisung über die Steckdose können wir nicht zustimmen.”

Bewertung: Der Gesetzgeber verlangt nur eine Anmeldung, keine Zustimmung. Wenn Sie bei der Anmeldung den Netzschutz mittels NA-Schutz Konformitätserklärung nach AR-N-4105 nachgewiesen haben, hat der Netzbetreiber keine Handhabe, um Ihnen den Betrieb zu verbieten.

  1. Mögliche Reaktion: Wenn Sie keinen Zählertausch wünschen, können Sie den Dialog abbrechen – die Anmeldung ist erfolgt.
  2. Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn sich einige Netzbetreiber als Netzpolizei aufspielen.
  3. Es handelt sich um Firmen, deren Rolle am besten mit der Autobahnmeisterei zu vergleichen ist.

Wenn Ihr Solar-Gerät eine Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4105 aufweist, haben die Netzbetreiber keine Rechtsgrundlage, um diese Drohung umzusetzen. Hintergrund: Nach Informationen der DGS sind in Deutschland ca.20.000 steckbare Solar-Geräte am Netz, bei max.50 % wurde der Netzbetreiber informiert.

  • Wie vielen gedroht wurde, ist unbekannt.
  • Eine dieser Drohungen wurde nach unserer Kenntnis umgesetzt.
  • Schicken Sie den Drohbrief an die DGS oder wechseln Sie zu einem Messstellenbetreiber, der steckbare Solar-Geräte befürwortet, z.B.
  • Zu Discovergy.
  • Am einfachsten ist dies, durch den Wechsel zu einem Stromanbieter mit Smart-Meter-Tarif möglich.z.B.

zu Polarstern (weitere Anbieter auf Anfrage). Nur wenn ein Gutachter feststellt, dass der Schaden ohne Balkonkraftwerk nicht aufgetreten wäre. Bei Balkonkraftwerken nach unseren Standards und Befolgen der Herstellervorgaben greift die Produkthaftung des Herstellers.

  • Ja, es gibt keine Gesetze, die dem Betrieb eines steckbaren Solar-Gerätes entgegenstehen, wenn diese und ihr Betrieb den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen.
  • Dies wurde bereits 2015 vom BMWi bestätigt.
  • Hintergrund: Mit der Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 entspricht der Anschluss eines steckbaren Solar-Gerätes durch den Laien in Endstromkreisen zweifelsfrei den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).

Durch die Praxiserfahrungen von über 200.000 steckbaren Solar-Geräten ist auch der Anschluss mit Schuko-Stecker mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) in Einklang zu bringen, wenn das verwendete Solar-Gerät technisch den geforderten Sicherheitsstandard geräteseits sicherstellt (z.B.

durch einen entsprechenden Wechselrichter). (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz) Laut EEG dürfen max.70 % der installierten PV-Leistung ins Netz gespeist werden, wenn nicht am Einspeisemanagement teilgenommen wird (vgl. § 9 Abs.2 Nr.2 EEG). Nur wenn EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden soll.

Da das EEG grundsätzlich technische Vorgaben aufstellt, kann vertreten werden, dass diese auch von Anlagebetreibern, die keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen wollen, eingehalten werden müssen. Wird allerdings keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen, kann sich die Nichteinhaltung von Vorgaben des EEG auch nicht negativ für einen Anlagenbetreiber auswirken.

  1. Hintergrund: Das EEG regelt den Vorrang der Einspeisung von EE-Anlagen und deren Förderung.
  2. Dabei handelt es sich im Kern um ein Angebot staatlicher Förderung.
  3. Anlagenbetreiber müssen dieses Angebot der Förderung aber nicht annehmen, deklaratorisch sieht das EEG daher bspw.
  4. In § 21a die (ungeförderte) sonstige Direktvermarktung vor.

Die EEG-Förderung ist an die Umsetzung verschiedener (technischer) Anforderungen beim Anlagebetrieb geknüpft (vgl. §§ 9 ff. EEG). Die Nichteinhaltung dieser Pflichten führt zu einer Verringerung oder dem Ausfall der Förderung (§ 52 EEG). Es bestehen keine ordnungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten (vgl.

oben). Einspeiseanlagen, die keine Förderung in Anspruch nehmen bzw. deren Betrieb, können im Falle von Pflichtverstößen ausschließlich nach EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen sanktioniert werden. (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz) Bei Photovoltaik-Modulen, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, entfällt nach MaStRV § 5 Abs.2 Nr.1b die Pflicht zur Registrierung.

Falls das Balkonkraftwerk eine Einheit im Sinne des Marktstammdatenregisters darstellt und in das öffentliche Netz einspeist, besteht nach MaStRV die Pflicht zur Registrierung. Falls das steckbare Solar-Gerät eine Eigenanlage nach NAV darstellt, hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber vor der Errichtung Mitteilung zu machen.

Falls durch das steckbare Solar-Gerät eine Netzrückspeisung (die größer als die Messtoleranz des Zählers ist) auftritt, muss sich der Anschlussnehmer oder -nutzer mit dem Netzbetreiber abstimmen, um eine Verfälschung der Messung zu verhindern. In Österreich gibt es ein Meldeverfahren für steckbare Solar-Geräte.

Wenn der Anschlussnehmer oder -nutzer bei dieser Meldung den Schutz vor Rückspannungen mittels Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 nachweist, kann der Netzbetreiber den Anschluss nicht unterbinden. Darüber hinaus gibt es in Deutschland keine allgemeingültigen Vorgaben.

  • Voraussichtlich wird aber ein Meldeverfahren in die kommende VDE-AR-N-4105 aufgenommen.
  • Hintergrund: Nach § 19 Abs.3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist von einer Anmeldepflicht beim Netzbetreiber auszugehen.
  • Für die Anmeldung bestehen keine allgemeingültigen Vorgaben.
  • Die Vorschrift sieht auch eine Abstimmung des Anschlusses der Erzeugungsanlage vor, die aber nur erfolgen kann, wenn der betreffende Netzbetreiber insoweit „mitmacht”.

(Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz) Je nach Netzbetreiber und Sachbearbeiter gibt es hier die unterschiedlichsten (zum Teil falsche und größtenteils veraltete) Aussagen. Viele Netzbetreiber sehen die Anmeldung nach VDE AR-N-4105 fälschlicherweise als einziges Meldeverfahren an.

Da die NAV kein Verfahren benennt, hält diese Auslegung keiner rechtlichen Prüfung stand. Die Anmeldung nach dem Verfahren der VDE AR-N-4105 ist ein unverbindlicher Vorschlag der Netzbetreiber! Dies ist gesetzlich nicht möglich. Unter energetischen/wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sollte das Balkonkraftwerk in Richtung des unverschatteten Himmels blicken.

Ein 300 Watt-Modul würde bei einer Ausrichtung gegen Süden die größte Stromkostenreduktion bringen. (Auch bei Nordausrichtung können die Stromentstehungskosten des Balkonkraftwerks unter den Kosten für Netzstrombezug liegen.) Die eingesetzten Materialien und Haltesysteme müssen zum Einsatzort passen.

  1. Anmerkung: Die Befestigung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  2. Die Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden.
  3. Das betrifft insbesondere die Verbindungsstellen von Modul zu Montagesystem sowie zur Balkonbrüstung sowie dem Montagesystem selbst.
  4. Die Befestigung muss eventuelle bestehende Anforderungen des Baurechts einhalten.

Die entsprechenden Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden. Wenn Sie sich an die Herstellervorgaben halten, haftet der Hersteller. Nur wenn Netzeinspeisung erfolgt und EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden soll: Bei steckbaren Solar-Geräten (unter 10 kW ), die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, findet das EEG keine Anwendung.

Steckbare Solar-Geräte, die in das öffentliche Netz einspeisen, können grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EEG fallen. Solange aber keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden soll, stellt das EEG auch keine allgemeinen Anforderungen an den Betrieb von Erzeugungsanlagen auf, die ordnungsrechtlich sanktioniert oder behördlich durchgesetzt werden könnten.

Die (Nicht-)Einhaltung technischer Vorgaben aus dem EEG wird auch ausschließlich vergütungsrechtlich sanktioniert. Das EEG regelt den Vorrang der Einspeisung von EE-Anlagen und deren Förderung. Dabei handelt es sich im Kern um ein Angebot staatlicher Förderung.

  1. Anlagenbetreiber müssen dieses Angebot der Förderung aber nicht annehmen.
  2. Hinweis von RA Dr.
  3. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz) Ja, wenn das Solar-Gerät in das öffentliche Netz einspeist, kann die Einspeisevergütung nach EEG in Anspruch genommen werden.
  4. Dafür müsste die Menge des eingespeisten Stroms per Zähler erfasst werden.
See also:  Warum Will Ich Führungskraft Werden?

Gleichzeitig müssen auch verschiedene Meldepflichten und die 70 %-Regel erfüllt werden. (Quelle Verbraucherzentrale NRW e.V.) Achtung: Die EEG-Einspeisevergütung wird von den Netzbetreibern ausgezahlt. Bei der Beantragung ist mit einem Rechtsstreit zu rechnen, der in keinem Verhältnis mit der EEG- Einspeisevergütung steht.

Wenn Sicherungsautomaten vorhanden sind, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt, meist 2 Module mit ca.3 m² Fläche) angeschlossen werden (dies basiert auf Erkenntnissen der Untersuchung des PI- Berlin). Wenn Schraubsicherungen vorhanden sind und die Sicherung des Stromkreises mit Solar-Gerät durch die nächst kleinere Sicherung ausgetauscht wurde.

Es gibt kein Gesetz und keine Norm, die diese Forderung stützt. Empfehlung: Füllen Sie die Formulare (individuell beim Netzbetreiber erhältlich) – soweit anwendbar – selbst aus. Sie haben damit die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Hintergrund: Der Gesetzgeber fordert in § 19 Abs.3 (NAV) eine Anmeldung ohne Vorgaben zu machen.

  1. Die Anmeldung nach VDE AR-N-4105 ist ein unverbindlicher Vorschlag der Netzbetreiber, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
  2. Alternativ können Sie die Anmeldung aber auch nach dem österreichischen Vorbild/Beispiel von Westnetz durchführen, in dem Sie folgende Angaben übermitteln: Kontaktdaten des Anlagenbetreibers Standort der Stromerzeugungseinrichtung Tech.

Daten zur Stromerzeugungseinrichtung (Leistung in Watt, Hersteller des Wechselrichters) Nein, nur wenn Ihnen der Netzbetreiber nachweisen kann, dass Ihr Balkonkraftwerk Störungen verursacht oder Ihren Stromzähler um mehr als 4 % zurückgedreht hat. Störungen sind bei Solar-Geräten nach DGS-Standard ausgeschlossen.

Das Zurückdrehen des Stromzählers kann durch einen Stromzähler mit Rücklaufsperre oder einen Lastgang, dessen Verbrauch höher als die Erzeugung liegt, ausgeschlossen werden. Hintergund: Setzt man voraus, dass eine Anmeldepflicht gem. § 19 Abs.3 NAV besteht, kann möglicherweise die Sanktionsnorm des § 24 NAV, Unterbrechung des Stromanschlusses durch den Netzbetreiber, greifen.

Die Unterbrechung des Anschlusses ist immer ultima ratio und erfordert ein besonderes Gefährdungsmoment im Sinne der von § 24 NAV genannten Fallgruppen. Die fehlende Mitteilung der Inbetriebnahme allein reicht nicht aus, die Voraussetzungen zu erfüllen.

Es kommt also wieder auf den Betrieb der Erzeugungsanlage selbst an und in erster Linie auf die Frage, ob schädliche Rückwirkungen in das öffentliche Netz zu erwarten sind. Dies ist jedenfalls bei Anlagen mit geringer Nennleistung und einer überwiegenden Grundlast im Endstromkreis, in dem die Erzeugungsanlage angeschlossen ist, sowie mit Wechselrichtern, die die VDE-AR-N 4105/4100 erfüllen, ausgeschlossen.

