Wie Hoch Sind Die KontofHrungsgebüHren Bei Der Sparkasse?

Wie Hoch Sind Die KontofHrungsgebüHren Bei Der Sparkasse
KlassikGiro –

Das klassische Girokonto ohne Mehrwerte Kontoeröffnung online in wenigen Schritten Kontoführung monatlich ab 4,50 Euro. Einzelne Leistungen werden zusätzlich berechnet.

Welches ist das günstigste Konto bei der Sparkasse?

Was können Kunden von einem Sparkasse Premium-Girokonto erwarten? – Im Prinzip alle Sparkassen in Deutschland bieten auch ein Premium-Girokonto an. Bei der Sparkasse Nürnberg kostet dieses beispielsweise 13,90 Euro im Monat, anderswo geht es aber auch deutlich günstiger.

  1. Die Berliner Sparkasse befindet sich beispielsweise im niedrigeren Bereich und bietet mit dem Girokonto Pauschal ein Konto für 7 Euro im Monat oder auch 84 Euro im Jahr.
  2. Mit einem klassischen Premium-Konto sollte man das Angebot der Sparkasse allerdings dennoch nicht verwechseln, denn zumindest in Berlin sind keine typischen Premium-Leistungen enthalten,

Ein Produkt, das Vorzüge bietet wie eine American Express Platinum Card oder auch eine Miles & More Kreditkarte sollte man auf keinen Fall erwarten – sonst wird man enttäuscht. Premium-Leistungen wie Lounge-Zugang gibt es bei Sparkassen Konten nicht Vielmehr geht es beispielsweise beim Sparkasse Girokonto Pauschal der Sparkasse Berlin primär um beleghafte Zahlungen. Bei diesem Konto nämlich sind alle Transaktionen kostenfrei, egal ob in der Filiale oder am Automaten.

  • Damit werden sozusagen die Gebühren für diese Zahlungen pauschalisiert.
  • Wer sehr häufig in die Filiale muss oder oft am Schalter Geld abhebt, macht mit diesem Konto im Vergleich also einen vergleichsweise guten Deal.
  • Dennoch sollte man bedenken, dass dies auch der einzige echte Vorteil des Produkts ist.

Eine Kreditkarte der Sparkasse ist bei diesem Sparkasse Girokonto genauso wenig enthalten wie gesonderte Leistungen wie Versicherungen. Zu bedenken gilt es allerdings, dass es hierbei Unterschiede von Sparkasse zu Sparkasse gibt. Manche Banken bieten tatsächlich ein echtes Premium-Produkt an, bei dem dann auch zusätzliche Leistungen enthalten sind und bei dem Verbraucher sich über eine zusätzliche Kreditkarte freuen dürfen – dies ist etwa in Nürnberg der Fall.

Kann man mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren für Angestellte und Selbstständige – Arbeitnehmer können die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen – es kann eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig davon, in welchem Monat Sie Ihr Konto eröffnet haben.

Wann wurden die Kontoführungsgebühren bei der Sparkasse erhöht?

Preiserhöhung bei der Sparkasse: Was wird teurer? – Ein Blick auf den aktuellen Preisaushang der Sparkasse verrät, wo die Bank ihren Kunden ab Juli tiefer in die Tasche greifen möchte. Die Preiserhöhung betrifft zum einen die Kontoführung der Girokonto-Modelle „Pauschal”, „Digital” und „Individual”.

Ab 1. Juli 2022 fallen hier jeweils 1,95 Euro mehr im Monat an. Das entspricht einer Erhöhung von bis zu 195 Prozent. Teurer wird auch die Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) im Bestandsgeschäft. Kostete diese bislang 8,50 Euro im Jahr, steigt der Preis dann auf 12 Euro jährlich bei Konten, die vor dem 16.

März 2022 eröffnet wurden (im Kontomodell „Giro Pauschal” ist eine Karte kostenfrei enthalten). Die Preiserhöhung betrifft aber nicht nur die Sparkassen. Viele Banken haben angekündigt, noch in diesem Jahr die Gebühren für ihre Leistungen erhöhen zu wollen.

