Wie Viel Verdient Man Teilzeit Mindestlohn?

Wie Viel Verdient Man Teilzeit Mindestlohn
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs.1 Satz 2 TzBfG zu beachten.

Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat, die er als Vollzeitarbeitnehmer mit dieser Tätigkeit erhalten würde. Wegen der besonderen Bedeutung des Benachteiligungsverbots in der betrieblichen Praxis werden die einzelnen Fallgruppen nachstehend ausführlicher erörtert.

Auch für Teilzeitbeschäftigte sind die Anforderungen des Nachweisgesetzes hinsichtlich der Zusammensetzung und der Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen, zu berücksichtigen, soweit diese nicht durch einen Verweis auf geltende bzw.

Anwendbare tarifvertragliche und/oder betriebliche Regelungen ersetzt werden können. Das Diskriminierungsverbot ist insbesondere dann zu beachten, wenn die Vergütung nach allgemeinen Kriterien gestaffelt wird, z.B. nach tarifvertraglich oder betrieblich festgelegten Entgeltgruppen. Denn mit der Aufstellung solcher Kriterien bindet der Arbeitgeber sich selbst und muss alle vergleichbaren Arbeitnehmer auch entsprechend diesen Kriterien behandeln.

Verletzt er diese Grundsätze gegenüber Teilzeitbeschäftigten, verstößt er gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten. Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern Zuschläge für Mehrarbeit oder Überstunden oberhalb der vereinbarten Arbeitszeit, so können teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer je nach Ausgestaltung der arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen ebenfalls Anspruch auf solche Zuschläge auf Basis ihrer verminderten Arbeitszeit haben.

  • Ob die Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen auch für Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich geboten ist, wenn Vollzeitbeschäftigten solche Zuschläge gewährt werden, ist dabei nicht abschließend geklärt.
  • Ein EuGH-Verfahren dazu ist anhängig.
  • Eine Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern kann auch darin liegen, dass verstetigte Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten bei der Berechnung der Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt wird.

Ebenfalls diskriminierend ist es, wenn nur vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern Ansprüche auf bezahlte Freizeit in Abhängigkeit vom Lebensalter gewährt werden. Insoweit ist es auch Tarifparteien nicht frei, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer von solchen Ansprüchen auszuschließen.

Das Diskriminierungsverbot greift nicht ein, wenn der Arbeitgeber die Höhe der Arbeitsvergütung mit jedem Arbeitnehmer einzeln aushandelt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer auch besserstellen, ohne dass der Gleichbehandlungsanspruch verletzt wäre. Bei der Vereinbarung der Arbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ist zudem das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten, das verbindliche Mindestvorgaben für Tarifvertrags- als auch Arbeitsvertragsparteien enthält.

Die zentrale Regelung bildet § 1 Abs.2 Satz 1 MiLoG, der den seit dem 1.10.2022 geltenden Mindestlohn in Höhe von 12,00 EUR (bis 30.9.2022: 10,45 EUR) pro Stunde vorschreibt, soweit nicht höhere branchenspezifische Mindestlöhne gelten. Dabei ist grundsätzlich jede Arbeitsstunde im Sinne des Arbeitszeitgesetzes einzubeziehen.

  1. Der Mindestlohnanspruch besteht also auch für Arbeitszeiten im Rahmen von Bereitschaftsdiensten, in denen sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält (z.B.
  2. Schlafbereitschaft in einer Betreuungseinrichtung), nicht aber für Zeiten der reinen Rufbereitschaft, die arbeitszeitgesetzlich als Ruhezeit zu bewerten sind.

Der Mindestlohn von 12,00 EUR (bis 30.9.2022: 10,45 EUR) muss dabei nicht auf jede einzelne Arbeitsstunde “heruntergerechnet” werden. Es reicht aus, dass der Lohn für die vom Arbeitnehmer monatlich geleisteten Arbeitsstunden insgesamt den Mindestlohn nicht unterschreitet.

Der Mindestlohn ist gemäß § 2 Abs.1 MiLoG spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, fällig. Abweichungen sind gemäß § 2 Abs.2 MiLoG nur auf der Grundlage schriftlich vereinbarter Zeitkontenregelungen zulässig; eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist als Grundlage insoweit ausreichend.

Die auf einem Zeitkonto verbuchten Arbeitsstunden müssen dabei innerhalb von 12 Monaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns ausgeglichen werden. Auf ein solches Zeitkonto dürfen monatlich jedoch nur jeweils maximal 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eingestellt werden, soweit es sich nicht um Wertguthaben im Sinne des SGB IV handelt.

Wie viel Mindestlohn bei 20-Stunden-Woche?

Der Mindestlohn-Rechner berechnet Ihr Monatsgehalt anhand Ihres Stundenlohns und Ihrer Arbeitszeit, Umgekehrt können Sie Ihren Stundenlohn anhand des Monatsgehalts errechnen. Dabei wird auch stets die Differenz zum Mindestlohn ausgegeben und in einem grafischen Chart anschaulich verdeutlicht.

Aktueller Mindestlohn: 12,00 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn 2023 beträgt, wie bereits im vierten Quartal des Vorjahres 12 Euro. Rechner ↑ Inhalt ↑ Zum 1. Januar 2015 wurde der erste gesetzliche Mindestlohn durch die Bundesregierung beschlossen. Seitdem müssen Arbeitgeber mindestens diesen Lohn je Stunde zahlen.

“Gesetzlich” bedeutet u.a., dass auch ein freiwilliger Lohnverzicht des Arbeitnehmers nicht erlaubt ist. Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und ggf. angepasst. Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht in der Lage sind, ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
2015 8,50 €
2016 8,50 €
2017 8,84 €
2018 8,84 €
2019 9,19 €
2020 9,35 €
1. Halbjahr 2021 9,50 €
2. Halbjahr 2021 9,60 €
1. Halbjahr 2022 9,82 €
3. Quartal 2022 (Juli-Sep.) 10,45 €
4. Quartal 2022 (Okt.-Dez.) 12,00 €
2023 12,00 €

Rechner ↑ Inhalt ↑ Die einzelnen Monate haben bekanntermaßen unterschiedlich viele Werktage. Um einen gleichmäßigen Monatslohn anhand des Mindestlohnes – der ja als Stundenlohn definiert ist – zu gewährleisten, kann offiziell das sogenannte verstetigte Monatsgehalt herangezogen werden.

Dieses beruht auf einer monatlichen durchschnittlichen Arbeitstundenzahl. Bei dem im Mindestlohnrechner berechneten Brutto-Monatsgehalt bzw. bei der Angabe Ihres Brutto-Monatsgehalts handelt sich um ein verstetigtes Monatsgehalt. Dies ist ein jeden Monat gleichbleibendes Gehalt auf Basis einer fest angenommenen durchschnittlichen Stundenzahl,

Weil nämlich die Anzahl der Arbeitstage und damit die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat variieren, wird ein Durchschnitt für die monatliche Stundenzahl berechnet und für das verstetigte Monatsgehalt zugrunde gelegt. Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert als Basis zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl die Formel Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4 Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich somit 173,33 Stunden/Monat.