Im Übrigen wäre eine solche Situation vom Netzbetreiber nachzuweisen. Daneben ist relevant, ob ein Zähler mit Rücklaufsperre eingesetzt wird. Wird ein solcher Zähler verwendet, können auch aus diesem Gesichtspunkt keine Konsequenzen zu befürchten sein.

Wenn ein Zähler ohne Rücklaufsperre eingesetzt wird, besteht die Möglichkeit, dass die Beeinflussung von Messeinrichtungen in Rede steht, die zu einer Anschlussunterbrechung berechtigen können. Kann durch einen Abgleich von Verbrauch und Erzeugung nachgewiesen werden, dass eine Rückspeisung ins Netz ausgeschlossen ist, kann ein solcher Nachweis auch ausreichen, dem Netzbetreiber zu begegnen.

(Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz) : Rechtliche Fragen zu PV-Anlagen

Was passiert wenn man mehr als 600 Watt einspeist?

Der Wechselrichter – Bei der maximal erlaubten Wattzahl einer Mini-PV-Anlage ist die Leistung deines Wechselrichters maßgeblich. Dieser darf nicht mehr als 600 Watt in das Hausnetz einspeisen, um eine Überlastung und damit eine Überhitzung der einzelnen Stränge (und im schlimmsten Fall einen Hausbrand) zu verhindern.

Die meisten Wechselrichter für Mini-PV Anlagen verfügen daher über eine Ausgangsleistung unterhalb von 600 Watt. Aber nicht jeder Haushalt benötigt die vollen 600 Watt Leistung – bei einem jährlichen Strombedarf von unter 3.000 kWh beispielsweise, raten Experten von einer 600 Watt Mini-PV-Anlage ab. Dies ist damit begründet, dass der überschüssig produzierte Strom deiner Mini-Solaranlage, der nicht im eignen Hausnetz verwendet werden kann, nicht gespeichert wird, sondern kostenfrei in das öffentliche Netz gespeist wird.

Um die erzeugte Energie im eigenen Zuhause optimal zu nutzen, wird daher auch empfohlen, die durch Strom betriebenen Haushaltsgeräte dann zu nutzen, wenn die eigene Anlage den meisten Strom produziert. Entsprechend der Himmelsrichtung deines Balkons, kann es daher beispielsweise sinnvoll sein die Waschmaschine lieber vormittags als nachmittags zu betreiben.

Sind 2 Balkonkraftwerke erlaubt?

Zwei oder mehr Balkonkraftwerke miteinander kombinieren – Wenn die Netzbetreiber nicht wirklich etwas vom Balkonkraftwerk mitbekommen, kann man doch auch einfach mehrere Kraftwerke installieren, oder? So einfach ist es leider nicht. Grundsätzlich darf man mehr als zwei Solarmodule an ein Balkonkraftwerk anschließen.

  1. Ausschlaggebend ist die eingespeiste Leistung von 600 Watt.
  2. Diese wird ohnehin vom Wechselrichter geregelt,
  3. Die Paneele dürfen also mehr als 600 Watt erzeugen.
  4. Das haben findige Bastler auch schon ausgereizt, indem sie Module mit einer Gesamtleistung von 1500 Watt an den Wechselrichter hängten.
  5. EFAHRER.com berichtete,

Anders sieht es aus, wenn man mehrere Balkonkraftwerke installieren möchte. Hier gilt, pro Zähler dürfen es nur maximal 600 Watt sein. Hat man mehrere Zähler im Haus, darf man theoretisch an jeden ein Balkonkraftwerk anschließen und so mehr Strom erzeugen.

Warum sind Balkonkraftwerke auf 600 Watt begrenzt?

Sind Balkonkraftwerke mit 900 und 1200 W erlaubt? – Grundsätzlich versteht man unter einem Balkonkraftwerk explizit ein kleines Kraftwerk, das z.B. auf dem Balkon installiert werden kann und mithilfe von Solarpanels oder einer Windturbine Strom für den Eigenverbrauch generiert.

Normalerweise können 300 Watt Leistung mit einem einzelnen Solarmodul erzielt werden, jede Schuko-Steckdose, die zur Einspeisung genutzt wird, sollte daher mit weniger als 600 Watt Leistung belastet werden. Aus diesem Grund haben viele Balkonkraftwerke auch 600 Watt Leistung. Kraftwerke, die mehr Leistung erbringen, sind zwar nicht unbedingt verboten, gelten allerdings streng genommen nicht mehr als Balkonkraftwerke, sondern müssen als Dachsolar- oder Fassadenanlage angemeldet werden und weitergehende Vorschriften erfüllen.

So müssen Sie z.B. jährlich eine Meldung an das Markstammdatenregister abgeben. Der bürokratische Aufwand erhöht sich deutlich. Außerdem stellt sich auch die Frage nach dem Nutzen von so großen Balkonkraftwerken, denn im Gegensatz zu Dach-PV-Anlagen wird der erzeugte Strom von Balkonkraftwerken direkt ins eigene Hausnetz gespeist und nicht ins öffentliche Netz abgegeben.

Was ändert sich 2023 bei Balkonkraftwerk?

Die Rechtslage – sind Balkonkraftwerke mit 1200 Watt ab 2023 erlaubt? Darf ich ein Balkonkraftwerk mit 1200 Watt mit Speicher aufstellen? – Egal, ob mit Speicher oder nicht; die Antwort ist leider ernüchternd: In Deutschland sind Balkonkraftwerke nur bis 600 Watt zugelassen, weshalb ein Wechselrichter den erzeugten Strom automatisch auf diesen Wert herunterdrosseln muss.

  1. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eine eigene Solarbatterie mit 1200 W gar nicht betreiben dürfen – sie zählt nur nicht mehr zu den Balkonkraftwerken.
  2. Das heißt, dass Sie dafür ein paar mehr bürokratische Hürden auf sich nehmen müssen, die sich aber für den damit zu erzielenden Stromertrag unterm Strich letztendlich auch lohnen.

Sie müssen diese Anlage z.B. als Dachsolar- oder Fassadenanlage anmelden, haben aber auch die Möglichkeit, für den von Ihnen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung zu bekommen. Das lohnt sich für ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht.