  1. Damit setzt sich die Welle der Verteuerungen bei den Banken fort, die bereits vor einigen Jahren begonnen hat.
  2. Obwohl man heutzutage ohne Konto nicht mehr auskommt, gibt es kaum noch kostenlose Girokonten ohne Bedingungen wie einen monatlichen Mindestgeldeingang.
  3. Auch die Nutzung von Kreditkarten ist seither teurer geworden.

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Was passiert wenn ich bei der Sparkasse nicht zustimme?

Eine große Mehrheit der Sparkassenkunden hat neue Geschäftsbedingungen und mögliche Preiserhöhungen angenommen. Kunden, die nicht zustimmen, müssen mit Kündigungen rechnen. Sparkassen Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Bankkunden einer Erhöhung etwa der Kontoführungsgebühren aktiv zustimmen müssen. (Foto: dpa) Frankfurt Die deutschen Sparkassen machen große Fortschritte dabei, von ihren Kunden die Zustimmung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit zu möglichen Preiserhöhungen zu bekommen.

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Der Schritt war nach einem BGH-Urteil zu unwirksamen Gebührenanpassungen notwendig geworden. In vielen Regionen liegen die AGB-Zustimmungsquoten inzwischen bei über 90 Prozent, wie eine Umfrage des Nachrichtendienstes Bloomberg unter den regionalen Sparkassenverbänden zeigt. Viele Jahre lang waren Kreditinstitute davon ausgegangen, dass beispielsweise eine Zustimmung zu höheren Kontoführungsentgelten dadurch erfolgt, dass ein Kunde einer angekündigten Änderung nicht widerspricht.

Dem schob jedoch der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr einen Riegel vor. Banken sahen sich daraufhin gezwungen, ihre Kunden zu kontaktieren und eine aktive Zustimmung einzuholen, etwa zu bereits erfolgten Preiserhöhungen. Das unerwartete Urteil, bei dem es um eine Sparte der Deutschen Bank ging, hatte den Bankensektor bewegt – auch weil zunächst unklar war, ob es gelingen würde, von allen Kunden ein Okay zu den AGB einzusammeln.

Was sind die neuen Bedingungen bei der Sparkasse?

Neue Bedingungen Sie kennen Ihre Berliner Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern.

Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundes­gerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungs­mechanismus).

  • Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten.
  • Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden.
  • Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit. Neu ist, dass in den AGB gegenüber der Ihnen zuletzt mitgeteilten Fassung die beiden Regelungen zur Änderung von Preisen und Bedingungen aufgrund des BHG-Urteils angepasst und in den besonderen Bedingungen inhaltsgleiche Regelungen ebenfalls entsprechend angepasst wurden.

  1. Ab dem 01.07.2022 werden wir die Grundpreise der Privatgirokonten um 1,95 Euro pro Monat erhöhen.
  2. Der Preis für nicht im Grundpreis enthaltene Sparkassen-Cards (Debitkarten) steigt gleichzeitig um 3,50 Euro pro Jahr.
  3. Eine Übersicht der bisherigen und neuen Preise ab 01.07.2022 finden Sie in dem Ihnen zugegangenen Bedingungswerk unter „Preis- und Leistungsverzeichnis” auf Seite 24.

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unserem aktuellen Bedingungswerk, sowie den neuen Preisen für Privatgirokonten. Ihre Zustimmung gilt nur für die von Ihnen tatsächlich genutzten Produkte und Leistungen. Das Bedingungswerk haben wir Ihnen bereits per Post oder in Ihr elektronisches Postfach zugestellt.

  • Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie,
  • Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
  • Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung.
  • Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.
  • Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button “Jetzt zustimmen” gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung: in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 01234/678910 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr). Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./.

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Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr.1 Abs.2 und Nr.12 Abs.5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr.2 Abs.1 bis 3 und Nr.17 Abs.6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen”) übertragbar ist.

  • Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte.
  • In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen.

Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin oder Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt.

  • Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen.
  • Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil können Sie sich ansehen. Das Urteil erging formal gegen die Post­bank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäfts­bedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteils­tenors nur für die Postbank gilt.

  1. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungs­mechanismus in allen AGB von Kredit­instituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, sind auch unsere bisher mit Ihnen vereinbarten AGBs unwirksam.
  2. Bitte stimmen Sie umgehend zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
  3. Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungs­mechanismus musste überarbeitet werden.

Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen.

Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssten wir die Fortführung unserer gemeinsamen vertrauensvollen Zusammenarbeit und geschäftlichen Beziehung prüfen. Dies kann in bewährter Weise nur miteinander fortgeführt werden, wenn Sie uns ihre aktive Zustimmung erteilen.

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kredit­institute leicht handhab­bares sowie rechts­sicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich. Wir benötigen in Zukunft Ihre aktive Zustimmung, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z.B.

  • Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen).
  • Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw.
  • Aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden.
  • Ihre Berliner Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Recht­sprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanz­branche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.

Da wir aber davon ausgehen müssen, dass das BGH-Urteil gegen die Post­bank vom 27.04.2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unserem Bedingungs­werk bitten. Wir haben viele Jahre alles dafür getan, die Preise unserer Dienstleistungen für Sie niedrig zu halten. So haben wir seit mehr als fünf Jahren die Kontopreise nicht erhöht, obwohl die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, höhere Kosten und immer weiter steigende gesetzliche Anforderungen den Druck auf Banken und Sparkassen deutlich erhöht haben.

Die Berliner Sparkasse hat ihre Ausgaben permanent gesenkt und auch Stellen reduzieren müssen. Nun ist leider ein Punkt erreicht, an dem wir einen Teil der steigenden Kosten weitergeben müssen. Zum 01.07.2022 haben wir die Grundpreise der Privatgirokonten um 1,95 Euro pro Monat erhöht.

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Der Preis für nicht im Grundpreis enthaltene Sparkassen-Cards (Debitkarten) steigt gleichzeitig um 3,50 Euro pro Jahr. Alle weiteren Preise und Konditionen bleiben unverändert. Ja, mit Ihrer Zustimmung werden die Preise bei Privatgirokonten ab sofort erhöht. Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Beraterin bzw.

Ihren Berater oder an unser KontaktCenter unter 030/869 869 69. Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Berliner Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails.

  1. Ihre Berliner Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.
  2. Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung und können Ihnen mitteilen, ob wir Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet haben oder nicht.

Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Berliner Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist. Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Automatische Abmeldung in 20 Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B.

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i : Neue Bedingungen

Wie viel darf ein Konto kosten?

Kontoführungsgebühren: Wie hoch dürfen sie sein? – Die Höhe der Kontoführungsgebühren der verschiedenen Banken schwankt stark. Mittlerweile verlangen viele Banken im Gegenzug dafür, dass diese ihren Kunden ein Konto zur Verfügung stellen, eine sogenannte Kontoführungsgebühr. Wann diese fällig wird, also wann es zur Abbuchung des Betrags kommt, lässt sich dabei nicht pauschal sagen.

  1. Es ist entscheidend, was vertraglich zwischen Ihnen und der Bank festgelegt wurde.
  2. Meist erfolgt die Abbuchung aber monats- oder quartalsweise,
  3. Bei der Höhe der Kontoführungsgebühren haben Banken ausreichend Gestaltungsspielraum.
  4. Es gibt diesbezüglich nämlich keine gesetzlichen Obergrenzen oder ähnliche Regelungen,

Jede Bank kann also frei entscheiden, wie hoch die Kontoführungsgebühren ausfallen. In der Regel müssen Sie aber mit etwa 3 bis 8 Euro pro Monat rechnen. Wie viel kostet ein Konto bei der Sparkasse ? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das liegt nämlich daran, dass es viele verschiedene Sparkassen in Deutschland gibt, die lokal arbeiten.