Rechner ↑ Inhalt ↑ Seit dem 1. Januar 2022 stand grundsätzlich allen abhängig Beschäftigten ein Anspruch auf eine Vergütung von wenigstens 9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde zu. Im zweiten Halbjahr 2022 wurde dieser Betrag auf 10,45 Euro und ab Oktober 2022 nochmals auf 12 Euro erhöht. Diese 12 Euro bilden auch den gesetzlich festgelegten Mindestlohn für 2023.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales ist es zulässig, die Arbeitnehmer in gleichen Monatsraten zu vergüten, wenn dabei der Stundenlohn – auf das ganze Jahr gerechnet – dem Mindestlohn entspricht. Ein verstetigtes Monatsgehalt wird also akzeptiert. Bei einem Brutto-Stundenlohn von 10 Euro und einer 40stündigen Arbeitswoche ergibt sich ein Monatsgehalt von 1.733 Euro. Gemäß obiger Formel beinhaltet ein durchschnittlicher Monat 173,33 Arbeitsstunden (40 Stunden * 13/12 * 4 Wochen) und somit 10 Euro mal 173,33 Stunden = 1.733 Euro. Umgekehrt erhält man nach Eingabe eines monatlichen Bruttoeinkommens in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro einen Stundenlohn von 11,54 €. Auch dies wurde gemäß obiger Formel berechnet, nach der ein Monat durchschnittlich 173,33 Arbeitsstunden beinhaltet (2.000 Euro geteilt durch 173,33 Stunden = 11,54 €).

Dieser Stundenlohn liegt z.B.1,72 Euro oberhalb des Mindestlohns (9,82 Euro), der zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2022 galt. Er liegt aber 0,46 Euro unterhalb des Mindestlohns von 12 Euro, welcher 2023 maßgebend ist. Rechner ↑ Inhalt ↑ Viele Unternehmer vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern eine feste Vergütung, ein Gehalt also.

Zusätzlich wird dann festgehalten, wie viele Arbeitsstunden dafür zu leisten sind. Üblich sind also Regelungen wie “Bruttogehalt 2.200 Euro bei 40 Arbeitsstunden je Woche”. Auch hier muss überprüft werden, ob damit der Mindestlohn verdient wird. Ausgangspunkt können die durchschnittlichen 173,33 Arbeitsstunden des Monats sein, es ergibt sich dann ein Entgelt von 12,69 Euro je Stunde (2.200 Euro / 173,33 Stunden).

Der 2023 geltende Mindestlohn von 12,00 Euro wird also hier gezahlt. Rechner ↑ Inhalt ↑ Arbeiten in Teilzeit, also mit weniger Wochenstunden als 40 Stunden, bietet vor allem jungen Eltern eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Für sie gelten Rechte und Pflichten wie für Arbeitnehmer in Vollzeit, das betrifft auch den Mindestlohn.

Bei einer Gehaltsvereinbarung muss das Entgelt dann auf die Arbeitsstunden angepasst werden: 173,33 durchschnittliche Arbeitsstunden Vollzeit × 50 Prozent (20 Wochenstunden) × 12,00 € (Mindestlohn 2023) = Mindestgehalt 1.039,98 € je Monat. Rechner ↑ Inhalt ↑ Im Dienstleistungssektor und im Handel sind Minijobs beliebt – diese geringfügigen Beschäftigungen sind auf ein Entgelt von 520 Euro (450 Euro bis einschließlich September 2022) begrenzt.

Wie viel Stundenlohn bei Teilzeit?

Gehaltsstufe Jahr Monat Zweimal wöchentlich Woche Tag Stunde Wie viel verdient man als Teilzeit in Deutschland? Basierend auf 10000 Gehältern Das durchschnittliche teilzeit Gehalt in Deutschland ist € 27 113 pro Jahr oder € 13.90 pro Stunde. Einstiegspositionen beginnen bei € 23 987 pro Jahr, während die meisten erfahrenen Mitarbeiter ein € 48 750 pro Jahr erhalten. Wie Viel Verdient Man Teilzeit Mindestlohn

Wie viel würde ich in Teilzeit verdienen?

Im Bereich Teilzeit in Deutschland kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 30153 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Bereich liegt bei 10085 Euro.

Wie viel netto bei 12 € Mindestlohn?

12 Euro Mindestlohn sofort! – Kampagnenseite Wir dokumentieren hier eine erläuternde Stellungnahme des „Rhein-Main-Bündnisses gegen Sozialabbau und Billiglöhne”. Begründung für eine veränderte Forderung ab 2019 Bisher haben wir die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von elf Euro aufgestellt, der als Existenzminimum steuerfrei zu sein habe.Wir sind dabei von alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten ausgegangen, die 38,5 Stunden in der Woche bzw.167 Stunden im Monat arbeiten.11 Euro ergeben einen Bruttolohn von 1.837 Euro mtl.

Wie viel brutto bei 12 € Mindestlohn?

Der Mindestlohn: eine Frage des Respekts – „Die Anhebung des Mindestlohns ist Ausdruck der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor guter Arbeit”, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Der Mindestlohn erreiche damit ein Niveau, wie es auf europäischer Ebene empfohlen wird.

  • Das hilft Menschen ganz konkret und ist ein wichtiger Beitrag unser Land wirtschaftlich und sozial zusammenzuhalten.” Die Mindestlohnhöhe entspricht künftig ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird.
  • Wer bisher nach Mindestlohn bezahlt wurde, erhielt bei einer 40-Stunden-Woche 1.811 Euro brutto.

Jetzt werden es 2080 Euro sein. Mit dem Mindestlohnrechner können Sie berechnen, wie sich der Mindestlohn auf Ihr Gehalt auswirkt. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro pro Stunde rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.

Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Profitieren werden neben vielen Ostdeutschen und Frauen vor allem Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs sowie Neueinsteiger. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in mehreren Schritten von anfänglich 8,50 Euro pro Stunde auf 10,45 Euro erhöht.

Grundsätzlich schlägt nach dem Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab.

Wie viel verdiene ich mit 30 Stunden?

So berechnest du deinen Monatslohn Stundenlohn = 8,50 € = Durchschnittlicher Monatslohn bei einer 40-Stunden-Woche = 1.473 € Stundenlohn = 14,00 € = Durchschnittlicher Monatslohn bei einer 20-Stunden-Woche = 1.127 € Stundenlohn = 20,00 € = Durchschnittlicher Monatslohn bei einer 30-Stunden-Woche = 2.600 €

Wie hoch ist der Mindestlohn bei 450 Euro Job?