Dafür können Sie Ihr Balkonkraftwerk vereinfacht beim Netzanbieter und im Marktstammdatenregister anmelden und müssen keine jährliche Meldung abgeben. In anderen EU-Ländern gelten übrigens Anlagen bis 800 Watt als Balkonkraftwerk. Dass ein Balkonkraftwerk mit 1200 Watt ab 2023 in Deutschland erlaubt ist, ist also ein Mythos und hat nichts damit zu tun, ob es einen Speicher besitzt oder nicht.

Dass sich ein Balkonkraftwerk dagegen lohnen kann und eine praktische Ergänzung zur heimischen Stromversorgung darstellt, ist kein Mythos. Deshalb sollte sich jeder einmal damit beschäftigen, wie ein solches Balkonkraftwerk funktioniert und wofür es verwendet werden kann.

Was passiert wenn mein Balkonkraftwerk mehr als 600 Watt hat?

Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung Balkonkraftwerke über 600 Watt erfordern eine umfassendere Anmeldung und einen Elektriker – dafür liefern sie auch deutlich mehr Leistung und die Einspeisung wird vergütet. Balkonkraftwerke dürfen als Mini-PV-Anlagen maximal 600W haben. Sobald dieser Wert überschritten wird, bedeutet das, dass keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich ist und einige weitere Auflagen erfüllt werden müssen.

  • Wenn ihr aber mehr aus der Sonne holen wollt als einfach nur 600 Watt, dann könnte sich eine größere Solaranlage für euch lohnen.
  • Für nur wenig mehr als bei einem 600W-Balkonkraftwerk bekommt ihr fast dreimal so viel Leistung! Holt euch jetzt euer Balkonkraftwerk über 600W und freut euch über Vergütung Balkonkraftwerk über 600W – was müsst ihr beachten? Die wichtigste Vorschrift ist, dass eine vereinfachte Anmeldung nicht mehr möglich ist.

Die Solaranlage muss dann ganz normal angemeldet und vom Netzbetreiber auch überprüft werden. Eventuell müssen Zähler und Sicherungen getauscht werden, hier müsst ihr euch direkt mit dem Netzbetreiber absprechen. Außerdem dürft ihr die Anlage über 600 Watt nicht mehr selbst installieren.

  1. Sie muss über einen Elektriker angeschlossen werden, der beim Netzbetreiber eingetragen ist – im Normalfall geschieht auch das immer in Absprache.
  2. Anlage über 600 Watt: Welche Vor- und Nachteile gibt es? Grundsätzlich profitiert ihr natürlich deutlich von dem Leistungsplus.
  3. Dreimal mehr Leistung als bei einer 600 Watt-Anlage ist nicht zu verachten.

Der größte Vorteil ist aber, dass die Einspeisung vergütet wird ! Dadurch, dass keine vereinfachte Anmeldung mehr erlaubt ist, könnt ihr den von euch produzierten und nicht genutzten Strom, der eingespeist wird, vergüten lassen. Allerdings muss erwähnt werden, dass der Netzbetreiber hier weniger Zahlt, als er für eigene kWh verlangt.

  • Nachteil hingegen ist der Mehraufwand bei der Installation und Einrichtung,
  • Hier können unter Umständen nochmal Kosten auf euch zukommen.
  • Je nachdem, solltet ihr euch mit dem Netzbetreiber austauschen und auch überlegen, wie ihr das Solarkraftwerk nutzen wollt.
  • Auch ein Stromspeicher könnte sich bei größeren Anlagen eher lohnen.
See also:  Wie Viele Saunagänge?

Alles zu Balkonkraftwerken erfahrt ihr hier:

Wie viel KW ohne Anmeldung?

Wann muss die PV-Anlage angemeldet werden? Immer vor Betrieb die Erlaubnis vom Netzbetreiber einholen – Dank der Norm VDE-AR-N 4105 ist es jedem Nutzer und jeder Nutzerin gestattet, Plug-and-Play-Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 600 Watt selbst anzumelden und anzuschließen,

Der Anschluss darf bereits an eine gewöhnliche Schukodose erfolgen. Die Plug-and-Play-Geräte sowie deren Komponenten müssen allerdings die Sicherheitsrichtlinien des Netzbetreibers erfüllen. Früher war auch bei Mini-Photovoltaikanlagen mit bis zu 600 Watt Gesamtleistung noch vorgesehen, dass eine Elektrofachkraft die Anmeldung und Installation der Mini-Photovoltaikanlage übernimmt.

Dies gilt seit der Norm VDE-AR-N 4105 nicht mehr. Anders stellt es sich allerdings bei einer Gesamtleistung von mehr als 600 Watt dar: Hier muss eine Fachkraft zum Check und ggfs. für Anpassungen der Hausinstallation hinzugezogen werden. Erst durch die Prüfung und die Anmeldung der Anlage erteilt der Netzbetreiber eine Zustimmung zur Anlagennutzung.

Was passiert wenn ich zwei Balkonkraftwerke betreibe?

Darf ich mehrere 600W-Balkonkraftwerke betreiben? – Wer sich mehrere Balkonkraftwerke anschafft, die insgesamt die Grenze von 600 Watt überschreiten, darf das zwar tun, doch überschreitet das die Grenzen der vereinfachten Anmeldung. Daher braucht es bei Anschluss und Anmeldung die Hilfe einer Elektrofachkraft.

Was bringt ein Balkonkraftwerk im Winter?

