Verfahren Eingestellt Wer Bekommt Bescheid?

Verfahren Eingestellt Wer Bekommt Bescheid
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs.2 StPO – Beschwerde, Klageerzwingung Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs.2 StPO – was heißt das? Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs.2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten.

Hinter der Formulierung des „genügenden Anlasses” versteckt sich dabei die Frage des hinreichenden Tatverdachts gemäß § 203 StPO. Dieser ist vom zuständigen Staatsanwalt anhand einer Prognoseentscheidung zu beurteilen und wird bejaht, wenn nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage eine Verurteilung des Beschuldigten am Ende der Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, d.h.

wenn die Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich ist. Kann sich die Staatsanwaltschaft vor diesem Hintergrund nicht zur Anklageerhebung entschließen, so stellt sie das Verfahren ein. Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt wird.

  • Zwar können theoretisch die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweise oder Indizien auftreten, allerdings ist dies bei den meisten Delikten in der Praxis äußerst unwahrscheinlich.
  • Daneben droht die Verjährung der Straftat durch Zeitablauf, die dann einer späteren Strafverfolgung entgegensteht.

Ich habe einen Einstellungsbescheid erhalten, möchte aber, dass die Straftat weiter verfolgt wird – was kann ich tun? Haben Sie als Verletzter, also als Opfer einer Straftat, eine Strafanzeige gestellt, so erhalten Sie im Falle einer Einstellung gemäß § 170 Abs.2 StPO einen sogenannten Einstellungsbescheid gemäß § 171 S.1 StPO.

In diesem müssen die Gründe für die Einstellung angegeben werden, d.h. die Staatsanwaltschaft muss darlegen, aus welchen Gründen sie einen hinreichenden Tatverdacht verneint und das Verfahren eingestellt hat. Einen solchen Bescheid erhält allerdings nur der Verletzte. Verletzter ist, wer durch die behauptete Straftat – ihre tatsächliche Begehung unterstellt – unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt ist.

Zu den Rechtsgütern zählen beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit, das Eigentum, das Vermögen oder die sexuelle Selbstbestimmung. Sind sie hiernach Verletzter einer Straftat, so können Sie in zwei Schritten gegen die Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs.2 StPO vorgehen.

Zunächst besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen die Einstellung gemäß § 172 Abs.1 StPO an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu richten. Bleibt diese erfolglos, so kann ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht gemäß § 172 Abs.2 – 4 StPO angestrebt werden. Für Personen, die zwar eine Strafanzeige gestellt haben, durch die Straftat aber selbst nicht verletzt sind, besteht nach derzeitiger Rechtslage kaum eine Möglichkeit, die Fortführung des Ermittlungsverfahrens durchzusetzen.

Es besteht die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten zu richten, allerdings ist diese selten von Erfolg gekrönt. Um ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten. Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs.1 StPO) Zunächst können Sie als Verletzter gegen den Einstellungsbescheid innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung Beschwerde gemäß § 172 Abs.1 StPO bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen.

  1. Die Frist wird allerdings auch durch die Einlegung bei derjenigen Staatsanwaltschaft, die die Einstellung verfügt hat, gewahrt.
  2. Über die Beschwerdemöglichkeit ist gemäß § 171 S.2 StPO bereits im Einstellungsbescheid zu belehren.
  3. Durch die Beschwerde soll der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigene Entscheidung zu überdenken.

Hält die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde für begründet, so weist sie die ihr nachgeordnete Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Dieser Weisung muss die Staatsanwaltschaft folgen. Eine Abhilfe der Beschwerde stellt allerdings einen seltenen Ausnahmefall dar.

  • Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO)
  • Für den leider sehr wahrscheinlichen Fall, dass Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen wird, besteht die Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 StPO zu beantragen, welches zu einer gerichtlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht führt.
  • Der entsprechende Antrag muss binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der ablehnenden Entscheidung über die Beschwerde gestellt werden.

Die vorherige Einlegung einer Einstellungsbeschwerde bildet dabei eine zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für die Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens. Aus diesem Grund bezeichnet man sie auch als Vorschaltbeschwerde. Wann brauche ich anwaltliche Unterstützung? Die Erfolgsaussichten einer Einstellungsbeschwerde gemäß § 172 Abs.1 StPO sind statistisch gesehen gering.

  1. Dies liegt allerdings nicht selten daran, dass die Beschwerde durch den Verletzten selbst, der regelmäßig kein Jurist ist, unzureichend begründet wird.
  2. Eine Beschwerdebegründung, die lediglich den Vortrag wiederholt, der schon in der Strafanzeige erörtert wurde, wird kaum zu einem Umdenken der Staatsanwaltschaft führen.

Für eine sorgfältige und eingehende Begründung der Beschwerde ist es unerlässlich, durch einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen, da sich die Sach- und Rechtslage ansonsten kaum verlässlich überprüfen lässt. Im Strafverfahren kommt es häufig auf Feinheiten in der Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung an.

  1. Im Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 StPO vor dem Oberlandesgericht herrscht ohnehin Anwaltszwang, sodass ein Antrag, der ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts eingereicht wird, von vornherein unzulässig ist und daher vom Gericht zurückgewiesen wird.
  2. In jedem Fall ist es angesichts der relativ kurzen Fristen, insbesondere der Zwei-Wochen-Frist zur Einlegung der Einstellungsbeschwerde, ratsam, zeitnah nach Erhalt des Einstellungsbescheids das gesamte Vorgehen gegen die Einstellungsverfügung mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht abzustimmen, um ihrem Begehren die größtmöglichen Erfolgschancen einzuräumen.
  3. Wenn Sie es in Betracht ziehen, gegen eine Verfahrenseinstellung vorzugehen, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs.2 StPO – Beschwerde, Klageerzwingung

Wird man benachrichtigt wenn das Verfahren eingestellt wird?

Wird der Beschuldigte in jedem Fall über die Einstellung informiert? – Ermittlungsverfahren können gegen einen Beschuldigten geführt werden, ohne dass er davon Kenntnis hat. Das ist zu Beginn des Verfahrens sogar der Regelfall. Zumeist erfährt man erst dann von dem Strafverfahren, wenn man als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird oder wenn Zwangsmaßnahmen ergehen (Durchsuchung, Haftbefehl).

Was passiert wenn ein Verfahren eingestellt wird?

FAQ: Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt? – Was heißt Einstellung des Ermittlungsverfahrens? Mit Einstellung der Ermittlungen endet das Strafverfahren (vorerst). Der Beschuldigte wird also nicht angeklagt und folglich weder zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt noch freigesprochen.