Was ändert sich für mich zum 1.10.2022 und zum 1.1.2023? Die wichtigsten Änderungen im Überblick: –

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12 Euro pro Stunde. Die Grenze zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stieg zum 1.10.2022 von 450 auf 520 Euro. Sie steigt künftig immer zusammen mit dem gesetzlichen Mindestlohn und orientiert sich am Entgelt, das mit 10 Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird. Wird die Grenze überschritten, führt das künftig bei den Sozialbeiträgen nicht mehr zu einem Verlust beim Nettoentgelt. Die Sozialversicherungspflicht hat also keine finanziellen Nachteile mehr und bietet zugleich bessere Absicherung. Durch steuerrechtliche Regelungen kann es aber trotzdem noch zu Verlusten kommen, wenn die Grenze überschritten wird. Der Übergangsbereich (früher Gleitzone) lag seit dem 1.10.2022 im Bereich von 520 bis 1.600 Euro, ab 1.1.2023 wird die obere Grenze auf 2.000 Euro an-gehoben. Dies sind die so genannten Midijobs. Für sie müssen Beschäftigte weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben aber vollen Sozialversicherungsschutz. Für diejenigen, deren sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zum 1.10. zum Minijob wurde, greift eine Bestandsschutzregelung. Sie behalten bis Ende 2023 den Sozialversicherungsschutz. Da die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten zum 1.1.2023 deutlich erhöht wurden, ist ein Minijob neben einer Erwerbsminderungsrente stets anrechnungsfrei. Je nach Umfang und Arbeitsentgelt kann auch eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel ein Midijob, anrechnungsfrei sein.

Näheres zu diesen Punkten findet sich auch bei den Antworten auf andere Fragen in diesem FAQ.

Wie viel hat man Netto bei Mindestlohn?

Gesetzlicher Mindestlohn – Fair arbeiten Deutschland Sie kommen aus dem Ausland und arbeiten in Deutschland. Gilt der Mindestlohn für Sie? Ja. Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei 12,00 Euro brutto pro Stunde.

Er gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die keinen Anspruch auf einen Branchenmindestlohn oder einen anderen Tarifvertrag haben. In keiner Branche darf 2022 (abgesehen von den unten genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne, die bereits existieren und höher als der gesetzliche Mindestlohn sind, gelten weiterhin.

Auch für tarifgebundene Arbeitgebende und Beschäftigte gelten weiterhin die tarifvertraglich vereinbarten Löhne, wenn sie höher als 12,00 Euro sind. Sie werden von Ihrem Arbeitgeber aus dem Ausland nach Deutschland entsendet. Gilt der Mindestlohn auch für Sie? Ja.

  • Der Mindestlohn gilt auch für aus dem Ausland entsandte Beschäftigte, egal in welchem Land Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.
  • Önnen Sie den Mindestlohn verlangen, wenn Sie einen Werkvertrag oder Auftrag in Deutschland haben? Nein.
  • Der Mindestlohn gilt nicht für Selbständige.
  • Wenn Sie mehrere Auftraggeber haben, Ihre Aufträge mit eigenem Werkzeug ausführen, dabei Ihre Arbeit grundsätzlich eigenständig organisieren, planen und deren Ergebnis vor den Auftraggebern verantworten, dann sind Sie selbstständig und müssen als Selbstständige*r Ihre Vergütung selbst verhandeln.

Trifft dies nicht zu, können Sie prüfen lassen, ob Sie nur eine Scheinselbstständigkeit ausüben und eigentlich als Arbeitnehmer*in behandelt werden müssten. Dann gilt auch für Sie der Mindestlohn. Können Sie den Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde verlangen, wenn Sie einen Minijob haben oder wenn Sie als Rentner*in oder Student*in dazuverdienen? Ja.

  • Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen.
  • Beachten Sie bei Minijobs, dass diese auf 520,00 Euro im Monat beschränkt sind.
  • Die Einführung des Mindestlohns hat zur Folge, dass Sie in einem Minijob durchschnittlich maximal 43,3 Stunden im Monat arbeiten können.
  • Gilt der gesetzliche Mindestlohn, wenn Sie als Saisonarbeiter*in arbeiten? Ja.

Der Mindestlohn gilt auch für Saisonarbeiter*innen, die z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten. Sie sind in einem privaten Haushalt beschäftigt. Gilt für Sie der Mindestlohn? Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Arbeitnehmer*innen in Privathaushalten.

  1. Sie arbeiten in Deutschland als Praktikant*in.
  2. Önnen Sie den Mindestlohn verlangen? Für Personen, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, gilt der Mindestlohn nicht.
  3. Personen, die vor Ausbildung oder Studium ein freiwilliges Orientierungspraktikum machen, haben einen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert – und zwar vom ersten Tag des Praktikums an.

Alle anderen Formen von Praktikum müssen ab Tag Eins mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Für alle Praktika gilt, dass die Vertragsinhalte vom Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden müssen, insbesondere die Lern- und Ausbildungsziele. Sie wollen in Deutschland eine Ausbildung machen.

Gilt für Sie der Mindestlohn? Nein. Die Vergütung richtet sich bei einer Ausbildung nach der jeweiligen Ausbildungsordnung. Gilt die Ausnahme für Langzeitarbeitslose auch für Sie, wenn Sie in Ihrem Heimatland seit längerer Zeit arbeitslos sind und nun in Deutschland arbeiten wollen? Nein. Im Ausland gemeldete Arbeitslose haben sofort das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn oder den Branchenmindestlohn, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Gilt der Mindestlohn auch dann, wenn Sie für eine bestimmte Leistung, wie die Anzahl von zugestellten Paketen oder gereinigten Zimmern, bezahlt werden? Ja. Akkord- oder Stücklohnvereinbarungen sind nur dann zulässig, wenn der Mindestlohn nicht unterschritten wird.

Sie müssen für jede Arbeitsstunde mindestens den geltenden Mindestlohn erhalten, unabhängig davon, wie schnell Sie arbeiten. Kann der Arbeitgeber die Kosten für Ihre Unterbringung und Verpflegung vom Mindestlohn abziehen? Nur wenn der Lohn über der sog. Pfändungsgrenze liegt, können Kost und Logis angerechnet werden.

Die Pfändungsgrenze hängt von der Anzahl der Personen ab, für die Sie Unterhalt bezahlen müssen. Beispiel: Sie sind alleinstehend und haben keine Kinder. Dann muss Ihnen mindestens ein Betrag von 1.339,99 Euro netto ausgezahlt werden. Wenn Sie verheiratet sind und zwei Kinder haben, muss Ihnen mindestens 2.389,99 Euro netto ausbezahlt werden.