Wann erzeugt ein Balkonkraftwerk auch im Winter genügend Strom? – Ein Balkonkraftwerk erzeugt bei ausreichender Sonnenbestrahlung auch im Winter genügend Strom. Allerdings ist die Ausbeute im Winter aufgrund der niedrigeren Sonnenstände und der kürzeren Tage deutlich geringer als im Sommer. Generell hängt die Menge des erzeugten Solarstroms von mehreren Faktoren ab, wie etwa:

Der Ausrichtung des Balkonkraftwerks. Für eine optimale Stromerzeugung sollten die Solarmodule nach Süden ausgerichtet sein. Zwar ist auch eine Ausrichtung nach Osten oder Westen möglich, jedoch reduziert das die Stromerzeugung. Der Neigungswinkel der Solarmodule beeinflusst die Stromerzeugung ebenfalls. In Deutschland wird ein Neigungswinkel von etwa 30 Grad empfohlen. Da nicht nur Wolken, sondern auch Schattenwurf die Solarstromausbeute beeinträchtigt, sollten die Mini PV Anlagen möglichst an Standorten ohne Verschattung installiert werden. Solaranlagen für die Steckdose müssen zudem so installiert werden, dass im Winter kein Schnee auf den Balkonkraftwerken liegen bleiben kann. Andernfalls müssen sie frei zugänglich sein, um den Schnee entfernen zu können.

Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung

Was bringt eine 600 Watt Solaranlage am Tag?

Wie viel Strom erzeugt eine 600 Watt Solaranlage? – Manche Experten versprechen, dass ein 600 Watt Balkonkraftwerk unter Idealbedingungen auch 600 kWh pro Jahr an Strom erzeugen kann. Realistischer sind allerdings etwa 550 bis 570 kWh. Zum Vergleich: Ein 4-Personen Haushalt verbraucht etwa 4000 kWh Strom pro Jahr, wobei allein schon Standby-Geräte wie Handyladekabel, Internetrouter oder Heizungspumpen einen Grundverbrauch von 150 bis 200 Watt haben. Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung Tragbar, faltbar oder batteriebetrieben Top Balkonkraftwerke im Überblick Jetzt einfach installierbare Komplettset Angebote für Einsteiger online entdecken! Hier geht’s zu Amazon

Warum nicht 2 Balkonkraftwerk?

Zu viel erzeugter Strom hat bei Balkonkraftwerken keinen effektiven Nutzen. Wer mit mehreren Balkonkraftwerken mehr Strom erzeugt, als er selber verbraucht, hat normalerweise keinen Nutzen davon. Die Überproduktion wird einfach ins öffentliche Netz abgegeben.

Was passiert wenn der Stromzähler rückwärts läuft?

Wenn zu viele Haushalte ihren überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und der Zähler rückwärts läuft, kann dies zu Schwankungen im Stromnetz führen. Das kann unter Umständen zu Stromausfällen oder anderen Problemen führen.

Kann ich ein Balkonkraftwerk einfach in die Steckdose stecken?

Darf ich die Mini-PV über die normale Steckdose anschließen? – Wer sich mit dem Thema Balkonkraftwerk beschäftigt, trifft in Foren auf eine Frage, die immer wieder gestellt wird: Darf ich die Mini-PV-Anlage an jeder haushaltsüblichen Schuko-Steckdose ( Schu tz ko ntakt-Steckdose) anschließen? Der Betrieb eines Balkonkraftwerks ist auch mit einer gewöhnlichen Schuko-Steckdose problemlos möglich, wie ein Gutachten im Auftrag der DGS zeigt.

  • Voraussetzung dafür: Der eingespeiste Strom übersteigt nicht die Stärke von 2,6 Ampere.
  • Zudem sollte die Stecker-Solaranlage den DGS-Sicherheitsstandard einhalten.
  • Für die Stromschlagsicherheit ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schutzschalter, RCD) nötig.
  • Ein solcher soll laut VDE-Positionspapier mit der Mini-PV verbunden sein.

Moderne Sicherungsanlagen im Haus oder der Wohnung haben oft einen FI-Schutzschalter, nachrüsten lässt sich so etwas als Steckdose mit FI-Schutzschalter oder einfach als Zwischenstecker (“FI-Adapter”). Wichtig: Unabhängig davon, ob Sie einen Wieland- oder einen Schuko-Stecker verwenden, darf an einer Steckdose nur eine einzige Stecker-Solaranlage angeschlossen werden.

Warum lohnt sich ein Stromspeicher nicht?

Ganz unabhängig vom Stromnetz wird der Haushalt durch einen Batteriespeicher aber nicht, denn in den Wintermonaten November bis Januar liefern Photovoltaikanlagen nur wenig Strom. Daran kann auch der Batteriespeicher nichts ändern.

Kann man Solarstrom direkt in die Steckdose einspeisen?

Ist die Verwendung von Solarmodulen für die Steckdose sicher? – Grundsätzlich geht von Solarmodulen immer eine gewisse Gefahr aus, sobald die Sonne darauf scheint, denn dann stehen die Panele unter Spannung. Die Stecker-Kontakte dürfen dann auf keinen Fall berührt werden.

  1. Laut der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie (DGS) ist der Anschluss einer Solaranlage an eine Haushaltssteckdose bedenkenlos möglich, wenn das Gerät dem Sicherheitsstandard DGS 0001 für steckbare Stromerzeugungsgeräte entspricht.
  2. Hersteller können ihre Produkte freiwillig nach dem DGS-Sicherheitsstandard zertifizieren lassen.

Anhand des freiwilligen Prüfsiegels können Verbraucher auf einen Blick sichere Steckdosen-Solarpanels erkennen. Da die Balkonkraftwerke über einen Wechselrichter verfügen, wird die Abschaltung der Spannung in der Regel über dieses Gerät realisiert. Wird der Stecker gezogen, erkennt der Wechselrichter, das Fehlen des Stromnetzes und schaltet sich ab.

  1. Dank dieses sogenannten NA-Schutzes können auch die Stecker-Kontakte gefahrlos berührt werden.
  2. Im Sinne des sicheren Umgangs mit dem Balkonkraftwerk sind die Herstellerhinweise zu Montage und Anschluss steckerfertiger Mini-PV-Anlagen zu beachten.
  3. Dazu zählt, das pro 230 V-Stromkreis nur eine Solaranlage eingesteckt werden darf,

Auch sollten dabei auf keinen Fall Mehrfachsteckdosen Verwendung finden, denn das erhöht die Brandgefahr.

Ist Wieland Steckdose Pflicht?

Um ein Balkonkraftwerk nach Norm betreiben zu dürfen, muss eine Wieland-Steckdose von einer Elektronikfachkraft installiert werden.