  • Es kann aber sein, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
  • Warum wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt? Wenn kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, hat die Staatsanwaltschaft auch keinen Grund, diesen wegen einer Straftat anzuklagen.
  • Ann ein Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden, obwohl ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht? Ja, diese Möglichkeit ergibt sich aus § 153 StPO.

Wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kann die Staatsanwalt mit Zustimmung des zuständigen Strafgerichts von der Verfolgung absehen.

Wer trägt die Kosten wenn ein Verfahren eingestellt wird?

Kosten – Soweit die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten bzw. Betroffenen grundsätzlich der Staatskasse zur Last ( § 467 Abs.1 StPO, § 46 OWiG). Eine abweichende Kostenentscheidung, etwa nach § 467 Abs.2 StPO bedarf einer ausdrücklichen Begründung durch das Gericht.

Wo bleiben eingestellte Verfahren?

1. Zentrales staatsanwaltliches Verfahrensregister ZStV – Eingestellte Verfahren werden im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) und diversen Polizeiregistern, in welche jedoch nur begrenzt behördliche Personen Einblick haben. Die Löschungsfrist im ZStV beträgt 2 Jahre.

  • Die in den Polizeiregistern bestimmt sich nach den jeweiligen Landesgesetzen und hängt von der Art des Deliktes ab.
  • Leider werden die Löschungsfristen oft nicht eingehalten.
  • Freisprüche werden in der Regel nur in das ZStV eingetragen.
  • Eine Ausnahme stellt der Freispruch wegen mangelnder Schuldfähigkeit dar.

Dieser wird in das Bundeszentralregister eingetragen, um auf eine eventuelle Gefährlichkeit des Täters schließen zu können. Das Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) führt ein zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (§ 492 StPO).

Wann ergeht ein einstellungsbescheid?

Wann wird ein Strafverfahren eingestellt und was bedeutet die Einstellung? Zuletzt bearbeitet am: 03.03.2023 Ein Strafverfahren kann aus unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. Um welche es sich handelt und welche Folgen die Einstellung hat erfahren Sie in diesem Beitrag. Wenn die Staatsanwaltschaft von einer erfährt, leitet sie normalerweise ein ein. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass gegen den Beschuldigten Anklage erhoben und er vor Gericht gestellt wird.

Vielmehr kann das Ermittlungsverfahren dadurch enden, dass es eingestellt wird. Einstellung von Staatsanwaltschaft mangels hinreichendem Tatverdacht Eine Einstellung des Strafverfahrens kommt zunächst einmal dann in Betracht, wenn sich während des laufenden Ermittlungsverfahrens herausstellt, dass gegenüber dem Beschuldigten kein hinreichender Tatverdacht besteht.

Dann stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auf Grundlage von § 170 Abs.2 StPO ein. Ein hinreichender Tatverdacht ist nur gegeben, wenn eine Verurteilung durch das Gericht als wahrscheinlicher anzusehen ist. Hiergegen kann beispielsweise sprechen, dass sich während des Ermittlungsverfahrens herausstellt, dass der Beschuldigte aufgrund seines Alters noch gar nicht strafmündig gewesen ist bzw.

  1. Ihm offensichtlich die Tat nicht nachgewiesen werden kann.
  2. Oder es ist bei einem Antragsdelikt nicht rechtzeitig genug ein Strafantrag gestellt worden.
  3. In diesem Fall erhält der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsbescheid, wenn die Ermittlungsbehörden ihn bereits als Beschuldigten vernommen haben oder sogar ein ergangen ist.

Durch die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachtes soll erreicht werden, dass nicht unnötig ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird. Denn eine mündliche Hauptverhandlung in einer Strafsache stellt für den Betroffenen eine hohe psychische Belastung dar.

Darüber hinaus werden dadurch auch die Gerichte entlastet. Allerdings kann das Ermittlungsverfahren wiederaufgenommen werden, wenn nachträglich festgestellte Tatsachen dafürsprechen, dass der Beschuldigte wohl der Täter gewesen ist. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Geschädigten gegen die Einstellung nach § 172 StPO ein Rechtsmittel in Form der Beschwerde einlegen können.

Gegen die Ablehnung kann unter Umständen im Wege des Klageerzwingungsverfahrens vorgegangen werden. Dies ist aber nur durch einen Rechtsanwalt möglich. Einstellung wegen Privatklagedeliktes Bei einem sogenannten Privatklagedelikt kann die Staatsanwaltschaft darüber hinaus auch dann das Ermittlungsverfahren einstellen, weil es lediglich an einem fehlenden öffentlichen Interesse zur Strafverfolgung fehlt.

  • Dies ergibt sich aus § 376 StPO.
  • Welche Straftatbestände hierunter fallen, ergibt sich aus dem Katalog in § 374 StPO.
  • Hierunter fallen etwa Delikte wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung oder eine normale Körperverletzung.
  • Die Geschädigten werden dann von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen.

Hiergegen kann leider kein Rechtsmittel eingelegt werden. Für ein öffentliches Interesse spricht vor allem, wenn die Strafverfolgung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Hierfür kann die Schwere der Tat sprechen und dass nicht nur der private Lebenskreis des Täters betroffen ist.

Dies ist etwa häufig bei Verkehrsdelikten der Fall. Opfer einer Straftat können sich im Rahmen des Privatklageverfahrens durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Einstellung von Ermittlungsverfahren wegen Bagatelle Eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO ist möglich, wenn der Staatsanwalt von einer geringen Schuld ausgeht.

Dies setzt allerdings voraus, dass es sich bei der Straftat um ein Vergehen handelt und es an einem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung fehlt. In der Regel muss auch das Gericht zustimmen. Der Beschuldigte braucht hingegen seine Zustimmung nicht zu erteilen.

  • Um ein Vergehen handelt es sich, wenn bei dem jeweiligen Straftatbestand überhaupt keine Mindestfreiheitsstrafe bzw.
  • Eine Mindestfreiheitsstrafe von unter einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht.
  • Dies ergibt sich aus der Definition des Vergehens in § 12 Abs.2 StGB.
  • Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt häufig im Falle der Bagatellkriminalität in Betracht.

Typisches Beispiel ist häufig ein (außer bei wertvollen Sachen). Allerdings kann hier neben dem Wert der Sache eine Rolle spielen, ob es sich um eine erstmalige Straftat handelt. Weder der Beschuldigte noch der Geschädigte kann hier normalerweise ein Rechtsmittel einlegen.

  • Allerdings ist es hier möglich, dass die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt dennoch Anklage erhebt.
  • Einstellung unter Erteilung von Auflagen Des Weiteren kann eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft unter Erteilung von Auflagen nach § 154a StPO erfolgen.
  • Diese Möglichkeit kommt auch nur dann infrage, wenn es sich bei der Straftat um ein Vergehen handelt.
See also:  Wer Trägt Men Of Mayhem?