Erst wenn Ihr Nettoeinkommen über dieser Grenze liegen sollte, kann der Arbeitgeber Kost und Logis vom Mindestlohn abziehen. Wenn Sie eine zusätzliche Unterkunft benötigen, weil Sie auswärtige Tätigkeiten verrichten, dürfen diese Kosten generell nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Können Zusatzleistungen, wie Zuschläge für Nachtarbeit oder Erschwerniszulagen, auf den Mindestlohn angerechnet werden? Nein.

Zulagen sind zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen. Können Trinkgelder auf den Mindestlohn angerechnet werden? Nein. Trinkgelder zählen nicht als Vergütung. Sie müssen für jede Arbeitsstunde von Ihrem Arbeitgeber mindestens 12,00 Euro bekommen. Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht?

Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Für in Deutschland gemeldete Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung. Für bestimmte Gruppen von Praktikanten*innen. Für Auszubildende.

Was können Sie machen, wenn Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt? Sie können den nicht gezahlten Mindestlohn innerhalb von drei Jahren bei einem deutschen Arbeitsgericht einklagen. Eine Vereinbarung über kürzere Fristen ist unwirksam. Diese Regel gilt nicht für Branchenmindestlöhne, hier müssen Sie die im jeweiligen Tarifvertrag geregelten Fristen beachten.

  • Von wem können Sie die Zahlung Ihres Lohnes verlangen? Sie können die Zahlung des Mindestlohnes nicht nur von Ihrem Arbeitgeber verlangen, sondern auch vom Auftraggeber Ihres Arbeitgebers.
  • Im Falle einer Auftragskette (mehrere Unternehmen haben den Auftrag weitergegeben) haften alle Auftraggeber inklusive des Generalunternehmers für Ihren Netto-Mindestlohn.

Wer kontrolliert, ob Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Stellt diese fest, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder bis 500.000 Euro. Stand: Oktober 2022 : Gesetzlicher Mindestlohn – Fair arbeiten Deutschland

Wann steigt der Mindestlohn auf 14 €?

Mindestlöhne in bestimmten Berufen – Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch Branchenmindestlöhne, Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt.

In der beruflichen Weiterbildung steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf 17,87 Euro pro Stunde für Pädagogische Mitarbeiter/innen, bzw.18,41 Euro für Pädagogische Mitarbeiter/innen mit Bachelorabschluss. In der Pflegebranche sind die Branchenmindestlöhne zum 1. September 2022 gestiegen. Zum 1. Mai 2023 gibt es eine weitere Erhöhung. Lesen Sie dazu unsere Übersicht zum “Mindestlohn Pflege” in unserer Übersicht zu Branchenmindestlöhnen, Für die Elektrohandwerker*innen steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf 13,40 Euro pro Stunde. Für die Maler*innen und Lackierer*innen steigt der Mindestlohn zum 1. April 2023 auf 14,50 Euro für Gesellen und auf 12,50 Euro für Helfer*innen. Auch in der Leiharbeit/Zeitarbeit steigen die Mindestentgelte.

Wie viel Stunden pro Monat bei 20 Stunden Woche?

Monatliche Arbeitszeit Rechner – OPTUM GmbH In Deutschland gibt es einige wichtige Dinge, die man über die monatliche Arbeitszeit wissen sollte: Die monatliche Arbeitszeit in Deutschland beträgt in der Regel zwischen 160 und 240 Stunden pro Monat, je nach Branche und Arbeitsvertrag.

Die monatliche Arbeitszeit wird oft in Arbeitsverträgen festgelegt und kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Es gibt jedoch auch branchenspezifische Tarifverträge, die die monatliche Arbeitszeit festlegen. Die monatliche Arbeitszeit in Deutschland ist in der Regel höher als in anderen europäischen Ländern.

Laut Eurostat arbeiten die Deutschen im Durchschnitt 41 Stunden pro Woche, während die Arbeitszeit in anderen Ländern wie Frankreich oder Italien niedriger ist. Die monatliche Arbeitszeit kann sich auch auf die Höhe des Lohns auswirken. Arbeiter, die mehr Stunden pro Monat arbeiten, verdienen in der Regel mehr Geld als Arbeiter, die weniger Stunden pro Monat arbeiten.

Es gibt auch verschiedene Arten von Arbeitszeit, die sich auf die Tages- oder Nachtzeit beziehen. Zum Beispiel gibt es die regelmäßige Arbeitszeit, die für die Arbeitszeiten zwischen 6 und 20 Uhr gezahlt wird, und die Mehrarbeit, die für Arbeitszeiten gezahlt wird, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.

Insgesamt gibt es in Deutschland viele Faktoren, die die monatliche Arbeitszeit beeinflussen können. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer verstehen, welche Faktoren in ihrem Fall relevant sind, damit sie eine realistische Arbeitszeit haben, die ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht.

Die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit kann für Arbeitnehmer wichtig sein, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitszeit einhalten und ihre Arbeitsbelastung im Griff haben. Hier sind einige Tipps, wie man die monatliche Arbeitszeit berechnen kann: Die monatliche Arbeitszeit wird in der Regel in Stunden pro Monat angegeben.

Um die monatliche Arbeitszeit zu berechnen, muss man zunächst die Anzahl der Stunden pro Woche und die Anzahl der Wochen pro Monat kennen. Zum Beispiel arbeitet eine Person, die 40 Stunden pro Woche arbeitet, 160 Stunden pro Monat, wenn es 4 Wochen pro Monat gibt.40 Stunden • 4 Wochen = 160 Stunden Wenn eine Person Mehrarbeit oder Überstunden hat, muss dies in die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit einbezogen werden.

Zum Beispiel arbeitet eine Person, die 40 Stunden pro Woche arbeitet und 10 Stunden Mehrarbeit hat, 170 Stunden pro Monat.40 Stunden + 10 Stunden = 50 Stunden 50 Stunden • 4 Wochen = 200 Stunden Wenn eine Person Urlaub oder Feiertage hat, muss dies in die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit einbezogen werden.

Zum Beispiel arbeitet eine Person, die 40 Stunden pro Woche arbeitet und 2 Wochen Urlaub hat, 80 Stunden pro Monat.40 Stunden • 2 Wochen = 80 Stunden Wenn eine Person Teilzeitarbeit hat, muss dies in die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit einbezogen werden.

Zum Beispiel arbeitet eine Person, die 20 Stunden pro Woche arbeitet, 80 Stunden pro Monat.20 Stunden • 4 Wochen = 80 Stunden Insgesamt gibt es viele Faktoren, die die monatliche Arbeitszeit beeinflussen können. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre monatliche Arbeitszeit sorgfältig berechnen, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten und ihre Arbeitsbelastung im Griff haben.