Warum unter 10 kWp bleiben?

10 kWp Grenze: EEG-Umlagepflicht wurde abgeschafft – Der Hauptgrund unter der „magischen” Grenze von 10 kWp zu bleiben, lag hauptsächlich an der Zahlungspflicht der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Die EEG-Umlage diente seit Einführung des EEG-Gesetzes zur Finanzierung und Beschleunigung der Energiewende. EEG-Umlage und 10 kWp Grenze © Herr Loeffler – stock.adobe.com Es gab eine Freigrenze von 10 kWp. Diese PV-Anlagen waren völlig von der EEG-Umlage befreit. Und so entschieden sich viele Interessenten, die eigenen PV-Anlage mit knapp unter 10 kWp zu belassen.

Da der Trend für private Haushalte aber zu immer größeren Solaranlagen geht, entschied sich die Regierung im Jahr 2021 (siehe EEG-Novell 2021) diese 10 kWp Grenze aufzulösen. Stattdessen wurde seitdem die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch von PV-Anlagen erst ab 30 kWp fällig. Die neue „30 kWp Grenze” entstand.

Doch nichts ist so beständig wie der Wandel. Die neue Ampel-Koalition löste, als Teil des Osterpaketes, diese Grenze komplett auf. Seit dem 01.07.2022 wird keine EEG-Umlage mehr auf selbstproduzierten Strom fällig.

Wie schnell rentiert sich ein Balkonkraftwerk?

Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich das? – Ein Balkonkraftwerk lohnt sich meist schon nach etwa 5 Jahren. Dann hat sich die durchschnittliche Anfangs-Investition von 1.000 Euro (600-W-Anlage) nämlich amortisiert. Nach 25 Jahren hat man mit dem Balkonkraftwerk im direkten Vergleich bereits mehr als 4.900 Euro Stromkosten eingespart.

Szenario Jahr 1 Jahr 5 Jahr 10 Jahr 15 Jahr 20 Jahr 25
Ohne Solaranlage 1.596 € 8.476 € 18.302 € 29.693 € 42.898 € 58.206 €
Mit Balkonkraftwerk 2.418 € 8.539 € 17.311 € 27.518 € 39.391 € 53.237 €

Annahmen: Strombedarf 4.500 kWh p.a., Kosten Balkonkraftwerk: einmalig 1.000 Euro im ersten Jahr, Ertrag: 600 kWh p.a., Eigenverbrauch 80 Prozent, Stromverkauf 20 Prozent,

Wann werden 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?

Balkonkraftwerk 800 Watt: Ab wann es gilt – Die Wahrscheinlichkeit, dass die vereinfachten Regeln für Balkonkraftwerke auch in Deutschland bald bis 800 Watt Ausgangsleistung der Wechselrichter gelten, ist hoch. Denn zahlreiche entscheidende Akteure haben sich kürzlich für die höhere Bagatellgrenze ausgesprochen: Der VDE spricht sich in einem Positionspapier für 800 Watt aus, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und das Umweltbundesamt unterstützen das Vorhaben.

Das Bundeswirtschaftsministerium benennt die 800-Watt-Grenze sogar in der am 10. März 2023 veröffentlichten Photovoltaik-Strategie und bittet, die 800W-Grenze in die Produktnorm, an der unter anderem der VDE derzeit tüftelt, aufzunehmen. Bis zum 24. März 2023 lief eine Kommentierungsphase, für Anfang Mai 2023 kündigt das Bundeswirtschaftsministerium ein Gipfeltreffen an, bei dem die finale PV-Strategie vorgestellt werden soll.

Kurzum: Über kurz oder lang dürfte die Grenze von 800W kommen. Auch wenn diese Entwicklung Euphorie auslöst: Noch gelten 600 Watt. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass es noch Monate dauern kann, bis die Änderungen tatsächlich gelten, darunter die 800-Watt-Grenze.

  1. COMPUTER BILD hat mit verschiedenen Balkonkraftwerk-Händlern darüber gesprochen, wie sie sich auf die Entwicklung vorbereiten und wann sie damit rechnen.
  2. Einhellig gehen sie – wie auch die Initiative machdeinenstrom.de – davon aus, dass die 800-Watt-Grenze sich bis zum Jahresende 2023 hinziehen könnte.

Daher plant der Handel mindestens für die erste Jahreshälfte 2023 mit dem Verkauf von Sets mit 600-Watt-Wechselrichtern. Priwatt verkauft seit dem 27. März 2023 bereits Sets mit updatefähigem Wechselrichter. Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung Priwatt Priflat (820Wp) Komplettset mit zwei 410Wp-Solarpanels ✓ 600W-Wechselrichter (updatefähig auf 800W) ✓ Zwei Glasmodule ✓ Anschlusskabel: ab 30 Euro ✓ Versand: 29 Euro In Kooperation mit

Warum darf man nur 600 Watt einspeisen?

Was passiert wenn ich 2 Balkonkraftwerke habe? – Darf ich eine gewisse Menge Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen? – Für Mini-Solaranlagen mit bis zu zwei Solarmodulen – dazu zählen Balkonkraftwerke – gilt die Obergrenze von 600 Watt Einspeiseleistung.

Diese Leistung ist geringer als bei größeren Photovoltaikanlagen, die ganze Dächer von Gebäuden zieren und aus mehreren Modulen bestehen. Weniger Einspeiseleistung bedeutet weniger Strom. Sollten Verbraucherinnen mit ihrer Mini-Solaranlage 600 Watt Einspeiseleistung überschreiten, dann sind Anmeldung und Installation der Solaranlage erschwert.

Zwar sind Anmeldung und Installation der Solaranlage immer notwendig, doch bei einer Mini-Photovoltaikanlage mit weniger als 600 Watt denkbar einfach. Nun könnten pfiffige BetreiberInnen auf die Idee kommen, einfach mehrere Anlagen zu kaufen, die die Einspeiseleistung von 600 W einhalten, und an ihre eigene Steckdose anzuschließen.

Wie viel Strom erzeugt ein 600 Watt Balkonkraftwerk im Jahr?