Sie setzt vor allem voraus, dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Es darf sich also um keine schwere Kriminalität handeln. Weiterhin darf das öffentliche Interesse an einer Bestrafung dem nicht zuwiderlaufen. Hiervon ist vor allem bei Mehrfachtätern auszugehen.

  1. Die Auflage besteht etwa in dem Bezahlen einer Geldbuße z.B.
  2. An eine Wohlfahrtsorganisation.
  3. Schließlich muss der Beschuldigte und in der Regel auch das Gericht dem zustimmen.
  4. Der Beschuldigte hat hier den Vorteil, dass es nicht als vorbestraft gilt.
  5. Des Weiteren darf die Staatsanwaltschaft hier normalerweise keine Anklage wegen diesem Vergehen erheben, soweit der Beschuldigte die jeweilige Auflage erfüllt hat.

Einstellung des Strafverfahrens nach Erhebung der Anlage Auch nach der Erhebung der Anklage ist eine Einstellung des Strafverfahrens im sogenannten Zwischenverfahren oder in der mündlichen Hauptverhandlung wegen Geringfügigkeit oder gegen Erteilung einer Auflage möglich.

  • Dies ergibt sich aus § 153 Abs.2 StPO bzw.153a Abs.2 StPO.
  • Hier müssen sowohl der Angeklagte wie das Gericht zustimmen.
  • Sofern sich im Zwischenverfahren herausstellt, dass der Beschuldigte gar keine Straftat begangen hat oder diese nicht verfolgt werden kann, lehnt das Gericht die Eröffnung der Hauptverhandlung ab.

Es erlässt dann einen Nichteröffnungsbeschluss nach § 204 StPO. Dies kommt allerdings selten vor. Autor: Harald Büring (Fachanwalt.de-Redaktion) Foto: © Gerhard Seybert – Fotolia.com : Wann wird ein Strafverfahren eingestellt und was bedeutet die Einstellung?

Woher weiß ich ob ich angezeigt wurde?

Sollten Sie einer Straftat verdächtig und Ihr Name bekannt sein, bekommen Sie von dem zuständigen Polizeibeamten eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter. Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt.

Ist eine Einstellung eine Verurteilung?

Das Ziel der Verteidigung – die Einstellung des Strafverfahrens In den meisten Fällen verfolge ich als Strafverteidigerin das Ziel, eine Einstellung des Strafverfahrens für meine Mandanten zu erreichen. Die Einstellung des Verfahrens hat den Vorteil, dass eine Hauptverhandlung – und damit auch das Risiko einer Verurteilung – vermieden wird.

  1. Das Risiko einer Verurteilung besteht immer, auch wenn man noch so unschuldig ist.
  2. Die Einstellung des Verfahrens ist also ein probates Mittel, dieses Risiko auszuschließen und ein Strafverfahren ohne eine Verurteilung zu beenden.
  3. Arten der Einstellung Die Strafprozessordnung (StPO) sieht verschiedene Einstellungsmöglichkeiten vor.

In der Praxis spielen drei von ihnen eine große Rolle: Die Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis und aus Opportunitätsgründen, wobei diese ohne und mit Geldauflage erfolgen kann. Einstellung mangels Tatverdachts In § 170 Abs.2 StPO ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten.

  1. Die Staatsanwaltschaft geht bei dieser Einstellung davon aus, dass es wahrscheinlich nicht zu einer Verurteilung kommen wird.
  2. Sie verneint einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten.
  3. Das Verfahren kann aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eingestellt werden.
  4. Aus rechtlichen Gründen, wenn zum Beispiel kein Straftatbestand erfüllt ist und aus tatsächlichen Gründen, wenn die Vorwürfe nicht nachgewiesen werden können.

Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne Geldauflage Ein Strafverfahren kann nach § 153 StPO aus Opportunitätsgründen (wegen Geringfügigkeit) eingestellt werden. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben einen weiten Spielraum, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.

ein Vergehen im Raum steht (Strafandrohung unter einem Jahr Freiheitsstrafe),die Schuld des Täters als gering anzusehen istund kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Die Einstellung ohne Auflage kommt damit eher bei Straftaten im unteren Bereich der Kriminalität in Betracht. Ein einwandfreies Bundeszentralregister oder besondere Umstände, wie psychische Belastungen oder schwierige Lebenssituationen, können für eine Einstellung sprechen.

Typische Delikte für Einstellungen nach § 153 StPO sind beispielsweise Beleidigungen und Diebstähle geringwertiger Sachen. Einstellungen wegen Geringfügigkeit mit Geldauflage Wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht, etwa weil sich eine Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit abgespielt hat, kann sie das Strafverfahren nach § 153a StPO unter anderem gegen eine Geldauflage einstellen.

Die Höhe der Geldauflage hängt von dem entstandenen Schaden oder den sonstigen Folgen des Tatvorwurfes ab. Die Geldauflage kann an eine gemeinnützige Einrichtung, die Staatskasse oder an Verfahrensbeteiligte gezahlt werden und muss innerhalb eines halben Jahres beglichen werden.

  • Eine Ratenzahlung ist möglich.
  • Die Einstellung gegen Geldauflage kommt auch im Bereich mittlerer Kriminalität in Betracht.
  • Sie kann bei Vorwürfen wegen Körperverletzung, Diebstahls- oder Betruges, fahrlässiger Körperverletzung, Urkundenfälschung sowie Beleidigung erreicht werden.
  • Eine Eintragung im Bundeszentralregister Die Einstellung des Strafverfahrens ist nicht mit einer Entscheidung über die Schuld des Betroffenen verbunden.

Denn es wird nicht geprüft, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Der Vorwurf wird mit der Zustimmung zu einer Einstellung auch nicht automatisch eingeräumt, selbst wenn die Zahlung einer Geldauflage angeboten wird. Ein eingestelltes Strafverfahren wird nicht im Bundeszentralregister eingetragen.

  • Betroffene dürfen sich deshalb weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.
  • Auch berufsrechtliche Folgen können bei den meisten Berufsgruppen (nicht bei Polizeibeamten) durch eine Verfahrenseinstellung vermieden werden.
  • Strafverteidiger einschalten Wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird, sollten Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht kontaktieren.

Denn leider werden Strafverfahren nur in absoluten Ausnahmefällen ohne die Mitwirkung eines Strafverteidigers eingestellt. Dies gilt selbst dann, wenn Sie den Vorwurf bereits eingeräumt und sich entschuldigt haben. Als Strafverteidigerin prüfe ich immer, ob eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt, und rege diese gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht an.

Sind eingestellte Verfahren im erweiterten Führungszeugnis?