Hier ganz einfach die monatliche Arbeitszeit berechnen. In Europa gibt es erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von Land zu Land, Laut Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, arbeiten die Menschen in den verschiedenen Ländern im Durchschnitt wie folgt: Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in Deutschland beträgt zwischen 160 und 240 Stunden pro Monat und liegt damit im Vergleich zu anderen Ländern auf der höheren Seite.

Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in Frankreich beträgt zwischen 150 und 220 Stunden pro Monat, Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in Italien beträgt zwischen 150 und 210 Stunden pro Monat, Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in Spanien beträgt zwischen 140 und 200 Stunden pro Monat,

Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in Großbritannien beträgt zwischen 140 und 190 Stunden pro Monat, Es ist wichtig zu beachten, dass die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in Europa von vielen Faktoren abhängen kann, wie der Branche, in der die Menschen arbeiten, und den Arbeitsbedingungen.

  1. Es gibt also keine Garantie, dass die Menschen in einem bestimmten Land immer eine bestimmte monatliche Arbeitszeit haben.
  2. Insgesamt gibt es in Europa erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von Land zu Land.
  3. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer sich über die Arbeitszeiten in den verschiedenen Ländern informieren, bevor sie sich für eine Karriere entscheiden.

: Monatliche Arbeitszeit Rechner – OPTUM GmbH

Wie hoch ist der Mindestlohn bei einer 25 Stunden Woche?

Seit wann werden 12 Euro Mindestlohn gezahlt? – Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Stunde. Dies ist ein Anstieg um fast 15 Prozent zum davor gezahlten Mindestlohn, der am 1. Juli 2022 auf 10,45 € erhöht worden war. Wie Viel Verdient Man Teilzeit Mindestlohn Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12 € gilt auf jeden Fall bis Ende 2023. Wie sich der Mindestlohn im Jahr 2024 weiterentwickeln wird, wird bis Ende Juni 2023 entschieden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Juli 2022 eine zur letzten Mindestlohnerhöhung publiziert.

  • Zentrales Ergebnis: Die Anpassung des Mindestlohns spielt insbesondere für Beschäftigte in Teilzeit und für Minijobber eine wichtige Rolle.
  • So waren 24 Prozent der von der Erhöhung profitierenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse Teilzeitjobs.
  • Sie verdienten weniger als 12 € pro Stunde.

Etwa sechs Millionen Beschäftigte haben durch den aktuellen Mindestlohn mehr Geld in der Tasche. Wer ab 2023 für den gesetzlichen Mindestlohn von 12 € mit 40 Stunden in Vollzeit arbeitet, hat dann einen Bruttoverdienst von 2.080 € im Monat. Dieser Monatsverdienst ergibt sich aus der Möglichkeit, dass Arbeitnehmer:innen in gleichen Monatsraten bezahlt werden können – unter der Bedingung, dass dabei der Stundenlohn das Niveau des Mindestlohns erreicht.

Ist der Mindestlohn von 12 Euro Brutto oder Netto?

Tarifbindung macht den Unterschied – Besser bezahlt werden würden auch Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Diese sind derzeit nämlich rund dreimal so häufig von Löhnen unter 12 Euro betroffen wie Beschäftigte, die nach Tarif bezahlt werden. Rund 30 Prozent der Beschäftigten, die in ihrem Hauptjob nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, arbeiten momentan noch für weniger als 12 Euro pro Stunde.

Mit Tarifvertrag sind es lediglich 9,5 Prozent. Zu diesen Ergebnissen ist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gekommen. Die Studie zeigt auch, dass die große Mehrzahl der Beschäftigten ihr Haupteinkommen aus ihrem Lohn erzielen, der derzeit noch bei unter 12 Euro in der Stunde liegt.

Das betrifft insgesamt 7,3 Millionen von ihnen, etwa 1,3 Millionen gehen einer Nebentätigkeit nach. Bereits vor zwei Jahren kamen Löhne unter 12 Euro am häufigsten im Einzelhandel, dem Gesundheitswesen, der Gebäudebetreuung, der Gastronomie und dem Sozialwesen vor.

  1. Unter den Berufen waren unter anderem Fachkräfte in Gastronomie und Hauswirtschaft, Verkäuferinnen und Verkäufer, medizinische Fachangestellte, Köche oder Berufskraftfahrende stark betroffen.
  2. Zudem Hilfskräfte in Reinigung, Hauswirtschaft, Küchen und Logistik.
  3. Auch auf europäischer Ebene wird die Tarifbindung zukünftig eine wichtigere Rolle spielen, um Löhne und Gehälter armutsfest zu machen.

Das EU-Parlament hat sich am 7. Juni, der EU-Ministerrat schließlich am 15. Juni auf Standards zur Mindestlohn-Festlegung geeinigt, die Mindestlohnhöhe legen die jeweiligen Staaten dabei weiterhin selbst fest. Gesetzliche Mindestlöhne, heißt es in der Einigung weiter, müssen alle zwei Jahre durch die EU-Länder aktualisiert werden.

  1. Ausgenommen davon sind Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden.
  2. Für sie soll eine Frist von vier Jahren gelten.
  3. Zudem hat das europäische Parlament sich darauf verständigt, die Tarifbindung in der Europäischen Union zu stärken.
  4. Länder, in denen die Quote der Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – und hierzu zählt auch Deutschland –, sollen demnach Aktionspläne festlegen, um diese zu steigern.

Aus ver.di-Sicht ist damit ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Mindestlöhnen und Tarifvertragssystemen gemacht. „Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss einen Aktionsplan zu einer Verbesserung der Tarifbindung vorlegen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür auf den Weg bringen”, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

1. Was ist ein Mindestlohn? Un­ter ei­nem Min­dest­lohn ver­steht man einen Lohn, der durch ein Ge­setz oder einen von Ge­werk­schaf­ten aus­ge­han­del­ten Ta­rif­ver­trag fest­ge­legt wird. Die­ser Min­dest­lohn darf dann nicht mehr un­ter­schrit­ten wer­den. Da­bei kann sich die Re­ge­lung über einen Min­dest­lohn ent­we­der auf den Stun­den­lohn oder den Mo­nats­lohn be­zie­hen. Be­vor zum 1.1.2015 in Deutsch­land der ge­setz­li­che Min­dest­lohn ein­ge­führt wur­de, gab es be­reits für ei­ni­ge Bran­chen einen so­ge­nann­ten Bran­chen­min­dest­lohn. So zum Bei­spiel in fol­gen­den Bran­chen: Ab­fall­wirt­schaft, Pfle­ge, Bau­haupt­ge­wer­be, Berg­bau­s­pe­zi­al­ar­bei­ten, Wä­sche­rei­dienst­leis­tun­gen, Ob­jekt­kun­den­ge­schäft, Dach­decker-, Elek­tro-, Ge­bäu­de­r­ei­ni­ger- so­wie Ma­ler- und La­ckie­rer­hand­werk. Be­reits 1970 hat­te die In­ter­na­tio­na­le Ar­beits­or­ga­ni­sa­ti­on (I­LO) ei­ne Ab­sichts­er­klä­rung zur Ein­füh­rung von Ver­fah­ren zur ver­trag­li­chen Fest­le­gung von Min­dest­löh­nen be­schlos­sen. Im Jahr 2000 hat­ten erst 51 der 181 ILO-Mit­glieds­staa­ten ei­ne sol­che Ab­sichts­er­klä­rung zur Ein­füh­rung von Min­dest­löh­nen in Kraft ge­setz­t. In­zwi­schen gibt es laut der ILO in über 90 Pro­zent ih­rer Mit­glieds­staa­ten Min­dest­löh­ne.