Was bringt ein 600-Watt-Balkonkraftwerk? – Wer wissen will, wie viel Strom sein Balkonkraftwerk konkret produziert, kann sich im Baumarkt für rund 30 Euro einen Stromzähler für die Steckdose zulegen. Dieser ersetzt jedoch nicht den amtlichen Zähler. Laut HTW Berlin produziert ein einzelnes Modul mit einer Leistung von 300 Watt, das senkrecht an einem Süd-Balkon angebracht ist, im Jahr knapp 200 Kilowattstunden Strom.

Warum Balkonkraftwerk nicht anmelden?

Ausnahmen von der Regelung – Balkonkraftwerk unter 600 W ohne Anmeldung – Die Rechtslage ist hier recht eindeutig. Nicht angemeldet werden müssen lediglich sogenannte Inselanlagen. Diese Anlagen decken den gesamten Stromverbrauch des angeschlossenen Hauses.

Ein Anschluss an das öffentliche Netz ist in diesem Fall nicht nötig und oft auch nicht möglich, da es sich bei Inselanlagen häufig um abgeschottete Gebäude wie Berghütten o.Ä. handelt. Deshalb entfällt die Anmeldung bei Finanzamt und Bundesnetzagentur. Einfamilienhäuser, die mit Inselanlagen ausgestattet sind, gab es bis vor wenigen Jahren übrigens so gut wie gar nicht, mittlerweile werden sie aber immer beliebter, da vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse viele Menschen die Unabhängigkeit von Netzbetreibern als beruhigend empfinden.

Der Nachteil einer vollständigen Inselanlage ist allerdings, dass sie zwingend mehr als den benötigten Strombedarf generieren muss, einen teuren Stromspeicher notwendig macht und mit höheren Anschaffungskosten einhergeht. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreiben wollen, muss sichergestellt sein, dass dadurch keinerlei Strom in das Stromnetz eingespeist wird.

Was passiert wenn ich meine PV-Anlage nicht angemeldet?

Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht ins Register eintrage? – Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG und ein Bußgeld.

  • Oft fordern finanzierende Banken oder Fördergeber einen Nachweis der Eintragung als Beweis, dass die Anlage errichtet und in Betrieb genommen wurde.
  • Sie haben Ihre Anlage nicht im Marktstammdatenregister registriert? In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG.
  • Weiterhin kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld nach EnWG (§95) verhängen.

Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden.

Wie viel Strom darf ich einspeisen ohne Anmeldung?

Wann muss die PV-Anlage angemeldet werden? Immer vor Betrieb die Erlaubnis vom Netzbetreiber einholen – Dank der Norm VDE-AR-N 4105 ist es jedem Nutzer und jeder Nutzerin gestattet, Plug-and-Play-Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 600 Watt selbst anzumelden und anzuschließen,

  1. Der Anschluss darf bereits an eine gewöhnliche Schukodose erfolgen.
  2. Die Plug-and-Play-Geräte sowie deren Komponenten müssen allerdings die Sicherheitsrichtlinien des Netzbetreibers erfüllen.
  3. Früher war auch bei Mini-Photovoltaikanlagen mit bis zu 600 Watt Gesamtleistung noch vorgesehen, dass eine Elektrofachkraft die Anmeldung und Installation der Mini-Photovoltaikanlage übernimmt.

Dies gilt seit der Norm VDE-AR-N 4105 nicht mehr. Anders stellt es sich allerdings bei einer Gesamtleistung von mehr als 600 Watt dar: Hier muss eine Fachkraft zum Check und ggfs. für Anpassungen der Hausinstallation hinzugezogen werden. Erst durch die Prüfung und die Anmeldung der Anlage erteilt der Netzbetreiber eine Zustimmung zur Anlagennutzung.

Wer kontrolliert Balkonkraftwerke?

Wir möchten Sie hier über eine Möglichkeit informieren, wie Sie für sich selbst Ihre Stromkosten reduzieren können. Natürlich funktioniert das nicht, ohne vorher etwas Geld in die Hand zu nehmen, aber es ist eine gute und funktionierende Lösung, um den immer steigenden Stromausgaben zu senken.

  1. Es geht dabei um Balkonkraftwerke.
  2. Das sind Photovoltaic-Anlagen, die direkt an die Steckdose angeschlossen werden.
  3. Jeder, der sich mit dem Thema Photovoltaik-Anlagen beschäftigt hat, landet immer wieder bei Systemen, die das gesamte Dach bedecken.
  4. Solche Anlagen dienen, neben dem Eigenverbrauch, auch zur Einspeisung und sind daher einem bürokratischen Prozess unterzogen, der nicht wirklich Spass macht und, vermutlich, in naher Zukunft weiter gegängelt wird (siehe Regulierungsvorschlag der Bundesnetzagentur ).

Derzeit, Stand April 2020, wird die produzierte KWh mit 9,44 Euro-Cent vergütet, sofern nicht mehr wie 10 KWp erzeugt wird. Je mehr Strom eingespeist wird, desto weniger bekommt man für die KWh. Da die EEG-Umlage in diesem Jahr ausläuft, steht wieder alles zur Verhandlung und glaubt man den Vorschlägen der Bundesnetzagentur, wird es richtig gruselig.

  1. Nach diesem Papier muss jede produzierte KWh in das öffentliche Netz eingespeist und darf nicht selbst verbraucht werden.
  2. Was bedeutet, der Solarstrom wird mit 9,44 Euro-Cent vergütet und der benötigte Strom muss mit 31 Euro-Cent bezahlt werden.
  3. Hinzu kommt aber eine Pauschale, in dem Papier sind 14,60 Euro-Cent/KWh benannt, damit der Strom überhaupt eingespeist werden darf/kann.

Macht irgendwie keinen Sinn, zumindest nicht als Verbraucher, bzw. PV-Anlagenbesitzer. Übrigens wurde das Papier in Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft erstellt Ein Balkonkraftwerk hat ein anderes Ziel. Ein Balkonkraftwerk zielt darauf, den täglichen Grundbedarf zu decken.