Eingestellte Verfahren, laufende Ermittlungsverfahren, Verfah- ren, die mit Freisprüchen geendet haben oder Straftaten, die wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden konnten, werden im erweiterten Führungszeugnis nicht ausgewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen Einstellung und Freispruch?

Der signifikante Unterschied zwischen Einstellung des Verfahrens und Freispruch – Die Einstellung eines Verfahrens ist nur dann möglich, wenn sich das Verfahren noch nicht im Hauptverfahren befindet, die Klage also noch nicht erhoben wurde und somit keine Anklageschrift oder ein Eröffnungsbeschluss vorliegt.

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Wer zahlt Anwalt Wenn ich unschuldig bin?

Für viele Mandanten sind die Kosten, die bei jeder Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entstehen, ein wichtiger Punkt. Hier möchten wir Sie kurz informieren und Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, welche Kosten auf Sie zu kommen können. Vielleicht können wir Ihnen auch etwas die Angst vor den Kosten nehmen.

  1. Zunächst einmal kann jeder, der über nur wenig Einkommen verfügt, von der Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozeßkostenhilfe Gebrauch machen.
  2. Ansonsten sind die Gebühren für einen Anwalt abhängig von dem Streitwert und dem jeweiligen Rechtsgebiet.
  3. Darüber hinaus sind die Gebühren noch nach dem jeweiligen Verfahrensstand gestaffelt.

Es gibt beispielsweise: 1.) Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht 2.) Gerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht 3.) Rechtsanwaltskosten im Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht 4.) Gerichtliche/Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht 5.) Rechtsanwaltskosten im Öffentlichen Recht Im Grundsatz sind die Kosten für einen Anwalt natürlich von dem Mandanten zu tragen, der auch dem Anwalt den Auftrag erteilt hat.

Oft ist es aber so, dass die jeweilige Gegenseite diese Anwaltskosten zu erstatten hat.1.) Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht Außergerichtlich ist eine Kostenerstattung möglich, wenn der Gegner eine “unerlaubte Handlung” nach § 823 BGB, also zum Beispiel eine Strafvorschrift des Strafgesetzbuches (z.B.

Betrug, Diebstahl usw.) zu Ihren Lasten begangen hat. Auch wenn Sie einen Rechtsanwalt mit dem Einzug von Geldschulden beauftragen, mit der sich die Gegenseite in Verzug befindet, ist eine Erstattung der Kosten möglich. a) Unerlaubte Handlung des Gegners Ihr Gegner hat Sie rechtswidrig und schuldhaft an Ihrem Körper, Ihrer Gesundheit, Ihrer Freiheit, Ihres Eigentums oder ein sonstiges Recht (z.B.

  • Erbbaurecht, Anwartschaftsrechte) verletzt? Dann sind Ihnen die Kosten für einen Anwalt immer dann zu ersetzen, wenn die ganze Angelegenheit zusätzlich eine gewisse Komplexität aufweist, die eine Rechtsberatung erforderlich machte.
  • Dies wird beispielsweise fast immer bei Verkehrsunfällen bejaht.
  • B) Der Gegner befindet sich im “Verzug” z.B.

einer Zahlung. Sie bekommen von Ihrem Gegner Geld, aber dieser zahlt einfach nicht. Dann müssen Sie diesen “in Verzug” setzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung auf eine durch Sie erbrachte fällige Leistung gestellt haben.

  1. Daneben bestehen auch zahlreiche Regelungen nach denen eine solche Mahnung entbehrlich ist.
  2. C) Rechtsschutzversicherung Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann wird in der Regel bei Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes eine sog.
  3. Deckungszusage erteilt.
  4. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten.

Voraussetzung hierfür ist eine Versicherung, die auch in der entsprechenden Anglegenheit eingreift und dass Sie auch die Prämien für Ihre Versicherung bezahlt haben. d) Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe Auch wer nur ein geringes Einkommen hat oder Sozialleistungen bezieht, muss es sich leisten können, einen Rechtsrat einzuholen.

  1. Aus diesem Grund ist es möglich, dass der Staat die Anwaltskosten übernimmt.
  2. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: Bei der Beratungshilfe werden die Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit übernommen.
  3. Hierzu muss sich der Rechtssuchende bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts in seinem Bezirk (z.B dem Amtsgericht Köln) einfinden und dort einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen.

Hierzu muss lediglich das Anliegen geschildert, eventuell bereits vorliegende Schriftstücke vorgelegt und ein Einkommensnachweis (z.B. Bescheid über Sozialleistungen) vorgelegt werden. Entweder kann dem Rechtssuchenden schon vor Ort geholfen werden oder es wird Beratungshilfe gewährt.

Dann erhält der Rechtssuchende einen sog. Berechtigungs-schein. Dieser ist dann dem Anwalt zu übergeben, der dann mit der Sache betraut wird. Der Anwalt erhält dann seine Gebühren aus der Staatskasse. Hat man bereits die feste Absicht Klage zu erheben oder wird man selber schon vor Gericht verklagt, kann man als Bezieher eines nur geringen Einkommens einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Die Prozesskostenhilfe wird dann vom Gericht gewährt, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat, die Klage nicht mutwillig erfolgt und der Antragsteller bedürftig ist. Die Bedürftigkeit ist ähnlich wie bei der Beratungshilfe. Das Gericht kann die Prozesskostenhilfe als eine Art Darlehen gewähren, so dass derjenige, der Sie erhält, Ratenzahlungen an das Gericht zu leisten hat, um den erhaltenen Betrag ganz oder teilweise wieder auszugleichen.

Liegt das Einkommen des Antragstellers aber unter einer bestimmten Grenze, wird die Prozesskostenhilfe ohne Zuzahlungen gewährt.e.) Selbstzahler Im Zweifel muss man die Gebühren selber zahlen. Dies ist aber oftmals günstiger als viele Menschen glauben. Auch sind die Höhe der Kosten zur besseren Transparenz in einem besonderen Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

So bestimmt sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert (Streitwert). Eine Tabelle in der Anlage des RVG bestimmt die Höhe einer Gebühr beim entsprechenden Gegenstandswert. Die Anzahl der abzurechnenden Gebühren bestimmt sich dann nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

So beträgt bei einem Gegenstandswert von 1.000,- EUR eine Gebühr 85,- EUR. Wird der Rechtsanwalt außergerichtlich tätig, erhält er im Regelfall eine Gebühr mit dem Satz von 1,3. Dies sind dann 110,50 EUR. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.2.) Gerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht Kommt der Rechtsstreit vor ein Gericht, dann hat der Verlierer auch sämtliche Kosten zu tragen.