    2. Welche Personengruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen? An­ders als bei un­se­ren eu­ro­päi­schen Nach­barn, die pro­zen­tua­le Ab­stu­fun­gen für einen Ju­gend­min­dest­lohn gel­tend ma­chen, sind Min­der­jäh­ri­ge in Deutsch­land kom­plett vom Min­dest­lohn aus­ge­nom­men. Auch für Aus­zu­bil­den­de und jun­ge Leu­te in Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­run­gen (e­gal, ob öf­fent­lich ge­för­dert oder ta­rif­lich ver­ein­bar­t) oder Pflicht­prak­ti­ka im Rah­men ei­ner Aus­bil­dung oder ei­nes Stu­di­ums gilt der Min­dest­lohn nicht, da es sich hier­bei um ein Lern­ver­hält­nis han­del­t. Azu­bis er­hal­ten ta­rif­lich aus­ge­han­del­te Aus­zu­bil­den­den­ver­gü­tun­gen. Auch wenn ein Aus­zu­bil­den­der über 18 Jah­re alt sein soll­te, be­steht im Aus­bil­dungs­ver­hält­nis kein An­spruch auf Min­dest­lohn, wohl aber für einen Ne­ben­job. Men­schen, die ein frei­wil­li­ges Ori­en­tie­rungs-Prak­ti­kum (vor Aus­bil­dung oder Stu­di­um) ma­chen, ha­ben erst nach ei­ner Dau­er von drei Mo­na­ten An­spruch auf den Min­dest­lohn. Für al­le Prak­ti­ka gilt aber, dass die Ver­trags­in­hal­te vom Ar­beit­ge­ber schrift­lich mit­ge­teilt wer­den müs­sen, ins­be­son­de­re die Lern- und Aus­bil­dungs­zie­le. Lang­zeit­ar­beits­lo­se, die seit über ei­nem Jahr bei der Bun­de­s­agen­tur für Ar­beit ge­mel­det sin­d, ha­ben erst sechs Mo­na­te nach Wie­der­auf­nah­me ei­ner Tä­tig­keit das Recht auf einen Min­dest­lohn. Auch die­se Re­ge­lung ha­ben die Ge­werk­schaf­ten von An­fang an kri­ti­sier­t, weil Drehtür­ef­fek­te zu be­fürch­ten sin­d: Nach dem Mot­to „Heu­ern und Feu­ern” könn­ten Ar­beit­ge­ber al­le sechs Mo­na­te einen neu­en Lang­zeit­ar­beits­lo­sen ein­stel­len, um so die Zah­lung des Min­dest­lohns zu ver­mei­den. 3. Erhalte ich bei ehrenamtlicher Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn? Nein. Ein Eh­ren­amt ist in der Re­gel als frei­wil­li­ges öf­fent­li­ches Amt zu ver­ste­hen, das nicht auf Ent­gelt aus­ge­rich­tet ist. In­so­fern er­hal­ten Per­so­nen, die ein Eh­ren­amt aus­üben, auch kei­nen Lohn, son­dern al­len­falls ei­ne Ent­schä­di­gung für den ent­stan­de­nen Auf­wan­d. Nach § 22 Ab­s.3 des Min­dest­lohn­ge­set­zes ist eh­ren­amt­li­che Tä­tig­keit so­mit vom Min­dest­lohn aus­ge­nom­men. Der Ge­setz­ge­ber hat aber klar­ge­stell­t, dass nur eh­ren­amt­li­che Tä­tig­keit im en­ge­ren Sinn dar­un­ter fäll­t. Es darf nicht die Er­war­tung der fi­nan­zi­el­len Ge­gen­leis­tung im Vor­der­grund ste­hen und die Tä­tig­keit muss auf das All­ge­mein­wohl aus­ge­rich­tet sein. Wenn dies ge­ge­ben ist, kön­nen auch meh­re­re Tä­tig­kei­ten ne­ben­ein­an­der aus­ge­übt wer­den. Der Ge­setz­ge­ber will da­mit vor al­lem die Ar­beit von Ver­ei­nen, im Sport­be­reich, Mu­sik­grup­pen us­w. nicht bein­träch­ti­gen. Die Ver­gü­tung die­ser Tä­tig­kei­ten er­folgt häu­fig über die so­ge­nann­te Übungs­lei­ter­pau­scha­le bzw. den Eh­ren­amts­frei­be­trag. So müs­sen so­ge­nann­te „eh­ren­amt­li­che” Tä­tig­kei­ten et­wa in der Al­ten­pfle­ge, im Ge­sund­heits­we­sen oder in der Er­zie­hung, die im Rah­men ei­nes Mi­ni­jobs ver­rich­tet wer­den, min­des­tens mit 8,50 Eu­ro pro Stun­de ver­gü­tet wer­den, weil es sich eben nicht um ein Eh­ren­amt han­del­t. Wer Übungs­lei­ter­pau­scha­len be­komm­t, wird steu­er­lich be­güns­tig­t. Ob auch An­spruch auf Min­dest­lohn be­steht, kommt auf den Ein­zel­fall an. Auch wenn die­se Tä­tig­keit aus steu­er­li­chen Grün­den als eh­ren­amt­lich be­zeich­net wird, kann sie ei­ne Ar­beit­stä­tig­keit sein. 4. Für wen gelten tarifliche Mindestlöhne? In ei­ni­gen Bran­chen ist es den Ge­werk­schaf­ten ge­lun­gen, ta­rif­li­che Min­dest­löh­ne nach dem Ar­beit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­setz durch­zu­set­zen. Die­se Löh­ne wur­den von der Bun­des­re­gie­rung per Rechts­ver­ord­nung für die Be­schäf­tig­ten ei­ner Bran­che all­ge­mein ver­bind­lich er­klär­t. Ar­beit­neh­mer*in­nen in die­sen Bran­chen, die per­sön­lich un­ter den Gel­tungs­be­reich des Min­dest­lohn-Ta­rif­ver­trags fal­len, dür­fen zwin­gend kei­nen ge­rin­ge­ren Stun­den­lohn er­hal­ten – un­ab­hän­gig da­von, ob sie von in­län­di­schen Ar­beit­ge­bern be­schäf­tigt wer­den oder von Ar­beit­ge­bern aus an­de­ren eu­ro­päi­schen Län­dern nach Deutsch­land ent­sandt wor­den sin­d. 5. Haben Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Ja, auch Voll­jäh­ri­ge mit ge­ring­fü­gi­ger Be­schäf­ti­gung (bis zu 450 Eu­ro im Mo­nat) ha­ben An­spruch auf den ge­setz­lich gül­ti­gen Min­dest­lohn, un­ab­hän­gig da­von, wie vie­le Stun­den pro Wo­che sie ar­bei­ten. Auch so­ge­nann­te Klein­un­ter­neh­mer (die im Rah­men der Steu­er­ge­set­ze von der Zah­lung der Um­satz­steu­er be­freit