  1. Es kommt kein Batteriespeicher zum tragen und es wird auch kein Strom in das öffentliche Netz eingespeist.
  2. Es findet also keine Vergütung statt.
  3. Sollte tatsächlich mal mehr Strom erzeugt, als er direkt verbraucht wird, landet dieser natürlich im öffentlichen Netz und wird natürlich nicht vergütet.
  4. Die Gesetzeslage sieht dafür übrigens keinen Passus vor, es findet also kein Diebstahl oder Schädigung statt.

Ein solches Balkonkraftwerk muss sich aber auch bestimmten Regeln unterziehen. Der Wechselrichter darf nur Strom erzeugen, sofern sich das Gerät am hausinternen Netz befindet, der Wechselrichter darf nicht mehr wie 600 Watt in das Hausnetz einspeisen.

  • Und, zu guter Letzt, ein Balkonkraftwerk muss, formlos, beim Energieversorger als solches angemeldet sein.
  • Damit dieser formlosen Anmeldung stattgegeben werden kann, muss der Wechselrichter nach der VDE-Norm 4105 zugelassen sein.
  • Dafür ist aber der Hersteller zuständig.
  • Wichtig ist dabei nur zu beachten, dass ein entsprechendes Zertifikat vom Hersteller vorliegt.

Zu dieser Anmeldung benötigt man noch einen Stromzähler, der einspeisenden Strom nicht differenziert, der Zähler darf nicht rückwärts laufen. Hier mal ein Beispielbild: Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung Der linke Stromzähler würde den nicht benutzen Solar-Strom vom Verbrauch zählen und in das öffentliche Netz einspeisen, er würde rückwärts laufen, was nicht erlaubt ist. Der rechte Stromzähler ist ein digitaler Stromzähler, der den eingespeisten Strom nicht zählt und entsprechend wird der eingespeiste Strom nicht vergütet.

ein Wechselrichterein oder zwei (oder mehr) Solarmodule, je nach Leistungetwas Verkabelung

Wir haben das hier mal sinnbildlich dargestellt: Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung Was ist dort zu sehen? Auf der linken Seite ist das Solar-Modul, welches über zwei Kabel (Plus und Minus) an den Wechselrichter angeschlossen wird. Dieser ist mit einem speziellen Kabel an die Einspeise-Steckdose angeschlossen. Es gibt von diesem Spezial-Kabel auch andere Varianten, z.B. Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird in der Zeit von 10:00 Uhr Morgens bis etwa 21:00 Uhr Abends Strom erzeugt. Die Zeitspanne liegt daran, dass die Module nicht den ganzen Tag im Sonnenlicht stehen, sondern erst ab 10:00 Uhr direkte Sonneneinstrahlung einfangen.

  • In der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr ist die erzeugte Strommenge zu vernachlässigen.
  • Das Diagram bezieht seine Werte aus zwei Modulen mit je 325 Watt, was also der Regularien entspricht, da nicht mehr wie 600 Watt in das Hausnetz eingespeist werden.
  • Die zwei Module haben an dem gemessenen Tag einen Gesamtstrom von 3,72 KWh erzeugt, die nicht vom Stromlieferanten bezogen werden und somit auch nicht bezahlt werden (müssen).

Ganz nebenbei hat diese Anlage in sieben Tagen die Erzeugung von ca.18 Kg CO2 verhindert. Es ist aber Vorsicht walten zu lassen. Das Diagram zeigt eine, für die Position, optimale Ausbeute an Sonnenstrom und natürlich gibt es auch Tage, an denen die Sonne nicht scheint: Wie Groß Darf Ein Balkonkraftwerk Sein Ohne Genehmigung Das sind auf den gesamten Tag verteilt 1,44 KWh. Rechnet sich das? Wenn alles gegeneinander aufgerechnet wird, rechnet sich eine solche Anlage erst nach fünf vielleicht sechs Jahren. Wenn ich jetzt aber den erzeugten Strom nicht mehr bezahlen muss, sind das im optimalen Fall ca 744 KWh.

Bei einem Strompreis von (derzeit) 31 Euro-Cent macht das im Jahr etwas über 230 Euro.230 Euro, die nicht an den Stromlieferant bezahlt werden müssen. Und wenn eine solche Anlage ca.700 Euro kostet, hat sich diese in ca.3 Jahren bezahlt gemacht. Wie wird das kontrolliert? Naja, nach dem, was man im Internet liest und in der eigenen Umgebung mitbekommt, kontrolliert das keiner.

Im Grunde kann das auch keiner kontrollieren. Das Ordnungsamt hat keine rechtliche Handhabe und der Stromversorger hat auch keine Handhabe. Es kommt auch keiner zu Schaden und die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Was ist zu beachten?

Die Anlage muss beim Versorger angemeldet werden, bitte den Stromanbieter nach einer vereinfachten Anmeldung für Balkonkraftwerke fragenDie Anlage unterliegt den entsprechenden Normungen VDE 4105 Typ 2Die Anlage ist Kontaktfrei, kein Stromführendes Element kann berührt werden

Ob es notwendig ist, eine so genannte Wieland-Steckdose montieren zu lassen, mag jeder für sich selbst entscheiden, viele Stromnetzbetreiber verlangen/möchten das aber. Und eben diese Dose darf/sollte dann vom Elektriker fachgerecht montiert werden. Es gibt aber auch Verkabelungen, die direkt vom Wechselrichter zur Steckdose gehen.

  1. Lassen Sie sich nichts vormachen, der Steckdose, wie auch dem Stecker, ist es egal, in welcher Richtung der Strom fließt, beide Elemente stellen nur eine physikalische Verbindung her.
  2. Abschließen möchten wir darauf hinweisen, dass wir weder Elektriker sind, noch Solarteure.
  3. Mit diesem Text möchten wir unseren Kunden und auch allen anderen Interessierten einen kleinen Einblick über die Möglichkeit der Stromersparnis geben.

Für weitere Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Auch wenn die PV-Technik kein Hauptaugenmerk von uns ist, so bieten wir grundsätzlich Komplett-Lösungen an, die dann nur noch zusammengesteckt werden müssen. Natürlich sind die von uns verkauften Lösungen den derzeitigen Normungen entsprechend.