Wenn Sie den Zivilprozess gewinnen, dann hat Ihr Gegner auch Ihre Anwaltskosten zu ersetzen.3) Rechtsanwaltskosten im Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht Im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten muss man seinen Anwalt selbst zahlen. Dies gilt auch, wenn die Ermittlungen gegen Sie eingestellt werden, weil Sie vollkommen unschuldig sind und es deshalb zu gar keinem Strafverfahren gegen Sie kommt.

  1. Auch wenn Sie tatsächlich verurteilt werden sollten, bekommen Sie die Kosten nicht ersetzt.
  2. Ausnahmen bestehen nur, bei: a) einem Freispruch Wenn tatsächlich ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet wird und sich erst hier Ihre Unschuld herausstellt.
  3. Dann weden sie freigesprochen.
  4. Im Falle eines solchen Freispruches werden die sogenannten notwendigen Kosten für die Verteidigung erstattet.
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Diese machen leider meistens nur einen Teil Ihrer tatsächlichen Verteidigungskosten aus. b ) Rechtsschutzversicherung: Die Rechtschutzversicherung übernimmt nur in Ausnahmefällen Ihre Kosten der Strafverteidigung. Alle Vorsatzdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc.) sind grundsätzlich ausgeschlossen, lediglich bei Fahrlässigkeit übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten.

  1. Allerdings gewähren die meisten Rechtschutzversicherungen zumindest eine Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung in einer Strafsache.Trotzdem ist eine Rechtschutzversicherung vor allem für Verkehrsteilnehmer zu empfehlen.
  2. Sie übernimmt in der Regel bei einer Fahrlässigen Körperverletzung, bei einer fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Trunkenheit oder Fahren ohne Fahrerlaubnis die Rechtsanwaltskosten.

Keine Gewährung einer Kostenübernahme gibt es bei dem Vorwurf des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr oder bei Unfallflucht. c) einer Pflichtverteidigung Soweit sich ein Beschuldigter keinen Anwalt leisten kann, bekommt er in bestimmten Fällen von dem Gericht einen Verteidiger beigeordnet, sog.

  1. Pflichtverteidiger.
  2. Dies wird allerdings nur in engen Grenzen gewährt.
  3. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn: – der Beschuldigte eines Verbrechens mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von 1 Jahr bezichtigt wird.
  4. Dies ist beispielsweise der Fall bei dem Vorwurf eines Raubes, Meineides oder Drogenhandel.
  5. Das Strafverfahren findet in 1.Instanz vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt.

– der Beschuldigte befindet sich seit mehr als 3 Monaten in Untersuchungs-oder Strafhaft. – das Strafverfahren kann zu einem Berufsverbot führen – der Beschuldigte kann sich nicht selbst verteidigen, weil er nicht schreiben und lesen kann oder die deutsche Sprache nicht versteht oder taubstumm ist.

In In einem solchen Fall kann der Beschuldigte auch selbst einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Der Pflichtverteidiger arbeitet nach Beiordnung durch das Gericht wie jeder Strafverteidiger und rechnet seine Gebühren und Auslagen gegenüber der Staatskasse ab. Im Falle einer Verurteilung werden diese Kosten aber später mit der Rechnung für Gerichtskosten von der Staatskasse zurückverlangt.

Soweit diese Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Ihnen nicht vorliegen, müssen Sie sich entweder selbst verteidigen (dies wird hier ausdrücklich nicht empfohlen) oder einen Wahlverteidiger beauftragen und bezahlen. In engen Grenzen gibt es auch die Möglichkeit auf die Beratungshilfe zurückzugreifen.

  • Einen Beratungshilfeschein gibt es wie oben bereits beschrieben beim zuständigen Amtsgericht.4) Gerichtliche/Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht Bei arbeitsgerichtlichern Prozessen in erster Instanz trägt jede Partei die eigenen Kosten selbst,
  • Eine Kostenerstattung gibt es im Bereich des Arbeitsrechts nicht.

Auch wenn Sie Ihren Prozess gewinnen, werden Ihnen entstandene Anwaltskosten nicht ersetzt. Auch die zuvor im außergerichtlichen Verfahren entstandenen Kosten hat jede Partei selbst zu tragen.5) Rechtsanwaltskosten im Öffentlichen Recht Im öffentlichen Recht bestimmt sich die Verpflichtung entstehende Kosten zu tragen sowohl bei einem Widerspruchsverfahren als auch bei einem Gerichtsverfahren nach dem Verhältnis Ihres Siegens oder Verlierens.

  1. Eine Verpflichtung für die Behörde den Anwalt des betroffenen Bürgers für eine außergerichtliche Beauftragung zu zahlen, besteht hioer nur dann, wenn und soweit der betreffende Sachverhalt auch eine gewisse rechtliche Schwierigkeit beinhaltet.
  2. Denn nur dann war eine Rechtsberatung durch einen Anwalt erforderlich.

Allerdings wird dies in den häufigsten Fällen angenommen, da viele Angelegenheiten ohne Rechtskenntnisse nur noch selten für den einzelnen Bürger verfolgbar sind. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist natürlich auch bei verwaltungsrechtlichen Streitgkeiten eine Kostenübernahme durch die Versicherung möglich.

Wie lange dauert es bis man was von der Staatsanwaltschaft hört?

6. Dauer von Strafverfahren – Wie lang das Strafverfahren dauert, hängt von vielen Faktoren ab und ist daher auch recht unterschiedlich. Selten aber sind Strafverfahren in wenigen Wochen erledigt, dies ist allenfalls bei kleineren Delikten der Fall. Bereits das Ermittlungsverfahren kann sich je nach Umfang der Ermittlungen (abhängig von den Tatvorwürfen, den Beweismitteln, den Beteiligten etc.) über Monate, in schwierigen Fällen sogar über Jahre erstrecken, bevor es z.B.

Zur Anklageschrift kommt. Nach der Anklageerhebung dauert es bis zur Hauptverhandlung mehrere Monate – meist 3 bis 6 Monate, je nach Auslastung der Gerichte. Das eigentliche Kernstück des Verfahrens, die Gerichtsverhandlung bzw. Hauptverhandlung vor Gericht, kann an einem einzelnen Tag erledigt sein. Sie kann jedoch auch – in mehreren Terminen – einige Tage, in komplexen Fällen über Wochen und Monate dauern.

Abhängig ist die Dauer der Hauptverhandlung von der Sache selbst, sie kann aber auch von der Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung beeinflusst werden.

Wann wird ein eingestelltes Verfahren gelöscht?

In das beim Bundesamt für Justiz geführte Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister ( ZStV ) werden bestimmte Angaben zu allen strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen eingetragen, u.a. die Personendaten beschuldigter Personen, die zuständige Ermittlungsbehörde und eine nähere Bezeichnung der vorgeworfenen Straftat (§§ 492 bis 495 Strafprozessordnung). Quelle: ©phonlamaiphoto – stock.adobe.com Das ZStV soll die Strafverfolgung effizienter gestalten. Strafverfolgungsbehörden können mit Hilfe der im ZStV enthaltenen Daten etwas überörtlich agierende Täter und Mehrfachtäter ermitteln, Doppelverfahren vermeiden, frühzeiteig Sammelverfahren bilden und Vollstrechungsmaßnahmen koordinieren.