sin­d) müs­sen ih­ren Be­schäf­tig­ten den gel­ten­den Min­dest­lohn zah­len. 6. Wie wird kontrolliert, dass die Unternehmen tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen? Zu­stän­dig für die Ein­hal­tung des Ge­set­zes ist die Fi­nanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS), die beim Zoll an­ge­sie­delt ist. Sie hat auch bis­her schon die Bran­chen­min­dest­löh­ne auf Ein­hal­tung kon­trol­lier­t. Um die neu­en Auf­ga­ben be­wäl­ti­gen zu kön­nen, hat die Re­gie­rung bei Ein­füh­rung des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns an­ge­kün­dig­t, dass das Per­so­nal bei der FKS um 1.600 Stel­len auf­ge­stockt wer­den soll. Al­ler­dings wa­ren be­reits in der Ver­gan­gen­heit rund 500 Stel­len nicht be­setz­t, zu­dem müs­sen Be­schäf­tig­te mit die­ser spe­zi­fi­schen Auf­ga­be im­mer auch aus­ge­bil­det wer­den. Die nö­ti­gen Kon­trol­len wa­ren da­her mit In­kraft­tre­ten des Ge­set­zes am 1. Ja­nu­ar 2015 noch nicht ge­währ­leis­tet. In­zwi­schen wur­den aber wie­der­holt Ver­stö­ße ge­gen das Ge­setz fest­ge­stell­t. In Be­trie­ben mit Be­triebs­rä­ten ach­ten die­se nach Kräf­ten auf die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns. 7. Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht? Wer ist dafür zuständig? Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät nach­lau­fend zu den Ta­rif­ver­hand­lun­gen al­le zwei Jah­re über ei­ne An­pas­sung des Min­dest­lohns. Die Kom­mis­si­on be­steht aus Ver­tre­ter*in­nen der Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer so­wie Sach­ver­stän­di­gen aus der Wis­sen­schaft. Am En­de be­fin­det die Bun­des­re­gie­rung dar­über, ob sie den ge­fun­de­nen Kom­pro­miss per Rechts­ver­ord­nung in Kraft setz­t. Erst­mals hat die Kom­mis­si­on im Jahr 2016 ge­tagt und über die Er­hö­hung des Min­dest­lohns zum 1. Ja­nu­ar 2017 be­ra­ten. Für die Zei­tungs­zu­stel­ler wur­de sei­ner­zeit ei­ne Er­hö­hung der 8,50 Eu­ro Min­dest­lohn pro Stun­de al­ler­dings erst nach ei­ner Überg­angs­frist ab 2018 in Aus­sicht ge­stell­t. Und auch für Bran­chen mit ei­nem für all­ge­mein­ver­bind­lich er­klär­ten Ta­rif­ver­trag konn­te der Min­dest­lohn von 8,50 Eu­ro erst ab dem Jahr 2018 er­höht wer­den. 8. Sind Rentner*innen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, wenn sie jobben? Nein. Auch Rent­ne­rin­nen und Rent­ner ha­ben An­spruch auf den gel­ten­den Min­dest­lohn, wenn sie sich zu ih­rer Ren­te et­was da­zu­ver­die­nen. 9. Gilt der Mindestlohn auch in Ostdeutschland? Ja. Der ge­setz­li­che Min­dest­lohn wird nicht nach Re­gio­nen dif­fe­ren­zier­t. 10. Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für ausländische Beschäftigte? Ja, al­le Be­schäf­tig­ten, die in Deutsch­land ar­bei­ten, ha­ben seit dem 1. Ja­nu­ar 2015 grund­sätz­lich An­spruch auf den gel­ten­den Min­dest­lohn. Das gilt auch, wenn die Be­schäf­tig­ten oder die Un­ter­neh­men, bei de­nen sie an­ge­stellt sin­d, aus dem Aus­land kom­men. 11. Haben Taxifahrer*innen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Ja. Wie al­le so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Be­schäf­tig­te ha­ben auch Ta­xi­fah­rer*in­nen An­spruch auf den Min­dest­lohn. An­ders sieht es bei den Selbst­stän­di­gen aus – egal in wel­cher Bran­che: Für sie gilt der ge­setz­li­che Min­dest­lohn nicht. 12. Sind Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Tätigkeiten geregelt? Der Ge­setz­ge­ber hat­te ei­ne Aus­nah­me für Zei­tungs­zu­stel­ler*in­nen fest­ge­leg­t. Sie hat­ten seit dem 1. Ja­nu­ar 2015 min­des­tens An­spruch auf 75 Pro­zent des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns (6,38 Eu­ro) und ab dem 1. Ja­nu­ar 2016 auf 85 Pro­zent (7,23 Eu­ro). Ab dem 1. Ja­nu­ar 2017 ha­ben sie dann auch min­des­tens 8,50 Eu­ro pro Stun­de er­hal­ten. Seit 2018 be­kom­men die Zei­tungs­zu­stel­ler*in­nen den Min­dest­lohn, der von der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on je­weils be­schlos­sen wird. Was be­deu­tet das? Seit 2018 gilt ein ein­heit­li­cher Min­dest­lohn für al­le. 13. Seit wann gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie hoch ist er? Ab Ja­nu­ar 2015 hat­ten al­le Be­schäf­tig­ten grund­sätz­lich 8,50 Eu­ro brut­to pro Stun­de er­hal­ten. Zum 1. Ju­li 2021 wird er um 10 Cent auf 9,60 Eu­ro pro Stun­de stei­gen, ab 1. Ju­li 2022 auf 10,45 Eu­ro, ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro. 14. Gelten in bestimmten Branchen noch Übergangsfristen für Abweichungen vom Mindestlohn? Wäh­rend ei­ner Überg­angs­frist zwi­schen 01.01.2015 und 31.12.2016 konn­te über Ta­rif­ver­trä­ge, die für all­ge­mein ver­bind­lich er­klärt wur­den, von den 8,50 Eu­ro nach un­ten ab­ge­wi­chen wer­den. All­ge­mein ver­bind­li­che Ta­rif­ver­trä­ge gel­ten