  1. Auskünfte aus dem Verfahrensregister dürfen nur an Strafverfolgungsbehörden für Zwecke eines Strafverfahrens erteilt werden.
  2. Zudem besitzen Waffenbehörden, Luftsicherheitsbehörden, die FIU, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst Auskunfsrechte.

Die gespeicherten Daten sind zu löschen, sobald die rechtskräftige Verurteilung der betroffenen Person in das Bundeszentralregister eingetragen ist. Wird die beschuldigte Person dagegen rechtskräftig freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren endgültig eingestellt, werden die Daten erst nach einer Frist von zwei Jahren nach Erledigung des Verfahrens gelöscht.

Sofern vor Ablauf dieser Frist dem ZStV ein weiteres Verfahren gegen die betroffene Person mitgeteilt wird, bleiben die Daten solange gespeichert, bis für alle Eintragungen die Löschungsvoraussetzungen vorliegen. Betroffenen Personen ist auf Antrag Auskunft aus dem Register zu erteilen. Sofern Eintragungen vorliegen, entscheidet die Registerbehörde über die Erteilung einer Auskunft im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die personenenbezogenen Daten zur Eintragung in das ZStV mitgeteilt hat.

Falls ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht, wird eine Eintragung unter Umständen nicht in die Auskunft aufgenommen. Ein Antrag auf Auskunft aus dem ZStV ist unter Angabe der folgenden Daten an die Registerbehörde zu richten:

GeburtsnameFamilienname (wenn dieser vom Geburtsnamen abweicht)sämtliche VornamenGeburtsdatumGeburtsort

Die Anschrift lautet: Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 99410-40 Internet: www.bundesjustizamt.de Wenn aufgrund einer Auskunft aus den ZStV bei der betroffenen Person Zweifel entstehen, ob die Speicherung der Daten rechtmäßig ist, insbesondere ob die gesetzlichen Bestimmungen zur Löschung eingehalten wurden, kann sie sich zum Zweck einer datenschutzrechtlichen Einzelfallprüfung an mich wenden.

Wie lange werden Daten bei der Staatsanwaltschaft gespeichert?

1. Verfahrensregister der jeweiligen Staatsanwaltschaft: – Nach welcher Rechtsgrundlage kann die Staatsanwaltschaft personenbezogene Daten über mich speichern? Die Staatsanwaltschaft speichert – über den Abschluss eines Strafverfahrens hinaus – zunächst gemäß § 485 der Strafprozessordnung (StPO) eng begrenzte Daten, wie beispielsweise Name, Geburtsdatum und Anschrift des Beschuldigten, Aktenzeichen, Vorwurf sowie Verfahrensstand bzw.

Art der Erledigung, in ihrer Vorgangsverwaltung. Die Speicherung zur Vorgangsverwaltung dient insbesondere dem Zweck, Vorgänge einem bestimmten Verfahren zuzuordnen und bei der Staatsanwaltschaft vorhandene Strafakten auffinden zu können. Wie lange darf die Staatsanwaltschaft meine Daten speichern? Starre einheitliche Speicherfristen gibt es nicht.

Die Staatsanwaltschaft hat die nach § 485 StPO zur Vorgangsverwaltung gespeicherten Daten zu löschen, wenn diese für die Vorgangsverwaltung nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann sie grundsätzlich von der jeweiligen Verjährungsfrist bzw. von der jeweiligen Aufbewahrungsfrist für die Strafakte in Papierform nach der Aufbewahrungsverordnung ausgehen.

  1. Hinsichtlich der Speicherungsdauer im Verfahrensregister ist bei Beschuldigten jedoch die so genannte Mitziehklausel des § 489 Abs.5 i.V.m.
  2. Abs.3 StPO zu beachten.
  3. Werden die in der Datei bereits vorhandenen Daten einer Person für ein weiteres Verfahren gespeichert, so unterbleibt die Löschung, bis die Löschungsvoraussetzungen für sämtliche Eintragungen zu dieser Person vorliegen.

Unabhängig vom Ablauf der genannten Fristen können Sie auch schon vorher einen Antrag auf einzelfallbezogene Löschung Ihrer Daten bei der Staatsanwaltschaft stellen. Darzulegen sind die im konkreten Einzelfall vorliegenden besonderen Gründe für eine vorzeitige Löschung.

  • Über den Antrag entscheidet die Staatsanwaltschaft.
  • Wie kann ich erfahren, welche Daten über mich gespeichert sind? Von der jeweiligen Staatsanwaltschaft können Sie kostenlos Auskunft über die im Register zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (§ 491 StPO in Verbindung mit § 57 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) n.F.).

Es empfiehlt sich, im Auskunftsbegehren Ihren vollständigen Namen sowie Geburtsdatum und Geburtsort anzugeben. In den ersten sechs Monaten nach Einleitung des Verfahrens wird keine Auskunft erteilt. Diese 6-Monats-Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

  • Auf diese Beschränkung wird in der Auskunft immer hingewiesen, egal ob sie in Ihrem Fall tatsächlich zur Anwendung kommt oder nicht.
  • Daneben kann die Auskunft auch aus bestimmten Gründen des § 57 Abs.4 i.V.m.
  • § 56 Abs.2 BDSG n.F.
  • Verweigert werden, z.B.
  • Wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.

Falls Ihnen die Auskunft aus diesen Gründen verweigert wird, können Sie in der Regel verlangen, dass die Auskunft an den Landesbeauftragten für den Datenschutz erteilt wird. Ich prüfe in diesem Fall die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, jedoch darf ich Ihnen ohne Einverständnis der zuständigen Staatsanwaltschaft den Inhalt der Auskunft nicht mitteilen, da ansonsten die Beschränkung aus den Gründen des § 57 Abs.4 i.V.m.

§ 56 Abs.2 BDSG n.F. umgangen würde. An wen kann ich mich wenden, falls ich die Löschung meiner Daten erreichen will? Ansprechpartner für die Löschung der im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft gespeicherten Daten ist – wie für die Auskunft – die jeweilige Staatsanwaltschaft. Kann ich mich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden? Falls Sie keine oder nur eine unzureichende Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten bzw.

falls Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die Ihnen mitgeteilten gespeicherten Daten unrichtig oder zur Vorgangsverwaltung bzw. für künftige Strafverfahren nicht mehr erforderlich sind, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich werde – im Rahmen meiner Prüfkompetenzen – die Einhaltung Ihrer Datenschutzrechte überprüfen.