im­mer für al­le Be­schäf­tig­ten ei­ner Bran­che, un­ab­hän­gig da­von, ob der ein­zel­ne Be­trieb selbst einen Ta­rif­ver­trag ab­ge­schlos­sen hat. Von den 2015 ein­ge­führ­ten 8,50 Eu­ro Min­dest­lohn ab­wei­chen­de Ta­rif­ver­trä­ge gab es zum Bei­spiel bei Fri­seu­ren, Be­schäf­tig­ten in der Flei­sch­in­dus­trie, in der Lan­d- und Forst­wirt­schaft und im Gar­ten­bau. All­ge­mein ver­bind­li­che Bran­chen­min­dest­löh­ne, die be­reits exis­tier­ten und hö­her als 8,50 Eu­ro la­gen (z.B. im Bau­haupt­ge­wer­be) hat­ten na­tür­lich wei­ter­hin Be­stan­d. 15. Erhalten auch Saisonbeschäftigte den Mindestlohn? Be­schäf­tig­te, die be­fris­tet in ei­ner Sai­son – zum Bei­spiel im Ho­tel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be oder in der Land­wirt­schaft – ar­bei­ten, er­hal­ten den Min­dest­lohn. Wenn die Sai­son­be­schäf­ti­gung we­ni­ger als 50 Ta­ge im Jahr aus­ge­übt wird, muss für die­se Tä­tig­keit kei­ne So­zi­al­ver­si­che­rung ge­zahlt wer­den. Das gilt aber nur, wenn die Be­schäf­ti­gung nur ge­le­gent­lich und nicht be­rufs­mä­ßig aus­ge­übt wird. Das heißt, die­se Tä­tig­keit darf nicht al­lein für die Si­che­rung des Le­bens­un­ter­halts be­stim­mend sein. Des­we­gen kön­nen Per­so­nen, die ar­beits­los sin­d, die­se Aus­nah­me nicht in An­spruch neh­men. Da we­der Ar­beit­ge­ber noch Be­schäf­tig­te für die sai­sona­le Be­schäf­ti­gung So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zah­len, stellt sich die Fra­ge, wer die so­zia­le Si­che­rung über­nimm­t. Es soll­te in je­dem Fall si­cher­ge­stellt sein, dass ei­ne Kran­ken- und Un­fall­ver­si­che­rung be­steht. Dies muss mit dem Ar­beit­ge­ber ge­klärt wer­den. Ar­beit­ge­ber kön­nen zu­dem Kos­ten für Es­sen und Un­ter­kunft in an­ge­mes­se­nem Rah­men vom Min­dest­lohn ab­zie­hen. Auch ein We­ge­geld kann un­ter be­stimm­ten Um­stän­den vom Min­dest­lohn ab­ge­zo­gen wer­den. 16. Mein Chef sagt, dass er den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen kann oder will. Was tun? Je­de*r muss sich an das Ge­setz hal­ten, sonst dro­hen Stra­fen/­Buß­gel­der. Zu­nächst soll­te der Vor­ge­setz­te auf das Min­dest­lohn­ge­setz hin­ge­wie­sen wer­den. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ar­beit und So­zia­les (B­MAS) in­for­miert über den Min­dest­lohn. Te­le­fo­nisch gibt das Bür­ger­te­le­fon des BMAS mon­tags bis don­ners­tags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr un­ter 030/60 28 00 28 zum The­ma Min­dest­lohn Aus­kunft. ­Kommt es hart auf har­t, muss lei­der je­de*r ein­zel­ne be­trof­fe­ne Be­schäf­tig­te den Ar­beit­ge­ber auf Zah­lung des Min­dest­lohns ver­kla­gen. Ge­werk­schafts­mit­glie­der kön­nen sich bei ih­rer Ge­werk­schaft kos­ten­los recht­lich be­ra­ten las­sen und er­hal­ten im Ernst­fall Rechts­schutz. 17. Was spricht für einen Mindestlohn? Geg­ner bran­chen­spe­zi­fi­scher Min­dest­löh­ne und ei­nes all­ge­mei­nen ge­setz­li­chen Min­dest­lohns füh­ren im­mer wie­der an, sie wür­den Ar­beitsplät­ze ver­nich­ten. Tat­säch­lich ha­ben we­der Bran­chen­min­dest­löh­ne noch der ge­setz­li­che Min­dest­lohn zum Ab­bau von Be­schäf­ti­gung ge­führ­t. Viel­mehr hat sich die Ein­kom­mens­si­tua­ti­on von Mil­lio­nen Be­schäf­tig­ten im Nied­rig­lohn­sek­tor deut­lich ver­bes­ser­t. Über 80 Pro­zent der Be­völ­ke­rung spre­chen sich längst für einen Min­dest­lohn aus. Vor al­lem ver­.­di und die Ge­werk­schaft Nah­rung-Ge­nuss-Gast­stät­ten (NG­G) ha­ben über die Jah­re, in de­nen sie sich für die Ein­füh­rung des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns in Deutsch­land ein­ge­setzt ha­ben, da­für ge­sorg­t, dass der Öf­fent­lich­keit be­wusst ge­wor­den ist, dass viel zu vie­le Men­schen für Löh­ne schuf­ten müs­sen, die zum Le­ben nicht rei­chen. Sie ha­ben öf­fent­lich ge­macht, dass Nied­riglöh­ne vor al­lem ein loh­nen­des Ge­schäfts­mo­dell für Ar­beit­ge­ber sin­d, das wir al­le über un­se­re Steu­er­gel­der mit­fi­nan­zie­ren. 18. Wie hoch ist der Mindestlohn in anderen Ländern? Existenzsichernde Lohnuntergrenzen, also Mindestlöhne, gibt es auch in vielen anderen Ländern.18 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum Jahreswechsel 2023 erhöht, mehrere zudem auch während des Jahres 2022. Der mittlere Zuwachs (Medianwert) in der Europäischen Union betrug gegenüber dem 1. Januar 2022 nominal 12 Prozent. Das ist der mit Abstand höchste Wert seit dem Jahr 2000. Durch den sprunghaften Anstieg der Verbraucherpreise lag die inflationsbereinigte Steigerung im EU-Mittel aber nur bei 0,6 Prozent. Dabei ist die Spreizung zwischen vielen Mitgliedsländern sehr groß: Sie reicht von einem realen Zuwachs von 12,4 Prozent beim Spitzenreiter Deutschland bis zu einem Verlust von 6,7 Prozent beim Schlusslicht Estland.