Wann kann ein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen werden?

Fristen – Ein Wiederaufnahmeantrag muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Moment gestellt werden, in dem der Antragsteller davon erfahren hat, dass ein Grund für die Wiederaufnahme vorliegt, spätestens aber drei Jahre nach Erlassung des ursprünglichen Bescheides.

Was ist ein einstellungsbescheid?

§ 171 StPO, Einstellungsbescheid – Gesetze des Bundes und der Länder 1 Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden.2 In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist () zu belehren.3 und gilt entsprechend für Verletzte, die nach berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, soweit sie einen Antrag auf Übersetzung stellen.

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Wie viel Prozent der Verfahren werden eingestellt?

Pressemitteilung Nr.408 vom 30. August 2021 – WIESBADEN – Im Jahr 2020 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4 996 000 Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Das waren 1,2 % mehr erledigte Verfahren als im Vorjahr (4 939 000). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Anteile der Deliktarten ähnlich wie im Jahr 2019: Knapp ein Drittel (31,6 %) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,4 %, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,3 % sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,6 % der erledigten Verfahren.

  • Unterschiedliche Entwicklungen bei den Straftatengruppen Hinter der Gesamtzunahme erledigter Ermittlungsverfahren um 1,2 % stehen teils gegenläufige Entwicklungen auf Ebene der Straftatengruppen.
  • Einige Straftatengruppen mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2019 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse.

Beispielsweise stieg die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 30,6 % auf 46 000. Dagegen wirkte sich der Rückgang im Bereich der Straßenverkehrsdelikte um 3,3 % auf 868 000 Verfahren dämpfend auf die Gesamtentwicklung aus. Der Rückgang dürfte unter anderem mit dem niedrigeren Verkehrsaufkommen infolge der Corona-Pandemie zusammenhängen.

Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten 2020 mit Verfahrenseinstellung In 81,6 % aller erledigten Fälle im Jahr 2020 hatten Polizeidienststellen die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.

Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nach Art der Strafsache

Art der Strafsache 2020 2019 Veränderung zum Vorjahr
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Absolut %
1: Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen bekannte Tatverdächtige (JS-Register der Aktenordnung). Zu den einzelnen Sachgebieten siehe den Sachgebietskatalog im Anhang der Fachserie 10, Reihe 2.6, 2019 sowie Tabelle 2.1.2 in der Fachserie und Tabelle 24211-0001 in GENESIS Online.2: Die hier kurz als „Staatsschutzsachen” bezeichnete Sachgebietsgruppe besteht aus vier Bereichen: Staatsschutzsachen, Politische Strafsachen, Vergehen nach § 131 StGB und sonstige Ermittlungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft und die daraus hervorgehenden gerichtlichen Verfahren, auch soweit der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen geführt hat.
Erledigte Verfahren insgesamt 1 4 996 494 100,0 4 938 651 100,0 57 843 1,2
Staatsschutzsachen 2 45 955 0,9 35 187 0,7 10 768 30,6
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 95 426 1,9 81 830 1,7 13 596 16,6
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit 464 836 9,3 462 826 9,4 2 010 0,4
Eigentums- und Vermögensdelikte 1 579 293 31,6 1 564 287 31,7 15 006 1,0
Straftaten im Straßenverkehr 868 397 17,4 897 705 18,2 -29 308 -3,3
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte 132 854 2,7 131 377 2,7 1 477 1,1
Straftaten gegen die Umwelt 19 461 0,4 15 387 0,3 4 074 26,5
Korruptionsdelikte und Straftaten von Amtsträgern 33 034 0,7 32 966 0,7 68 0,2
Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU 178 621 3,6 193 728 3,9 -15 107 -7,8
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 430 215 8,6 429 444 8,7 771 0,2
Sonstige Straftaten 1 148 402 23,0 1 093 914 22,2 54 488 5,0

Weitere Informationen: Diese Ergebnisse stammen aus der Staatsanwaltschaftsstatistik. Die Staatsanwaltschaftsstatistik ist die einzige statistische Datenquelle in Deutschland, die über Zahl und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren informiert.

Sie zeigt, wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren innerhalb eines Berichtsjahres auf welche Art erledigt wurden und in welcher Straftatengruppe der Schwerpunkt des Verfahrens lag. Nicht Gegenstand dieser Statistik sind das Fallaufkommen innerhalb eines Berichtsjahres, Merkmale der Straftat und der Tatverdächtigen.

Somit lassen sich mit dieser Statistik nur bedingt Rückschlüsse auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kriminalitätsgeschehen im Jahr 2020 ziehen. Einen Bericht zur Kriminalitätsentwicklung im Corona-Kontext hat das Bundeskriminalamt vorgelegt.

Wann wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten?

Angeschuldigter ist nach deutschem Recht der Beschuldigte im Strafverfahren, gegen den die öffentliche Klage erhoben, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist ( § 157 StPO ). Der Beschuldigte wird im Zwischenverfahren als Angeschuldigter bezeichnet.

Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft einen für Anklage ausreichenden Verdacht bejaht, das Ermittlungsverfahren abgeschlossen hat und Anklage erhoben hat. Das Hauptverfahren ist jedoch noch nicht eröffnet, weil das Gericht noch keinen Eröffnungsbeschluss erlassen hat. Das Gericht hat also noch zu prüfen, ob es von einem hinreichenden Tatverdacht überzeugt ist und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Hauptverfahrens gegeben sind.

Ein Verdächtiger wird abhängig vom aktuellen Verfahrensfortgang bezeichnet als Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter und erst nach Verurteilung als Täter, Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wann bekommt man einen Brief von der Polizei?

FAQ: Brieflaufzeiten – Was geben die Brieflaufzeiten an? Die Brieflaufzeiten geben an, wie lange ein Brief – wie etwa ein Bußgeldbescheid oder ein Einspruch – im Durchschnitt braucht, um beim Empfänger einzutreffen. Warum sind die Postlaufzeiten im Bußgeldverfahren relevant? Die Brieflaufzeiten sind immer dann von Bedeutung, wenn es darum geht, bestimmte Fristen einzuhalten.

So haben Sie für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit. Trifft der Brief zu spät bei der Bußgeldstelle ein, kann dies dazu führen, dass der Bescheid rechtskräftig wird. Welche Zeiten sollte ich für den Versand einplanen? Laut Angaben der Post kommen die meisten Briefe bereits am nächsten Tag an.

Um sicherzustellen, dass Sie beim Bußgeldbescheid wichtige Fristen auch einhalten, kann es sinnvoll sein, einen Puffer einzuplanen. So planen Gerichte zum Beispiel in der Regel drei Tage ein.

Kann ich rausfinden wer mich angezeigt hat?

Wer einer Straftat beschuldigt wird, kann Akteneinsicht beantragen. Dadurch erfährt wer, was ihm genau vorgeworfen wird und wie er sich am besten verteidigen kann. Aber nicht nur der Beschuldigte, sondern auch die meisten Prozessbeteiligten dürfen Einblick in die Akten nehmen.

Wie lange dauert es bis zu einer Vorladung?

Dauer – Anzeige bis Vorladung – Polizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen des Strafverfahrens dazu verpflichtet, spätestens bis zum Abschluss der Ermittlungen die Vernehmung des Beschuldigten durchzuführen. Wie viel Zeit zwischen Anzeigenerstattung und Vorladung des Beschuldigten vergeht, lässt sich dabei jedoch nicht pauschal sagen, da hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.U.a.

Wann bekomme ich Post von der Staatsanwaltschaft?

Im Umschlag kann beispielsweise ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl sein. Vorgehen, wenn ein Brief (Strafbefehl oder Bußgeldbescheid) kommt: Auf Briefe von der Staatsanwaltschaft sollten Sie auf jeden Fall sofort bzw. innerhalb der 2-Wochen-Frist (beginnt mit dem Datum auf der Postzustellungsurkunde) reagieren.

Wann schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein?

Die Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft | Nds. Landesjustizportal Anklagebehörde Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde und stellt ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar. Ihr obliegt die Leitung der Ermittlungen, weshalb man sie auch als “Herrin des Ermittlungsverfahrens” bezeichnet.

Abgesehen von der Möglichkeit einer Privatklage kann nur die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Anklage erheben und so erreichen, dass vor Gericht ein Strafverfahren stattfindet. Man spricht daher vom „Anklagemonopol” der Staatsanwaltschaft. Legalitätsprinzip Aus dieser Monopolstellung resultiert die Pflicht zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen (Legalitätsprinzip).

Die Staatsanwaltschaft ist zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, sobald ihr konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht einer Straftat durch eine Strafanzeige oder auf anderem Weg Kenntnis erlangt.

  • Strafanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern werden in der Regel bei den örtlichen Polizeidienststellen erstattet, die Polizei leitet aber auch aufgrund eigener Wahrnehmung zahlreiche Ermittlungsverfahren ein.
  • Verpflichtung zur Objektivität Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die belastenden, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände objektiv zu ermitteln.

Sie allein entscheidet darüber, ob die Ermittlungen den hinreichenden Verdacht einer Straftat, also die ausreichende Beweisbarkeit, ergeben haben und das Verfahren deshalb mit einer Anklage dem Gericht vorzulegen ist, oder ob das Verfahren einzustellen ist.

Die Staatsanwaltschaft wird daher häufig auch als „objektivste Behörde der Welt” bezeichnet. Einstellung des Verfahrens Viele Ermittlungsverfahren enden nicht mit einer Anklageerhebung. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. So kann es an dem gesetzlich vorgeschriebenen “hinreichenden Tatverdacht” fehlen oder eine Bestrafung angesichts geringer Schuld oder nach erfolgter Schadenswiedergutmachung nicht unbedingt notwendig sein.

Durch ihre Aufgabe, nicht nur zu verfolgen und anzuklagen, sondern auch die entlastenden Umstände zu untersuchen und zu berücksichtigen, nimmt die Staatsanwaltschaft eine bedeutende Filterfunktion wahr. Befugnisse der Staatsanwaltschaft Der Gesetzgeber hat die Staatsanwaltschaft mit weitreichenden Befugnissen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausgestattet.

Sie darf von allen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vornehmen oder die Polizei damit beauftragen, soweit keine besonderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Ermittlungshandlungen sind beispielsweise die Vernehmung von Zeugen, Hinzuziehung von Sachverständigen, Einnahme eines Augenscheins, Durchsuchungen von Räumlichkeiten, Beschlagnahme von Gegenständen, Überwachung der Telekommunikation, Einsatz technischer Mittel oder von verdeckten Ermittlern, vorläufige Festnahme von Verdächtigen.

Teilweise sind diese Maßnahmen nur auf Grundlagen eines richterlichen Beschlusses zulässig, dessen Erlass von der Staatsanwaltschaft beantragt wird. Untersuchung von Todesfällen Die Staatsanwaltschaft untersucht auch alle Todesfälle, bei denen ein Arzt eine unnatürliche oder ungeklärte Todesursache bescheinigt hat.

  1. Hierzu kann die Staatsanwaltschaft an der Obduktion des Leichnams teilnehmen.
  2. Die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung In der Hauptverhandlung vor Gericht vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage.
  3. Dabei trägt sie durch eigene Anträge und Stellungnahmen zu einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung bei und gewährleistet ein faires und rechtstaatliches Verfahren.

Am Ende der Verhandlung bewertet die Staatsanwaltschaft das Ergebnis der Beweisaufnahme gegenüber dem Gericht in ihrem Schlussvortrag, dem sogenannten Plädoyer. Die Vollstreckung von Strafen Die Staatsanwaltschaft ist auch Vollstreckungsbehörde. Sie trifft daher die Maßnahmen, die zur Einleitung und Überwachung der Vollstreckung einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung, also von Urteilen und gleichstehenden Entscheidungen erforderlich sind.

  1. Dies betrifft die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie die Beitreibung von Forderungen aus Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsgeldern wie auch die Vollstreckung von Fahrverboten und Nebenstrafen.
  2. Die Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft | Nds.

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Sind eingestellte Verfahren im erweiterten Führungszeugnis?

Eingestellte Verfahren, laufende Ermittlungsverfahren, Verfah- ren, die mit Freisprüchen geendet haben oder Straftaten, die wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden konnten, werden im erweiterten Führungszeugnis nicht ausgewiesen.

Kann man gegen die Einstellung eines Verfahrens Einspruch einlegen?

Beschwerde gegen Einstellung: Ablauf des Verfahrens – Nach Erhalt der Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens hat der Verletzte der Straftat zwei Wochen Zeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Innerhalb dieser Frist ist die Beschwerde an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft zu richten.

Die Beschwerde kann aber auch an die Staatsanwaltschaft gerichtet werden, die die Einstellung verfügt hat (§ 172 Abs.1 S.2 StPO). Besondere Formvorschriften für die Einlegung der Beschwerde gibt es nicht, Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über die Beschwerde als vorgesetzte Dienstbehörde. Entscheidet sie zu Gunsten des Beschwerdeführers, weist sie die nachgeordnete Behörde an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Sehr viel häufiger allerdings wird die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft durch die Generalstaatsanwaltschaft bestätigt – Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen sind selten erfolgreich.